Honorarkürzung für Psychotherapeut:innen: Eine Chronik des Versagens

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Dieser Text ist eine Kampfschrift. Er ist geschrieben aus der Perspektive derjenigen, die von diesem Beschluss betroffen sind: Psychotherapeut:innen, die für ihre Arbeit weniger bekommen sollen – und Patient:innen, die noch länger auf Behandlung warten werden. Wir wollen das nicht hinnehmen. Wir dokumentieren, was geschehen ist, benennen, wer verantwortlich ist, und halten fest, welche Argumente ignoriert wurden. Das ist keine neutrale Analyse. Es ist ein Einspruch.

– Florian Lampersberger, Psychologischer Psychotherapeut, München

Eine analytische Schwesterarbeit zu diesem Text ist hier erschienen: Der Angriff auf die psychotherapeutische Versorgung. Warum die Honorarkürzung 2026 nur der Anfang war. Sie ordnet den Beschluss vom 11. März in die größere Architektur ein, in der er steht: § 87d des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, das vdek-Kurzpapier vom 26. März, der Bericht der Finanzkommission Gesundheit. Beide Texte lassen sich einzeln lesen; zusammen beschreiben sie die Architektur dessen, was im Frühjahr 2026 mit der ambulanten Psychotherapie geschieht.

Der Beschluss

In Deutschland warteten Menschen mit psychischen Erkrankungen zuletzt im Schnitt 142 Tage auf einen Therapieplatz – fast fünf Monate. 40 Prozent aller Frühverrentungen gehen auf psychische Erkrankungen zurück. Der Anteil der Bevölkerung mit unbehandelten psychischen Problemen hat sich in drei Jahren mehr als verdoppelt (BPtK, 2022). Vor diesem Hintergrund hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11. März 2026 entschieden: Die Honorare für Psychotherapie werden gekürzt.

Das Ergebnis: Die Vergütung für psychotherapeutische Gesprächsleistungen – jede Therapiestunde, jedes Erstgespräch, jede Akutbehandlung – sinkt um 4,5 Prozent. Gleichzeitig steigen die Strukturzuschläge, ein pauschaler Ausgleich für Praxiskosten wie Miete und Ausstattung, um 14,25 Prozent. Die Änderungen treten zum 1. April 2026 in Kraft (DPtV, 2026a).

Die Rechnung sieht je nach Perspektive unterschiedlich aus: Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung kommt netto auf ein Plus von etwa einem Prozent, die Bundespsychotherapeutenkammer auf ein Minus von 2,8 Prozent, der GKV-Spitzenverband auf minus 2,3 Prozent (Deutsches Ärzteblatt, 2026b). Aber selbst in der günstigsten Lesart bleibt die Botschaft: Die Zeit, die Psychotherapeut:innen mit ihren Patient:innen verbringen, ist der GKV weniger wert als gestern. Die Kernleistung wird abgewertet; der Strukturzuschlag honoriert nicht die therapeutische Arbeit, sondern die Infrastruktur, die sie ermöglicht.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte sich gegen die Kürzung gestellt und im Erweiterten Bewertungsausschuss dagegen gestimmt. Sie scheiterte. Die ursprüngliche Forderung des GKV-Spitzenverbands lautete auf zehn Prozent. Dass es „nur“ 4,5 Prozent wurden, wird von manchen als Erfolg gewertet. Es ist keiner. Es ist ein Präzedenzfall. Die GKV hat gezeigt, dass sie Kürzungen durchsetzen kann – auch gegen den Widerstand der KBV, auch gegen 70.000 Petitionsunterschriften, auch gegen die öffentliche Kritik. Im Dezember 2024 hatte derselbe Ausschuss noch anders entschieden: Obwohl die Daten rechnerisch eine Absenkung gerechtfertigt hätten, verzichtete er darauf – mit dem ausdrücklichen Hinweis, dies sei „kein Präjudiz“ für künftige Entscheidungen (Kassenärztliche Bundesvereinigung, 2024). Dieses Nicht-Präjudiz wurde nun kassiert. Die nächste Kürzungsrunde ist eine Frage der Zeit.

Wie es dazu kam

Am 21. Januar 2026 stellte der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss einen Antrag auf „Überprüfung“ der psychotherapeutischen Vergütung. Was das bedeutete, erfuhren die Psychotherapeut:innen nicht von ihrer Kammer und nicht von ihren Verbänden – sondern durch ein Leak. Ein internes Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen machte die Runde: zehn Prozent Kürzung, pauschal (DPNW, 2026).

Keine öffentliche Debatte vor dem Antrag. Keine Anhörung der Betroffenen. Keine Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Berufsgruppe, über deren Einkommen entschieden werden sollte, war nicht einmal informiert worden. Das Wort „klammheimlich“ fiel – und es traf den Sachverhalt.

KBV-Chef Andreas Gassen kündigte Widerstand an. Er lehne die „Rasenmähermethode des GKV-Spitzenverbands“ ab, erklärte er dem Deutschen Ärzteblatt (2026a). Die Kassenfunktionäre interessierten sich nicht für die Belange ihrer Versicherten; die Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen habe stark zugenommen. „Wenn die Kassenseite solche finanziellen Einschnitte will, dann sollten sie gleich dazu mitteilen, welche Leistungen dann nicht mehr erbracht werden sollen.“

Im regulären Bewertungsausschuss blockierten sich beide Seiten. Also wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet – ein Gremium unter Vorsitz des Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem, das bei Pattsituationen entscheidet. Dort setzte die GKV ihre Position durch.

Die Begründung, die keine war

Um den Kürzungsvorstoß zu rechtfertigen, hatte der GKV-Spitzenverband im Juni 2025 ein 14-seitiges Positionspapier veröffentlicht. Es trug den Titel „Positionspapier zur psychotherapeutischen Versorgung“ und las sich wie eine Anklageschrift gegen eine Berufsgruppe, die angeblich über ihre Verhältnisse lebte (GKV-Spitzenverband, 2025).

Die Argumentation stützte sich auf vier Säulen: Erstens hätten sich die Honorare für psychotherapeutische Leistungen seit 2013 um 52 Prozent erhöht – „deutlich überproportional“ im Vergleich zu anderen Arztgruppen. Zweitens sei die Prävalenz psychischer Erkrankungen in der Bevölkerung „stabil“. Drittens seien die Ausgaben für ambulante Psychotherapie von 2,5 Milliarden Euro (2014) auf 4,6 Milliarden Euro (2023) „explodiert“. Und viertens gebe es eine rechnerische „Vollversorgung“ in fast allen Planungsbereichen.

Keine dieser Behauptungen hielt einer Überprüfung stand. Dass der Erweiterte Bewertungsausschuss auf dieser Grundlage entschied, dokumentiert nicht die Stärke der Argumente, sondern die Machtverhältnisse im Gremium.

Was die Daten tatsächlich zeigen

Beginnen wir mit den 52 Prozent Honorarsteigerung seit 2013. Was die GKV verschwieg, war das Ausgangsniveau. Im Jahr 2013 lag der durchschnittliche Jahresumsatz eines Psychotherapeuten bei rund 75.000 Euro brutto. Der Durchschnitt aller Vertragsärzt:innen betrug zur selben Zeit 205.000 Euro – fast dreimal so viel (Deutsche PsychotherapeutenVereinigung [DPtV], 2013). Psychotherapeut:innen starteten von einem Niveau, das nur 37 Prozent des Ärztedurchschnitts betrug.

Die 52 Prozent Steigerung waren keine Luxusentwicklung. Sie waren der Versuch, eine historische Lücke zu schließen – eine Lücke, die das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen als rechtswidrig eingestuft hatte. 1999, 2004 und zuletzt 2017 stellte das höchste deutsche Sozialgericht fest, dass die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen nicht kostendeckend sei und gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit verstoße (Bundessozialgericht, 1999; 2004). 2024 erzwang es eine Neubewertung (Bundessozialgericht, 2024). Kaum anderthalb Jahre später wurde sie zurückgedreht.

Hinzu kommt: Die GKV ignorierte die Inflation. Der Verbraucherpreisindex stieg von 2013 bis 2024 um 28 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2025a). Von den nominalen 52 Prozent Honorarsteigerung blieben inflationsbereinigt nur etwa 19 Prozent übrig – verteilt auf elf Jahre. Das entspricht 1,6 Prozent Realzuwachs pro Jahr, weniger als die durchschnittliche Lohnentwicklung in Deutschland.

Die aktuellsten Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung machten die Situation noch deutlicher. Im Jahr 2022 lag der durchschnittliche Reinertrag – das, was nach Abzug aller Praxiskosten übrig bleibt – bei Psychotherapeut:innen bei 85.400 Euro. Bei Ärzt:innen insgesamt waren es 220.400 Euro (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung [Zi], 2024). Psychotherapeut:innen verdienten nicht einmal 40 Prozent dessen, was Ärzt:innen im Durchschnitt verdienten. Und während Ärzte 2022 noch ein Einkommensplus von 2,6 Prozent verbuchten, mussten Psychotherapeut:innen einen Rückgang von 5,1 Prozent hinnehmen – nominal, vor Inflation.

Ein Detail, das leicht übersehen wird: Die 52 Euro Überschuss pro Arbeitsstunde, die die BPtK als Beleg für die Unterbezahlung anführt (BPtK, 2026), stammen aus Zi-Daten von 2021 – vor der Inflationswelle. Seitdem hat die Inflation (+24,5 Prozent seit 2013) die Honorarsteigerung (+17,8 Prozent) überholt: ein realer Verlust von über fünf Prozent (Statistisches Bundesamt, 2025a; KBV, 2026a). Die 52 Euro sind eine optimistische Obergrenze. Die tatsächliche Kaufkraft liegt heute niedriger.

Die jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes bestätigen das Bild – und verschärfen es (Statistisches Bundesamt, 2025b). Im Jahr 2023 erzielten psychotherapeutische Praxen durchschnittliche Einnahmen von 121.000 Euro – ein Rückgang von 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Reinertrag lag bei 86.000 Euro. Aber dieser Betrag ist kein Nettogehalt, sondern der Unternehmensertrag der gesamten Praxis – brutto, vor Einkommensteuer, Krankenversicherung und Altersvorsorge. Da es sich bei der großen Mehrheit um Einzelpraxen handelt – die KSE 2023 zählt 19.033 Einzelpraxen mit je einem Inhaber (Statistisches Bundesamt, 2025b) –, ist das zugleich das individuelle Einkommen: rund 4.200 Euro pro Monat, aus denen noch Steuern, Vorsorge und das gesamte Praxisrisiko finanziert werden müssen.

Der Vergleich mit anderen Fachgruppen macht die Schieflage unübersehbar: Der durchschnittliche Reinertrag einer Arztpraxis liegt bei 310.000 Euro – mehr als das Dreifache einer psychotherapeutischen Praxis. Radiologische Praxen erzielen 1,26 Millionen Euro, Augenarztpraxen 554.000 Euro, Allgemeinmediziner 288.000 Euro, Neurologen und Psychiater 220.000 Euro. Psychologische Psychotherapeuten liegen mit 86.000 Euro am unteren Ende der Skala; nur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten liegen mit 80.000 Euro noch darunter. Das Verhältnis ist nicht ungünstig – es ist grotesk.

Die zweite Säule – die „stabile Prävalenz“ – war vielleicht die dreisteste Behauptung. Die letzte repräsentative Studie mit klinischem Interview zur Prävalenz psychischer Störungen in Deutschland stammte aus den Jahren 2009 bis 2012: der DEGS1-MH des Robert Koch-Instituts (Jacobi et al., 2014). Diese Studie war vierzehn Jahre alt. Seitdem wurde keine vergleichbare Untersuchung durchgeführt. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie hielt in ihren Basisdaten 2025 explizit fest, dass es „derzeit keine aktuelleren repräsentativen Daten zur Prävalenz psychischer Erkrankungen in Deutschland“ gebe (DGPPN, 2025). Die korrekte Formulierung wäre nicht „die Prävalenz ist stabil“ gewesen, sondern: Wir wissen es nicht.

Was wir hingegen hatten, waren Proxy-Indikatoren – und sie zeigten alle in dieselbe Richtung. Die administrative Diagnoseprävalenz psychischer Störungen stieg von 2012 bis 2022 um 13,4 Prozent (Thom et al., 2024). Bei Angststörungen betrug der Anstieg 30,7 Prozent, bei posttraumatischen Belastungsstörungen 115,8 Prozent. Die Arbeitsunfähigkeitstage wegen psychischer Erkrankungen hatten sich seit 2013 um 52 Prozent erhöht (DAK-Gesundheit, 2024). Depressive Symptome in der erwachsenen Bevölkerung stiegen von 2019 bis 2023 um 74 Prozent (Robert Koch-Institut, 2024). Der Anteil der Deutschen mit unbehandelten psychischen Problemen stieg von 4 Prozent (2021) auf 10 Prozent (2024) – mehr als eine Verdoppelung in drei Jahren (OECD & European Observatory on Health Systems and Policies, 2023). Die Wartezeiten bestätigten das Bild. Trotz 50 Prozent mehr Psychotherapeut:innen seit 2013 warteten Patient:innen im Schnitt 142 Tage auf den Beginn einer Behandlung – fast fünf Monate (Bundespsychotherapeutenkammer [BPtK], 2022). Wenn bei steigender Kapazität die Wartezeiten nicht sinken, ist der tatsächliche Bedarf größer als das Angebot. Die These der „stabilen Prävalenz“ war nicht nur unbelegt; sie wurde von allen verfügbaren Daten widerlegt.

