Psychotherapie-Ausbildung in Gefahr: Eine Systemanalyse der Verschlimmbesserung (Stand Oktober 2025)

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Table of Contents

Einleitung: Das Paradoxon der Reform – Hochqualifiziert, approbiert und ohne Zukunft?

Der Kontrast: Gefeierter Paradigmenwechsel trifft auf die Frustration der „Generation Warteschleife“

Die Reform der Psychotherapeutenausbildung, die mit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes (PsychThGAusbRefG) im Jahr 2019 juristisch verankert wurde, stellt einen der tiefgreifendsten Paradigmenwechsel in der Geschichte der akademischen Heilberufe in Deutschland dar. Ihre Implementierung war nicht nur eine administrative Anpassung, sondern eine fundamentale Neuausrichtung, die auf jahrzehntelange Kritik an einem zunehmend als unhaltbar, ausbeuterisch und der Professionalität des Berufsstandes unwürdig empfundenen Systems reagierte. Das bisherige Qualifizierungsmodell zwang hochqualifizierte Masterabsolvent*innen der Psychologie in einen rechtlich prekären und finanziell toxischen Status als „Psychotherapeut*innen in Ausbildung“ (PiA). In diesem, von Betroffenen und Fachverbänden treffend als „Pay-to-Work“-System bezeichneten Konstrukt, waren die angehenden Therapeut*innen keine Arbeitnehmer*innen, sondern befanden sich in einem unklaren „Ausbildungsverhältnis“ zu privaten Instituten (Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie [DGPT], 2025). Dies hatte zur Folge, dass sie für ihre eigene postgraduale Qualifizierung erhebliche Gebühren im fünfstelligen Bereich entrichten mussten. Die Kosten für Theorie, Supervision, Selbsterfahrung und administrative Gebühren beliefen sich, je nach Institut und Therapieverfahren, auf Summen zwischen 30.000 und über 65.000 Euro (Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Kassel e.V., 2020; Psychoanalyse Ausbildung, o. D.). Gleichzeitig wurde ihre praktische, heilkundliche Tätigkeit in Kliniken und Institutsambulanzen oft nur mit einem geringen Taschengeld oder gar nicht vergütet. Diese finanzielle Last, die über Jahre hinweg getragen werden musste, schuf nicht nur erhebliche soziale Härten für den Einzelnen, sondern etablierte auch einen strukturellen sozioökonomischen Selektionsfilter. Der Zugang zum Beruf wurde de facto von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Individuums oder seines familiären Umfelds abhängig gemacht, was die soziale Diversität des Berufsstandes erheblich einschränkte und dem gesellschaftlichen Auftrag der Psychotherapie widersprach (Kirchhoff, 2024).

Die Reform versprach, diesen Zustand von Grund auf zu ändern. Ihr Kernanliegen war die Angleichung an die etablierten Ausbildungswege anderer akademischer Heilberufe, insbesondere der Medizin, um die Psychotherapie endgültig als akademischen Heilberuf auf Augenhöhe zu etablieren (Bundesgesetzblatt, 2019). An die Stelle des prekären PiA-Status trat ein klar definierter, universitärer Qualifikationsweg. Nach einem fünfjährigen, approbationskonformen Direktstudium (konsekutiver Bachelor und Master) erlangen die Absolvent*innen nun direkt die Approbation – die staatliche und unbeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Psychotherapie. Dieser fundamentale Wandel positioniert die Approbation nicht mehr als Endpunkt der Ausbildung, sondern, analog zur ärztlichen Approbation, als Beginn der postgradualen, berufspraktischen Spezialisierung. Die darauffolgende fünfjährige Weiterbildung zur/zum „Fachpsychotherapeut*in“ sollte, so der klare gesetzliche Anspruch, in einem regulären Angestelltenverhältnis als „Psychotherapeut*in in Weiterbildung“ (PiW) stattfinden. Dies implizierte die Zusicherung einer angemessenen, tariflich orientierten Vergütung sowie die volle soziale Absicherung eines Arbeitnehmerstatus. Dieser Schritt wurde von allen Fachverbänden, der Politik und dem therapeutischen Nachwuchs als historischer Meilenstein und als Befreiungsschlag gefeiert – ein Akt der Professionalisierung, der eine neue Ära der Qualitätssicherung, der sozialen Gerechtigkeit und der beruflichen Attraktivität einläuten sollte (BPtK, 2019).

