GKV-Antrag Kürzung der Psychotherapie-Honorare (März 2026) – Oder: Was uns die Psyche wert ist

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Worum gehts?

Am 21. Januar 2026 geschah etwas, das niemand öffentlich mitbekommen sollte. In einer routinemäßigen Sitzung des Bewertungsausschusses – jenem Gremium, in dem Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung über die Vergütung medizinischer Leistungen verhandeln – stellte der GKV-Spitzenverband einen Antrag. Offiziell ging es um eine „Überprüfung“ psychotherapeutischer Leistungen. Inoffiziell, wie ein durchgestecktes Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen enthüllte, um eine pauschale Kürzung der Honorare um zehn Prozent (Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk [DPNW], 2026).

Am 11. März 2026 soll darüber entschieden werden. Am 1. April könnte die Kürzung in Kraft treten.

Zehn Prozent klingen nach einer technischen Justierung. Doch wer nachrechnet, erkennt das Ausmaß: Die Inflation der Jahre 2022 bis 2024 summiert sich auf etwa 16 Prozent. Statt eines längst überfälligen Ausgleichs soll nun gekürzt werden. Der reale Kaufkraftverlust betrüge damit rund 25 Prozent (DPNW, 2026). Für eine Berufsgruppe, die ohnehin am unteren Ende der fachärztlichen Einkommensskala steht. In einer Zeit, in der die Wartezeiten auf Psychotherapie bei durchschnittlich fünf Monaten liegen und psychische Erkrankungen zur häufigsten Ursache für Frühverrentung geworden sind (Bundespsychotherapeutenkammer [BPtK], 2025).

Wie ist das möglich? Und was sagt dieser Vorgang über uns als Gesellschaft?

Der klammheimliche Angriff

Beginnen wir mit dem Offensichtlichen: der Art, wie dieser Antrag eingebracht wurde. Nicht etwa nach einer öffentlichen Debatte über Versorgungsstrukturen. Nicht nach einer Anhörung der betroffenen Berufsverbände. Sondern, wie der Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks es formulierte, „klammheimlich und überraschend“ (DPNW, 2026, Abs. 1).

Das Wort ist aufschlussreich. Es beschreibt eine Handlungsweise, die etwas zu verbergen sucht – nicht aus böser Absicht, sondern weil das Verborgene selbst problematisch ist. Die Heimlichkeit verrät, dass hier etwas geschieht, das bei Licht betrachtet schwer zu rechtfertigen wäre.

Kennen Sie das aus Beziehungen? Ein Partner trifft eine Entscheidung, die den anderen betrifft – und informiert ihn erst hinterher. Oder gar nicht. Er bucht den Urlaub, kündigt die Wohnung, nimmt den Job an – und präsentiert dem anderen vollendete Tatsachen. Falls das auffliegt, heißt es: „Ich wollte dich nicht belasten.“ Oder: „Du hättest doch sowieso nicht zugestimmt.“

Was in solchen Momenten geschieht, ist mehr als ein Kommunikationsproblem. Es ist ein Beziehungsmuster: Einer handelt, der andere wird behandelt. Einer ist Subjekt, der andere Objekt. Die amerikanische Psychoanalytikerin Jessica Benjamin (2018) nennt das Doer/Done-to – den Handelnden und den, an dem gehandelt wird. Es ist die Grundstruktur jeder Beziehung, in der wechselseitige Anerkennung zusammengebrochen ist.

Genau dieses Muster zeigt sich in der Art, wie der Kürzungsantrag eingebracht wurde. Die Kassenvertreter handeln; die Psychotherapeuten werden behandelt. Sie erfahren durch ein durchgestecktes Schreiben, was mit ihnen geschehen soll. Es gab keinen Dialog, keine Anhörung, keine Möglichkeit zur Stellungnahme – nur einen Antrag hinter verschlossenen Türen und eine Abstimmung, bei der sie nicht am Tisch sitzen.

Das ist keine Verhandlung unter Partnern. Das ist Verfügungsgewalt.

Warum gerade Psychotherapie?

Um zu verstehen, warum ausgerechnet Psychotherapeuten zum Ziel werden, muss man die Struktur des Bewertungsausschusses kennen. Dieses Gremium, paritätisch besetzt mit Vertretern der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, entscheidet über die Vergütung aller vertragsärztlichen Leistungen. Bei Stimmengleichheit – und die ist häufig – entscheidet ein unparteiischer Vorsitzender (Kassenärztliche Bundesvereinigung [KBV], 2024).

