Worum es geht. Bei der ambulanten Psychotherapie wird gerade etwas demontiert, das die Gesellschaft fast nicht bemerkt. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die ambulante Psychotherapie aus der extrabudgetären Vergütung in die einnahmenorientierte Topf-Logik zurückverlagert; im April 2026 wurde zudem eine Honorarkürzung um 4,5 Prozent vorgezogen. Die Steuerungsidee dahinter sucht nicht nach Wirksamkeit oder Bedarf, sondern nach Mengen, die sich begrenzen lassen. Eine Versorgung in der Lücke. Bereits jetzt erreichen nur 8,8 Prozent der psychisch Erkrankten in Deutschland eine psychotherapeutische Praxis. Durch die laufenden Veränderungen sind seit Jahresbeginn 84.000 GKV-Therapieplätze weggefallen, die Wartezeit-Prognose verschiebt sich von neun auf fünfzehn Monate (Aktionsbündnis Psychotherapie, 2026). Was die Politik dazu sagt — der Patientenbeauftragte Tino Sorge spricht von „rein formal keiner Unterversorgung“, die CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt von „Bagatellerkrankungen“ — ist von der Versorgungsforschung empirisch widerlegt: Die durchschnittliche Erkrankungs-Schwere in psychotherapeutischen Praxen ist in den letzten zwei Jahrzehnten gestiegen, nicht gefallen (Nübling, 2023; BPtK, 2018). Krankheit ist Krankheit. Bei einem Karzinom warten wir nicht fünfzehn Monate auf Behandlung, bei einem Beinbruch auch nicht. Bei der schweren Depression nehmen wir es hin. Die Erkrankung ist nicht weniger ernst: An Suizid sterben in Deutschland jährlich rund 10.000 Menschen, mehr als dreimal so viele wie im Straßenverkehr. Die ambulante Psychotherapie wirkt empirisch oberhalb der Standardinterventionen der Kardiologie und Onkologie (d = 0,88 gegenüber Wartekontrolle; Bypass d = 0,70, Chemotherapie d = 0,11). Sie ist 7,3-fach günstiger als die vergleichbar wirksame stationäre Akutpsychosomatik. Pro investiertem Euro gewinnt die Gesellschaft drei bis sechs zurück (Nübling, 2023). Und sie macht 1,5 Prozent der GKV-Ausgaben aus (GKV-Spitzenverband, 2025; BMG, 2024). Was die Demontage verwechselt. Die politische Logik attackiert nicht das tatsächliche Problem — die Selbstoptimierungs-Industrie der Coachings, Apps und DiGAs, die im Spätkapitalismus tatsächlich expandiert. Sie attackiert die juristisch eng definierte heilkundliche Versorgung, deren Indikationsbereich nach § 27 PT-RL gerade keine Bagatellen umfasst. Die Re-Budgetierung spart nicht. Sie verlagert: Was im ambulanten Topf nicht behandelt wird, kommt im stationären Topf zurück, in den Arbeitsunfähigkeitstagen, in den Frühverrentungen — vielfach teurer. Was verteidigt wird. Was 600.000 Petitionsunterzeichner:innen verteidigen, ist nicht ein Berufsstand. Es ist eine Heilkundeordnung, in der unsere Gesellschaft psychische Krankheit als heilkundlich behandelbar anerkennt. Eine sozialmedizinische Antwort, an deren Stelle international nichts Vergleichbares steht. Was uns nach dieser Logik genommen wird, kommt nicht zurück.