Die dritte Säule – die „Ausgabenexplosion“ – schrumpfte bei näherer Betrachtung zusammen. Im Jahr 2023 beliefen sich die Gesamtausgaben der GKV auf rund 306 Milliarden Euro (Bundesministerium für Gesundheit, 2024). Die ambulante Psychotherapie machte davon 4,6 Milliarden aus – 1,5 Prozent. Im Jahr 2014 waren es 1,22 Prozent. Der Anteil der Psychotherapie an den GKV-Ausgaben war in neun Jahren um 0,28 Prozentpunkte gestiegen. Das war keine Explosion; das war eine moderate Ausweitung für eine chronisch unterfinanzierte Leistung.

Die vierte Säule – die „rechnerische Vollversorgung“ – war zynisch. Die Bedarfsplanung für Psychotherapeut:innen basierte auf Verhältniszahlen aus dem Jahr 1999 (Deutsches Ärzteblatt, 2012). Ein Versorgungsgrad von 110 Prozent bedeutete nur: 10 Prozent mehr Therapeuten als vor einem Vierteljahrhundert. Nicht: alle Patient:innen versorgt. Die BPtK schätzte, dass bundesweit etwa 7.000 Kassensitze fehlten (BPtK, 2023). Die „Vollversorgung“ war ein statistisches Artefakt – rechnerische Überversorgung bei fünf Monaten Wartezeit.

Noch deutlicher wird die Verzerrung, wenn man die Berechnungsformel des EBA mit realen statt fiktiven Zahlen füttert. Das Modell berechnet, wie viel Psychotherapeut:innen theoretisch verdienen könnten – und vergleicht das mit dem Durchschnitt anderer Fachgruppen. Liegt der theoretische Wert höher, wird gekürzt. Das Problem: Die Formel nimmt an, Therapeut:innen könnten 36 Sitzungen pro Woche durchführen. In Wirklichkeit sind es 20 bis 25 – die Formel überschätzt die Auslastung um 40 bis 80 Prozent. Der Rest der Arbeitszeit geht für Dokumentation, Anträge und Praxisorganisation drauf, die nicht vergütet wird (BPtK, 2023; Zi, 2024; Statistisches Bundesamt, 2025b). Setzt man die realen Zahlen ein, dreht sich das Ergebnis um: Statt −4,5 Prozent hätten es +6 bis +59 Prozent werden müssen (Lachmair, 2026). Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte selbst festgestellt, dass das Verfahren „dringend überprüft“ werden müsse – und hat trotzdem auf dieser Basis gekürzt (KBV, 2026a).

Das alles war bekannt. Das alles wurde vorgetragen. Das alles wurde ignoriert.

Warum gerade Psychotherapie?

Psychotherapeut:innen sind ein leichtes Ziel. Das liegt an der Struktur des Systems.

Der Bewertungsausschuss, der über die Vergütung entscheidet, ist paritätisch besetzt: auf der einen Seite der GKV-Spitzenverband, auf der anderen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (Bundesministerium für Gesundheit, 2025). Die KBV vertritt alle Vertragsärzt:innen und Psychotherapeut:innen gemeinsam. Aber Psychotherapeut:innen machen nur einen kleinen Teil dieser Gruppe aus. Wenn die Kassen eine Kürzung bei der Psychotherapie fordern, haben Radiologen, Kardiologen und Orthopäden wenig Grund, sich dagegen zu wehren. Im Gegenteil: Was den Psychotherapeut:innen genommen wird, bleibt im System – und könnte in ihre Töpfe fließen. Die KBV vertritt formal alle, aber nicht alle Interessen sind gleich stark.

Hinzu kommt: Psychotherapeut:innen können sich nicht wehren, indem sie mehr arbeiten. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten – das ist keine betriebswirtschaftliche Größe, sondern das Wesen der Behandlung. Anders als ein Radiologe, der bei sinkender Vergütung mehr CTs anfertigt, oder ein Kardiologe, der mehr EKGs schreibt, können Psychotherapeut:innen die Menge nicht steigern. Zeit ist das Medium der Behandlung, nicht nur ihr Rahmen. Jede Kürzung trifft direkt ins Einkommen. Es gibt keinen Ausweichmechanismus.

Die Verleugnung als gesellschaftliches Symptom

Was sich im Bewertungsausschuss abgespielt hat, ist mehr als ein Verteilungskonflikt. Es ist ein Symptom – im psychoanalytischen Sinn.

Die Zahlen liegen auf dem Tisch – sie wurden oben genannt: 52 Prozent mehr Arbeitsunfähigkeitstage wegen psychischer Erkrankungen seit 2013 (DAK-Gesundheit, 2024). 40 Prozent aller Frühverrentungen. Der Anteil der Bevölkerung mit unbehandelten psychischen Problemen mehr als verdoppelt (OECD, 2023). Fast fünf Monate Wartezeit auf Therapie. Und die Antwort darauf ist: eine Kürzung.

Freud beschrieb in seinem Aufsatz über den Fetischismus die Verleugnung als einen Abwehrmechanismus, bei dem eine Realität zwar wahrgenommen, aber in ihrer Bedeutung nicht anerkannt wird (Freud, 1927/1999). Man sieht die Symptome, weigert sich aber, ihre Botschaft zu hören. Auf gesellschaftlicher Ebene funktioniert das ähnlich: Die Zahlen sind bekannt, aber sie führen nicht zum naheliegenden Schluss. Stattdessen wird gekürzt.

Das ergibt nur Sinn, wenn psychisches Leiden als weniger „echt“ gilt als körperliches. Wenn Depression im Grunde Willensschwäche ist, Angst Überempfindlichkeit, Trauma eine Frage der Einstellung. Wer so denkt – bewusst oder unbewusst –, kann kürzen, ohne sich grausam zu fühlen.

Wie tief die Verleugnung sitzt, zeigt ein Vergleich: Im selben Zeitraum, in dem die GKV rund 120 Millionen Euro bei der Psychotherapie kürzt, stiegen die Ausgaben für Gesundheits-Apps auf 234 Millionen Euro – plus 71 Prozent in einem Jahr (Bundesministerium für Gesundheit, 2024). Zwei fast identische Beträge, entgegengesetzte Richtungen. Ambulante Psychotherapie ist die einzige Leistungsgruppe, die 2026 eine Kürzung bekommt.

Der Medizinethiker Giovanni Maio hat diesen Zusammenhang in Geschäftsmodell Gesundheit präzise beschrieben: Im ökonomisierten Gesundheitssystem wird alles, was sich nicht standardisieren, beschleunigen und skalieren lässt, systematisch abgewertet. Psychotherapie ist das Gegenteil von Skalierung. Eine Stunde bleibt eine Stunde. Die Zeit, die Therapeut:innen mit Patient:innen verbringen, lässt sich nicht verdichten – sie ist das Medium der Behandlung, nicht nur ihr Rahmen. In der Logik der Effizienz erscheint das als Problem. In der Logik der Heilung ist es die Voraussetzung.

Das Schweigen der Interessenvertretung(en)

Man könnte meinen, dass die Berufsverbände – die im Juli 2025 das GKV-Positionspapier öffentlich zerpflückten – jetzt, da aus den abstrakten Forderungen ein konkreter Kürzungsantrag geworden ist, erst recht laut werden. Man könnte meinen, dass sie die falschen Behauptungen erneut korrigieren, die Datenlage darstellen, die politische Öffentlichkeit mobilisieren.

Das Gegenteil geschah.

Im Juli 2025, als das GKV-Positionspapier veröffentlicht wurde, reagierten die Verbände mit öffentlicher Kritik. Die BPtK-Präsidentin Andrea Benecke erklärte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt: „Die psychotherapeutische Versorgung kann ohne finanzielle Förderung der Weiterbildung spätestens zu Beginn der 2030er-Jahre nicht mehr sichergestellt werden“ (Bühring, 2025). Der DPtV-Bundesvorsitzende Gebhard Hentschel wies die Zahl von 40.000 Psychotherapeuten als irreführend zurück – 70 Prozent seien mit halbem Versorgungsauftrag tätig, in Vollzeitäquivalenten ergebe sich nur ein „moderater Zuwachs“ von zehn Prozent seit 2014. Die stellvertretende Bundesvorsitzende Barbara Lubisch zeigte sich „verwundert, dass der GKV wenig an einer Weiterbildung von psychotherapeutischen Fachkräften für die Versorgung psychisch kranker Menschen liege“ (Bühring, 2025). Hentschel verteidigte die BSG-Sonderstellung als rechtlich notwendig und betonte, Psychotherapeuten lägen bei den Einkommen „noch immer weit abgeschlagen auf dem letzten Platz hinter ihren ärztlichen Kollegen“.

Die Verbände kannten die Fakten. Sie benannten sie öffentlich. Sie widersprachen.

Und dann, im Januar 2026, stellte die GKV ihren konkreten Kürzungsantrag – basierend auf genau diesem Positionspapier. Dieselben falschen Behauptungen über „überproportionale“ Honorarsteigerungen, „stabile Prävalenz“ und „Vollversorgung“ bildeten nun die argumentative Grundlage für zehn Prozent Kürzung. Das Positionspapier war offenkundig von Anfang an als Munitionslager angelegt worden.

Was also sagten die Berufsverbände jetzt? Sie empfahlen: Schweigt.

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung, der größte Berufsverband mit rund 15.000 Mitgliedern, reagierte auf die Enthüllung der Kürzungspläne mit einer internen Stellungnahme. Sie begann beschwichtigend: Von „kursierenden Informationen“ war die Rede, man wolle „einige klarstellende Hintergründe teilen“ (DPtV, 2026b). Dann der entscheidende Absatz: „Während der laufenden Verhandlungen sind öffentliche Einlassungen der Verbände, Mobilisierung von Mitgliedern etc. meist nicht hilfreich. Aktionen im öffentlichen Raum werden als Manipulationsversuch der Verhandlungsbeteiligten gesehen. Sie können so den Interessen der Protestierenden entgegenwirken.“

Manipulationsversuch. Das ist das Wort, das der eigene Berufsverband für den Protest seiner Mitglieder fand – sechs Monate nachdem er selbst öffentlich protestiert hatte.

Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten steigerte das noch. Von „wilden Gerüchten“ war die Rede, von „Fehlinformationen“ durch „schlecht informierte Akteure“. Öffentliche Proteste und „Empörungswellen“ hätten die Verhandlungen „nicht unterstützt, sondern eher behindert und gestört“ (Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, 2026). Die beste Unterstützung sei „gute Wünsche und Daumendrücken“.

Daumendrücken. Während über unser Einkommen entschieden wurde.

Die DGPT schrieb ihren Mitgliedern, es gebe „derzeit keinen akuten Grund zur Sorge“. Man vertraue darauf, dass die KBV und der Vorsitzende des Erweiterten Bewertungsausschusses einem solchen Vorschlag nicht zustimmen würden (DGPT, 2026a).

Die Bundespsychotherapeutenkammer? Schwieg. Keine Pressemitteilung. Keine öffentliche Stellungnahme. Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer bestätigte, dass die BPtK „in die vertraulichen Verhandlungen im Bewertungsausschuss nicht eingebunden ist“ (Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, 2026). Das stimmt – aber es erklärt nicht das Schweigen. Die BPtK hat keine Stimme im Bewertungsausschuss, aber sie hat eine Stimme in der Öffentlichkeit. Dieselbe BPtK, deren Präsidentin sieben Monate zuvor noch dem Deutschen Ärzteblatt Interviews gab, schwieg nun, als es konkret wurde.

Der EBA stimmte zu. Die Sorge war berechtigt. Die Verbände lagen falsch. Und ihre Mitglieder, die sie zum Schweigen aufgefordert hatten, stehen jetzt vor der Kürzung.

Jessica Benjamin hat für solche Dynamiken einen Begriff: komplementäre Identifizierung. Die Erduldenden übernehmen die Perspektive der Handelnden. Sie beginnen, ihr eigenes Aufbegehren als gefährlich zu erleben – nicht für den Gegner, sondern für sich selbst. Sie disziplinieren sich, und dann ihre Mitglieder.

Die GKV veröffentlichte ein Positionspapier mit falschen Zahlen. Die Verbände widersprachen – damals, als es noch abstrakt war. Die GKV stellte einen konkreten Kürzungsantrag. Die Verbände sagten: Macht keinen Ärger. 70.000 Menschen unterschrieben eine Petition. Die Verbände nannten es „Empörungswelle“, die die Verhandlungen „störe“. Die Argumentationslogik ist dieselbe, die Betroffene von Machtmissbrauch kennen: Wenn du dich wehrst, machst du es nur schlimmer. Der Aggressor ist nicht das Problem – deine Reaktion ist das Problem.

Das ist keine Interessenvertretung. Das ist Stockholm-Syndrom mit Briefkopf.