Das Problem: Die KBV vertritt alle Vertragsärzte und Psychotherapeuten. Und Psychotherapeuten sind eine Minderheit. Wenn die Kassen eine Umverteilung zu Lasten der Psychotherapie fordern, haben die großen Fachgruppen – die Internisten, die Allgemeinmediziner, die Chirurgen – wenig Grund, sich dagegen zu wehren. Was von den Psychotherapeuten genommen wird, fließt möglicherweise in die Töpfe der anderen.

Es gibt einen strukturellen Interessenkonflikt innerhalb der Ärzteschaft – und die Psychotherapie, als zeitgebundene Disziplin ohne technische Apparate und Mengenausweitungspotenzial, ist das schwächste Glied in der Kette.

Hinzu kommt eine spezifische Verwundbarkeit. Psychotherapeuten können nicht einfach mehr Patienten behandeln, um Honorarkürzungen auszugleichen. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten; daran lässt sich nicht rütteln. Anders als ein Kardiologe, der bei sinkenden Vergütungen mehr EKGs schreibt, oder ein Radiologe, der mehr CTs anfertigt, ist der Psychotherapeut an die Zeit gebunden. Jede Kürzung trifft ihn direkt – es gibt keinen Ausweichmechanismus.

Das Bundessozialgericht hat diese Besonderheit mehrfach anerkannt. In einem Urteil stellte es fest, dass die Bewertung psychotherapeutischer Leistungen „nicht kostendeckend“ sei und die Vergütungsstruktur überprüft werden müsse (BSG, Urteil vom 25.08.1999, Az. B 6 KA 14/98 R). 2004 bekräftigte es, dass „zeitgebundene Leistungen“ einen angemessenen kalkulatorischen Arztlohn enthalten müssten (BSG, Urteil vom 28.01.2004, Az. B 6 KA 52/03 R). 2024 schließlich verpflichtete es den Bewertungsausschuss, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen neu zu bewerten (BSG, Urteil vom 06.03.2024, Az. B 6 KA 6/23 R) – was tatsächlich zu einer Anhebung auf aktuell 941 Punkte führte, entsprechend etwa 120 Euro pro 50-Minuten-Sitzung.

Und nun, kaum anderthalb Jahre später, soll das zurückgedreht werden.

Die Verleugnung als gesellschaftliches Symptom

Hier beginnt die tiefere Analyse. Denn das, was sich im Bewertungsausschuss abspielt, ist mehr als ein Verteilungskonflikt zwischen Interessengruppen. Es ist ein Symptom.

Freud (1927/1999) beschrieb die Verleugnung als einen Abwehrmechanismus, bei dem eine unangenehme Realität zwar wahrgenommen, aber in ihrer Bedeutung abgewehrt wird. Der Patient sieht die Symptome, aber er weigert sich, ihre Botschaft zu hören. Er leugnet nicht die Tatsache, aber er leugnet, was sie bedeutet.

Auf gesellschaftlicher Ebene sehen wir etwas Ähnliches. Die Zahlen sind bekannt: Die Prävalenz psychischer Erkrankungen ist gestiegen. Die Wartezeiten auf Psychotherapie sind untragbar. Die Kosten für Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Störungen übersteigen längst die Ausgaben für ambulante Psychotherapie (BPtK, 2025). Ein einziger Fall von Frühverrentung wegen Depression kostet die Solidargemeinschaft mehr als Jahrzehnte von Therapie.

All das ist bekannt. Und trotzdem – eine Kürzung.

Die Verleugnung zeigt sich darin, dass die Bedeutung dieser Zahlen nicht anerkannt wird. Dass man so tut, als sei Psychotherapie ein Luxusprodukt, das man nach Kassenlage kürzen oder erweitern kann. Als ginge es um ein Extra, nicht um eine Notwendigkeit.