Worum geht es? Wenn jemand eine Depression hat, wird das in Deutschland von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten behandelt. Diese Behandlung ist eine der wirksamsten in der Medizin und im Vergleich zu anderen Behandlungen sehr günstig. Trotzdem bekommt nur einer von zehn Menschen, die diese Behandlung bräuchten, einen Therapieplatz. Die anderen werden allein gelassen oder bekommen nur ein Medikament vom Hausarzt. Statt diese Behandlung jetzt auszubauen, baut die Politik sie ab. Im Jahr 2026 wurden die Honorare um 4,5 Prozent gekürzt. Außerdem wird ein neues Gesetz die Bezahlung der Therapie noch weiter einschränken. Die Folge: Therapieplätze fallen weg. Wer einen sucht, muss schon jetzt im Schnitt neun Monate warten. Bald werden es fünfzehn Monate sein. Manche Menschen sterben in dieser Zeit. Bei jungen Menschen unter 30 ist Selbsttötung die zweithäufigste Todesursache. Warum ist Psychotherapie wichtig? Psychische Krankheit ist genauso ernst wie eine körperliche Krankheit. Wer eine Depression hat, fühlt sich nicht einfach traurig. Die Krankheit nimmt einem die Arbeitsfähigkeit, die Beziehungen, den Schlaf, manchmal die Wohnung, manchmal das Leben. Psychotherapie hilft dabei. Sie wirkt sogar besser als eine Bypass-Operation am Herzen oder eine Chemotherapie nach einer Krebsbehandlung. Sie ist auch sehr günstig: ungefähr siebenmal billiger als eine vergleichbare Behandlung im Krankenhaus. Pro Euro, der investiert wird, kommen drei bis sechs Euro zurück. Das liegt daran: Wer in Therapie war, geht seltener in Frührente, nimmt weniger Krankentage und liegt seltener im Krankenhaus. Was sagen die Politiker? Manche Politikerinnen und Politiker sagen: In den Psychotherapie-Praxen würden zu viele „Bagatellen“ behandelt, also Kleinigkeiten, die nicht wirklich Krankheit sind. Sie sagen auch: Die Versorgung sei „therapeutisiert“ worden, also: zu viele Lebenslagen würden in Krankheitskategorien übersetzt. Beides stimmt nicht. Die Wissenschaft hat das längst widerlegt. In den Praxen werden vor allem Menschen mit mittelschweren und schweren Erkrankungen behandelt: Depressionen, Angststörungen, Traumafolgen, Persönlichkeitsstörungen. Die Schwere der Krankheiten ist in den letzten Jahren sogar gestiegen, nicht gefallen. Was geht verloren? Was die Politiker eigentlich treffen wollen — die ganze Industrie der Lebenshilfe-Apps und Coaching-Angebote, die keine richtigen Krankheiten behandelt — bleibt vom neuen Gesetz unberührt. Diese Apps bekommen sogar Geld aus dem Gesundheitssystem. Was die Politiker stattdessen treffen, ist die richtige medizinische Behandlung von psychischen Krankheiten. Diese Behandlung funktioniert nur, wenn die Therapeutin und der Patient sich Zeit nehmen, eine Beziehung aufbauen und über mehrere Monate oder Jahre miteinander arbeiten. Diese Form der Behandlung lässt sich nicht in eine Tabelle einsperren. Was eine Gesellschaft verlieren kann Was unsere Gesellschaft mit dieser Demontage verlieren würde, ist nicht einfach eine Berufsgruppe. Es ist eine Form der Versorgung, die in vielen anderen Ländern fehlt. Internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beneiden Deutschland um diese Art der psychotherapeutischen Versorgung. Sie wird mit dem neuen Gesetz gerade beschädigt. Wer das hinnimmt, akzeptiert: Wer eine schwere Depression hat, wartet vielleicht ein Jahr auf Behandlung — oder bekommt nie eine. Wer eine schwere Persönlichkeitsstörung hat, wird auf eine App verwiesen. Und die nächste Generation von Therapeutinnen und Therapeuten macht ihre Praxen vielleicht nicht mehr auf, weil sich der Beruf nicht mehr lohnt. Was uns nach dieser Logik genommen wird, kommt nicht zurück.
Worum es hier geht. Was steht bei der gegenwärtigen Demontage der ambulanten Psychotherapie eigentlich auf dem Spiel? Dieser Beitrag ist für alle gedacht und kommt ohne berufspolitisches Vorwissen aus. Er fragt nach dem, was die Gesellschaft mit dieser Versorgung tatsächlich besitzt — und verlieren würde.
Weitere Texte, in denen sich Teilaspekte genauer nachlesen lassen. Die konkrete gesetzgeberische Mechanik der Demontage — wie § 87d wirkt, was die Kassen fordern, mit welchen Sprachoperationen die Kürzungen verkauft werden — entfaltet „Der Angriff auf die psychotherapeutische Versorgung“. Die politische Chronologie — wer wann was gesagt und entschieden hat — verfolgt „Chronik des Versagens“. Die juristisch-versorgungspolitischen Detail-Argumente, etwa für eigene Stellungnahmen oder Gespräche mit Abgeordneten, finden sich im Psychowatchdog-Hintergrundpapier vom 2. Juni 2026, an dem ich gemeinsam mit Malberg und Heigl mitgeschrieben habe. Eine Übersicht über weiteres Hintergrundmaterial findet sich unter psychowatchdog.de/hintergrund.
Worum es geht
Nehmen wir einmal den überaus unguten Fall an: Du erkrankst an einer Depression. Du merkst es vielleicht nicht sofort. Erst arbeitest du weniger, dann schläfst du schlechter, irgendwann ziehst du dich zurück. Du denkst, es geht vorbei. Irgendwann gehst du zum Hausarzt. Er stellt die Diagnose. Du beginnst, eine psychotherapeutische Praxis zu suchen. An die Sätze auf den Anrufbeantwortern wirst du dich gewöhnen: „Wir nehmen derzeit keine Patientinnen und Patienten auf.“ Hast du Glück, bekommst du nach neun Monaten einen Therapieplatz. Wenn die laufenden Veränderungen weitergehen, werden es im Durchschnitt fünfzehn.