Nicht alle schwiegen. Die Psychotherapeutenkammer Hessen nannte den Vorstoß „Sparen auf Kosten der Schwächsten und eine absolut inakzeptable Lösung“ und rief zur Teilnahme an der Petition auf (Psychotherapeutenkammer Hessen, 2026). Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer sprach von einem „destruktiven Signal“ (Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, 2026).

Das Muster ist unübersehbar: Je näher an der Basis, desto klarer die Sprache. Je näher an den Verhandlungstischen, desto größer die Angst, jemanden zu verärgern. Die Verbände haben vergessen, wen sie vertreten. Sie haben sich mit denen identifiziert, gegen die sie hätten kämpfen sollen.

70.000 Unterschriften, null Wirkung

Eine Petition auf Change.org sammelte über 70.000 Unterschriften (Tschisgale, 2026). Das DPNW organisierte öffentlichen Protest. Dieter Adler sprach von einem „vorsätzlichen Sparbeschluss auf dem Rücken psychisch erkrankter Menschen“. Die Süddeutsche Zeitung berichtete, das Deutsche Ärzteblatt berichtete, die Berliner Morgenpost berichtete.

Es reichte nicht. Die Kürzung kam trotzdem.

Die Frage ist nicht, ob der Protest zu spät kam. Die Frage ist, was passiert wäre, wenn die Bundespsychotherapeutenkammer von Anfang an öffentlich Stellung bezogen hätte. Wenn die Berufsverbände ihre Mitglieder mobilisiert statt zum Schweigen aufgefordert hätten. Wenn die institutionelle Stimme der Psychotherapie von Tag eins an gesagt hätte: Diese Zahlen sind falsch, diese Kürzung ist inakzeptabel, wir werden sie nicht hinnehmen.

Wir werden es nie wissen. Was wir wissen: Die Strategie der stillen Diplomatie ist gescheitert. Die Füße wurden stillgehalten, und trotzdem wurde gekürzt. Die Verhandlungspartner wurden nicht verärgert, und trotzdem haben sie gegen uns entschieden.

Die Verbände haben auf Dialog gesetzt. Die GKV hat auf Macht gesetzt. Die Macht hat gewonnen.

Was der Beschluss bedeutet

Die 4,5 Prozent Kürzung der Gesprächsleistungen sind nicht das eigentliche Problem. Das eigentliche Problem ist der Präzedenzfall.

Im Dezember 2024 hatte der Bewertungsausschuss in seiner 753. Sitzung eine andere Entscheidung getroffen. Die Daten hätten rechnerisch eine Absenkung um etwa fünf Prozent gerechtfertigt – der Ausschuss verzichtete darauf. Der Beschluss hielt ausdrücklich fest, dies sei „kein Präjudiz für oder gegen eine mögliche Absenkung ab dem Jahr 2025″ (Kassenärztliche Bundesvereinigung, 2024). Die Selbstverwaltung nutzte ihren Gestaltungsspielraum zugunsten der Versorgungssicherheit.

Dieses Nicht-Präjudiz ist nun kassiert. Die GKV hat gezeigt, dass sie im Erweiterten Bewertungsausschuss Kürzungen durchsetzen kann – auch gegen den Widerstand der KBV, auch gegen 70.000 Petitionsunterschriften, auch gegen die öffentliche Kritik. Die Botschaft an die eigenen Verhandlungsführer ist klar: Maximalforderungen lohnen sich. Wer zehn Prozent fordert, bekommt vielleicht nur 4,5 – aber er bekommt etwas.

Die nächste Runde kommt. Der Bewertungsausschuss überprüft jährlich die Angemessenheit der psychotherapeutischen Vergütung – so schreibt es § 87 Abs. 2c SGB V vor. Die GKV wird dieselben Argumente wieder vorbringen: überproportionale Honorarentwicklung, stabile Prävalenz, Ausgabenexplosion, Vollversorgung. Die Argumente sind widerlegt, aber sie haben funktioniert. Warum sollte die GKV sie aufgeben?

Die Schutzfunktion des § 87 Abs. 2c hat sich als Einfallstor erwiesen. Die Norm war vom Gesetzgeber als Absicherung gedacht: Psychotherapeutische Leistungen sollten nicht schlechter vergütet werden als vergleichbare ärztliche Leistungen. In der Praxis wird sie nun genutzt, um Kürzungen zu legitimieren. Aus einer Schutznorm wurde ein Sparinstrument.

Der Mechanismus dahinter ist technisch, aber entscheidend. Der Orientierungswert – der jährliche Inflationsausgleich pro Abrechnungspunkt – bedeutet bei Hausärzten direkt mehr Geld. Bei Psychotherapeut:innen wirkt er umgekehrt: Die EBA-Formel interpretiert den höheren Wert als rechnerischen Überertrag und senkt die Punktzahl. Der Inflationsausgleich wird zum Kürzungsgrund. Die KBV beziffert den Effekt: 6,65 Prozent Orientierungswert-Steigerung für 2025 und 2026 werden Psychotherapeut:innen „komplett vorenthalten“ (KBV, 2026a). So wird das BSG-Mindesthonorar zur Obergrenze – Psychotherapeut:innen können sie strukturell nie überschreiten (Lachmair, 2026).

Die Rechnung, die niemand aufmacht

Eine Woche pro Jahr arbeiten Psychotherapeut:innen jetzt unbezahlt. Das ist das Ergebnis, wenn man die Kürzung zu Ende denkt: 2,8 Prozent weniger Einkommen bei gleicher Arbeit bedeutet 2,8 Prozent der Arbeitszeit ohne Vergütung. Bei rund 250 Arbeitstagen im Jahr sind das sieben Tage. Eine Woche für lau.

Und was spart die GKV damit? Die Netto-Einsparung von 90 Millionen Euro für 2026 entspricht weniger als 0,03 Prozent der GKV-Gesamtausgaben – nicht einmal ein Drittel Promille (eigene Berechnung auf Basis GKV-Spitzenverband, FAQ 25.03.2026; BMG, 2024). Das ist die Bilanz: Psychotherapeut:innen arbeiten eine Woche unbezahlt, damit die GKV ein Drittel Promille spart. Für diese Mini-Entlastung wird eine funktionierende Versorgung beschädigt.

In konkreten Zahlen: Der Reinertrag einer psychotherapeutischen Praxis liegt laut Statistischem Bundesamt bei 86.000 Euro – brutto, vor Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge. Bei der großen Mehrheit der Einzelpraxen ist das zugleich das individuelle Einkommen des Inhabers (Statistisches Bundesamt, 2025b). Das sind rund 4.200 Euro pro Monat. Nach der Kürzung werden es etwa 4.000 Euro sein. Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen, deren Praxisreinerträge noch niedriger liegen, werden es rechnerisch 3.740 Euro monatlich sein. Davon muss ein Selbstständiger leben, Rücklagen bilden, das Praxisrisiko tragen. Der erhöhte Strukturzuschlag kompensiert einen Teil, aber nicht alles – und er kompensiert nicht den Kaufkraftverlust der vergangenen Jahre: Über zehn Prozent Inflation seit 2021, dazu nun eine nominale Kürzung der Kernleistungen.

Das Zi-Praxis-Panel dokumentierte schon vor dem Beschluss eine angespannte wirtschaftliche Lage: Die realen Jahresüberschüsse der Praxen sanken 2022 um 4,8 Prozent, der ZiPP-Klimaindex erreichte Anfang 2024 mit minus 14,3 den schlechtesten Wert seit zehn Jahren (Zi, 2024). Jede weitere Kürzung trifft ein System, das bereits unter Druck steht.

Die volkswirtschaftliche Rechnung macht niemand auf. Jeder Patient, der nicht ambulant behandelt wird – weil die Wartezeit zu lang ist, weil Praxen schließen, weil kein Nachwuchs ausgebildet wird –, landet früher oder später im teureren System. Stationäre psychiatrische Behandlung kostet im Durchschnitt fast das 13-Fache einer ambulanten Psychotherapie (DPtV, 2020). Die OECD beziffert die Gesamtkosten psychischer Erkrankungen in Deutschland auf 4,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – rund 146 Milliarden Euro jährlich (OECD & European Observatory on Health Systems and Policies, 2023). Die 4,6 Milliarden für ambulante Psychotherapie sind 3 Prozent dieser Gesamtkosten, aber sie verhindern einen Großteil der Folgekosten.

Das RECOVER-Projekt dokumentierte, dass integrierte ambulante Versorgung die Gesamtkosten um 22 Prozent senkt – bei besseren Behandlungsergebnissen (Lambert et al., 2024). Die Rechnung lässt sich konkretisieren: Die Honorarkürzung spart den Krankenkassen laut GKV-Spitzenverband rund 90 Millionen Euro netto für 2026 – 120 Millionen Euro brutto, abzüglich 30 Millionen durch die gleichzeitige Erhöhung der Strukturzuschläge; die Kürzung gilt ab 01.04., betrifft also 9 Monate (GKV-Spitzenverband, FAQ 25.03.2026). Dem stehen geschätzte Folgekosten von 1,8 bis 2 Milliarden Euro gegenüber – durch stationäre Verlagerung, Krankengeld, Chronifizierung und Frühverrentung (DPNW, 2026; OECD & European Observatory on Health Systems and Policies, 2023). Das Verhältnis liegt zwischen 1:15 und 1:22. Für jeden Euro, den die GKV bei der ambulanten Psychotherapie spart, zahlt die Gesellschaft fünfzehn bis zweiundzwanzig Euro anderswo. Die GKV spart kurzfristig; die Gesellschaft zahlt langfristig.

Der Nachwuchs, der nicht kommt

Noch gravierender als die unmittelbaren Einkommensverluste ist die Signalwirkung für den Nachwuchs. Die Psychotherapeutenausbildung wurde 2020 reformiert; die Weiterbildung muss nun finanziert werden. Die Kassen weigern sich, ihren Anteil zu zahlen – sie berufen sich auf das „Dogma der unmittelbaren Leistungserbringung“, nach dem nur direkte Patientenbehandlung finanziert werden dürfe, nicht aber Supervision oder Selbsterfahrung. (Mehr dazu: Psychotherapie-Ausbildung in Gefahr.)

Der im Herbst 2025 vorgelegte BEEP-Gesetzesentwurf übernahm exakt diese Position. Die BPtK kritisierte den Versuch, eine „strukturelle Unterfinanzierung gesetzlich festzuschreiben“ (BPtK, 2025). Das Ergebnis ist ein gläserner Flaschenhals: Tausende approbierte Psychotherapeut:innen warten auf Weiterbildungsstellen, die es nicht gibt. Christina Berndt kommentierte in der Süddeutschen Zeitung: „Wegen einer völlig verhudelten Reform gibt es kaum noch Weiterbildungsplätze“ (Berndt, 2026).

Wenn jetzt auch noch die Honorare sinken, wird der Beruf endgültig unattraktiv. Wer fünf Jahre studiert, drei bis fünf Jahre oder mehr Weiterbildung absolviert, sich hoch verschuldet für einen Kassensitz – und dann erfährt, dass die Vergütung für seine Arbeit Jahr für Jahr zur Disposition steht: Der wird sich fragen, ob es das wert ist. Der Nachwuchs – jung, engagiert, qualifiziert – wird sich umorientieren. Coaching, Unternehmensberatung, irgendwas in der Wirtschaft. Da verdient man wenigstens Geld.

In zehn Jahren, wenn die Babyboomer-Generation der Therapeut:innen in Rente geht, steht das System vor dem Kollaps. Die Wartezeiten werden von fünf auf acht, auf zehn, auf zwölf Monate steigen. Und niemand wird sagen können: Wir haben es nicht gewusst.

Wie es weitergeht

Nach dem Beschluss brach das Schweigen. Die Bundespsychotherapeutenkammer, die während der gesamten Debatte öffentlich nichts gesagt hatte, fand nun Worte. „Das ist Kürzungspolitik nach dem Rasenmäherprinzip“, erklärte BPtK-Präsidentin Andrea Benecke. Die psychotherapeutischen Praxen litten heute schon unter steigenden Kosten und der anhaltenden Inflation. „Niemand käme in Tarifverhandlungen auf die Idee, in dieser Lage die Gehälter zu kürzen.“ Doch ausgerechnet für die Fachgruppe mit den niedrigsten Honoraren werde eine solche Absenkung beschlossen – „das ist skandalös“. Die Psychotherapeut:innen würden erneut auf dem Klageweg für eine angemessene Honorierung sorgen müssen (BPtK, 2026).

Besonders scharf kritisierte die BPtK die Berechnungsmethode: „Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Das ist nicht hinnehmbar.“ Noch grundsätzlicher: Die Krankenkassen „missbrauchen“ das gesetzliche Instrument der Honorarüberprüfung, „um ein ‚Mindesthonorar‘ in eine ‚Obergrenze‘ umzuinterpretieren“ (BPtK, 2026). Was als Schutz gedacht war, wird als Deckel benutzt.

Die Zahlen, die die BPtK nennt, bestätigen das Ausmaß der Schieflage: Nach Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung erwirtschaften Psychotherapeut:innen nach Abzug der Praxiskosten einen Überschuss von circa 52 Euro je Arbeitsstunde. Das sei „gerade einmal die Hälfte dessen, was Praxisinhaber*innen der hausärztlichen Versorgung bzw. der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung im Durchschnitt erwirtschaften“ (BPtK, 2026).