Der Medizinethiker Giovanni Maio (2014) hat diesen Zusammenhang präzise beschrieben: Im ökonomisierten Gesundheitssystem wird alles, was sich nicht standardisieren, beschleunigen und skalieren lässt, systematisch abgewertet. Maio argumentiert, dass die Medizin „keine Dienstleistung ist, sondern eine soziale Praxis“ (S. 20), und dass die ökonomische Logik am Krankenbett der medizinischen Logik grundlegend fremd bleibt. Die Zeit, die ein Therapeut mit einem Patienten verbringt – diese Zeit, die sich nicht verdichten lässt, weil sie das Medium der Behandlung selbst ist –, erscheint in der Logik der Effizienz als Problem, nicht als Ressource.

Die Feminisierung und ihre Bedeutung

Es gibt noch eine weitere Dimension, die selten ausgesprochen wird: Die Psychotherapie ist eine weiblich dominierte Profession. Etwa 73 Prozent der psychologischen Psychotherapeuten sind Frauen (BPtK, 2023). Historisch wurden Tätigkeiten, die als „weiblich“ codiert sind – Fürsorge, emotionale Arbeit, Beziehungsgestaltung –, systematisch geringer vergütet als „männlich“ codierte Tätigkeiten wie technische Eingriffe oder körperliche Intervention.

Die amerikanische Psychoanalytikerin Lynne Layton (2020) hat analysiert, wie gesellschaftliche Normen über Geschlecht sich unbewusst in institutionelle Strukturen einschreiben. Sie nennt dies „normative unconscious processes“ – Prozesse, durch die „cultural inequalities of race, sex, gender, and class“ (S. 3) unbewusst reproduziert werden, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Klinik. Die Abwertung von Care-Arbeit ist keine bewusste Entscheidung Einzelner; sie ist ein kulturelles Muster, das sich reproduziert, ohne dass jemand es explizit vertritt.

Niemand im Bewertungsausschuss sagt: „Psychotherapie ist Frauenarbeit und deshalb weniger wert.“ Aber die Strukturen, in denen entschieden wird, tragen diese Geschichte in sich. Die systematische Benachteiligung zeitgebundener, beziehungsbasierter Leistungen ist das Ergebnis – auch wenn sie niemand so intendiert.

Was auf dem Spiel steht

Kehren wir zur konkreten Situation zurück. Was würde eine Kürzung um zehn Prozent bedeuten?

Für eine psychotherapeutische Praxis mit vollem Kassensitz und etwa 28 Sitzungen pro Woche bedeutete das einen Jahresverlust von rund 15.000 bis 20.000 Euro brutto. Bei einer Praxis, die ohnehin keine großen Gewinnmargen hat, die ihre Miete zahlen muss, ihre Fortbildungen, ihre Supervision – das ist ein erheblicher Einschnitt.

Die Berufsverbände befürchten – zu Recht –, dass Psychotherapeuten bei sinkendem Kassenhonorar verstärkt auf Privatpatienten ausweichen werden (Deutsche PsychotherapeutenVereinigung [DPtV], 2026). Wer es sich leisten kann, wird schneller behandelt; wer gesetzlich versichert ist, wartet noch länger. Die ohnehin bestehende Zwei-Klassen-Medizin verschärft sich.

Noch gravierender ist die Signalwirkung. Wenn eine Gesellschaft in Zeiten steigenden psychischen Leidens die Vergütung derjenigen kürzt, die dieses Leiden behandeln, dann sagt sie etwas über ihre Prioritäten. Sie sagt: Die Psyche ist uns nicht so viel wert.

Die Frage der Anerkennung

Am Ende geht es um Anerkennung. Nicht im sentimentalen Sinne, sondern im philosophischen: um die Frage, ob eine Gesellschaft die Arbeit, die für ihr Funktionieren notwendig ist, als wertvoll anerkennt – materiell, nicht nur rhetorisch.

Zurück zum Beziehungsbild: Wie kommt man aus einer Dynamik heraus, in der einer entscheidet und der andere erduldet? Benjamin (2018) ist da unromantisch: nicht durch Appelle an die Fairness des Stärkeren, sondern durch Konflikt. Der Erduldende muss aufhören zu erdulden. Er muss sich weigern, bloßes Objekt zu sein – und als Gegenüber auftreten, das nicht mehr ignoriert werden kann.

Für die Psychotherapeuten heißt das: nicht nur protestieren, sondern die eigene Position so artikulieren, dass sie gehört werden muss. Nicht als Bittsteller, die um mildere Behandlung bitten. Sondern als Subjekte, die etwas zu sagen haben über den gesellschaftlichen Wert dessen, was sie tun – und die bereit sind, das notfalls auch mit unbequemen Mitteln durchzusetzen.