In diesen fünfzehn Monaten lebst du mit einer Erkrankung, deren Behandlung wirksam wäre. Die Krankheit bleibt nicht stehen. Sie schreitet fort. Sie kostet dich Arbeitsfähigkeit, Beziehungen, Schlaf, manchmal die Wohnung, manchmal das Leben. Bist du irgendwann dran, ist die Krankheit tiefer, du selbst auch, und die Therapie wird schwieriger. Manche kommen nicht mehr an. Bei Menschen zwischen 15 und 29 ist Suizid in Deutschland die zweithäufigste Todesursache.
Möchtest du in einer Gesellschaft leben, die dich ein Jahr lang krank lässt, weil sie ihre wirksamste Versorgungsform abbaut, statt sie auszubauen?
Das ist die Frage. Sie steht nicht am Anfang einer Empörung, sondern am Ende einer politischen Entscheidung, die gerade getroffen wird.
Was gerade passiert
Seit Frühjahr 2026 läuft eine politische Operation, die in ihrer Mechanik präzise und in ihrer Wirkung verheerend ist. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die ambulante Psychotherapie aus der extrabudgetären Vergütung in die einnahmenorientierte Topf-Logik zurückverlagert. Im April 2026 wurde eine Honorarkürzung um 4,5 Prozent vorgezogen. Die Steuerungsidee dahinter sucht nicht nach Wirksamkeit. Sie sucht nach Mengen, die sich begrenzen lassen, und nach einer Versorgungsform, die in eine standardisierbare Tabelle passt.
Die Folgen sind seit Jahresbeginn messbar. Das Aktionsbündnis Psychotherapie hat im Mai 2026 unter 5.250 Therapeutinnen und Therapeuten Daten erhoben: 84.000 GKV-Therapieplätze sind weggefallen, die Hälfte der Praxen widmet GKV-Plätze in Privat- oder Selbstzahler-Plätze um, ein Drittel hat Aufnahmestopps verhängt, mehr als sechzig Prozent raten dem psychotherapeutischen Nachwuchs vom Niederlassungsweg ab. Die Wartezeit-Prognose verschiebt sich von neun auf fünfzehn Monate (Aktionsbündnis Psychotherapie, 2026).
Diese Zahlen treffen auf eine Versorgungslage, die bereits ohne die laufende Demontage bedrückend ist. Dreiundachtzig Prozent der Menschen mit affektiver Störung und einundneunzig Prozent derjenigen mit neurotischer oder Belastungsstörung erreichen nie eine psychotherapeutische Praxis (Nübling, 2023). Von rund achtzehn Millionen Erkrankten in Deutschland sind nur 1,6 Millionen in psychotherapeutischer Behandlung. Das ist eine Versorgungsquote von 8,8 Prozent. Hinter dieser Zahl stehen Millionen Menschen, die mit ihrer Krankheit allein gelassen sind. Sie bewältigen sie mit Antidepressiva ohne Begleitung. Mit Krankschreibungen, die alle paar Wochen verlängert werden. Mit Alkohol. Oft mit dem stillen Schluss, sie seien selbst schuld. Die Strukturreform 2017 sollte die Wartezeiten senken; sie sind seither gestiegen. Die Bewilligungsquote bei Kostenerstattung fiel von 81 auf 47 Prozent (Nübling & Jeschke, 2018; Kruse, 2024; Schlierenkamp, 2025).
Auf diese Lage antwortet die Politik mit einer Sprache, die das Ausmaß systematisch verdeckt. Im Petitionsausschuss am 8. Juni 2026 hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Tino Sorge die Versorgung als „rein formal keine Unterversorgung“ bezeichnet. Die Aussage stimmt, wenn man die Bedarfsplanung von 1999 zugrundelegt. Damals wurde die Anzahl der Therapeutinnen und Therapeuten festgeschrieben, ohne die seither verdoppelte Krankheitslast zu berücksichtigen. Wer den fünfzehn Monate Wartenden diesen Satz vorhält, sagt ihnen: Sie sind erkrankt, aber nach Verwaltungslogik nicht unterversorgt. In derselben Anhörung hat die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Simone Borchardt — drei Jahrzehnte zuvor in leitender Funktion bei der Barmer Ersatzkasse — gefordert, „Bagatellerkrankungen aus den Praxen zu halten“. Die Formulierung legt nahe, die Praxen behandelten gegenwärtig vor allem Bagatellen.
