Am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss entschieden: Die Honorare für psychotherapeutische Gesprächsleistungen werden um 4,5 Prozent gekürzt. Gleichzeitig steigen die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent. Netto bleibt laut Bundespsychotherapeutenkammer ein Minus von 2,8 bis 3,5 Prozent – je nach Praxis.
Die Kürzung trifft die Kernleistungen: jede Therapiestunde, jedes Erstgespräch, jede Akutbehandlung. Der Strukturzuschlag ist ein Ausgleich für Praxiskosten, kein Honorar für Arbeit. Die Botschaft ist klar: Psychotherapeutische Arbeit ist der GKV weniger wert als gestern.
Wie es dazu kam
Im Januar 2026 stellte der GKV-Spitzenverband einen Antrag auf zehn Prozent Kürzung. Die KBV widersprach; im regulären Bewertungsausschuss kam keine Einigung zustande. Also wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet – ein Schiedsgremium mit unparteiischem Vorsitz. Die GKV setzte sich durch, wenn auch nicht mit der vollen Forderung.
Wo war die Berufsvertretung?
Die Bundespsychotherapeutenkammer schwieg während der gesamten Debatte. Keine Pressemitteilung, keine öffentliche Stellungnahme, kein Widerspruch gegen die nachweislich falschen Behauptungen im GKV-Positionspapier. Die großen Berufsverbände empfahlen ihren Mitgliedern, für einen „ruhigen Hintergrund“ zu sorgen. Öffentlicher Protest wurde als „Manipulationsversuch“ bezeichnet.
70.000 Menschen unterschrieben eine Petition gegen die Kürzung. Sie blieb ohne Wirkung. Die Strategie der stillen Diplomatie ist gescheitert. Der Beschluss ist der Beweis.
Aber die Energie, die sich aufgestaut hat, entlädt sich jetzt: Demonstrationen in über zehn Städten, tausende vernetzen sich, der Protest geht weiter.
Was ist passiert?
Am 11. März 2026 wurde entschieden: Psychotherapeuten bekommen weniger Geld für ihre Arbeit. 4,5 Prozent weniger für jede Therapiestunde.
Es gibt zwar etwas mehr Geld für Praxiskosten wie Miete und Computer. Aber unterm Strich bleibt ein Minus: zwischen 2,8 und 3,5 Prozent weniger als vorher.
Was ist das Problem?
Die Krankenkassen wollten eigentlich zehn Prozent kürzen. Sie haben 4,5 Prozent bekommen. Aber sie haben gezeigt: Wenn sie genug Druck machen, können sie Gehälter kürzen.
Das kann wieder passieren. Und wieder. Und wieder.
Wo waren die Vertreter der Psychotherapeuten?
Die wichtigste Vertretung heißt Bundespsychotherapeutenkammer. Sie hat während der ganzen Debatte geschwiegen. Keine öffentliche Stellungnahme. Kein Protest.
Die Berufsverbände haben ihren Mitgliedern sogar gesagt: Seid still. Macht keinen Ärger.
70.000 Menschen haben eine Petition unterschrieben. Es hat nichts geändert.
Was bedeutet das für Patienten?
Wenn Psychotherapeuten weniger verdienen, werden manche aufhören. Andere werden mehr Privatpatienten behandeln. Die Wartezeiten werden länger.
Schon jetzt wartet man fünf Monate auf einen Therapieplatz. Das wird nicht besser.
Was passiert jetzt?
Viele Psychotherapeuten wehren sich. Es gibt Demonstrationen in vielen Städten. Tausende vernetzen sich. Der Protest geht weiter.
Stille Diplomatie hat nicht funktioniert. Jetzt wird es laut.
Dieser Text ist eine Kampfschrift. Er ist geschrieben aus der Perspektive derjenigen, die von diesem Beschluss betroffen sind: Psychotherapeut:innen, die für ihre Arbeit weniger bekommen sollen – und Patient:innen, die noch länger auf Behandlung warten werden. Wir wollen das nicht hinnehmen. Wir dokumentieren, was geschehen ist, benennen, wer verantwortlich ist, und halten fest, welche Argumente ignoriert wurden. Das ist keine neutrale Analyse. Es ist ein Einspruch.
– Florian Lampersberger, Psychologischer Psychotherapeut, München
Der Beschluss
In Deutschland warteten Menschen mit psychischen Erkrankungen zuletzt im Schnitt 142 Tage auf einen Therapieplatz – fast fünf Monate. 40 Prozent aller Frühverrentungen gehen auf psychische Erkrankungen zurück. Der Anteil der Bevölkerung mit unbehandelten psychischen Problemen hat sich in drei Jahren mehr als verdoppelt (BPtK, 2022). Vor diesem Hintergrund hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11. März 2026 entschieden: Die Honorare für Psychotherapie werden gekürzt.
Das Ergebnis: Die Vergütung für psychotherapeutische Gesprächsleistungen – jede Therapiestunde, jedes Erstgespräch, jede Akutbehandlung – sinkt um 4,5 Prozent. Gleichzeitig steigen die Strukturzuschläge, ein pauschaler Ausgleich für Praxiskosten wie Miete und Ausstattung, um 14,25 Prozent. Die Änderungen treten zum 1. April 2026 in Kraft (DPtV, 2026a).
Die Rechnung sieht je nach Perspektive unterschiedlich aus: Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung kommt netto auf ein Plus von etwa einem Prozent, die Bundespsychotherapeutenkammer auf ein Minus von 2,8 Prozent, der GKV-Spitzenverband auf minus 2,3 Prozent (Deutsches Ärzteblatt, 2026b). Aber selbst in der günstigsten Lesart bleibt die Botschaft: Die Zeit, die Psychotherapeut:innen mit ihren Patient:innen verbringen, ist der GKV weniger wert als gestern. Die Kernleistung wird abgewertet; der Strukturzuschlag honoriert nicht die therapeutische Arbeit, sondern die Infrastruktur, die sie ermöglicht.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte sich gegen die Kürzung gestellt und im Erweiterten Bewertungsausschuss dagegen gestimmt. Sie scheiterte. Die ursprüngliche Forderung des GKV-Spitzenverbands lautete auf zehn Prozent. Dass es „nur“ 4,5 Prozent wurden, wird von manchen als Erfolg gewertet. Es ist keiner. Es ist ein Präzedenzfall. Die GKV hat gezeigt, dass sie Kürzungen durchsetzen kann – auch gegen den Widerstand der KBV, auch gegen 70.000 Petitionsunterschriften, auch gegen die öffentliche Kritik. Im Dezember 2024 hatte derselbe Ausschuss noch anders entschieden: Obwohl die Daten rechnerisch eine Absenkung gerechtfertigt hätten, verzichtete er darauf – mit dem ausdrücklichen Hinweis, dies sei „kein Präjudiz“ für künftige Entscheidungen (Kassenärztliche Bundesvereinigung, 2024). Dieses Nicht-Präjudiz wurde nun kassiert. Die nächste Kürzungsrunde ist eine Frage der Zeit.
Wie es dazu kam
Am 21. Januar 2026 stellte der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss einen Antrag auf „Überprüfung“ der psychotherapeutischen Vergütung. Was das bedeutete, erfuhren die Psychotherapeut:innen nicht von ihrer Kammer und nicht von ihren Verbänden – sondern durch ein Leak. Ein internes Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen machte die Runde: zehn Prozent Kürzung, pauschal (DPNW, 2026).
Keine öffentliche Debatte vor dem Antrag. Keine Anhörung der Betroffenen. Keine Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Berufsgruppe, über deren Einkommen entschieden werden sollte, war nicht einmal informiert worden. Das Wort „klammheimlich“ fiel – und es traf den Sachverhalt.