Die DPtV-Bundesvorsitzenden Enno Maaß und Christina Jochim sprachen von einem „fatalen Signal“ für die Versorgung. Man werde das in keiner Weise hinnehmen und dazu auffordern, sich gegen die jahrzehntelange Benachteiligung zu wehren. Die DPtV will das Bundesgesundheitsministerium als Rechtsaufsicht einschalten und eine Beanstandung des Beschlusses erwirken (DPtV, 2026a).

Das DPNW kündigte an, die Kürzung anzufechten. „Diese Kürzung ist kein Kompromiss, sondern eine Zumutung“, erklärte Dieter Adler. Man lasse nicht zu, dass die Versorgung psychisch erkrankter Menschen weiter ausgehöhlt werde (Deutsches Ärzteblatt, 2026b).

Die DGPT sprach von einem „rückschrittigen Signal“ angesichts der angespannten Versorgungssituation. Sie sei bereits mit den einschlägigen Psychotherapieverbänden im Kontakt, um ein konzertiertes Vorgehen abzustimmen (DGPT, 2026b). Im Februar hatte dieselbe DGPT ihren Mitgliedern noch geschrieben, es gebe „keinen akuten Grund zur Sorge“ – man vertraue darauf, dass der Beschluss schon nicht so schlimm ausfallen werde. Jetzt, wo er gefallen ist, kommt die kämpferische Rhetorik. Das kostet nichts mehr.

KBV-Chef Andreas Gassen nannte den Beschluss eine „fatale Entscheidung“: „Diese Entscheidung hat die Interessen psychisch kranker Menschen außer Acht gelassen.“ Dass die Krankenkassen aufgrund der aktuellen Finanzlage sparen müssten, stehe außer Frage. „Es ist aber paradox, genau da sparen zu wollen, wo der Großteil der Versorgung für relativ wenig Geld stattfindet – eben in der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung.“ Dass nun die Vergütung „nach der Rasenmähermethode um fast fünf Prozent gekürzt“ werde, sei „aus unserer Sicht ein Unding“ (KBV, 2026).

Gassen kritisierte auch die Berechnungssystematik: Den Psychotherapeut:innen würden die Steigerungsraten des Orientierungswertes für 2025 und 2026 – insgesamt 6,65 Prozent – „komplett vorenthalten“. „Eine Absenkung der Bewertung der EBM-Leistungen ist auf dieser Basis nicht korrekt.“ Er wies darauf hin, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss schon im vorigen Jahr festgestellt habe, dass das Verfahren dringend überprüft werden müsse. „Und trotzdem wurden jetzt erhebliche Kürzungen beschlossen. Das ist ein Unding“ (KBV, 2026).

Der GKV-Spitzenverband hingegen sprach von einem „angemessenen Kompromiss“. In seiner Pressemitteilung hielt er fest: Eine Absenkung um zehn Prozent „wäre angemessen gewesen“ – die 4,5 Prozent seien also ein Entgegenkommen. Zur Begründung verwies er darauf, dass Psychotherapeut:innen „überproportionale Honorarerhöhungen“ erhalten hätten: 52 Prozent seit 2013, verglichen mit 33 Prozent bei anderen Fachgruppen. Zudem profitierten Psychotherapeut:innen „überproportional“ von der jährlichen Anpassung des Orientierungspunktwerts, weil ihre Personalkosten „im Vergleich wesentlich geringer“ seien. Die Logik: Wer weniger Personal hat, dem kann man mehr kürzen.

Besonders bemerkenswert war die Behauptung: „Obwohl die Anzahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stetig steigt und sich die Leistungsmenge ausweitet, ist keine verbesserte Versorgung verbunden mit verkürzten Wartezeiten zu erkennen“ (GKV-Spitzenverband, 2026). Die GKV präsentiert das als Beweis für Ineffizienz. Dieter Adler vom DPNW hält dagegen: Das Wartezeiten-Argument zeige „eher das Gegenteil dessen, was die Krankenkassen suggerieren: nämlich, dass der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung größer ist als das vorhandene Angebot“ (ZDF, 2026). Wenn 54 Prozent mehr Therapeut:innen seit 2013 nicht zu kürzeren Wartezeiten führen, dann ist der Bedarf um mehr als 54 Prozent gestiegen. Die GKV-Logik ist nicht nur falsch; sie ist invertiert.

Der Rechentrick

Zwei unabhängige Kritiken – von BPtK und KBV – zeigen denselben Befund: Die Berechnungsmethode ist so konstruiert, dass eine Kürzung herauskommt.

Die BPtK kritisiert: Bei der Berechnung wurden die für Psychotherapeut:innen erzielbaren Einnahmen im Jahr 2026 mit den durchschnittlichen Einnahmen der Facharztgruppen im Jahr 2024 verglichen – obwohl der Orientierungspunktwert in der Zwischenzeit um 6,8 Prozent erhöht wurde. „Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen“ (BPtK, 2026). Psychotherapeut:innen werden an Werten von vor zwei Jahren gemessen, während andere Fachgruppen die Steigerung bereits erhalten haben.

Die KBV kritisiert aus anderer Perspektive dasselbe: Die Daten der Kostenstrukturerhebung von 2023 wurden herangezogen und der Umsatz des Jahres 2024 für das aktuelle Vergütungsniveau festgeschrieben – besonders hohe Kostenentwicklungen der vergangenen Jahre wurden ausgeblendet. Die Folge: Den Psychotherapeut:innen werden die Steigerungsraten des Orientierungswertes für 2025 (3,85 Prozent) und 2026 (2,8 Prozent) „komplett vorenthalten“ – insgesamt 6,65 Prozent (KBV, 2026). Das ist keine technische Spitzfindigkeit. Es ist ein systemischer Nachteil, der in die Berechnung eingebaut wurde.

Zwei unterschiedliche Rechenwege, dasselbe Ergebnis: Die Methodik ist manipuliert. BPtK und KBV, die in vielen Fragen unterschiedliche Interessen haben, kommen unabhängig voneinander zum selben Schluss. Immerhin: Der EBA hat den Bewertungsausschuss aufgefordert, bis zum 30. September 2026 die Datengrundlage und Berechnungssystematik zu überprüfen. Aber das ändert nichts an der Kürzung, die jetzt gilt.

Zur Kompensation durch Strukturzuschläge hält Adler fest: Diese seien eingeführt worden, um stark ausgelastete Praxen zu entlasten, damit sie mehr Zeit für Patient:innen haben. „Die Strukturzuschläge sind nicht dafür geschaffen worden, Honorarkürzungen auszugleichen“ (ZDF, 2026). Wer sie jetzt als Ausgleich verrechnet, zweckentfremdet sie.

Auch Patient:innen melden sich zu Wort. „Wir setzen uns eigentlich dafür ein, dass die Versorgung ausgebaut wird“, sagte Vanessa Rengers-Patz vom PatientInnen-Netzwerk NRW. Dass es jetzt eine Kürzung gebe, sei „einfach absurd“. Viele Patient:innen warteten schon jetzt lange auf einen Therapieplatz, besonders im ländlichen Raum. Die Kürzung werde die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte weiter verlängern. Adler warnte zudem vor einer Verlagerung: „Es ist zu befürchten, dass Praxen stärker gezwungen sein könnten, einen Teil ihrer Kapazitäten auf privatversicherte Patientinnen und Patienten zu verlagern, um wirtschaftlich arbeiten zu können“ (ZDF, 2026).

Derweil formiert sich breiter Protest. Die Petition „Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?“ der Psychotherapeutin Johanna Alisa Jung sammelte innerhalb von 24 Stunden über 120.000 Unterschriften – zusätzlich zu den 70.000 der ersten Petition. Ihre Kernforderung trifft den Widerspruch im Kern: „Wer fordert, dass Menschen länger gesund arbeiten sollen, darf die Behandlung psychischer Erkrankungen nicht schwächen.“ Während politisch gefordert werde, Krankheitszeiten zu reduzieren und die Erwerbsfähigkeit zu stärken, werde „gleichzeitig genau die Versorgung geschwächt“, die Menschen helfe, Krisen zu bewältigen und ins Arbeitsleben zurückzukehren (Deutsches Ärzteblatt, 2026c).

Das ist nicht nur Rhetorik. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom April 2025 enthält ein eigenes Unterkapitel „Psychotherapie“. Darin heißt es, die Weiterbildungsfinanzierung solle sichergestellt, die Bedarfsplanung an den tatsächlichen Bedarf angepasst und eine Strategie für die mentale Gesundheit junger Menschen entwickelt werden (CDU/CSU & SPD, 2025). Die Regierung formuliert: mehr Psychotherapie. Die Selbstverwaltung beschließt: weniger Geld für Psychotherapie. Das ist keine Spannung zwischen Ideal und Umsetzung. Das ist offener Widerspruch. Die GKV handelt gegen die erklärte Politik der Regierung, die sie beaufsichtigt.

Die Stimmen werden schärfer. „Das Versorgungsnetz für Menschen in psychischen Krisen wird durch diese Entscheidung mutwillig beschädigt“, sagte Catrin Steiniger, Vorstandsvorsitzende der KV Brandenburg. Die Vertreterversammlung der KVBB forderte in einer Resolution die Rücknahme des Beschlusses. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, sprach von einem „gesundheitspolitischen Offenbarungseid“. Die DGPPN-Präsidentin Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank brachte es auf den Punkt: „Die Leidtragenden der beschlossenen Honorarkürzungen sind psychisch erkrankte Menschen. Auf dem Rücken dieser besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppe zu sparen, ist kurzsichtig und nicht nachvollziehbar. Psychische Gesundheit darf nicht zu einem Sparposten im Gesundheitswesen werden“ (Deutsches Ärzteblatt, 2026c).

Selbst Hausärzte melden sich zu Wort. Stefan Reschke von Young Medi Baden-Württemberg: „In der aktuellen Lage über Kürzungen im Bereich der Psychotherapie nachzudenken – und diese auch noch zu beschließen – macht mich als Hausarzt fassungslos.“ Die Folgen seien absehbar: „Noch weniger Therapieangebote bedeuten längere Wartezeiten und mehr Selbstzahlerleistungen. Und: Mehr Medikamente und Verlagerung in teure digitale Anwendungen. All das führt am Ende zu höheren Gesundheitskosten und einer schlechteren Versorgung“ (Deutsches Ärzteblatt, 2026c). Der DGVT-Berufsverband plant eine Bundestagspetition und eine Briefaktion an Abgeordnete.

Ob die angekündigten Klagen Erfolg haben, ist offen – aber es gibt einen Ansatzpunkt. Das Argument des EBA lautete: Die Vergütung liege im dritten Jahr in Folge über der Untergrenze des BSG-Urteils, also müsse gekürzt werden. Die DGPT hält dem entgegen: Die BSG-Rechtsprechung definiert eine Mindestvergütung, keine Anpassungsformel. Eine Untergrenze ist keine Zielgröße, zu der man zurückkehren müsste, sobald man sie überschritten hat (DGPT, 2026b). Die Frage, ob die Absenkung überhaupt zulässig ist, wird nun rechtlich geprüft.

Aber politische Absichtserklärungen sind keine Gesetze. Und solange die Selbstverwaltung entscheiden kann, wird sie entscheiden – nach der Logik der Machtverhältnisse, nicht nach der Logik des Versorgungsbedarfs.

Die Frage der Anerkennung

Am Ende geht es um Anerkennung. Nicht im sentimentalen Sinne, sondern im philosophischen: um die Frage, ob eine Gesellschaft die Arbeit, die für ihr Funktionieren notwendig ist, als wertvoll anerkennt – materiell, nicht nur rhetorisch.

Wie kommt man aus einer Dynamik heraus, in der einer entscheidet und der andere erduldet? Benjamin (2018) ist da unromantisch: nicht durch Appelle an die Fairness des Stärkeren, sondern durch Konflikt. Wer erduldet, muss aufhören zu erdulden. Er oder sie muss sich weigern, bloßes Objekt zu sein – und als Gegenüber auftreten, das nicht mehr ignoriert werden kann.

Für Psychotherapeut:innen heißt das: nicht nur protestieren, sondern die eigene Position so artikulieren, dass sie gehört werden muss. Nicht als Bittsteller:innen, die um mildere Behandlung bitten. Sondern als Subjekte, die etwas zu sagen haben über den gesellschaftlichen Wert dessen, was sie tun.

(Vorläufiger) Schluss

Der Beschluss vom 11. März 2026 ist gefallen. Die GKV hat bekommen, was sie wollte – nicht alles, aber genug. Die KBV hat sich gewehrt und verloren. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat während der gesamten Debatte geschwiegen – und erst gesprochen, als es zu spät war. Die Berufsverbände haben ihre Mitglieder zum Schweigen aufgefordert und müssen jetzt erklären, was das gebracht hat.

Die Bilanz ist grotesk: Psychotherapeut:innen arbeiten jetzt eine Woche pro Jahr unbezahlt, damit die GKV ein Drittel Promille ihrer Kosten spart. Die Regierung schreibt in den Koalitionsvertrag, psychische Gesundheit müsse gestärkt werden; die Selbstverwaltung beschließt das Gegenteil. 190.000 Menschen unterschreiben Petitionen; der Beschluss fällt wie geplant. Die Berechnungsmethodik ist manipuliert – BPtK und KBV zeigen es unabhängig voneinander –, aber der Erweiterte Bewertungsausschuss entscheidet trotzdem.