Diese Sätze stehen für eine politische Logik, die plausibel klingt: Die Versorgung sei „therapeutisiert“ worden, jede Lebenslage werde in eine Krankheitskategorie übersetzt, die Praxen seien überfüllt mit Bagatellen. Daraus folge die Forderung, die Versorgung durch Mengensteuerung, einheitliche Kontingente und digitale Substitution zu „optimieren“.
Die Versorgungsforschung hat diese Logik längst widerlegt. Erstens leiden die Patientinnen und Patienten, die einen Therapieplatz erreichen, überwiegend an mittelschweren bis schweren Erkrankungen: Depressionen, Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen, Traumafolgen. Der durchschnittliche Schweregrad in psychotherapeutischen Praxen ist in den letzten zwei Jahrzehnten gestiegen, nicht gefallen (Nübling, 2023; BPtK, 2018). Von „Bagatellen“ zu sprechen, gibt die klinische Realität nicht wieder. Es ersetzt sie. Zweitens kann eine Versorgung, die nicht einmal jeden zehnten Erkrankten erreicht, das gesellschaftliche Leiden nicht „therapeutisieren“. Wenn 83 Prozent der Depressiven und 91 Prozent der Angsterkrankten nie eine Praxis betreten, ist die Diagnose einer überdehnten Versorgung empirisch unhaltbar. Drittens wurde die „Optimierung“ durch Steuerung 2017 bereits versucht. Die Reform sollte Wartezeiten senken, das Antragsverfahren entlasten, die Versorgung straffen. Was sie tatsächlich bewirkt hat, steht oben: längere Wartezeiten, halbierte Bewilligungsquote bei Kostenerstattung. Die politische These behauptet eine Realität, die die Forschung nicht bestätigt.
Wenn die Vorwürfe empirisch widerlegt sind, stellt sich die Frage, woher sie kommen. Sie kommen aus einer Verwechslung. Wer sie verstehen will, muss kurz aus dem politischen Lärm heraustreten und sich klarmachen, was die ambulante Psychotherapie eigentlich ist. Als Versorgungsform, juristisch und medizinisch betrachtet. Erst dann ist erkennbar, welcher Gegner getroffen wird, wenn die Demontage zuschlägt. Und welcher nicht.
Krankheit ist Krankheit
Nehmen wir an, du erkrankst an einem Bronchialkarzinom, und der Hausarzt sagt: „Die Behandlung beginnt in fünfzehn Monaten.“ Niemand würde das hinnehmen. Oder du brichst dir das Bein, und in der Notaufnahme heißt es: „Wir nehmen derzeit keine Patientinnen und Patienten auf.“ Niemand würde das hinnehmen. Bei der schweren Depression nehmen wir es hin. Das ist die Perversion, die die laufenden Veränderungen sichtbar machen. Die Erkrankung ist nicht weniger ernst. In Deutschland sterben jedes Jahr rund 10.000 Menschen durch Suizid — mehr als dreimal so viele wie im Straßenverkehr. Die Behandlung dieser Erkrankung braucht Beziehung. Und Beziehung lässt sich in keine Excel-Tabelle übersetzen.
Dass die schwere Depression Krankheit ist, ist medizinisch klar definiert. Die Psychotherapie-Richtlinie, die in Deutschland die GKV-finanzierte psychotherapeutische Versorgung steuert, hält das auch juristisch fest. Sie spricht von „seelischer Krankheit“, einem Terminus aus den 1960er Jahren, der bis heute fortgeschrieben wird. Philosophisch und psychologisch wäre „psychische Störung“ sauberer; was gemeint ist, bleibt eindeutig. Krankheit ist hier definiert als „krankhafte Störung der Wahrnehmung, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktionen“, deren Krankheitscharakter „wesentlich darin zum Ausdruck“ kommt, „dass sie der willentlichen Steuerung durch den Patienten nicht mehr oder nur z.T. zugänglich“ ist (R: § 2 Abs. 1). Die Richtlinie setzt einen „ursächlich bestimmten Prozess“ voraus (R: § 3 Abs. 1) und schließt Lebensberatung, Eheberatung und Familienberatung explizit aus. § 27 listet abschließend die behandelbaren Erkrankungen: affektive Störungen, Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen, Traumafolgen, Essstörungen. Im Standardkommentar dazu wird die Differenz auf den Punkt gebracht: „Das Symptom ist nicht bereits die Krankheit“ (Dieckmann et al., 2021, S. 48). Behandelt werden keine Lebenslagen. Behandelt werden strukturelle Erkrankungen mit Krankheitswert nach ICD-10.