Die Frage, die sich stellt, ist deshalb nicht nur: Wie verhindern wir diese Kürzung? Die Frage ist: Wie verändern wir die Verhältnisse, die diese Kürzung überhaupt möglich machen?

Das würde bedeuten, die Struktur des Bewertungsausschusses zu reformieren, sodass zeitgebundene Leistungen eine eigene Stimme haben. Es würde bedeuten, die Trennung von körperlicher und psychischer Gesundheit aufzuheben, die in der Vergütungsstruktur eingeschrieben ist. Es würde bedeuten, Care-Arbeit als das anzuerkennen, was sie ist: nicht als Kostenfaktor, sondern als Grundlage einer funktionierenden Gesellschaft.

Schluss

Am 11. März 2026 wird der Bewertungsausschuss entscheiden. Die Berufsverbände haben Protest angekündigt; Petitionen zirkulieren; Gespräche mit Abgeordneten werden geführt. Es ist möglich, dass die Kürzung abgewehrt wird – wie schon einmal 2025, als ein ähnlicher Vorstoß scheiterte.

Aber selbst wenn: Die strukturellen Probleme bleiben. Die Verleugnung des psychischen Leidens, die Abwertung zeitgebundener Arbeit, das Doer/Done-to-Muster in den Verhandlungsstrukturen – all das wird nicht verschwinden, nur weil ein einzelner Antrag abgelehnt wird.

Die Frage, was uns die Psyche wert ist, lässt sich nicht im Bewertungsausschuss beantworten. Aber dort zeigt sich, welche Antwort wir als Gesellschaft gerade geben.

Es ist eine Antwort, die zu denken geben sollte.

Literatur

Benjamin, J. (2018). Beyond doer and done to: Recognition theory, intersubjectivity and the third. Routledge.

Bundespsychotherapeutenkammer. (2023). BPtK-Studie zur Arbeitszeit und zum Einkommen von Psychotherapeutinnen*. https://www.bptk.de/publikationen/

Bundespsychotherapeutenkammer. (2025). Wartezeiten 2025: Psychotherapeutische Versorgung in Deutschlandhttps://www.bptk.de/publikationen/

Bundessozialgericht. (1999, 25. August). Urteil B 6 KA 14/98 R [Vergütung psychotherapeutischer Leistungen]. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=B+6+KA+14/98+R

Bundessozialgericht. (2004, 28. Januar). Urteil B 6 KA 52/03 R [Honorarverteilungsgerechtigkeit, kalkulatorischer Arztlohn]. https://www.jurion.de/urteile/bsg/2004-01-28/b-6-ka-52_03-r/

Bundessozialgericht. (2024, 6. März). Urteil B 6 KA 6/23 R [Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, Strukturzuschlag]. https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/2024_03_06_B_06_KA_06_23_R.html

Deutsche PsychotherapeutenVereinigung. (2026, 3. Februar). Stellungnahme zur geplanten Honorarkürzunghttps://www.dptv.de/aktuelles/

Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk. (2026, 2. Februar). „Hände weg von Therapiehonoraren“ – Psychotherapeuten wehren sich gegen geplante Kürzung um 10 Prozent [Pressemitteilung]. https://www.dpnw.de/

Freud, S. (1999). Fetischismus. In Gesammelte Werke (Bd. 14, S. 311–317). Fischer. (Originalwerk veröffentlicht 1927)

Kassenärztliche Bundesvereinigung. (2024). Der Bewertungsausschuss: Struktur und Aufgabenhttps://www.kbv.de/html/bewertungsausschuss.php

Layton, L. (2020). Toward a social psychoanalysis: Culture, character, and normative unconscious processes. Routledge. https://www.routledge.com/Toward-a-Social-Psychoanalysis-Culture-Character-and-Normative-Unconscious-Processes/Layton-Leavy-Sperounis/p/book/9780367902049

Maio, G. (2014). Geschäftsmodell Gesundheit: Wie der Markt die Heilkunst abschafft. Suhrkamp. https://www.suhrkamp.de/buch/giovanni-maio-geschaeftsmodell-gesundheit-t-9783518465141

Fiktive Debatte

* dieses Mal nicht vorhanden.

Hausordnung (bitte kurz lesen)

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