KBV-Chef Andreas Gassen kündigte Widerstand an. Er lehne die „Rasenmähermethode des GKV-Spitzenverbands“ ab, erklärte er dem Deutschen Ärzteblatt (2026a). Die Kassenfunktionäre interessierten sich nicht für die Belange ihrer Versicherten; die Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen habe stark zugenommen. „Wenn die Kassenseite solche finanziellen Einschnitte will, dann sollten sie gleich dazu mitteilen, welche Leistungen dann nicht mehr erbracht werden sollen.“
Im regulären Bewertungsausschuss blockierten sich beide Seiten. Also wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet – ein Gremium unter Vorsitz des Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem, das bei Pattsituationen entscheidet. Dort setzte die GKV ihre Position durch.
Die Begründung, die keine war
Um den Kürzungsvorstoß zu rechtfertigen, hatte der GKV-Spitzenverband im Juni 2025 ein 14-seitiges Positionspapier veröffentlicht. Es trug den Titel „Positionspapier zur psychotherapeutischen Versorgung“ und las sich wie eine Anklageschrift gegen eine Berufsgruppe, die angeblich über ihre Verhältnisse lebte (GKV-Spitzenverband, 2025).
Die Argumentation stützte sich auf vier Säulen: Erstens hätten sich die Honorare für psychotherapeutische Leistungen seit 2013 um 52 Prozent erhöht – „deutlich überproportional“ im Vergleich zu anderen Arztgruppen. Zweitens sei die Prävalenz psychischer Erkrankungen in der Bevölkerung „stabil“. Drittens seien die Ausgaben für ambulante Psychotherapie von 2,5 Milliarden Euro (2014) auf 4,6 Milliarden Euro (2023) „explodiert“. Und viertens gebe es eine rechnerische „Vollversorgung“ in fast allen Planungsbereichen.
Keine dieser Behauptungen hielt einer Überprüfung stand. Dass der Erweiterte Bewertungsausschuss auf dieser Grundlage entschied, dokumentiert nicht die Stärke der Argumente, sondern die Machtverhältnisse im Gremium.
Was die Daten tatsächlich zeigen
Beginnen wir mit den 52 Prozent Honorarsteigerung seit 2013. Was die GKV verschwieg, war das Ausgangsniveau. Im Jahr 2013 lag der durchschnittliche Jahresumsatz eines Psychotherapeuten bei rund 75.000 Euro brutto. Der Durchschnitt aller Vertragsärzt:innen betrug zur selben Zeit 205.000 Euro – fast dreimal so viel (Deutsche PsychotherapeutenVereinigung [DPtV], 2013). Psychotherapeut:innen starteten von einem Niveau, das nur 37 Prozent des Ärztedurchschnitts betrug.
Die 52 Prozent Steigerung waren keine Luxusentwicklung. Sie waren der Versuch, eine historische Lücke zu schließen – eine Lücke, die das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen als rechtswidrig eingestuft hatte. 1999, 2004 und zuletzt 2017 stellte das höchste deutsche Sozialgericht fest, dass die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen nicht kostendeckend sei und gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstoße (Bundessozialgericht, 1999; 2004). 2024 erzwang es eine Neubewertung (Bundessozialgericht, 2024). Kaum anderthalb Jahre später wurde sie zurückgedreht.
Hinzu kommt: Die GKV ignorierte die Inflation. Der Verbraucherpreisindex stieg von 2013 bis 2024 um 28 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2025a). Von den nominalen 52 Prozent Honorarsteigerung blieben inflationsbereinigt nur etwa 19 Prozent übrig – verteilt auf elf Jahre. Das entspricht 1,6 Prozent Realzuwachs pro Jahr, weniger als die durchschnittliche Lohnentwicklung in Deutschland.
Die aktuellsten Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung machten die Situation noch deutlicher. Im Jahr 2022 lag der durchschnittliche Reinertrag – das, was nach Abzug aller Praxiskosten übrig bleibt – bei Psychotherapeut:innen bei 85.400 Euro. Bei Ärzt:innen insgesamt waren es 220.400 Euro (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung [Zi], 2024). Psychotherapeut:innen verdienten nicht einmal 40 Prozent dessen, was Ärzt:innen im Durchschnitt verdienten. Und während Ärzte 2022 noch ein Einkommensplus von 2,6 Prozent verbuchten, mussten Psychotherapeut:innen einen Rückgang von 5,1 Prozent hinnehmen – nominal, vor Inflation.
Die jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes bestätigen das Bild – und verschärfen es (Statistisches Bundesamt, 2025b). Im Jahr 2023 erzielten psychotherapeutische Praxen durchschnittliche Einnahmen von 121.000 Euro – ein Rückgang von 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Reinertrag lag bei 86.000 Euro. Aber dieser Betrag ist kein Einkommen eines einzelnen Therapeuten, sondern der Unternehmensertrag einer gesamten Praxis. Laut Destatis arbeiten durchschnittlich 1,7 Psychotherapeut:innen pro Praxis – Inhaber, Angestellte, Jobsharing-Partner. Rechnet man den Ertrag auf diese Behandler um, ergibt sich ein rechnerischer Unternehmerertrag von rund 50.600 Euro pro Psychotherapeut:in und Jahr. Das entspricht etwa 4.200 Euro pro Monat – aus denen noch Einkommensteuer, Krankenversicherung, Altersvorsorge und das gesamte Praxisrisiko finanziert werden müssen.
Der Vergleich mit anderen Fachgruppen macht die Schieflage unübersehbar: Der durchschnittliche Reinertrag einer Arztpraxis liegt bei 310.000 Euro – mehr als das Dreifache einer psychotherapeutischen Praxis. Radiologische Praxen erzielen 1,26 Millionen Euro, Augenarztpraxen 554.000 Euro, Allgemeinmediziner 288.000 Euro, Neurologen und Psychiater 220.000 Euro. Psychologische Psychotherapeuten liegen mit 86.000 Euro am unteren Ende der Skala; nur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten liegen mit 80.000 Euro noch darunter. Das Verhältnis ist nicht ungünstig – es ist grotesk.
Die zweite Säule – die „stabile Prävalenz“ – war vielleicht die dreisteste Behauptung. Die letzte repräsentative Studie mit klinischem Interview zur Prävalenz psychischer Störungen in Deutschland stammte aus den Jahren 2009 bis 2012: der DEGS1-MH des Robert Koch-Instituts (Jacobi et al., 2014). Diese Studie war vierzehn Jahre alt. Seitdem wurde keine vergleichbare Untersuchung durchgeführt. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie hielt in ihren Basisdaten 2025 explizit fest, dass es „derzeit keine aktuelleren repräsentativen Daten zur Prävalenz psychischer Erkrankungen in Deutschland“ gebe (DGPPN, 2025). Die korrekte Formulierung wäre nicht „die Prävalenz ist stabil“ gewesen, sondern: Wir wissen es nicht.