Damit ist die Diagnose-Seite geklärt. Was bleibt, ist die Frage der Behandlung. Im Behandlungsraum geht es dabei nicht um eine Leistung, die ein Anbieter erbringt, sondern um ein Verhältnis zwischen Behandelnder und Behandeltem, das auf Vertrauen ruht und sich nicht standardisieren lässt (Maio, 2014). Eine ärztliche Untersuchung lässt sich beschleunigen, ein Röntgenbild zügiger befunden. Eine therapeutische Sitzung dauert fünfzig Minuten, nicht aus Tradition, sondern weil ihre Wirkung an die Zeitform der Begegnung gebunden ist.
Diese Bindung ist empirisch belegt. Die therapeutische Beziehung ist der zentrale Wirkfaktor jeder Psychotherapie, mehr als jede einzelne Technik (Grawe, 1995; Wampold & Imel, 2015; Norcross & Lambert, 2019). Wo die Beziehung trägt, wirkt die Behandlung. Wo sie fehlt, fehlt die Wirksamkeit. Und die Wirksamkeit ist hoch. Die durchschnittliche Effektstärke der ambulanten Psychotherapie gegenüber einer Wartekontrolle liegt bei d = 0,88 (Nübling, 2023, mit Bezug auf Wittmann et al., 2002). Die Bypass-Operation am Herzen erreicht d = 0,70, die Chemotherapie des Mammakarzinoms in der Rezidivprophylaxe d = 0,11, Aspirin in der Sekundärprävention nach Herzinfarkt d = 0,07. Die ambulante Psychotherapie liegt in ihrer Wirkdichte oberhalb der Standardinterventionen der Kardiologie und Onkologie. Was bei einer Chemotherapie als medizinische Selbstverständlichkeit gilt, müsste bei der ambulanten Psychotherapie noch entschiedener gelten. Sie wirkt mit höherer Effektstärke. Sie ist 7,3-fach günstiger als die vergleichbar wirksame stationäre Akutpsychosomatik. Pro investiertem Euro gewinnt die Gesellschaft drei bis sechs zurück (Nübling, 2023; Verbändebündnis Psychotherapie, 2026). Und sie erreicht weniger als jeden zehnten Erkrankten. 1,5 Prozent der GKV-Ausgaben fließen dorthin (GKV-Spitzenverband, 2025; BMG, 2024).
Krankheit ist Krankheit. Sie ist medizinisch klar definiert, juristisch eng umrissen und empirisch hervorragend behandelbar. Sie ist in der Versorgungsrealität dramatisch unterversorgt. Schon das erste Forschungsgutachten zum Psychotherapeutengesetz hat 1991 von einer „erheblichen Fehlallokation öffentlicher Mittel“ gesprochen (Meyer et al., 1991). Fünfunddreißig Jahre später hat der Satz seine Gültigkeit nicht verloren. Wer in dieser Lage eine ohnehin schmale Versorgungsform weiter schwächt, akzeptiert die Karzinom-Wartezeit. Er akzeptiert das gebrochene Bein, das zu Hause vereitert. Er akzeptiert, dass eine ernste Krankheit unbehandelt bleibt, obwohl die Behandlung verfügbar wäre.
Was die Demontage verwechselt
Wenn das alles stimmt — wieso reden Politiker dann so, als wäre genau diese Versorgung das Problem? Sie reden nicht über die Versorgung. Sie reden über etwas anderes und nennen es so.
Die Therapeutisierungs-Kultur, die Sorge und Borchardt meinen, gibt es wirklich. Sie hat eine lange Geschichte. Sie beginnt mit Sigmund Freuds Reise an die Clark University 1909, durch die psychoanalytische Begriffe in die amerikanische Populärkultur einsickern (Illouz, 2009). Sie verstetigt sich in der Verschmelzung mit dem viktorianischen Self-Help-Ethos und der humanistischen Psychologie Abraham Maslows und Carl Rogers‘. Aus dieser Verschmelzung entsteht eine neue Subjektform: der Mensch, der sich permanent „selbst verwirklichen“ soll. Maslow und Rogers haben, soziologisch gesehen, „Krankheit und Selbstrealisierung in eins gesetzt“ und damit eine Kultur erzeugt, in der die meisten Leben als „un-selbstverwirklicht“ erscheinen (Illouz, 2009).
Diese Geschichte hat eine ökonomische Dimension, die meistens übersehen wird. Die therapeutische Sprache wurde historisch zuerst im Betrieb implementiert: Die Hawthorne-Experimente Elton Mayos zwischen 1924 und 1927 brachten den therapeutischen Interview-Stil in die Produktionssteuerung, als Effizienzgewinn durch Aufmerksamkeit für die emotionale Verfassung der Arbeiterin (Illouz, 2006). Der „emotionale Kapitalismus“ der Spätmoderne ist die Folge: eine Subjektform, in der die Emotion zur ökonomischen Größe wird und der ökonomische Imperativ zur emotionalen Wahrheit. Die ökonomische Vereinnahmung der therapeutischen Sprache hat nicht erst spät begonnen. Sie war von Anfang an dabei.