Die Fakten waren eindeutig. 86.000 Euro Reinertrag für Psychotherapeut:innen, 310.000 Euro für Ärzte. Über zehn Prozent Kaufkraftverlust seit 2020, jetzt eine nominale Kürzung obendrauf. 142 Tage Wartezeit, trotz 54 Prozent mehr Therapeuten. Der Anteil Unversorgter mehr als verdoppelt – von 4 auf 10 Prozent. 1,5 Prozent der GKV-Kosten für ambulante Psychotherapie, aber 40 Prozent aller Frühverrentungen wegen psychischer Erkrankungen. Die Behandlung, die Menschen hilft, arbeitsfähig zu bleiben, wird gekürzt, während politisch gefordert wird, dass Menschen länger arbeiten.

Nichts davon hat gereicht. Die Argumente lagen auf dem Tisch; sie wurden ignoriert. Die Öffentlichkeit war informiert; es war egal. 70.000 Menschen unterschrieben eine Petition vor dem Beschluss, dies wurde zur Kenntnis genommen und abgelegt.

Was bleibt?

Die Dokumentation bleibt. Dieser Artikel hält fest, was geschehen ist: die falschen Behauptungen, das Schweigen, die Aufforderung zur Passivität, das Versagen der Interessenvertretung. In fünf Jahren, wenn die Wartezeiten bei acht Monaten liegen und der Nachwuchs ausbleibt, wird niemand sagen können: Wir haben es nicht gewusst.

Die Wut bleibt. Die Wut derjenigen, die protestiert haben und dafür von ihren eigenen Verbänden als Störenfriede bezeichnet wurden. Die Wut derjenigen, die jetzt die Kürzung tragen müssen, während diejenigen, die zum Schweigen geraten haben, weiter in ihren Gremien sitzen.

Und die Frage bleibt: Beim nächsten Mal – und es wird ein nächstes Mal geben – werden die Verbände wieder zum Schweigen raten? Werden sie wieder auf Dialog setzen, während die andere Seite auf Macht setzt? Werden sie wieder ihre Mitglieder disziplinieren, statt sie zu mobilisieren?

Oder werden sie endlich verstehen, dass man Konflikte nicht gewinnt, indem man sie vermeidet?

Die Frage, was uns die Psyche wert ist, lässt sich nicht im Bewertungsausschuss beantworten. Aber dort zeigt sich, welche Antwort wir als Gesellschaft gerade geben. Und dort zeigt sich, wer für diese Antwort gekämpft hat – und wer nicht.

Ergänzung: Was gerade passiert

Am Wochenende nach dem Beschluss ging dieser Text durch Telegram-Gruppen, WhatsApp-Ketten, Instagram-Stories. Etliche teilten ihn, kommentierten, verlinkten. Der Server dieser Website brach mehrfach zusammen – kein Angriff, sondern organische Überlastung durch Menschen, die lesen wollten. Der IT-Fachbegriff dafür ist „hug of death“: Ein System stirbt nicht an Feindseligkeit, sondern an Zuneigung (NordVPN, 2025). Ein Ein-Personen-Blog, der denselben Effekt auslöst wie virale Memes – das sagt etwas über den Druck, der sich aufgestaut hat. Am Montagabend, dem 16. März: knapp 12.000 Aufrufe, 7.800 Leser, 54 Tage kumulierte Lesezeit. Drei Tage später: über 18.000 Aufrufe, mehr als 11.500 Leser, 76 Tage – die kollektive Aufmerksamkeit von über zweieinhalb Monaten.

Dieser Druck sucht sich nicht nur Texte. Er sucht sich Straßen. Seit dem Beschluss finden Demonstrationen in ganz Deutschland statt – und weitere werden organisiert (bvvp, 2026b). Die Petition auf Change.org, die Johanna Jung am Tag nach dem Beschluss ins Leben gerufen hat, hat mehr als 400.000 Unterschriften erreicht – eine Psychotherapeutin, die mit ihrem Engagement inzwischen ein Leitstern der Bewegung wurde, die aber auch prototypisch für so viele Therapeut:innen steht, mit denen zusammenzuarbeiten auch ich in diesen Tagen immer wieder das Vergnügen hatte. So viel Power, so viele Arbeitsgruppen, Vernetzung, Aktionen. Was Therapeut:innen können – besser als mein Server –, ist: halten, containen, gemeinsam tragen. Genau das passiert gerade. Auch mich hat diese Vernetzung erreicht: Seit der Veröffentlichung dieses Textes bin ich Mitglied des Aktionsbündnisses Psychotherapie geworden – ein Beispiel dafür, wie schnell aus geteilter Wut gemeinsames Handeln wird.

Im Haupttext sind die Pressemitteilungen der Verbände vom 12. und 13. März dokumentiert – die Empörung, die Ankündigungen. Was seither passiert ist, geht darüber hinaus: Die Verbände sind in Aktion gekommen. Am 18. März haben DPtV und bvvp gemeinsam eine juristische Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium geschickt. Der Beschluss sei „unbegründet, rechtlich nicht haltbar“ und beschädige „nachhaltig psychotherapeutische Praxen und notwendige Versorgung“. Sie fordern eine Beanstandung nach § 87 Abs. 6 SGB V – das Ministerium hat zwei Monate Zeit zu prüfen (DPtV & bvvp, 2026). Am 19. März folgte der Paukenschlag: Die KBV kündigte Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg an; die Klageschrift wird vorbereitet (KBV, 2026b).

Drei Wege sind jetzt offen: Der administrative – das BMG kann den Beschluss beanstanden, die Frist läuft. Der juristische – die Klage der KBV. Und der politische – der Druck kann groß genug werden, dass nachverhandelt wird. Die Bundestagspetition (Nr. 196376) ist eingereicht und wird geprüft; sobald sie freigeschaltet ist, kann sie mitgezeichnet werden.

Die Kritik an den Verbänden, die ich oben formuliert habe, steht. Die Aufforderung zum Schweigen vor dem Beschluss bleibt dokumentiert. Aber ich schreibe nicht, damit wir uns gegen unsere eigenen Strukturen wenden. Das wäre – mit Benjamin gesprochen – der falsche Kampf: Komplementarität statt Anerkennung, beide Seiten gefangen im Gegeneinander (Benjamin, 2018). Was wir brauchen, sind Verbände und Kammern, die mit uns kämpfen. Ein echtes Wir – nicht das der Pressemitteilungen. Und genau das zeichnet sich jetzt ab. Die Demos gehen weiter. Die Bewegung ist nicht leiser geworden.

Ergänzung II: Die Geschlechterdimension

Ein Aspekt, der in der öffentlichen Debatte bisher fast vollständig fehlt.

Psychotherapie hat den höchsten Frauenanteil aller Fachgruppen: 75 Prozent. Das niedrigste GKV-Honorar: 38,9 Prozent des Durchschnitts (KBV, 2024). Die höchste GKV-Abhängigkeit: 88,7 Prozent (BPtK, 2023). Und sie ist die einzige Fachgruppe, die 2026 eine Kürzung bekommt. Trägt man den Frauenanteil aller 17 Fachgruppen gegen ihr Honorar auf, ergibt sich eine Korrelation von r = −0,50: Je mehr Frauen, desto weniger Geld. Von den 120 Millionen Euro Kürzungsvolumen treffen rechnerisch 90 Millionen Frauen. Das ist kein Kausalnachweis. Aber ein Muster, das benannt werden muss.

Ergänzung III: Die zweite Front

Während dieser Text dokumentiert, wie der Beschluss vom 11. März zustande kam, hat sich seit Mitte April eine zweite Front aufgetan, die in der öffentlichen Debatte noch wenig Resonanz hat. Der Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 16. April 2026 enthält in § 87d SGB V einen abschließenden Katalog der Leistungen, die von der Budgetierung ausgenommen bleiben. Die Richtlinien-Psychotherapie steht nicht darin. Damit wird die ambulante Psychotherapie stillschweigend in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeholt; gleichzeitig sollen die Zuschläge für Kurzzeittherapie zum 1. Januar 2027 ersatzlos wegfallen. Vorbereitet wurde dieser Vorgang durch ein Kurzpapier des Verbandes der Ersatzkassen vom 26. März, dessen acht Maßnahmen in den juristischen und finanzpolitischen Texten der folgenden Wochen fast wörtlich wiederkehren.

Die analytische Schwesterarbeit zu diesem Text — Der Angriff auf die psychotherapeutische Versorgung. Warum die Honorarkürzung 2026 nur der Anfang war — geht diesen Strang systematisch durch: die Drei-plus-eins-Architektur aus EBA-Beschluss, Finanzkommission Gesundheit, Referentenentwurf und vdek-Kurzpapier; die Modellrechnungs-Fiktion, auf der der Beschluss ruht; die Drift in den Selbstzahler-Sektor, die als praktische Folge zu erwarten ist; das verfassungsrechtliche Argument, das in der Auseinandersetzung der nächsten Monate tragen muss. Beide Texte lassen sich einzeln lesen. Zusammen beschreiben sie, was im Frühjahr 2026 mit der ambulanten Psychotherapie geschieht.

Weiterführende Links und Aktionen

Schwesterartikel: Der Angriff auf die psychotherapeutische Versorgung. Warum die Honorarkürzung 2026 nur der Anfang war — strukturelle Analyse zu § 87d, vdek-Kurzpapier und Finanzkommission Gesundheit.

Vernetzung: Discord

Petitionen:  change.org (Bundestagspetition 196376 ist eingereicht, aber noch nicht öffentlich)

Politik kontaktieren: Abgeordnetensuche Bundestag · E-Mail-Vorlagen bei Sascha Heller

Fachverbände: DPtV · BPtK · bvvp

Literatur

Benjamin, J. (2018). Beyond doer and done to: Recognition theory, intersubjectivity and the third. Routledge.

Berndt, C. (2026, 6. Februar). Weniger Geld für Psychotherapie? So ein Unsinn! Süddeutsche Zeitung.

Bühring, P. (2025). Psychotherapeutische Versorgung: Die GKV lehnt die Finanzierung der Weiterbildung abDeutsches Ärzteblatt PP(7).

Bundesministerium für Gesundheit. (2024). Finanzergebnisse der GKV.

Bundesministerium für Gesundheit. (2025, 16. Dezember). Bewertungsausschuss.

Bundespsychotherapeutenkammer. (2022, 1. Dezember). Psychisch Kranke warten 142 Tage auf eine Psychotherapie[Pressemitteilung].

Bundespsychotherapeutenkammer. (2023). Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung[Hintergrundpapier].

Bundespsychotherapeutenkammer. (2025, 9. Oktober). Regierung handelt schnell, aber der Vorschlag greift zu kurz[Pressemitteilung].

Bundespsychotherapeutenkammer. (2026, 12. März). Absenkung der psychotherapeutischen Honorare inakzeptabel[Pressemitteilung].

Bundessozialgericht. (1999, 25. August). Urteil B 6 KA 14/98 R (BSGE 84, 235).

Bundessozialgericht. (2004, 28. Januar). Urteil B 6 KA 52/03 R (BSGE 92, 87). BSG-Urteilsdatenbank.

Bundessozialgericht. (2024, 6. März). Urteil B 6 KA 6/23 R.

Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten. (2026a, Februar). Internes Mitgliederschreiben [Unveröffentlichtes Dokument].

Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten. (2026b). Jetzt wird es laut!

CDU/CSU & SPD. (2025, April). Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode: Verantwortung für Deutschland.

Change.org. (2026a). Keine Kürzung der psychotherapeutischen Honorare [Petition].

Change.org. (2026b, 12. März). Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?[Petition].

DAK-Gesundheit. (2024). Psychreport 2024: Entwicklungen der psychischen Erkrankungen im Job.

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. (2025). Basisdaten Psychische Erkrankungen [Stand: Februar 2025].

Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie. (2026a, Februar). Newsletter an Mitglieder [Unveröffentlichtes Dokument].

Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie. (2026b, 12. März). Erweiterter Bewertungsausschuss beschließt Honorarkürzungen von 4,5% [Newsletter 2/26, unveröffentlicht].

Deutsche PsychotherapeutenVereinigung. (2013, 29. September). 3.500 bis 5.000 € für Ärzte – höchstens 1.200 € für Psychotherapeuten [Pressemitteilung].

Deutsche PsychotherapeutenVereinigung. (2020, März). Report Psychotherapie 2020.

Deutsche PsychotherapeutenVereinigung. (2026a, 11. März). GKV-SV streicht Mittel für die psychotherapeutische Versorgung.

Deutsche PsychotherapeutenVereinigung. (2026b, 3. Februar). Stellungnahme zur geplanten Honorarkürzung [Interne Mitteilung].

Deutsche PsychotherapeutenVereinigung & Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten. (2026, 18. März). Honorarkürzung völlig willkürlich! Psychotherapeut*innen fordern BMG auf, Beschluss zu beanstanden[Pressemitteilung].

Deutsches Ärzteblatt. (2012, 16. März). Bedarfsplanung: Trügerische VerhältnisseDeutsches Ärzteblatt, 109(11).