Was wir hingegen hatten, waren Proxy-Indikatoren – und sie zeigten alle in dieselbe Richtung. Die administrative Diagnoseprävalenz psychischer Störungen stieg von 2012 bis 2022 um 13,4 Prozent (Thom et al., 2024). Bei Angststörungen betrug der Anstieg 30,7 Prozent, bei posttraumatischen Belastungsstörungen 115,8 Prozent. Die Arbeitsunfähigkeitstage wegen psychischer Erkrankungen hatten sich seit 2013 um 52 Prozent erhöht (DAK-Gesundheit, 2024). Depressive Symptome in der erwachsenen Bevölkerung stiegen von 2019 bis 2023 um 74 Prozent (Robert Koch-Institut, 2024). Der Anteil der Deutschen mit unbehandelten psychischen Problemen stieg von 4 Prozent (2021) auf 10 Prozent (2024) – mehr als eine Verdoppelung in drei Jahren (OECD & European Observatory on Health Systems and Policies, 2023). Die Wartezeiten bestätigten das Bild. Trotz 50 Prozent mehr Psychotherapeut:innen seit 2013 warteten Patient:innen im Schnitt 142 Tage auf den Beginn einer Behandlung – fast fünf Monate (Bundespsychotherapeutenkammer [BPtK], 2022). Wenn bei steigender Kapazität die Wartezeiten nicht sinken, ist der tatsächliche Bedarf größer als das Angebot. Die These der „stabilen Prävalenz“ war nicht nur unbelegt; sie wurde von allen verfügbaren Daten widerlegt.
Die dritte Säule – die „Ausgabenexplosion“ – schrumpfte bei näherer Betrachtung zusammen. Im Jahr 2023 beliefen sich die Gesamtausgaben der GKV auf rund 306 Milliarden Euro (Bundesministerium für Gesundheit, 2024). Die ambulante Psychotherapie machte davon 4,6 Milliarden aus – 1,5 Prozent. Im Jahr 2014 waren es 1,22 Prozent. Der Anteil der Psychotherapie an den GKV-Ausgaben war in neun Jahren um 0,28 Prozentpunkte gestiegen. Das war keine Explosion; das war eine moderate Ausweitung für eine chronisch unterfinanzierte Leistung.
Die vierte Säule – die „rechnerische Vollversorgung“ – war zynisch. Die Bedarfsplanung für Psychotherapeut:innen basierte auf Verhältniszahlen aus dem Jahr 1999 (Deutsches Ärzteblatt, 2012). Ein Versorgungsgrad von 110 Prozent bedeutete nur: 10 Prozent mehr Therapeuten als vor einem Vierteljahrhundert. Nicht: alle Patient:innen versorgt. Die BPtK schätzte, dass bundesweit etwa 7.000 Kassensitze fehlten (BPtK, 2023). Die „Vollversorgung“ war ein statistisches Artefakt – rechnerische Überversorgung bei fünf Monaten Wartezeit.
Das alles war bekannt. Das alles wurde vorgetragen. Das alles wurde ignoriert.
Warum gerade Psychotherapie?
Psychotherapeut:innen sind ein leichtes Ziel. Das liegt an der Struktur des Systems.
Der Bewertungsausschuss, der über die Vergütung entscheidet, ist paritätisch besetzt: auf der einen Seite der GKV-Spitzenverband, auf der anderen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (Bundesministerium für Gesundheit, 2025). Die KBV vertritt alle Vertragsärzt:innen und Psychotherapeut:innen gemeinsam. Aber Psychotherapeut:innen machen nur einen kleinen Teil dieser Gruppe aus. Wenn die Kassen eine Kürzung bei der Psychotherapie fordern, haben Radiologen, Kardiologen und Orthopäden wenig Grund, sich dagegen zu wehren. Im Gegenteil: Was den Psychotherapeut:innen genommen wird, bleibt im System – und könnte in ihre Töpfe fließen. Die KBV vertritt formal alle, aber nicht alle Interessen sind gleich stark.
Hinzu kommt: Psychotherapeut:innen können sich nicht wehren, indem sie mehr arbeiten. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten – das ist keine betriebswirtschaftliche Größe, sondern das Wesen der Behandlung. Anders als ein Radiologe, der bei sinkender Vergütung mehr CTs anfertigt, oder ein Kardiologe, der mehr EKGs schreibt, können Psychotherapeut:innen die Menge nicht steigern. Zeit ist das Medium der Behandlung, nicht nur ihr Rahmen. Jede Kürzung trifft direkt ins Einkommen. Es gibt keinen Ausweichmechanismus.
Die Verleugnung als gesellschaftliches Symptom
Was sich im Bewertungsausschuss abgespielt hat, ist mehr als ein Verteilungskonflikt. Es ist ein Symptom – im psychoanalytischen Sinn.
Die Zahlen liegen auf dem Tisch – sie wurden oben genannt: 52 Prozent mehr Arbeitsunfähigkeitstage wegen psychischer Erkrankungen seit 2013 (DAK-Gesundheit, 2024). 40 Prozent aller Frühverrentungen. Der Anteil der Bevölkerung mit unbehandelten psychischen Problemen mehr als verdoppelt (OECD, 2023). Fast fünf Monate Wartezeit auf Therapie. Und die Antwort darauf ist: eine Kürzung.
Freud beschrieb in seinem Aufsatz über den Fetischismus die Verleugnung als einen Abwehrmechanismus, bei dem eine Realität zwar wahrgenommen, aber in ihrer Bedeutung nicht anerkannt wird (Freud, 1927/1999). Man sieht die Symptome, weigert sich aber, ihre Botschaft zu hören. Auf gesellschaftlicher Ebene funktioniert das ähnlich: Die Zahlen sind bekannt, aber sie führen nicht zum naheliegenden Schluss. Stattdessen wird gekürzt.
Das ergibt nur Sinn, wenn psychisches Leiden als weniger „echt“ gilt als körperliches. Wenn Depression im Grunde Willensschwäche ist, Angst Überempfindlichkeit, Trauma eine Frage der Einstellung. Wer so denkt – bewusst oder unbewusst –, kann kürzen, ohne sich grausam zu fühlen.
Der Medizinethiker Giovanni Maio hat diesen Zusammenhang in Geschäftsmodell Gesundheit präzise beschrieben: Im ökonomisierten Gesundheitssystem wird alles, was sich nicht standardisieren, beschleunigen und skalieren lässt, systematisch abgewertet. Psychotherapie ist das Gegenteil von Skalierung. Eine Stunde bleibt eine Stunde. Die Zeit, die Therapeut:innen mit Patient:innen verbringen, lässt sich nicht verdichten – sie ist das Medium der Behandlung, nicht nur ihr Rahmen. In der Logik der Effizienz erscheint das als Problem. In der Logik der Heilung ist es die Voraussetzung.
Das Schweigen der Interessenvertretung(en)
Man könnte meinen, dass die Berufsverbände – die im Juli 2025 das GKV-Positionspapier öffentlich zerpflückten – jetzt, da aus den abstrakten Forderungen ein konkreter Kürzungsantrag geworden ist, erst recht laut werden. Man könnte meinen, dass sie die falschen Behauptungen erneut korrigieren, die Datenlage darstellen, die politische Öffentlichkeit mobilisieren.
Das Gegenteil geschah.
Im Juli 2025, als das GKV-Positionspapier veröffentlicht wurde, reagierten die Verbände mit öffentlicher Kritik. Die BPtK-Präsidentin Andrea Benecke erklärte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt: „Die psychotherapeutische Versorgung kann ohne finanzielle Förderung der Weiterbildung spätestens zu Beginn der 2030er-Jahre nicht mehr sichergestellt werden“ (Bühring, 2025). Der DPtV-Bundesvorsitzende Gebhard Hentschel wies die Zahl von 40.000 Psychotherapeuten als irreführend zurück – 70 Prozent seien mit halbem Versorgungsauftrag tätig, in Vollzeitäquivalenten ergebe sich nur ein „moderater Zuwachs“ von zehn Prozent seit 2014. Die stellvertretende Bundesvorsitzende Barbara Lubisch zeigte sich „verwundert, dass der GKV wenig an einer Weiterbildung von psychotherapeutischen Fachkräften für die Versorgung psychisch kranker Menschen liege“ (Bühring, 2025). Hentschel verteidigte die BSG-Sonderstellung als rechtlich notwendig und betonte, Psychotherapeuten lägen bei den Einkommen „noch immer weit abgeschlagen auf dem letzten Platz hinter ihren ärztlichen Kollegen“.