Politisch wirkt diese Verschiebung im foucaultschen Sinn: Die psychologischen Disziplinen funktionieren in der Spätmoderne als „Technologien zur Regierung der Seele“, nicht durch Zwang, sondern durch das Versprechen der Freiheit (Rose, 1990). Sie sorgen dafür, dass „wir unsere politische Rolle als aktive Bürger, eifrige Konsumenten, enthusiastische Arbeitnehmer und liebende Eltern erfüllen, als ob wir nur unsere eigenen Wünsche verwirklichten“ (Rose, 1990, S. 257). Die marktförmige Konsequenz dieser Subjektform liegt heute überall sichtbar herum: Coaching, Self-Help-Markt, Persönlichkeits-Workshops, Mental-Wellness-Apps, der wachsende DiGA-Sektor.
Diese Diagnose ist tragfähig. Sie trifft die Psychotherapie-Richtlinie aber nicht. Sie trifft ihren Gegenstand jenseits der Heilkunde.
Was Faber/Haarstrick als seelische Krankheit definiert, ist nicht das un-selbstverwirklichte Leben. Es ist eine ätiologisch bestimmte, willentlich nur teilweise steuerbare Störung. Die Selbstoptimierungs-Kultur ist die Therapeutisierung. Die heilkundliche Psychotherapie nach Richtlinie ist deren Gegenstück. Wer das verwechselt, trifft den falschen Gegner. Wer „Bagatellerkrankungen aus den Praxen halten“ will, attackiert eine Versorgungsform, die schon definitionsgemäß keine Bagatellen behandelt. Der DiGA-Markt expandiert unangefochten. Die App-Industrie boomt. Die Coaching-Branche kennt keine Re-Budgetierung. Wer Bagatellen aus dem Gesundheitssystem halten will, hätte dort einen ganzen Markt zur Verfügung. Apps, die kognitiv-behaviorale Module aufs Smartphone bringen und sich „Versorgung“ nennen, behandeln keine Krankheiten. Sie binden Mittel, die den schwer Erkrankten gehören. Was die Demontage stattdessen trifft, ist die juristisch begrenzte, ätiologisch fundierte, an Beziehung gebundene Krankenbehandlung. Genau das also, was mit der Therapeutisierungs-Kultur nicht identisch ist.
Diese Verwechslung hat einen Namen, der in der medizinethischen Literatur seit zehn Jahren geläufig ist: das „Geschäftsmodell Gesundheit“ (Maio, 2014). Was sich als Steuerung gegen Überversorgung präsentiert, ist die Vereinnahmung einer heilkundlichen Form durch eine ökonomische Logik, der diese Form nicht zugänglich ist. Eine Sparmaßnahme wäre es, wenn eine identische Leistung billiger eingekauft würde. Die Re-Budgetierung der ambulanten Psychotherapie spart nichts. Sie verlagert. Was im ambulanten Topf nicht behandelt wird, kommt im stationären Topf zurück, im Frühverrentungs-Budget, in den Arbeitsunfähigkeitstagen — vielfach teurer. Aus einer Heilkunde, die extrabudgetär vergütet wurde, weil ihre Wirkung an der Beziehung hängt und sich der ökonomischen Übersetzung entzieht, wird eine Vertragsleistung in der einnahmenorientierten Topf-Logik. Wer das tut, hat den heilkundlichen Boden der Psychotherapie-Richtlinie bereits aufgegeben.
Was wegfällt, ist nicht nur eine Anzahl von Plätzen. Es ist die Form. Wer eine komplexe Traumafolgestörung hat, eine schwere Persönlichkeitsstörung, eine chronifizierte Depression mit komorbidem Substanzgebrauch, braucht eine längere Behandlungsdauer, eine stabile Beziehung und ein Setting, das Containment trägt. Diese Erkrankungen lassen sich in andere Settings nicht übersetzen. Eine DiGA-App, die mit kognitiv-behavioralen Modulen Symptome abfragt, behandelt sie nicht. Die hausärztliche Sprechstunde, die ein Antidepressivum verschreibt, behandelt sie nicht. Die stationäre Akutpsychiatrie kann sie krisenbegleiten, ambulant weiterführen kann sie nicht. Heilkundliche Strukturen wachsen über Generationen: Niederlassungen entstehen, Nachwuchs wird ausgebildet, Patientenbeziehungen festigen sich. Abgebaut sind sie in Jahren.