Deutsches Ärzteblatt. (2026a, 3. Februar). Krankenkassen wollen Honorare für Psychotherapeuten absenken.

Deutsches Ärzteblatt. (2026b, 12. März). Honorarkürzung für Psychotherapeuten beschlossen.

Deutsches Ärzteblatt. (2026c, 13. März). Absenkung der psychotherapeutischen Honorare stößt auf massive Proteste.

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk. (2026, 2. Februar). „Hände weg von Therapiehonoraren“ [Pressemitteilung].

Freud, S. (1999). Fetischismus. In Gesammelte Werke (Bd. 14, S. 311–317). Fischer. (Originalwerk veröffentlicht 1927)

GKV-Spitzenverband. (2025, 25. Juni). Positionen zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung[Positionspapier].

GKV-Spitzenverband. (2026, 12. März). Honoraranpassung für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten [Pressemitteilung].

GKV-Spitzenverband. (2026, 25. März). Fragen und Antworten zur Honoraranpassung für psychotherapeutische Leistungen [FAQ-Dokument].

Jacobi, F., Höfler, M., Strehle, J., Mack, S., Gerschler, A., Scholl, L., Busch, M. A., Maske, U., Hapke, U., Gaebel, W., Maier, W., Wagner, M., Zielasek, J., & Wittchen, H.-U. (2014). Psychische Störungen in der Allgemeinbevölkerung. Der Nervenarzt, 85(1), 77–87. https://doi.org/10.1007/s00115-013-3961-y

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2024). Honorarumsatz je Arzt nach Abrechnungsgruppe [Honorarbericht].

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2024, 19. Dezember). Psychotherapeuten erhalten Nachvergütung zum StrukturzuschlagPraxisNachrichten.

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026a, 12. März). KBV-Vorstand enttäuscht: Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird um fast fünf Prozent gekürztPraxisNachrichten.

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2026b, 19. März). Paukenschlag: KBV klagt gegen massive Kürzungen psychotherapeutischer Leistungen [Pressemitteilung].

Lambert, M., Karow, A., Gallinat, J., et al. (2024). Stepped, evidence-based and integrated care service model vs. usual care for mental disorders: A randomized controlled trial (RECOVER). Psychiatry Research, 333, 115753. https://doi.org/10.1016/j.psychres.2024.115753

Lachmair, M. (2026). Vergütungsmodell Psychotherapie: Empirische Gegenrechnung zur EBA-Kalkulation [Internes Berechnungspapier, bereitgestellt für das Aktionsbündnis Psychotherapie].

Maio, G. (2014). Geschäftsmodell Gesundheit: Wie der Markt die Heilkunst abschafft. Suhrkamp.

NordVPN. (2025). Hug of death definitionNordVPN Cybersecurity Glossary.

OECD & European Observatory on Health Systems and Policies. (2023). Germany: Country health profile 2023. OECD Publishing. https://doi.org/10.1787/21dd4679-en

Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer. (2026, 6. Februar). Honorarkürzungen für Psychotherapie wären ein destruktives Signal.

Psychotherapeutenkammer Hessen. (2026, 5. Februar). Stopp! GKV-Spitzenverband plant Kürzung der Honorare für Psychotherapie.

Robert Koch-Institut. (2024). Mental Health Surveillance: Depressive Symptomatik in der erwachsenen Bevölkerung.

Statistisches Bundesamt. (2025a). Verbraucherpreisindex und Inflationsrate.

Statistisches Bundesamt. (2025b, 24. Juli). Arztpraxen 2023: Geringes Plus bei Einnahmen, starker Anstieg der Aufwendungen [Pressemitteilung Nr. 269].

Thom, J., Bretschneider, J., Kraus, N., Handerer, J., & Jacobi, F. (2024). Entwicklung administrativer Prävalenzen psychischer Störungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Deutsches Ärzteblatt, 121(18), 597–604. https://doi.org/10.3238/arztebl.m2024.0027

Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung. (2024). Zi-Praxis-Panel: Jahresbericht 2023. Wirtschaftliche Situation und Rahmenbedingungen in der vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2019 bis 2022.

ZDF. (2026, 13. März). Weniger Geld für ambulante Psychotherapie – „falsches Signal“ZDFheute.


Stand: 07. April 2026. Changelog:
Version 1.0 — 03.02.2026: Analyse des GKV-Positionspapiers und Kritik am Schweigen der Verbände.
Version 2.0 — 13.03.2026: Vollständige Überarbeitung und Umbau zur Kampfschrift nach dem EBA-Beschluss vom 11.03.2026.
Version 2.1 — 16.03.2026: Ergänzung „Was gerade passiert“ (400k Unterschriften, Beanstandungsantrag, KBV-Klage, Demos).
Version 2.2 — 24.03.2026: Korrektur Praxis-Reinertrag: 86.000 € ist bei Einzelpraxen bereits das individuelle Bruttoeinkommen (Statistisches Bundesamt, 2025b).
Version 2.3 — 26.03.2026: Lachmair-Gegenrechnung, Berichtsjahre Zi-PP, DiGA-Vergleich, OW-Rückkopplungseffekt, Folgekostenverhältnis 1:8, neuer Abschnitt Geschlechterdimension. Kurzversionen aktualisiert.
Version 2.4 — 07.04.2026: Zahlenkorrektur. Die in früheren Versionen an fünf Stellen genannte Einsparung von „224 Millionen Euro“ war keiner belegbaren Primärquelle zuzuordnen. Die Zahl stand im DiGA-Vergleich (§ 4 Verleugnung), in der Folgekostenrechnung (§ 6), in der Promille-Passage (§ 6), in der Geschlechterdimension (168 Mio. Frauen) und in der Kurzversion. Sie war früh in der Recherchephase in Umlauf geraten und wurde — auch von mir — als vermeintlich gesichert übernommen, ohne dass ein nachvollziehbarer Rechenweg existierte. Eine Rückrechnung (224 ÷ 0,045 = 4,97 Mrd.) ergibt eine Berechnungsbasis, die in keiner offiziellen Quelle dokumentiert ist. Wie genau die Zahl zustande kam, lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Das ist selbst Teil des Problems: Die gesamte Datenbasis der Honorarkürzung ist intransparent. Der GKV-Spitzenverband nennt 4,6 Mrd. € Gesamtausgaben für ambulante Psychotherapie, legt aber nicht offen, was genau darin enthalten ist — welche Fachgruppen, welche Leistungsarten, welches Bezugsjahr. Die KBV-Honorarberichte ergeben mit ~3,9 Mrd. € eine andere Zahl, weil sie andere Fachgruppen-Definitionen verwenden. Auch die naheliegende Rechnung 4,6 Mrd. × 4,5 % = 207 Mio. führt in die Irre, weil die 4,6 Mrd. den Strukturzuschlag enthalten (der gleichzeitig um 14,5 % erhöht wurde) und die Kürzung erst ab 01.04.2026 gilt (9 Monate, nicht 12). Eine exakte, unabhängig nachprüfbare Bezifferung der Einsparung ist auf Basis der öffentlich zugänglichen Daten nicht möglich — ein Transparenzproblem, das in einem Selbstverwaltungssystem mit demokratischem Anspruch für sich genommen skandalös ist. Ich habe mich deshalb entschieden, nur noch mit den Zahlen zu arbeiten, die der GKV-Spitzenverband selbst veröffentlicht hat: In seinem FAQ vom 25.03.2026 beziffert er die Brutto-Absenkung auf 120 Mio. €, die Strukturzuschlag-Erhöhung auf +30 Mio. €, und die Netto-Einsparung auf rund 90 Mio. € (= −2,3 %). Alle fünf Stellen wurden auf diese belegte Grundlage umgestellt: 224 Mio. → 120 Mio. brutto / 90 Mio. netto, 0,05 % → unter 0,03 %, halbes Promille → Drittel Promille, 168 Mio. Frauen → 90 Mio. Frauen, Folgekostenverhältnis 1:8 → 1:15 bis 1:22. Das Kernargument wird durch die Korrektur deutlich stärker, nicht schwächer: Für eine noch geringere Einsparung wird die ambulante Psychotherapie strukturell geschwächt. GKV-SV FAQ als neue Quelle aufgenommen.

Alle Essays im Überblick: Kartografie von Couch & Agora

Fiktive Debatte

* Ausnahmsweise bei diesem Beitrag ohne Debattenteil.

Hausordnung (bitte kurz lesen)

Worum es geht: Couch & Agora ist ein professionell gerahmter Diskursraum zu Gegenwartsthemen aus psychoanalytischer Perspektive. Neben inhaltlichen Argumenten haben hier affektive Resonanzen Platz – einschließlich Eindrücken von Übertragung und Gegenübertragung.

  • Haltung: respektvoll, neugierig. Resonanz & Widerspruch willkommen; Beschämung nicht.
  • Spontanität: kurze, rohe Gegenübertragungs‑Eindrücke (Gefühle, Bilder, Körper‑Notizen) sind erlaubt – im öffentlichen Rahmen bitte bewusst formulieren.
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58 Kommentare zu „Honorarkürzung für Psychotherapeut:innen: Eine Chronik des Versagens“

  1. […] Florian Lampersberger auf seiner Seite Couch und Agora [zum Artikel] […]

    1. Avatar von JJ
      JJ

      Unglaublich lesenswerter Artikel! Vielen Dank der*dem Autor*in für diese hervorragende Arbeit!

    2. Avatar von angelika
      angelika

      Der Bundeskanzler muss eingreifen!

    3. Avatar von A. S.
      A. S.

      Der Artikel ist sicher gut. Gelesen habe ich ihn noch nicht. Denn er ist viel zu lang! Zu viel Information erzeugt Desinformation. Bitte schreibt so was kürzer. Wenn ich das jemand weiterleiten würde, um ihn zum Unterschreiben einer Petition anzuregen, dann unterschreibt er nicht.

  2. Avatar von JJ
    JJ

    Unglaublich lesenswerter Artikel! Vielen Dank der*dem Autor*in für diese hervorragende Arbeit!

  3. Avatar von Andreas
    Andreas

    Einfach nur Top!!! Auf den Punkt gebracht!!

  4. Avatar von MS
    MS

    Vielen Dank! Ich habe mich mit meiner „Sparpraxis“ eigentlich ganz komfortabel über lange Jahre am unteren Ende der „Nahrungskette“ eingerichtet und tunlichst in meinem Erwartungsmanagement zu viele Aufwärtsvergeiche mit ärztlichen Einkommen vermieden – bin ich jetzt dem Artikel für den Hinweis auf „sekundäre Identifzierung“ (J.Benjamin) sehr dankbar – um ggf. doch ein wenig mehr “ auf den Putz zu hauen“ .

    1. Avatar von admin

      Das freut mich. Das Einrichten am unteren Ende ist ja oft weniger Bescheidenheit als ein aufoktroyiertes Kleinmachen oder Kleingemachtwerden – eines, das man normalerweise gar nicht so bemerkt, weil es in den Strukturen steckt. Bei Momenten wie diesem wird es offenkundig. Schön, dass hier etwas Aktivierendes herausgezogen werden konnte.

    2. Avatar von
      Anonym

      —— jaja,-
      die volkswirtschaftlichen Schäden … dieser vollkommen ungerechtfertigten, auf falschen Tatsachen beruhenden und dann auch noch bezüglich der Folgen unreflektierten Honorarkürzung … sind noch nicht absehbar

  5. Avatar von Ts
    Ts

    Völlig unverständlich diese Kürzung…

  6. Avatar von Martin Epkes
    Martin Epkes

    Ein wunderbar fundierter und prägnanter Artikel für die derzeitigen Geschehnisse. Vielen Dank für die Mühe und die Recherche!

    Dieser Artikel wird aufbewahrt!
    Danke!

  7. Avatar von
    Anonym

    Danke für diesen tollen Artikel!

  8. Avatar von Ezi
    Ezi

    Herzlichen Dank für den kompetenten Beitrag.
    Welche Motive haben die Vertreter der GKV gerade für den Sparangriff gegenüber den Psychotherapeuten ? Es ist nur eine Vermutung für ein Motiv: Die Hoffnung auf die baldige Ersetzbarkeit unseres „sprechenden Berufs“durch KI (die wir ja zum Teil selbst mittrainieren) könnte eine Rolle spielen.

    1. Avatar von admin

      Danke. Ich denke auch, da tut sich eine düstere Gefahr am Horizont auf – insbesondere bei all den therapeutischen KI-Anwendungen, die ja von unserer eigenen Community mit beworben werden. Das wäre ein eigenes Thema.
      Zu den Motiven: Imho versteckt sich vieles hinter den Angriffen. Ein Aspekt, der mir besonders übel aufschlägt, ist: Hier wurde offenbar gemeint, das kann man einfach mit uns machen. Umso wichtiger, dass wir uns in eine Position der Stärke erheben.

    2. Avatar von Prabala
      Prabala

      Motive: 1. Wirtschaftlichkeit und Budgetierung (Kostendecklung und Steuerungseffekt -> Hürden sollen verhindern, dass Leistungen ausgeweitet werden). 2. Kapazitätsmangement (Wartezeitenlogik: Durchlauf erhöhen, Konzentration auf Akuttherapie). 3. Evidenz: Studien belegen, dass KZT die höchste Effizienz zeigen und Therapieeffekte „depressiv“ verlaufen. 4. Macht- und Strukturpolitik (Verteilungskampf unter „uns“ Ärzten, Bürokratisierung als Bremse und weiches Steuerungsinstrument.
      = Versorgung nach Kassenlage und nicht nach medizinischer Notwendigkeit (dann braucht man die Kosten der Bürokratie und Geldsäckel der 93 Krankenkassen nicht angreifen.