Die Verbände kannten die Fakten. Sie benannten sie öffentlich. Sie widersprachen.
Und dann, im Januar 2026, stellte die GKV ihren konkreten Kürzungsantrag – basierend auf genau diesem Positionspapier. Dieselben falschen Behauptungen über „überproportionale“ Honorarsteigerungen, „stabile Prävalenz“ und „Vollversorgung“ bildeten nun die argumentative Grundlage für zehn Prozent Kürzung. Das Positionspapier war offenkundig von Anfang an als Munitionslager angelegt worden.
Was also sagten die Berufsverbände jetzt? Sie empfahlen: Schweigt.
Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung, der größte Berufsverband mit rund 15.000 Mitgliedern, reagierte auf die Enthüllung der Kürzungspläne mit einer internen Stellungnahme. Sie begann beschwichtigend: Von „kursierenden Informationen“ war die Rede, man wolle „einige klarstellende Hintergründe teilen“ (DPtV, 2026b). Dann der entscheidende Absatz: „Während der laufenden Verhandlungen sind öffentliche Einlassungen der Verbände, Mobilisierung von Mitgliedern etc. meist nicht hilfreich. Aktionen im öffentlichen Raum werden als Manipulationsversuch der Verhandlungsbeteiligten gesehen. Sie können so den Interessen der Protestierenden entgegenwirken.“
Manipulationsversuch. Das ist das Wort, das der eigene Berufsverband für den Protest seiner Mitglieder fand – sechs Monate nachdem er selbst öffentlich protestiert hatte.
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten steigerte das noch. Von „wilden Gerüchten“ war die Rede, von „Fehlinformationen“ durch „schlecht informierte Akteure“. Öffentliche Proteste und „Empörungswellen“ hätten die Verhandlungen „nicht unterstützt, sondern eher behindert und gestört“ (Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, 2026). Die beste Unterstützung sei „gute Wünsche und Daumendrücken“.
Daumendrücken. Während über unser Einkommen entschieden wurde.
Die DGPT schrieb ihren Mitgliedern, es gebe „derzeit keinen akuten Grund zur Sorge“. Man vertraue darauf, dass die KBV und der Vorsitzende des Erweiterten Bewertungsausschusses einem solchen Vorschlag nicht zustimmen würden (DGPT, 2026a).
Die Bundespsychotherapeutenkammer? Schwieg. Keine Pressemitteilung. Keine öffentliche Stellungnahme. Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer bestätigte, dass die BPtK „in die vertraulichen Verhandlungen im Bewertungsausschuss nicht eingebunden ist“ (Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, 2026). Das stimmt – aber es erklärt nicht das Schweigen. Die BPtK hat keine Stimme im Bewertungsausschuss, aber sie hat eine Stimme in der Öffentlichkeit. Dieselbe BPtK, deren Präsidentin sieben Monate zuvor noch dem Deutschen Ärzteblatt Interviews gab, schwieg nun, als es konkret wurde.
Der EBA stimmte zu. Die Sorge war berechtigt. Die Verbände lagen falsch. Und ihre Mitglieder, die sie zum Schweigen aufgefordert hatten, stehen jetzt vor der Kürzung.
Jessica Benjamin hat für solche Dynamiken einen Begriff: komplementäre Identifizierung. Die Erduldenden übernehmen die Perspektive der Handelnden. Sie beginnen, ihr eigenes Aufbegehren als gefährlich zu erleben – nicht für den Gegner, sondern für sich selbst. Sie disziplinieren sich, und dann ihre Mitglieder.
Die GKV veröffentlichte ein Positionspapier mit falschen Zahlen. Die Verbände widersprachen – damals, als es noch abstrakt war. Die GKV stellte einen konkreten Kürzungsantrag. Die Verbände sagten: Macht keinen Ärger. 70.000 Menschen unterschrieben eine Petition. Die Verbände nannten es „Empörungswelle“, die die Verhandlungen „störe“. Die Argumentationslogik ist dieselbe, die Betroffene von Machtmissbrauch kennen: Wenn du dich wehrst, machst du es nur schlimmer. Der Aggressor ist nicht das Problem – deine Reaktion ist das Problem.
Das ist keine Interessenvertretung. Das ist Stockholm-Syndrom mit Briefkopf.
Nicht alle schwiegen. Die Psychotherapeutenkammer Hessen nannte den Vorstoß „Sparen auf Kosten der Schwächsten und eine absolut inakzeptable Lösung“ und rief zur Teilnahme an der Petition auf (Psychotherapeutenkammer Hessen, 2026). Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer sprach von einem „destruktiven Signal“ (Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, 2026).
Das Muster ist unübersehbar: Je näher an der Basis, desto klarer die Sprache. Je näher an den Verhandlungstischen, desto größer die Angst, jemanden zu verärgern. Die Verbände haben vergessen, wen sie vertreten. Sie haben sich mit denen identifiziert, gegen die sie hätten kämpfen sollen.
70.000 Unterschriften, null Wirkung
Eine Petition auf Change.org sammelte über 70.000 Unterschriften (Tschisgale, 2026). Das DPNW organisierte öffentlichen Protest. Dieter Adler sprach von einem „vorsätzlichen Sparbeschluss auf dem Rücken psychisch erkrankter Menschen“. Die Süddeutsche Zeitung berichtete, das Deutsche Ärzteblatt berichtete, die Berliner Morgenpost berichtete.
Es reichte nicht. Die Kürzung kam trotzdem.
Die Frage ist nicht, ob der Protest zu spät kam. Die Frage ist, was passiert wäre, wenn die Bundespsychotherapeutenkammer von Anfang an öffentlich Stellung bezogen hätte. Wenn die Berufsverbände ihre Mitglieder mobilisiert statt zum Schweigen aufgefordert hätten. Wenn die institutionelle Stimme der Psychotherapie von Tag eins an gesagt hätte: Diese Zahlen sind falsch, diese Kürzung ist inakzeptabel, wir werden sie nicht hinnehmen.
Wir werden es nie wissen. Was wir wissen: Die Strategie der stillen Diplomatie ist gescheitert. Die Füße wurden stillgehalten, und trotzdem wurde gekürzt. Die Verhandlungspartner wurden nicht verärgert, und trotzdem haben sie gegen uns entschieden.
Die Verbände haben auf Dialog gesetzt. Die GKV hat auf Macht gesetzt. Die Macht hat gewonnen.
Was der Beschluss bedeutet
Die 4,5 Prozent Kürzung der Gesprächsleistungen sind nicht das eigentliche Problem. Das eigentliche Problem ist der Präzedenzfall.
Im Dezember 2024 hatte der Bewertungsausschuss in seiner 753. Sitzung eine andere Entscheidung getroffen. Die Daten hätten rechnerisch eine Absenkung um etwa fünf Prozent gerechtfertigt – der Ausschuss verzichtete darauf. Der Beschluss hielt ausdrücklich fest, dies sei „kein Präjudiz für oder gegen eine mögliche Absenkung ab dem Jahr 2025″ (Kassenärztliche Bundesvereinigung, 2024). Die Selbstverwaltung nutzte ihren Gestaltungsspielraum zugunsten der Versorgungssicherheit.