Was bleibt zu verteidigen
Was im Frühjahr 2026 auf der Straße war, ist keine Verbandsfolklore. Es ist eine Gegenbewegung, deren Logik bekannt ist: Wo eine Lebensform in die Marktlogik gezogen werden soll, formiert sich Widerstand, der das Bedrohte verteidigt — nicht aus Konservatismus, sondern weil er weiß, dass es Verhältnisse gibt, die in der ökonomischen Übersetzung verloren gehen (Polanyi, 1944/1978).
Diese Bewegung hat seit April Gestalt angenommen. 600.000 Unterschriften unter einer Petition. Fast 9.000 Demonstrierende am bundesweiten Aktionstag. Ein Bündnis aus achtzehn Berufs- und Patientenverbänden. Diese Menschen verteidigen keinen Berufsstand und keine Honorartabelle. Sie verteidigen eine Heilkundeordnung, in der unsere Gesellschaft psychische Krankheit als heilkundlich behandelbar anerkennt.
Das ist eine zivilisatorische Errungenschaft, deren Wert man bemerkt, wenn man über den deutschen Tellerrand schaut. Im englischsprachigen Raum wird seit Jahren über die Krise der psychischen Gesundheitsversorgung debattiert: zunehmende Biologisierung, immer mehr Pharmakologisierung, das Übergewicht der Neurowissenschaft gegenüber der Beziehungsbasis (Rose, 2018). Was an deren Stelle gefordert wird, ist eine „social medicine approach to psychiatry“, der seine Erkenntnisse aus den Erfahrungen der Betroffenen gewinnt, soziale Determinanten ernst nimmt und nicht in Pharmakologisierung und Biologisierung flieht. Eine neue psychiatrische Biopolitik soll Menschen, in den Worten von Martha Nussbaums Capabilities-Begriff, „die Kapazitäten und Ressourcen geben, ihr Leben in den schwankenden Umständen, in denen sie leben, zu verstehen und zu gestalten“ (Rose, 2018, S. 196-197; Nussbaum, 2011).
Was international gefordert und für das anglo-amerikanische Versorgungssystem als kaum erreichbar beschrieben wird, gibt es in Deutschland strukturell bereits. Die ätiologische Orientierung der Psychotherapie-Richtlinie nennt seelische, körperliche und soziale Faktoren in einem Atemzug. Die Indikationsbereiche erfassen Krankheit in ihrer biopsychosozialen Komplexität. Die therapeutische Beziehung als Wirkfaktor entspricht dem capability-orientierten Empowerment, das die internationale Debatte meint. Die Bewegung verteidigt damit nicht nur eine deutsche Versorgungsform, sondern eine sozialmedizinische Antwort auf eine internationale Krise. Was die § 87d-Re-Budgetierung zerstört, ist keine bürokratische Doppelung. Es ist eine Lösung, an deren Stelle international nichts Vergleichbares steht.
Zum Schluss gibt es kein triumphales Argument. Es gibt eine einfache Beobachtung. Eine Heilkundeordnung, die wirksamer als die Bypass-Operation ist, günstiger als jede stationäre Alternative und nur einen Bruchteil ihrer Bedürftigen erreicht, schwächt man nicht. Man stärkt sie. Wer stattdessen den Schwächungs-Weg wählt, tut das nicht, weil die Gegenseite die besseren Argumente hätte. Er tut es, weil eine ökonomische Logik den Vortritt bekommt, die mit der Sache der Versorgung nichts zu tun hat.
Möchtest du in einer Gesellschaft leben, die dich ein Jahr lang krank lässt, weil sie das wirksamste Behandlungssetting für deine Erkrankung abbaut, statt es auszubauen?
Wird unsere Gesellschaft psychische Krankheit weiterhin als ernste Krankheit behandeln, oder wird sie sich entscheiden, einen Teil ihrer Kranken nicht mehr zu behandeln, weil deren Behandlung in keine standardisierbare Tabelle passt? Bekommst du, wenn du an einer Depression erkrankst, in zwei Wochen einen Behandlungsbeginn, oder in fünfzehn Monaten? Findet deine Schwester, wenn sie eine schwere Persönlichkeitsstörung hat, weiter eine Beziehung, in der sie behandelt wird, oder wird sie auf eine App verwiesen, die ihre Krankheit nicht behandeln kann? Macht die nächste Generation von Therapeutinnen und Therapeuten ihre Praxen auf, oder sucht sie sich ein anderes Feld, weil dieses nicht mehr trägt?
Wer das wegnimmt, nimmt einer Generation die Behandlungsmöglichkeit für eine ihrer häufigsten Krankheiten. Wer es hinnimmt, akzeptiert ein Gesundheitssystem, das nicht mehr behandelt, sondern aussortiert. Was uns nach dieser Logik genommen wird, kommt nicht zurück.