      1. Avatar von
        Anonym

        KI kann uns nicht ersetzen.

        Trotzdem braucht es einen verantwortlichen Umgang mit der KI.
        WICHTIG, DASS WIR HIER SELBER ACHTSAM SIND, auch aus Datenschutzgründen!
        1. Berichte an den Gutachter dürfen nur vom Therapeuten alleine geschrieben werden, auch wenn es sehr aufwendig ist!
        2. Das Konzept bleibt in unserer Hand.
        3. Keine Aufnahme der Sitzung (Handys aus)
        4. Aufgaben und erlebnistherapeutische Elemente im Therapieraum nur interpersonell.
        5. Unterstützende Apps über KI laufen höchstens als Hausaufgabe.

        … fällt jemandem noch etwas ein?

  9. Avatar von M.
    M.

    Super!

  10. Avatar von S.T.
    S.T.

    Erst haben sie es mit den Hebammen gemacht, jetzt mit uns. Das ist Entwertung der Arbeit mit Menschen in vulnerablen Situationen. Und von Frauen, auf Behandler- und Patientenseite. Passt in den Zeitgeist. Aber noch können wir uns wehren! Dankefür den Hinweis zur komplementären Identifizierung. Das Phänomen ist mir schon öfter aufgefallen, gut, jetzt einen Begriff dafür zu haben.

    1. Avatar von admin

      Ja, der Vergleich mit den Hebammen trifft es total. Care-Arbeit, überwiegend von Frauen geleistet, mit Menschen in vulnerablen Situationen – und systematisch entwertet. Das gilt auf Behandler- und Patient:innenseite: Psychotherapie ist ein feminisierter Beruf, und psychische Erkrankungen treffen Frauen statistisch häufiger. In einem früheren Entwurf des Artikels hatte ich den Aspekt noch dabei – die strukturelle Unterbezahlung von Care-Berufen als Ausdruck eines kulturellen Unbewussten, in dem Fürsorge und Wirtschaftlichkeit als Gegensätze verankert sind. Was sich nicht skalieren lässt, wird abgewertet; was „weiblich codiert“ ist, wird schlechter bezahlt. Ist dann um der Kürze willen wieder rausgefallen. Die Tage sollte ich das vielleicht wieder ergänzen.
      Und freut mich, wenn der psychoanalytische Begriff von Benjamin etwas trifft, das mit unseren Erfahrungen zusammenpasst.

  11. Avatar von A.
    A.

    Vielen Dank für diese wertvolle Zusammenfassung! Die ganze Thematik wurde sehr gut auf den Punkt gebracht.

  12. Avatar von
    Anonym

    Dieser Artikel bringt alles auf den Punkt! Insbesondere die Ungerechtigkeit ausgetragen auf dem Rücken vom Patienten und Psychotherapeuten.

  13. Avatar von
    Anonym
    Zu Abschnitt: Schluss

    Danke für die präzise Faktenformulierung!!

  14. Avatar von Lis
    Lis

    Danke für Deine unglaublich gut recherchierte Arbeit.

  15. […] Sehr lesenswert ist der Artikel von Florian Lampersberger: Honorarkürzung für Psychotherapeut:innen: Eine Chronik des Versagens […]

  16. Avatar von NH
    NH

    Danke für diese tolle Zusammenfassung einer absoluten Absurdität!

  17. Avatar von F.H.
    F.H.

    Wo finde ich den Link zur Telegram-Gruppe?
    Tausend Dank für deine Mühe, bin sehr beeindruckt.

    1. Avatar von admin

      Hier: https://t.me/+x84haSREsoVmMDYy. Danke für die Worte und die Nachfrage, den Link bau ich gleich in den Artikel ein.

    2. Avatar von admin

      Eingebaut 🙂

  18. Avatar von Mmza
    Mmza

    Herzlichen Dank für den aufklärenden Artikel. Ich bin erschüttert und traurig, meine Motivation für meinen Beruf und meine vielfach seit 30 Jahren mehr geleistete Arbeit für Versicherte als in den Ziffern gefordert wurde, ist deutlich gesunken. Schade. Was würde der Vorstand der Krankenkassen wohl sagen, wenn ihm von den Versicherungsnehmern 4.5 Prozent Lohn von heute auf morgen gestrichen würde?!

    1. Avatar von admin

      Danke für diese Worte – und für Ihre 30 Jahre, wo bestimmt so viel geleistet wurde, was niemals in Ziffern abbildbar ist. Zu Ihrer Frage: Der Vorstand würde bestimmt nicht sagen, „schauen wir mal, was wird – Daumen drücken“. Er würde sich wehren. Mit allem, was ihm zur Verfügung steht. Der Unterschied ist: Er sitzt gut vertreten bzw. selbst am Verhandlungstisch im Ggs zu uns.
      Und ich verstehe den Frust. Aber vielleicht trägt auch Sie die Energie, die gerade unter uns Therapeut:innen brennt. Tausende vernetzen sich, Demos werden organisiert, die Wut wird politisch. Das ist mehr, als wir vor einer Woche hatten.

      1. Avatar von Dr. med. B.S.
        Dr. med. B.S.

        Ich selbst bin/war eine ärztliche Psychotherapeutin, die von dem erschütternden Gefühl überwältigt wird, in eine Zeitschleife etwa 24 Jahre rückwärts hineingeraten zu sein. Damals wurden in Folge des Seehofer’sche Gesundheitsstrukturgesetzes ‚GSG‘ die Honorare der Psychotherapeuten geradezu abenteuerlich gesenkt (ich weiß nicht mehr, um wie viele Prozentpunkte, es lag aber hier in Südbaden deutlich über 10%), was für mich hier bedeutete, dass ich mich trotz nahezu unverkraftbarem Zeiteinsatz unaufhaltsam dem Konkurs näherte. Den Kollegen erging es ähnlich, der ‚bvvp‘ wurde gegründet, unsere letzten Groschen zusammengerafft, um ein Klageverfahren anzustrengen, das erst viele Jahre später zu einem einigermaßen auskömmlichen Ziel führte. Überlebt habe ich mit meiner Praxis zum einen durch finanzielle Hilfe meiner Eltern, zum anderen (wg. Grenznähe zur Schweiz) durch Schweizer Patienten und durch die (wenigen deutschen) Privatpatienten. Als ich vor 10 Jahren meine Kassen-Praxis mit 72 Lebensjahren und 45 Berufsjahren (vorher fühlte ich mich rentenmäßig noch nicht genug abgesichert) abgeben konnte und nur noch eine sehr kleine Privatpraxis betrieb, war es wie ein Neuanfang an Lebens- und Berufsfreude für mich. – Bei den immer wieder in mehrjährigen Abständen durch die gerichtlich erstrittenen – und oft erheblich verzögerten – Nachzahlungen durch die KV habe ich mich oft gefragt, ob ich die allerletzten wohl noch zu Lebzeiten bekommen würde. Kleines Schmankerl zu Schluss: die letzte solche Nachzahlung habe ich vor wenigen Monaten erhalten, für die Jahre 2012-2015, also überraschender Weise doch noch zu Lebzeiten… Dr. med. B.S.

  19. Avatar von PL
    PL

    Unglaublich, aber leider wahr. Auf den Punkt gebracht. Vielen Dank für die ernüchternden Wort und den Kampfgeist, der hoffentlich nicht nur irgendwo verhallt, sondern bei uns allen und vor allem unseren Interessenvertretern Mut macht, sich gegen völligen Blödsinn zur Wehr zu setzen.

    1. Avatar von PAMED
      PAMED

      ja,- W I R S E L B E R sind gefragt, uns zur Wehr zu setzen

  20. Avatar von PAMED
    PAMED

    Danke ! Hervorragende Kommentierung, die von uns gut gesteuert nicht nur an interessierte und betroffene Personengruppen weitergegeben werden soll, sondern auch Folgen zeigen muss.
    Folgen, die über „halten, containen, gemeinsam tragen“ hinausgehen müssen:
    1. Ab sofort sollte jeder Psychotherapeut Mitglied in mindestens einem Berufsverband sein. Wer vertritt unsere Interessen am besten? bvvp für Vertragspsychotherapeuten, DPtV für Psychotherapeuten (deren aktuelle berufspolitische Forderung sollten m.E. genauester abgewogen werden). DGVT ist aufgewacht und will Petition an den Bundestag organisieren. DPNW als Interessensgemeinschaft sehr progressiv). Setzen wir uns bewusst mit Inhalten auseinander und unterstützen.
    2. Ab sofort Honorarwiderspruch aus jeder Psychotherapeutischen Praxis.
    3. Striktes Halten an das Gebot, dass wir abrechnen müssen. Entsprechend keine Leistungen über die EBM-Honorierung hinaus. Qualität/Zielsetzung in der Behandlung herunterregulieren auf die vergütete Arbeitszeit/keine Arbeit mehr außerhalb der Sitzungen. Gegebenenfalls sogar 4,5% weniger Bemühung in der vergüteten Zeit (Frage von Andreas Gassen, welche Aufgaben weggelassen werden sollen, wurde noch nicht beantwortet. Als überlegen wir vielleicht selber: Eine Idee könnte sein: Aspekte der Sozialmedizin).
    4. Bildung von Arbeitsgemeinschaften, die neben politischen Visionen und Protesten auch Zuarbeit an die Berufsverbände leisten (Sicht aus der Praxis, Probleme schildern, Lösungsideen. Visionen, auch Abwägen vermuteter Folgen von aktuellen Forderungen wären, z.B. Einführung der Befugnis, arbeitsunfähig zu schreiben (Rollenkonflikt/Emotional und als Erfolgsbremse in Therapie sowie Doppelaufgabe vs. ? Abwenden weiterer Abwertungen? Stattdessen Durchsetzung absolute Honorarangleichung an andere Facharztgruppen?).
    5. Kontinuierlich und ausdauernd die weitere Entwicklung aktiv verfolgen, zu Demonstrationen gehen, Petitionen an den Bundestag unterschreiben, Briefe an Angehörige des Petitionsausschusses schreiben usw.

    1. Avatar von admin

      Danke für die konkreten Punkte. Verbandsmitgliedschaft, Honorarwiderspruch, Arbeitsgemeinschaften, kontinuierlich dranbleiben – das sind die Hebel, und sie müssen alle gleichzeitig gezogen werden. Organisieren, dokumentieren, Druck aufbauen, sichtbar bleiben. Die Strukturen dafür entstehen gerade.
      Bei Punkt 3 wird etwas Wesentliches angesprochen. Das ist das Dilemma, in das wir hineingedrängt werden: Die nicht abrechenbaren Leistungen, die immer mitlaufen – Telefonate, Abstimmungen, Dokumentation über das Vergütete hinaus – sind ja in gewisser Weise „querfinanziert“, weil es keine EBM-Ziffern dafür gibt. Ich spüre diesbzgl. auch die letzten Tage immer mehr „Grummeln“, wie viel davon man sich noch leisten kann und will, kenne ich. Aber wenn wir da den Hebel ansetzen, trifft es die, die am wenigsten dafür können: unsere Patient:innen. Die gleichen Patient:innen, die Jahr für Jahr höhere Kassenbeiträge zahlen – und von diesen Kassen nicht geschützt werden. Das ist kein Dilemma, das wir uns ausgesucht haben. Es ist eines, in das uns diese Politik zwingt. Und vielleicht gehört genau das in die öffentliche Debatte: als Beschreibung dessen, was passiert, wenn man so mit einer Berufsgruppe umgeht.

      1. Avatar von
        Anonym

        Ich habe auch eine Gesundheit.

        Und die ist nicht verhandelbar.

      2. Avatar von
        Anonym

        Absolut!
        Genau das gehört in die öffentliche Debatte:
        was passiert, wenn man so mit einer Berufsgruppe umgeht.
        (Neben vielen anderen Punkten natürlich).

        Denn auch Psychotherapeuten haben eine Gesundheit.
        Und die ist nicht verhandelbar !!!