Dieses Nicht-Präjudiz ist nun kassiert. Die GKV hat gezeigt, dass sie im Erweiterten Bewertungsausschuss Kürzungen durchsetzen kann – auch gegen den Widerstand der KBV, auch gegen 70.000 Petitionsunterschriften, auch gegen die öffentliche Kritik. Die Botschaft an die eigenen Verhandlungsführer ist klar: Maximalforderungen lohnen sich. Wer zehn Prozent fordert, bekommt vielleicht nur 4,5 – aber er bekommt etwas.
Die nächste Runde kommt. Der Bewertungsausschuss überprüft jährlich die Angemessenheit der psychotherapeutischen Vergütung – so schreibt es § 87 Abs. 2c SGB V vor. Die GKV wird dieselben Argumente wieder vorbringen: überproportionale Honorarentwicklung, stabile Prävalenz, Ausgabenexplosion, Vollversorgung. Die Argumente sind widerlegt, aber sie haben funktioniert. Warum sollte die GKV sie aufgeben?
Die Schutzfunktion des § 87 Abs. 2c hat sich als Einfallstor erwiesen. Die Norm war vom Gesetzgeber als Absicherung gedacht: Psychotherapeutische Leistungen sollten nicht schlechter vergütet werden als vergleichbare ärztliche Leistungen. In der Praxis wird sie nun genutzt, um Kürzungen zu legitimieren. Aus einer Schutznorm wurde ein Sparinstrument.
Die Rechnung, die niemand aufmacht
Eine Woche pro Jahr arbeiten Psychotherapeut:innen jetzt unbezahlt. Das ist das Ergebnis, wenn man die Kürzung zu Ende denkt: 2,8 Prozent weniger Einkommen bei gleicher Arbeit bedeutet 2,8 Prozent der Arbeitszeit ohne Vergütung. Bei rund 250 Arbeitstagen im Jahr sind das sieben Tage. Eine Woche für lau.
Und was spart die GKV damit? Eine Kürzung von 4,5 Prozent bei den Honoraren der Psychotherapeut:innen senkt die Gesamtkosten der gesetzlichen Krankenversicherung um etwa 0,05 Prozent – um ein halbes Promille (DPNW, 2026). Das ist die Bilanz: Psychotherapeut:innen arbeiten eine Woche unbezahlt, damit die GKV ein halbes Promille spart. Für diese Mini-Entlastung wird eine funktionierende Versorgung beschädigt.
In konkreten Zahlen: Bei durchschnittlich 1,7 Psychotherapeut:innen pro Praxis und einem Reinertrag von 86.000 Euro ergibt sich ein rechnerischer Unternehmertrag von etwa 50.600 Euro pro Behandler und Jahr (Statistisches Bundesamt, 2025b). Das sind rund 4.200 Euro pro Monat – brutto, vor Steuern, vor Krankenversicherung, vor Altersvorsorge. Nach der Kürzung werden es etwa 4.000 Euro sein. Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen, deren Praxisreinerträge noch niedriger liegen, werden es rechnerisch 3.740 Euro monatlich sein. Davon muss ein Selbstständiger leben, Rücklagen bilden, das Praxisrisiko tragen. Der erhöhte Strukturzuschlag kompensiert einen Teil, aber nicht alles – und er kompensiert nicht den Kaufkraftverlust der vergangenen Jahre: Über zehn Prozent Inflation seit 2021, dazu nun eine nominale Kürzung der Kernleistungen.
Das Zi-Praxis-Panel dokumentierte schon vor dem Beschluss eine angespannte wirtschaftliche Lage: Die realen Jahresüberschüsse der Praxen sanken 2022 um 4,8 Prozent, der ZiPP-Klimaindex erreichte Anfang 2024 mit minus 14,3 den schlechtesten Wert seit zehn Jahren (Zi, 2024). Jede weitere Kürzung trifft ein System, das bereits unter Druck steht.
Die volkswirtschaftliche Rechnung macht niemand auf. Jeder Patient, der nicht ambulant behandelt wird – weil die Wartezeit zu lang ist, weil Praxen schließen, weil kein Nachwuchs ausgebildet wird –, landet früher oder später im teureren System. Stationäre psychiatrische Behandlung kostet im Durchschnitt fast das 13-Fache einer ambulanten Psychotherapie (DPtV, 2020). Die OECD beziffert die Gesamtkosten psychischer Erkrankungen in Deutschland auf 4,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – rund 146 Milliarden Euro jährlich (OECD & European Observatory on Health Systems and Policies, 2023). Die 4,6 Milliarden für ambulante Psychotherapie sind 3 Prozent dieser Gesamtkosten, aber sie verhindern einen Großteil der Folgekosten.
Das RECOVER-Projekt dokumentierte, dass integrierte ambulante Versorgung die Gesamtkosten um 22 Prozent senkt – bei besseren Behandlungsergebnissen (Lambert et al., 2024). Jeder Euro, der bei der ambulanten Psychotherapie gekürzt wird, kostet die Solidargemeinschaft ein Mehrfaches anderswo. Die GKV spart kurzfristig; die Gesellschaft zahlt langfristig.
Der Nachwuchs, der nicht kommt
Noch gravierender als die unmittelbaren Einkommensverluste ist die Signalwirkung für den Nachwuchs. Die Psychotherapeutenausbildung wurde 2020 reformiert; die Weiterbildung muss nun finanziert werden. Die Kassen weigern sich, ihren Anteil zu zahlen – sie berufen sich auf das „Dogma der unmittelbaren Leistungserbringung“, nach dem nur direkte Patientenbehandlung finanziert werden dürfe, nicht aber Supervision oder Selbsterfahrung. (Mehr dazu: Psychotherapie-Ausbildung in Gefahr.)
Der im Herbst 2025 vorgelegte BEEP-Gesetzesentwurf übernahm exakt diese Position. Die BPtK kritisierte den Versuch, eine „strukturelle Unterfinanzierung gesetzlich festzuschreiben“ (BPtK, 2025). Das Ergebnis ist ein gläserner Flaschenhals: Tausende approbierte Psychotherapeut:innen warten auf Weiterbildungsstellen, die es nicht gibt. Christina Berndt kommentierte in der Süddeutschen Zeitung: „Wegen einer völlig verhudelten Reform gibt es kaum noch Weiterbildungsplätze“ (Berndt, 2026).
Wenn jetzt auch noch die Honorare sinken, wird der Beruf endgültig unattraktiv. Wer fünf Jahre studiert, drei bis fünf Jahre oder mehr Weiterbildung absolviert, sich hoch verschuldet für einen Kassensitz – und dann erfährt, dass die Vergütung für seine Arbeit Jahr für Jahr zur Disposition steht: Der wird sich fragen, ob es das wert ist. Der Nachwuchs – jung, engagiert, qualifiziert – wird sich umorientieren. Coaching, Unternehmensberatung, irgendwas in der Wirtschaft. Da verdient man wenigstens Geld.
In zehn Jahren, wenn die Babyboomer-Generation der Therapeut:innen in Rente geht, steht das System vor dem Kollaps. Die Wartezeiten werden von fünf auf acht, auf zehn, auf zwölf Monate steigen. Und niemand wird sagen können: Wir haben es nicht gewusst.
Wie es weitergeht
Nach dem Beschluss brach das Schweigen. Die Bundespsychotherapeutenkammer, die während der gesamten Debatte öffentlich nichts gesagt hatte, fand nun Worte. „Das ist Kürzungspolitik nach dem Rasenmäherprinzip“, erklärte BPtK-Präsidentin Andrea Benecke. Die psychotherapeutischen Praxen litten heute schon unter steigenden Kosten und der anhaltenden Inflation. „Niemand käme in Tarifverhandlungen auf die Idee, in dieser Lage die Gehälter zu kürzen.“ Doch ausgerechnet für die Fachgruppe mit den niedrigsten Honoraren werde eine solche Absenkung beschlossen – „das ist skandalös“. Die Psychotherapeut:innen würden erneut auf dem Klageweg für eine angemessene Honorierung sorgen müssen (BPtK, 2026).