Stand: 10. Juni 2026. Dieser Beitrag steht neben zwei anderen auf Couch & Agora: „Der Angriff auf die psychotherapeutische Versorgung“ (strukturelle Mechanik der § 87d-Demontage) und „Chronik des Versagens“ (politische Chronologie). Eine juristisch-versorgungspolitische Detailanalyse, an der ich gemeinsam mit Teresa Demetris Malberg und Dr. Nicole Romana Heigl mitgeschrieben habe, ist als PDF auf Psychowatchdog abrufbar.
— Florian Lampersberger, Psychologischer Psychotherapeut, München
Literaturverzeichnis
Aktionsbündnis Psychotherapie. (2026, 1. Juni). ABPSY-Umfrage 2026: Handout und Pressemitteilung [Befragung unter 5.250 Therapeutinnen und Therapeuten]. aktionsbuendnis-psychotherapie.info/presse.
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). (2018, 11. April). Ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie. Wartezeiten 2018. BPtK.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG). (2024, 8. März). Vorläufige Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2023 [Pressemitteilung].
Dieckmann, M., Becker, M., & Neher, M. (Hrsg.). (2021). Faber/Haarstrick — Kommentar Psychotherapie-Richtlinien (12. Auflage; unter Mitarbeit von A. Cavicchioli, H. Lieb und A. Streeck-Fischer). Elsevier.
GKV-Spitzenverband. (2025, 25. Juni). Positionen zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung.
Grawe, K. (1995). Grundriß einer Allgemeinen Psychotherapie. Psychotherapeut, 40(3), 130-145.
Illouz, E. (2006). Gefühle in Zeiten des Kapitalismus (M. Adrian, Übers.) [Adorno-Vorlesungen Frankfurt 2004]. Suhrkamp.
Illouz, E. (2009). Die Errettung der modernen Seele: Therapien, Gefühle und die Kultur der Selbsthilfe (M. Adrian, Übers.). Suhrkamp.
Kruse, J., Kampling, H., Bouami, S. F., Grobe, T. G., Hartmann, M., Jedamzik, J., Marschall, U., Szecsenyi, J., Werner, S., Wild, B., Zara, S., Heuft, G., Friederich, H.-C., & das ES-RiP-Konsortium. (2024). Outpatient psychotherapy in Germany — an evaluation of the structural reform. Deutsches Ärzteblatt International, 121(10), 315-322. https://doi.org/10.3238/arztebl.m2024.0039
Maio, G. (2014). Geschäftsmodell Gesundheit: Wie der Markt die Heilkunst abschafft. Suhrkamp.
Meyer, A. E., Richter, R., Grawe, K., von der Schulenburg, J.-M., & Schulte, B. (1991). Forschungsgutachten zu Fragen eines Psychotherapeutengesetzes im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf.
Norcross, J. C., & Lambert, M. J. (Hrsg.). (2019). Psychotherapy relationships that work I: Evidence-based therapist contributions (3. Auflage). Oxford University Press.
Nübling, R. (2023, 26. Oktober). Ambulante Psychotherapie: Versorgung, Kosten/Nutzen, Qualitätssicherung [Vortrag]. Universität Trier.
Nübling, R., & Jeschke, K. (2018). Kostenerstattung in der ambulanten Psychotherapie. Mitgliederbefragung der Landespsychotherapeutenkammern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. Ergebnisbericht. Stuttgart/Berlin: Landespsychotherapeutenkammern.
Nussbaum, M. C. (2011). Creating capabilities: The human development approach. Harvard University Press.
Polanyi, K. (1978). Die große Transformation. Politische und ökonomische Ursprünge von Gesellschaften und Wirtschaftssystemen (H. Jelinek, Übers.). Suhrkamp. (Original 1944).
Rose, N. (1990). Governing the soul: The shaping of the private self. Routledge.
Rose, N. (2018). Our psychiatric future: The politics of mental health. Polity Press.
Schlierenkamp, S., Diekmann, A., et al. (2025). Behandlungspfade in der ambulanten Versorgung von Personen mit Erstdiagnose Depression — eine Analyse von Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung. Psychiatrische Praxis. Vorabveröffentlichung. https://doi.org/10.1055/a-2712-9615
Verbändebündnis Psychotherapie. (2026). Politisches Handout: Psychotherapie im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz — die „versteckte“ Ruinierung eines erfolgreichen Modells.
Wampold, B. E., & Imel, Z. E. (2015). The great psychotherapy debate: The evidence for what makes psychotherapy work (2. Auflage). Routledge.
Wittmann, W. W., Nübling, R., & Schmidt, J. (2002). Evaluationsforschung und Programmevaluation im Gesundheitswesen. ZUMA.


Resonanz & Reflexion