        Welche Berufsgruppe lässt sich gefallen,
        – dass ihr Honorar oder Gehalt gekürzt wird ?!
        …..
        – dass sie unbezahlte telefonische Sprechzeiten vorhalten muss?
        – dass sie mehrfach 50 Min. Sprechstunden über die TSS anbieten soll, die dann häufig genug spontan nicht in Anspruch genommen oder sehr kurzfristig abgesagt werden, was zu Ausfall in der Praxis führt. Der Verwaltungsaufwand vorher ist sowieso „für die Katz.“ Das Problem ist bekannt, wird aber nicht beseitigt.
        – dass sie ihre Aufzeichnungen ggfs. komplett dem Patienten/Kunden bei Anfrage zur Verfügung stellen müsste (ich finde das übergriffig. Welcher selbständige Beruf muss das?).
        – dass Leistungsträger (MD der Krankenkassen; Landesverwaltungsämter (bei Widerspruchsverfahren zum Grad der Behinderung); Berufsgenossenschaften/Berufsunfälle oder gesetzliche Unfallversicherungen) mit zeitlicher Vorgabe Befunde anfordern. Und wir hierbei antworten müssen. Dies erfolgt in der Regel außerhalb der Therapiesitzung. Die Anfragen können auch für Patienten erfolgen, die nur in Sprechstunde bei uns waren oder schon länger nicht mehr in Anbindung sind. Dies bedeutet, sie müssen auf jeden Fall außerhalb einer abrechenbaren EBM-Ziffer in Freizeit beantwortet werden.
        – (im Folgenden müssen wir nach meiner Kenntnis nicht antworten/es wird uns aber so suggeriert): dass weitere Leistungsträger (Krankenkassen direkt, Arbeitsämter, private Zusatzkrankenversicherungen, Versorgungsämter ….. ) teils sehr vehement mit Anfragen nerven, damit auch die Patienten verunsichern und erreichte Therapieerfolge ggfs. wieder zunichte machen.

        Dies alles neben einer durchaus beanspruchenden „sprechenden Therapie“, die auch Emotionsarbeit bedeutet.
        Es besteht die Gefahr, zwischen den Mühlsteinen der (momentan zugespitzten) gesellschaftlichen Probleme zermahlen zu werden.
        Und dann soll noch unser Honorar gekürzt werden ?!

        Ich finde, wir müssen uns auch schützen dürfen.

        Aber wie?

        Jemand eine Idee?

  21. Avatar von JG
    JG
    Gefühl

    Freude. Toller Bezug zu Benjamin.

  22. Avatar von JG
    JG
    DissonanzWiderspruch

    „falsch“ statt manipuliert trifft es vielleicht besser. Manipuliert emotionalisiert unnötig.

    1. Avatar von GT
      GT

      „Manipulationsversuch“ war der Begriff des Berufsverbands. (Falls Ihr Kommentar sich darauf bezieht.)

      Leider.

  23. Avatar von Janina
    Janina

    Ich hätte eine Frage zu den Zahlen in Abschnitt 4: Wird bei dem Vergleich zwischen dem Durchschnitt der Einnahmen einer PT-Praxis im Vergleich zu Arztpraxen die Arbeitszeit gewichtet? Es gibt ja viele PT, die nicht Vollzeit arbeiten, halbe Kassensitze, die nicht immer voll ausgereizt werden und wenn jemand „nur“ 20 Therapiestunden pro Woche macht, wäre es ja logisch, dass da weniger generiert wird als bspw. bei einer HNO-Praxis, die 8-18 Uhr geöffnet ist.

    1. Avatar von Andreas M.
      Andreas M.

      Danke für diese Frage! Ich wollte sie auch stellen.
      Ich stimme ansonsten der gesamten Kritik zu, und finde die Honorarkürzung auch unverschämt.

      Kleiner, schwacher Trost: ich bekomme, wie nur noch wenige andere, mittlerweile 3,5% Honorar konstant abgezogen wegen verweigertem Anschluss an die TI. Ehrlich gesagt: da hätte ich mir bei Einführung der TI mit dem angedrohten Honorarabzug einen ähnlichen Aufstand und viele Demos gewünscht. Die meisten Ärzt:innen und etwas verzögert auch Therapeut:innen haben sich dann devot angeschlossen – um halt den Geldverlust zu vermeiden. Jetzt müssen Daten in die ePA geliefert werden, das BSI weist auf Schwachstellen in den PVS hin, die Daten fließen dann weiter an irgendeine Forschung und nach Europa … – wo bleibt der Protest?

      Aber nun gut. Ich wünsche wenigstens Erfolg dabei, die 4,5%-Kürzung rückgängig zu machen. Ich bin als Psychiater mittlerweile nicht mehr psychotherapeutisch tätig, aber unterstütze den Protest gerne.

  24. Avatar von Petra
    Petra
    Resonanz

    Vielen Dank für diese sehr differenzierten und ermutigendenden Worte. Wir müssen sichtbarer werden und nach vorne treten. Damit auch die Generation nach uns diese wertvolle und verantwortungsvolle Arbeit weitermachen kann, unter respektvollen und realistischen Bedingungen. Deshalb werde ich demonstrieren und auf die Straße gehen, für mich, die jungen Knolleginnen und Kollegen sowie für die Patientinnen und Patienten. Das kann ich vor Ort tun und hoffe es kommen viele Leute.

  25. […] Honorarkürzung für Psychotherapeut:innen: Eine Chronik des Versagens […]

  26. Avatar von FJM Volkswirt
    FJM Volkswirt

    Sie schreiben:
    „Wie kommt man aus einer Dynamik heraus, in der einer entscheidet und der andere erduldet? Benjamin (2018) ist da unromantisch: nicht durch Appelle an die Fairness des Stärkeren, sondern durch Konflikt. Wer erduldet, muss aufhören zu erdulden. Er oder sie muss sich weigern, bloßes Objekt zu sein – und als Gegenüber auftreten, das nicht mehr ignoriert werden kann.“
    In der Sache stimme ich zu. Was bei Ihnen „als Gegenüber auftreten, das nicht mehr ignoriert werden kann.“ ist, nennen Ökonomen Marktmacht.

    Ärzte unterließen und unterlassen alles, um Marktmacht aufzubauen – von „Marktmacht einsetzen“ ganz zu schweigen.
    Verhalten sich die Psychotherapeuten anders?

  27. Avatar von
    Anonym

    Toller Artikel, hervorragend recherchiert und argumentiert! Wir müssen kämpfen!

    Anna-Lena Dommershausen, Psychologische Psychotherapeutin in Trier

  28. Avatar von DB
    DB

    Vielen Dank für die minutiöse Recherche, die es wirklich schafft, mal Licht in die Affäre zu bringen und die angebrachten Argumente für die Kürzungen brilliant widerlegt.
    Was ich mich nur die ganze Zeit frage ist, warum die Psychotherapeuten als „Ziel“ gewählt wurden. Aus pragmatischer Sicht macht es keinen Sinn – wenig wirkliches Einsparpotential bei erwiesenem Nutzen für das System (jeder Euro, der in Psychotherapie gesteckt wird spart x Euro an Folgekosten). Was hat es ganz pragmatisch gesehen für einen Sinn für die Vertreter der Krankenkassen an die Psychotherapeuten heran zu gehen?
    Oder steckt dahinter vielleicht ein persönlicher Feldzug des ein oder anderen Funktionärs?

  29. […] Honorarkürzung für Psychotherapeut:innen: Eine Chronik des Versagens Die Krankenkassen haben Psychotherapie-Honorare gekürzt. Als sich das abzeichnete, mahnten Berufsverbände zum Schweigen. Geholfen hat es nicht. Die Verlierer sind Patient:innen und Therapeut:innen. […]

  30. Avatar von A.N.
    A.N.

    Das Märchen vom Bauern und dem steinigen Feld

    Es war einmal ein Fürst, der gab einem Bauern ein Stück Land und sprach zu ihm:
    „Bestelle dieses Feld und ernähre die Menschen in meiner Stadt.“

    Der Bauer machte sich an die Arbeit.
    Doch das Feld war voller Steine, die Erde hart und schwer, und jede Furche kostete ihn große Mühe.

    Und es begab sich, dass von Jahr zu Jahr mehr Menschen in die Stadt kamen.
    Einige flohen vor Krieg, andere vor Krankheit, viele vor großer Not.

    Da arbeitete der Bauer von früh bis spät und ließ keinen Tag ungenutzt.
    Doch das Feld blieb, wie es war.

    Da trat er vor den Fürsten und sprach:
    „Herr, das Land ist schwer zu bestellen. Gib mir ein Pferdegespann, damit ich mehr leisten kann.“

    Der Fürst aber gab ihm nur einen Ochsen und sprach:
    „Das wird dir genügen.“

    Und es verging einige Zeit, und die Menschen wurden mehr, und ihre Not wurde größer.

    Da trat der Bauer erneut vor den Fürsten und sprach:
    „Herr, ich kann nicht schneller arbeiten. Die Arbeit braucht Zeit.
    Gib mir bessere Werkzeuge, nimm mir die Steine vom Feld oder gib mir mehr Hände, damit ich die Menschen versorgen kann.“

    Der Fürst sah ihn an und sprach:
    „Dann strengst du dich nicht genug an.“

    Da ging der Bauer zurück und arbeitete weiter, Stunde um Stunde, Tag um Tag.
    Doch das Feld blieb begrenzt, und die Menschen wurden nicht weniger.

    Als die Ernte wieder nicht ausreichte, trat er ein drittes Mal vor den Fürsten und sprach:
    „Herr, ich kann nicht schneller arbeiten. Die Arbeit braucht Zeit.
    Hilf mir, die Arbeit zu tragen, sonst kann ich die Menschen nicht versorgen.“

    Der Fürst aber sprach:
    „Dann arbeitest du nicht gut genug.“

    Und der Bauer ging wieder hinaus auf sein Feld.

    Die Jahre gingen dahin, und die Not der Menschen wuchs weiter.
    Da trat der Bauer ein viertes Mal vor den Fürsten und sprach:
    „Herr, ich kann nicht schneller arbeiten. Die Arbeit braucht Zeit.
    Wenn du mehr Ernte verlangst, musst du mir helfen, sie möglich zu machen.“

    Der Fürst aber wandte sich ab und sprach:
    „Dann musst du es besser machen.“

    Und er nahm dem Bauern einen Teil seines Lohnes.

    Da arbeitete der Bauer bis tief in die Nacht hinein, und seine Kräfte schwanden.

    Und als es dennoch nicht genügte, rief ihn der Fürst ein letztes Mal zu sich und sprach:
    „Dann liegt es wohl an dir.“

    Und er nahm ihm auch den Ochsen.

    Da stand der Bauer allein auf seinem Feld.

    Und es begab sich, dass der Bauer eines Morgens erwachte
    und liegen blieb.

    Nicht aus Trotz.
    Sondern weil seine Kräfte erschöpft waren.

    1. Avatar von Dr. med. B.S.
      Dr. med. B.S.

      Diese Parabel passt auf den Punkt genau. Ein absolut verdientes Herz dafür! – So habe ich das schon einmal in den 1990iger Jahren erlebt (siehe meine Beschreibung weiter oben). Damals hat nur der (mehrfache und langandauernde) Klageweg mit jahrelang später in Mehr-Jahresabständen erfolgten Nachzahlungen (die letzte: im Herbst 2025 für die Jahre 2012-2015) einen gewissen Erfolg gezeitigt. Was damals – in den 90iger Jahren – anders war als heute: damals galt Psychotherapie sowohl unter der Gesamt-Ärzteschaft als auch im Großteil der Bevölkerung als verzichtbares Privatvergnügen. Da die überwiegende Meinung sich heute meinem Dafürhalten nach davon doch etwas unterscheidet, sehe ich Hoffnung am Horizont. Oder?
      Dr. med. B.S. (frühere ärztliche Psychotherapeutin).

  31. Avatar von
    Anonym

    Der beste Artikel zum Thema.
    Unheimlich lesenswert und auch motivierend. Vielen Dank für die tollen Zeilen.

    Manuel Lucas

  32. […] Honorarkürzung für Psychotherapeut:innen: Eine Chronik des Versagens […]

  33. Avatar von Anne K.
    Anne K.
    Gedanke
    Zu Abschnitt: Fiktive Debatte

    Danke für den durchdachten Artikel. Wichtig ist aber bezüglich der (erhöhten) Strukturzuschläge zu erwähnen, dass diese Zuschläge nur stark ausgelasteten Praxen zugute kommen. Ein Widerspruch zum eigentlichen Zweck, da unter den hohen laufenden Kosten ja gerade die leiden, die ihre Praxen nicht so umsatzstark führen können. Das liegt auch nicht an mangelnder Motivation, sondern daran, dass in diesem frauenlastigen Beruf viele mit einer Doppelbelastung kämpfen, die zusätzlich kleine Kinder zu versorgen haben. Und gerade da können solche Kürzungen existenzbedrohend werden.

  34. […] Honorarkürzung für Psychotherapeut:innen: Eine Chronik des Versagens Die Krankenkassen haben Psychotherapie-Honorare gekürzt. Als sich das abzeichnete, mahnten Berufsverbände zum Schweigen. Geholfen hat es nicht. Die Verlierer sind Patient:innen und Therapeut:innen. […]

  35. Avatar von M
    M

    Vielen Dank 🙏🏻

  36. Avatar von
    Anonym
    Resonanz

    Vielen Dank für diesen so umfangreichen klugen Artikel, diese Kampfschrift!!! Werde ihn weiter verbreiten. Hoffe, wir werden aus dieser Sitaution was lernen, sowohl psychodynamisch als auch als öffentlich Handelnde. Beatrix Weidinger-v.d.Recke

  37. Avatar von
    Anonym

    Ich stimme dem Inhalt des Artikels prinzipiell zu, schliesse mich aber einem Vorkommentator an: für aussenstehende VIEL ZU LANG. Zu viel Detailinformation führt ebenso zur Desinformation. Wer durchblickt, kann das auch auf 1 Seite hinreichend darstellen. Gruss Udo Neumeyer

Kommentare zum Text
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