Besonders scharf kritisierte die BPtK die Berechnungsmethode: „Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Das ist nicht hinnehmbar.“ Noch grundsätzlicher: Die Krankenkassen „missbrauchen“ das gesetzliche Instrument der Honorarüberprüfung, „um ein ‚Mindesthonorar‘ in eine ‚Obergrenze‘ umzuinterpretieren“ (BPtK, 2026). Was als Schutz gedacht war, wird als Deckel benutzt.
Die Zahlen, die die BPtK nennt, bestätigen das Ausmaß der Schieflage: Nach Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung erwirtschaften Psychotherapeut:innen nach Abzug der Praxiskosten einen Überschuss von circa 52 Euro je Arbeitsstunde. Das sei „gerade einmal die Hälfte dessen, was Praxisinhaber*innen der hausärztlichen Versorgung bzw. der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung im Durchschnitt erwirtschaften“ (BPtK, 2026).
Die DPtV-Bundesvorsitzenden Enno Maaß und Christina Jochim sprachen von einem „fatalen Signal“ für die Versorgung. Man werde das in keiner Weise hinnehmen und dazu auffordern, sich gegen die jahrzehntelange Benachteiligung zu wehren. Die DPtV will das Bundesgesundheitsministerium als Rechtsaufsicht einschalten und eine Beanstandung des Beschlusses erwirken (DPtV, 2026a).
Das DPNW kündigte an, die Kürzung anzufechten. „Diese Kürzung ist kein Kompromiss, sondern eine Zumutung“, erklärte Dieter Adler. Man lasse nicht zu, dass die Versorgung psychisch erkrankter Menschen weiter ausgehöhlt werde (Deutsches Ärzteblatt, 2026b).
Die DGPT sprach von einem „rückschrittigen Signal“ angesichts der angespannten Versorgungssituation. Sie sei bereits mit den einschlägigen Psychotherapieverbänden im Kontakt, um ein konzertiertes Vorgehen abzustimmen (DGPT, 2026b). Im Februar hatte dieselbe DGPT ihren Mitgliedern noch geschrieben, es gebe „keinen akuten Grund zur Sorge“ – man vertraue darauf, dass der Beschluss schon nicht so schlimm ausfallen werde. Jetzt, wo er gefallen ist, kommt die kämpferische Rhetorik. Das kostet nichts mehr.
KBV-Chef Andreas Gassen nannte den Beschluss eine „fatale Entscheidung“: „Diese Entscheidung hat die Interessen psychisch kranker Menschen außer Acht gelassen.“ Dass die Krankenkassen aufgrund der aktuellen Finanzlage sparen müssten, stehe außer Frage. „Es ist aber paradox, genau da sparen zu wollen, wo der Großteil der Versorgung für relativ wenig Geld stattfindet – eben in der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung.“ Dass nun die Vergütung „nach der Rasenmähermethode um fast fünf Prozent gekürzt“ werde, sei „aus unserer Sicht ein Unding“ (KBV, 2026).
Gassen kritisierte auch die Berechnungssystematik: Den Psychotherapeut:innen würden die Steigerungsraten des Orientierungswertes für 2025 und 2026 – insgesamt 6,65 Prozent – „komplett vorenthalten“. „Eine Absenkung der Bewertung der EBM-Leistungen ist auf dieser Basis nicht korrekt.“ Er wies darauf hin, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss schon im vorigen Jahr festgestellt habe, dass das Verfahren dringend überprüft werden müsse. „Und trotzdem wurden jetzt erhebliche Kürzungen beschlossen. Das ist ein Unding“ (KBV, 2026).
Der GKV-Spitzenverband hingegen sprach von einem „angemessenen Kompromiss“. In seiner Pressemitteilung hielt er fest: Eine Absenkung um zehn Prozent „wäre angemessen gewesen“ – die 4,5 Prozent seien also ein Entgegenkommen. Zur Begründung verwies er darauf, dass Psychotherapeut:innen „überproportionale Honorarerhöhungen“ erhalten hätten: 52 Prozent seit 2013, verglichen mit 33 Prozent bei anderen Fachgruppen. Zudem profitierten Psychotherapeut:innen „überproportional“ von der jährlichen Anpassung des Orientierungspunktwerts, weil ihre Personalkosten „im Vergleich wesentlich geringer“ seien. Die Logik: Wer weniger Personal hat, dem kann man mehr kürzen.
Besonders bemerkenswert war die Behauptung: „Obwohl die Anzahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stetig steigt und sich die Leistungsmenge ausweitet, ist keine verbesserte Versorgung verbunden mit verkürzten Wartezeiten zu erkennen“ (GKV-Spitzenverband, 2026). Die GKV präsentiert das als Beweis für Ineffizienz. Dieter Adler vom DPNW hält dagegen: Das Wartezeiten-Argument zeige „eher das Gegenteil dessen, was die Krankenkassen suggerieren: nämlich, dass der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung größer ist als das vorhandene Angebot“ (ZDF, 2026). Wenn 54 Prozent mehr Therapeut:innen seit 2013 nicht zu kürzeren Wartezeiten führen, dann ist der Bedarf um mehr als 54 Prozent gestiegen. Die GKV-Logik ist nicht nur falsch; sie ist invertiert.
Der Rechentrick
Zwei unabhängige Kritiken – von BPtK und KBV – zeigen denselben Befund: Die Berechnungsmethode ist so konstruiert, dass eine Kürzung herauskommt.
Die BPtK kritisiert: Bei der Berechnung wurden die für Psychotherapeut:innen erzielbaren Einnahmen im Jahr 2026 mit den durchschnittlichen Einnahmen der Facharztgruppen im Jahr 2024 verglichen – obwohl der Orientierungspunktwert in der Zwischenzeit um 6,8 Prozent erhöht wurde. „Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen“ (BPtK, 2026). Psychotherapeut:innen werden an Werten von vor zwei Jahren gemessen, während andere Fachgruppen die Steigerung bereits erhalten haben.
Die KBV kritisiert aus anderer Perspektive dasselbe: Die Daten der Kostenstrukturerhebung von 2023 wurden herangezogen und der Umsatz des Jahres 2024 für das aktuelle Vergütungsniveau festgeschrieben – besonders hohe Kostenentwicklungen der vergangenen Jahre wurden ausgeblendet. Die Folge: Den Psychotherapeut:innen werden die Steigerungsraten des Orientierungswertes für 2025 (3,85 Prozent) und 2026 (2,8 Prozent) „komplett vorenthalten“ – insgesamt 6,65 Prozent (KBV, 2026). Das ist keine technische Spitzfindigkeit. Es ist ein systemischer Nachteil, der in die Berechnung eingebaut wurde.
Zwei unterschiedliche Rechenwege, dasselbe Ergebnis: Die Methodik ist manipuliert. BPtK und KBV, die in vielen Fragen unterschiedliche Interessen haben, kommen unabhängig voneinander zum selben Schluss. Immerhin: Der EBA hat den Bewertungsausschuss aufgefordert, bis zum 30. September 2026 die Datengrundlage und Berechnungssystematik zu überprüfen. Aber das ändert nichts an der Kürzung, die jetzt gilt.