Sechs Jahre später, im Herbst 2025, ist die anfängliche Euphorie einer tiefen und weitverbreiteten Frustration gewichen. Tausende hochmotivierte, nach neuem Recht approbierte Psychotherapeut*innen stehen mit einem der anspruchsvollsten Hochschulabschlüsse des Landes und der staatlichen Zulassung in der Hand vor einer metaphorisch verschlossenen Tür. Sie bilden die „Generation Warteschleife“, ein Begriff, der von Interessenvertretungen geprägt wurde, um die missliche Lage einer ganzen Kohorte von Akademiker*innen zu beschreiben, die qualifiziert, aber an der Ausübung ihres Berufs gehindert werden (BPtK, 2024b). Anstatt den versprochenen, nahtlosen Übergang in eine vergütete Weiterbildung zu finden, sehen sie sich mit einem Mangel an Weiterbildungsstellen konfrontiert, der so gravierend ist, dass er ihre berufliche Existenz und ihre Lebensplanung fundamental in Frage stellt. Die Diskrepanz zwischen Qualifikation und Perspektive ist für viele unerträglich. Ein Betroffener fasst die Stimmung in einem Online-Forum prägnant zusammen: „Man hat uns versprochen, wir seien PiW und keine PiA mehr – und jetzt gibt es nicht mal Stellen für uns!“ (anonymisierter Nutzer, Reddit, 2025a). Diese Aussage, die in ähnlicher Form in zahlreichen Diskussionen widerhallt, ist mehr als eine bloße Beschwerde; sie ist Ausdruck eines gefühlten Verrats an einem zentralen Versprechen der Reform.

Dieser scharfe Kontrast zwischen dem gefeierten gesetzlichen Anspruch auf Professionalisierung und der desolaten praktischen Realität eines blockierten Berufseinstiegs bildet das zentrale Paradoxon der Reform. Er ist der Ausgangspunkt dieser Analyse, die der Frage nachgeht, wie ein als Fortschritt konzipiertes Gesetz in der Praxis zu einem systemischen Stillstand und, aus Sicht vieler Betroffener, zu einer Verschlimmbesserung ihrer Situation führen konnte. Der Artikel wird aufzeigen, dass dieser performative Widerspruch kein Zufall ist, sondern die direkte Konsequenz eines fundamentalen Konstruktionsfehlers im Herzen des Gesetzes selbst.

Kernthese: Wie ein legislatives Versäumnis eine vierfache Systemkrise auslöste

Die Ursache für den tiefgreifenden, performativen Widerspruch der Reform liegt weder in einem Mangel an qualifiziertem und motiviertem Nachwuchs noch in einem nachlassenden gesellschaftlichen Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung. Im Gegenteil, das Interesse am Psychologiestudium erreicht historische Höchststände, und die Nachfrage nach Therapieplätzen übersteigt das Angebot bei weitem (Statistisches Bundesamt, 2023; BPtK, 2022b). Die Wurzel des Problems ist stattdessen ein fundamentales, von Beginn an im Gesetz angelegtes und von Fachverbänden frühzeitig kritisiertes legislatives Versäumnis. Während das PsychThGAusbRefG den rechtlichen Anspruch auf eine vergütete Weiterbildung im Angestelltenverhältnis schuf, versäumte es der Gesetzgeber, einen korrespondierenden, rechtlich verbindlichen und durchsetzbaren Finanzierungsmechanismus zu implementieren. Dieses Versäumnis ist der „Geburtsfehler“ der Reform, der eine Kaskade von negativen Konsequenzen in Gang gesetzt hat (DGPT, 2025; ).

Im Kern des Problems steht die ungelöste Frage der Refinanzierung der Gesamtkosten einer Weiterbildungsstelle. Das Gesetz suggerierte, dass die Vergütung der von PiW erbrachten Behandlungsleistungen ausreichen würde, um deren Gehälter zu finanzieren. Diese Annahme ignoriert jedoch die komplexe Ökonomie der psychotherapeutischen Weiterbildung. Insbesondere die für eine qualitativ hochwertige Qualifizierung unerlässlichen, aber nicht direkt über die Patientenbehandlung refinanzierbaren „indirekten Weiterbildungskosten“ blieben ohne finanzielle Grundlage. Dazu gehören konstitutive Elemente wie die regelmäßige Supervision, die curriculare Theorievermittlung und, als verfahrensspezifische Besonderheit der psychodynamischen Verfahren, die intensive und kostenintensive Lehranalyse oder Selbsterfahrung (Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsträgerverbände [BAG], 2025). Diese Bestandteile sind keine optionalen Zusätze, sondern gesetzlich in den Weiterbildungsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern verankerte Pflichtelemente (BPtK, o. D.-a). Ihr Fehlen in der Finanzierungslogik des Bundesgesetzes schuf eine strukturelle Lücke, die sich je nach Berechnungsmodell auf ein Defizit von 20-30 % der Gesamtkosten pro Weiterbildungsstelle beläuft (EsFoMed, 2017; DGPT, 2025).

Dieser Artikel vertritt die These, dass dieser „Geburtsfehler“ nicht nur ein technisches Detail ist, sondern die zentrale Ursache für eine sich seit 2024 zuspitzende, vierfache Systemkrise:

Erstens hat das Versäumnis eine Marktkrise ausgelöst. Eine systematische Erhebung von 109 psychodynamischen Ausbildungsinstituten in Deutschland (Stand Oktober 2025) belegt, dass für die analytische Psychotherapie erschütternde 12,8 % und für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie nur 16,5 % der Institute ein aktives Weiterbildungsangebot machen. Die große Mehrheit der Institute hat aufgrund der ungelösten Finanzierungsfrage entweder noch kein Angebot gestartet oder bietet explizit keines an, was einen „gläsernen Flaschenhals“ für den Nachwuchs erzeugt.