Zur Kompensation durch Strukturzuschläge hält Adler fest: Diese seien eingeführt worden, um stark ausgelastete Praxen zu entlasten, damit sie mehr Zeit für Patient:innen haben. „Die Strukturzuschläge sind nicht dafür geschaffen worden, Honorarkürzungen auszugleichen“ (ZDF, 2026). Wer sie jetzt als Ausgleich verrechnet, zweckentfremdet sie.
Auch Patient:innen melden sich zu Wort. „Wir setzen uns eigentlich dafür ein, dass die Versorgung ausgebaut wird“, sagte Vanessa Rengers-Patz vom PatientInnen-Netzwerk NRW. Dass es jetzt eine Kürzung gebe, sei „einfach absurd“. Viele Patient:innen warteten schon jetzt lange auf einen Therapieplatz, besonders im ländlichen Raum. Die Kürzung werde die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte weiter verlängern. Adler warnte zudem vor einer Verlagerung: „Es ist zu befürchten, dass Praxen stärker gezwungen sein könnten, einen Teil ihrer Kapazitäten auf privatversicherte Patientinnen und Patienten zu verlagern, um wirtschaftlich arbeiten zu können“ (ZDF, 2026).
Derweil formiert sich breiter Protest. Die Petition „Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?“ der Psychotherapeutin Johanna Alisa Jung sammelte innerhalb von 24 Stunden über 120.000 Unterschriften – zusätzlich zu den 70.000 der ersten Petition. Ihre Kernforderung trifft den Widerspruch im Kern: „Wer fordert, dass Menschen länger gesund arbeiten sollen, darf die Behandlung psychischer Erkrankungen nicht schwächen.“ Während politisch gefordert werde, Krankheitszeiten zu reduzieren und die Erwerbsfähigkeit zu stärken, werde „gleichzeitig genau die Versorgung geschwächt“, die Menschen helfe, Krisen zu bewältigen und ins Arbeitsleben zurückzukehren (Deutsches Ärzteblatt, 2026c).
Das ist nicht nur Rhetorik. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom April 2025 enthält ein eigenes Unterkapitel „Psychotherapie“. Darin heißt es, die Weiterbildungsfinanzierung solle sichergestellt, die Bedarfsplanung an den tatsächlichen Bedarf angepasst und eine Strategie für die mentale Gesundheit junger Menschen entwickelt werden (CDU/CSU & SPD, 2025). Die Regierung formuliert: mehr Psychotherapie. Die Selbstverwaltung beschließt: weniger Geld für Psychotherapie. Das ist keine Spannung zwischen Ideal und Umsetzung. Das ist offener Widerspruch. Die GKV handelt gegen die erklärte Politik der Regierung, die sie beaufsichtigt.
Die Stimmen werden schärfer. „Das Versorgungsnetz für Menschen in psychischen Krisen wird durch diese Entscheidung mutwillig beschädigt“, sagte Catrin Steiniger, Vorstandsvorsitzende der KV Brandenburg. Die Vertreterversammlung der KVBB forderte in einer Resolution die Rücknahme des Beschlusses. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, sprach von einem „gesundheitspolitischen Offenbarungseid“. Die DGPPN-Präsidentin Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank brachte es auf den Punkt: „Die Leidtragenden der beschlossenen Honorarkürzungen sind psychisch erkrankte Menschen. Auf dem Rücken dieser besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppe zu sparen, ist kurzsichtig und nicht nachvollziehbar. Psychische Gesundheit darf nicht zu einem Sparposten im Gesundheitswesen werden“ (Deutsches Ärzteblatt, 2026c).
Selbst Hausärzte melden sich zu Wort. Stefan Reschke von Young Medi Baden-Württemberg: „In der aktuellen Lage über Kürzungen im Bereich der Psychotherapie nachzudenken – und diese auch noch zu beschließen – macht mich als Hausarzt fassungslos.“ Die Folgen seien absehbar: „Noch weniger Therapieangebote bedeuten längere Wartezeiten und mehr Selbstzahlerleistungen. Und: Mehr Medikamente und Verlagerung in teure digitale Anwendungen. All das führt am Ende zu höheren Gesundheitskosten und einer schlechteren Versorgung“ (Deutsches Ärzteblatt, 2026c). Der DGVT-Berufsverband plant eine Bundestagspetition und eine Briefaktion an Abgeordnete.
Ob die angekündigten Klagen Erfolg haben, ist offen – aber es gibt einen Ansatzpunkt. Das Argument des EBA lautete: Die Vergütung liege im dritten Jahr in Folge über der Untergrenze des BSG-Urteils, also müsse gekürzt werden. Die DGPT hält dem entgegen: Die BSG-Rechtsprechung definiert eine Mindestvergütung, keine Anpassungsformel. Eine Untergrenze ist keine Zielgröße, zu der man zurückkehren müsste, sobald man sie überschritten hat (DGPT, 2026b). Die Frage, ob die Absenkung überhaupt zulässig ist, wird nun rechtlich geprüft.
Aber politische Absichtserklärungen sind keine Gesetze. Und solange die Selbstverwaltung entscheiden kann, wird sie entscheiden – nach der Logik der Machtverhältnisse, nicht nach der Logik des Versorgungsbedarfs.
Die Frage der Anerkennung
Am Ende geht es um Anerkennung. Nicht im sentimentalen Sinne, sondern im philosophischen: um die Frage, ob eine Gesellschaft die Arbeit, die für ihr Funktionieren notwendig ist, als wertvoll anerkennt – materiell, nicht nur rhetorisch.
Wie kommt man aus einer Dynamik heraus, in der einer entscheidet und der andere erduldet? Benjamin (2018) ist da unromantisch: nicht durch Appelle an die Fairness des Stärkeren, sondern durch Konflikt. Wer erduldet, muss aufhören zu erdulden. Er oder sie muss sich weigern, bloßes Objekt zu sein – und als Gegenüber auftreten, das nicht mehr ignoriert werden kann.
Für Psychotherapeut:innen heißt das: nicht nur protestieren, sondern die eigene Position so artikulieren, dass sie gehört werden muss. Nicht als Bittsteller:innen, die um mildere Behandlung bitten. Sondern als Subjekte, die etwas zu sagen haben über den gesellschaftlichen Wert dessen, was sie tun.
(Vorläufiger) Schluss
Der Beschluss vom 11. März 2026 ist gefallen. Die GKV hat bekommen, was sie wollte – nicht alles, aber genug. Die KBV hat sich gewehrt und verloren. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat während der gesamten Debatte geschwiegen – und erst gesprochen, als es zu spät war. Die Berufsverbände haben ihre Mitglieder zum Schweigen aufgefordert und müssen jetzt erklären, was das gebracht hat.
Die Bilanz ist grotesk: Psychotherapeut:innen arbeiten jetzt eine Woche pro Jahr unbezahlt, damit die GKV ein halbes Promille ihrer Kosten spart. Die Regierung schreibt in den Koalitionsvertrag, psychische Gesundheit müsse gestärkt werden; die Selbstverwaltung beschließt das Gegenteil. 190.000 Menschen unterschreiben Petitionen; der Beschluss fällt wie geplant. Die Berechnungsmethodik ist manipuliert – BPtK und KBV zeigen es unabhängig voneinander –, aber der Erweiterte Bewertungsausschuss entscheidet trotzdem.
Die Fakten waren eindeutig. 86.000 Euro Reinertrag für Psychotherapeut:innen, 310.000 Euro für Ärzte. Über zehn Prozent Kaufkraftverlust seit 2020, jetzt eine nominale Kürzung obendrauf. 142 Tage Wartezeit, trotz 54 Prozent mehr Therapeuten. Der Anteil Unversorgter mehr als verdoppelt – von 4 auf 10 Prozent. 1,5 Prozent der GKV-Kosten für ambulante Psychotherapie, aber 40 Prozent aller Frühverrentungen wegen psychischer Erkrankungen. Die Behandlung, die Menschen hilft, arbeitsfähig zu bleiben, wird gekürzt, während politisch gefordert wird, dass Menschen länger arbeiten.
Nichts davon hat gereicht. Die Argumente lagen auf dem Tisch; sie wurden ignoriert. Die Öffentlichkeit war informiert; es war egal. 70.000 Menschen unterschrieben eine Petition vor dem Beschluss, dies wurde zur Kenntnis genommen und abgelegt.
Was bleibt?
Die Dokumentation bleibt. Dieser Artikel hält fest, was geschehen ist: die falschen Behauptungen, das Schweigen, die Aufforderung zur Passivität, das Versagen der Interessenvertretung. In fünf Jahren, wenn die Wartezeiten bei acht Monaten liegen und der Nachwuchs ausbleibt, wird niemand sagen können: Wir haben es nicht gewusst.
Die Wut bleibt. Die Wut derjenigen, die protestiert haben und dafür von ihren eigenen Verbänden als Störenfriede bezeichnet wurden. Die Wut derjenigen, die jetzt die Kürzung tragen müssen, während diejenigen, die zum Schweigen geraten haben, weiter in ihren Gremien sitzen.
Und die Frage bleibt: Beim nächsten Mal – und es wird ein nächstes Mal geben – werden die Verbände wieder zum Schweigen raten? Werden sie wieder auf Dialog setzen, während die andere Seite auf Macht setzt? Werden sie wieder ihre Mitglieder disziplinieren, statt sie zu mobilisieren?
Oder werden sie endlich verstehen, dass man Konflikte nicht gewinnt, indem man sie vermeidet?
Die Frage, was uns die Psyche wert ist, lässt sich nicht im Bewertungsausschuss beantworten. Aber dort zeigt sich, welche Antwort wir als Gesellschaft gerade geben. Und dort zeigt sich, wer für diese Antwort gekämpft hat – und wer nicht.
Ergänzung: Was gerade passiert
Am Wochenende nach dem Beschluss ging dieser Text durch Telegram-Gruppen, WhatsApp-Ketten, Instagram-Stories. Etliche teilten ihn, kommentierten, verlinkten. Der Server dieser Website brach mehrfach zusammen – kein Angriff, sondern organische Überlastung durch Menschen, die lesen wollten. Der IT-Fachbegriff dafür ist „hug of death“: Ein System stirbt nicht an Feindseligkeit, sondern an Zuneigung (NordVPN, 2025). Ein Ein-Personen-Blog, der denselben Effekt auslöst wie virale Memes – das sagt etwas über den Druck, der sich aufgestaut hat. Am Montagabend, dem 16. März: knapp 12.000 Aufrufe, 7.800 Leser, 54 Tage kumulierte Lesezeit. Drei Tage später: über 18.000 Aufrufe, mehr als 11.500 Leser, 76 Tage – die kollektive Aufmerksamkeit von über zweieinhalb Monaten.
Dieser Druck sucht sich nicht nur Texte. Er sucht sich Straßen. Seit dem Beschluss finden Demonstrationen in ganz Deutschland statt – und weitere werden organisiert (bvvp, 2026b). Die Petition auf Change.org, die Johanna Jung am Tag nach dem Beschluss ins Leben gerufen hat, hat mehr als 400.000 Unterschriften erreicht – eine Psychotherapeutin, die mit ihrem Engagement inzwischen ein Leitstern der Bewegung wurde, die aber auch prototypisch für so viele Therapeut:innen steht, mit denen zusammenzuarbeiten auch ich in diesen Tagen immer wieder das Vergnügen hatte. So viel Power, so viele Arbeitsgruppen, Vernetzung, Aktionen. Was Therapeut:innen können – besser als mein Server –, ist: halten, containen, gemeinsam tragen. Genau das passiert gerade.
Im Haupttext sind die Pressemitteilungen der Verbände vom 12. und 13. März dokumentiert – die Empörung, die Ankündigungen. Was seither passiert ist, geht darüber hinaus: Die Verbände sind in Aktion gekommen. Am 18. März haben DPtV und bvvp gemeinsam eine juristische Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium geschickt. Der Beschluss sei „unbegründet, rechtlich nicht haltbar“ und beschädige „nachhaltig psychotherapeutische Praxen und notwendige Versorgung“. Sie fordern eine Beanstandung nach § 87 Abs. 6 SGB V – das Ministerium hat zwei Monate Zeit zu prüfen (DPtV & bvvp, 2026). Am 19. März folgte der Paukenschlag: Die KBV kündigte Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg an; die Klageschrift wird vorbereitet (KBV, 2026b).
Drei Wege sind jetzt offen: Der administrative – das BMG kann den Beschluss beanstanden, die Frist läuft. Der juristische – die Klage der KBV. Und der politische – der Druck kann groß genug werden, dass nachverhandelt wird. Die Bundestagspetition (Nr. 196376) ist eingereicht und wird geprüft; sobald sie freigeschaltet ist, kann sie mitgezeichnet werden.
Die Kritik an den Verbänden, die ich oben formuliert habe, steht. Die Aufforderung zum Schweigen vor dem Beschluss bleibt dokumentiert. Aber ich schreibe nicht, damit wir uns gegen unsere eigenen Strukturen wenden. Das wäre – mit Benjamin gesprochen – der falsche Kampf: Komplementarität statt Anerkennung, beide Seiten gefangen im Gegeneinander (Benjamin, 2018). Was wir brauchen, sind Verbände und Kammern, die mit uns kämpfen. Ein echtes Wir – nicht das der Pressemitteilungen. Und genau das zeichnet sich jetzt ab. Die Demos gehen weiter. Die Bewegung ist nicht leiser geworden.
Weiterführende Links und Aktionen
Vernetzung: Telegram-Gruppe „Gegen die beschlossene Honorarkürzung“ – über 4.000 Mitglieder, Demos, Arbeitsgruppen, aktuelle Infos · Aktionsbündnis Psychotherapie auf Instagram · jetzt-wird-es-laut.de
Petitionen: change.org (Bundestagspetition 196376 ist eingereicht, aber noch nicht öffentlich)
Demonstrationen: Hamburg 14.03. · Hannover 15.03. · Leipzig 15.03. · Düsseldorf 19.03. · München 19.03. + 21.03. · Chemnitz 21.03. · Karlsruhe 21.03. · Stuttgart 28.03. – aktuelle Termine in der Telegram-Gruppe.
Politik kontaktieren: Abgeordnetensuche Bundestag · E-Mail-Vorlagen bei Sascha Heller
Fachverbände: DPtV · BPtK · bvvp
Weitere Infos: Ärzteblatt zum Beschluss · Psycast: Zukunft der Psychotherapie, Warum wir wütend sind · Übersicht bei psylearn
Literatur
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Berndt, C. (2026, 6. Februar). Weniger Geld für Psychotherapie? So ein Unsinn! Süddeutsche Zeitung. https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/psychotherapie-deutschland-gkv-honorarkuerzungen-li.3382403
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Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie. (2026b, 12. März). Erweiterter Bewertungsausschuss beschließt Honorarkürzungen von 4,5% [Newsletter 2/26].
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Stand: 16. März 2026 (Version 3)
Alle Essays im Überblick: Kartografie von Couch & Agora
Fiktive Debatte
* Ausnahmsweise bei diesem Beitrag ohne Debattenteil.


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