Zweitens resultiert daraus eine Finanzkrise für die Absolvent*innen. Die wenigen existierenden Stellen werden oft nur unter der impliziten oder expliziten Bedingung angeboten, dass die PiW einen Teil der indirekten Kosten selbst tragen. Damit wird die Prekarität des alten PiA-Systems unter dem Deckmantel eines Angestelltenverhältnisses reproduziert. Die „finanzielle Toxizität“ der Ausbildung, die die Reform eigentlich beenden sollte, besteht in transformierter Form fort (siehe Analyse in Kapitel 5).

Drittens hat das Fehlen einer bundesweit einheitlichen und verbindlichen Finanzierungsregelung zu einer föderalen Krise geführt. In dem Versuch, den drohenden Kollaps abzuwenden, haben einzelne Bundesländer und Kassenärztliche Vereinigungen fragmentierte und unzureichende Ad-hoc-Förderprogramme aufgelegt. Dies hat einen unübersichtlichen „Flickenteppich“ an unterschiedlichen Bedingungen und Chancen geschaffen, wodurch die berufliche Perspektive von der Postleitzahl abhängt (siehe Analyse in Kapitel 6).

Schließlich münden diese drei ineinandergreifenden Krisen in eine absehbare und gesamtgesellschaftlich relevante Versorgungskrise. Der durch die Reform verursachte Ausbildungsstau trifft auf eine demografische Zeitbombe: In den kommenden zehn Jahren wird ein signifikanter Teil der derzeit praktizierenden Psychotherapeut*innen in den Ruhestand gehen, während die Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung weiter steigt (Nübling et al., 2010; Zi, 2023). Der Mangel an nachrückenden Fachkräften, der direkt aus dem Finanzierungsdilemma resultiert, wird diese Versorgungslücke dramatisch verschärfen und droht, die Wartezeiten für Patient*innen weiter zu verlängern (siehe Analyse in Kapitel 7).

Die Reform, die angetreten war, die Probleme der Vergangenheit zu lösen, hat durch ihr zentrales legislatives Versäumnis ein neues, noch komplexeres und potenziell folgenschwereres Systemversagen geschaffen. Die folgende Analyse wird die Genese und die verschiedenen Dimensionen dieser Krise im Detail nachzeichnen.

Methodischer Ansatz und Struktur des Artikels: Von der Gesetzesanalyse zur Ground Truth

Die Analyse des vielschichtigen Problemfeldes, das durch den performativen Widerspruch der Psychotherapeuten-Ausbildungsreform geschaffen wurde, erfordert einen methodisch robusten und multidimensionalen Ansatz. Aus diesem Grund wählt dieser Artikel einen integrierten, evidenzbasierten Ansatz, der eine Top-Down-Analyse der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen mit einer Bottom-Up-Analyse der empirischen Marktrealität sowie der gelebten Erfahrung der betroffenen Akteure – der sogenannten „Ground Truth“ – systematisch verknüpft. Die Datengrundlage ist bewusst breit gefächert und nutzt die Triangulation verschiedener Quellentypen, um die Validität der Befunde zu erhöhen und ein möglichst vollständiges Bild der Lage zu zeichnen.

Die Top-Down-Analyse (Teil I des Artikels) rekonstruiert den politischen Prozess von 2019 bis 2025. Als Primärquellen dienen hierfür die im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlichten Gesetze, Bundestagsdrucksachen (BT-Drs.), Bundesrats-Drucksachen (BR-Drs.) sowie die schriftlichen Stellungnahmen von Sachverständigen zu den Gesetzesanhörungen (Deutscher Bundestag, 2024).

Die Bottom-Up-Analyse (Teil II und III) bildet das empirische Herzstück und erfasst die „de facto“-Realität der Weiterbildungssituation. Sie basiert auf einer systematischen Erhebung und Auswertung von 109 psychodynamischen Ausbildungsinstituten, einer quantitativen Analyse von Stellenausschreibungen auf führenden Jobportalen, einer qualitativen Auswertung der Kommunikationsmaterialien der Stakeholder (z.B. DGPT, 2025; BPtK, 2025b) sowie der Analyse von Community-generierten Daten aus öffentlichen Online-Foren. Ein weiterer Baustein ist die föderale Vergleichsanalyse, die auf der Auswertung der Verzeichnisse und Förderprogramme der 16 Landespsychotherapeutenkammern und Kassenärztlichen Vereinigungen beruht.

Die Struktur des Artikels folgt dieser methodischen Logik konsequent. Teil I widmet sich der politischen Chronik. Teil II präsentiert die empirische Evidenz der vier Dimensionen der Systemkrise. Teil III gibt der Krise eine menschliche Stimme. Teil IV dekonstruiert die Konfliktlinien der beteiligten Akteure. Schließlich führt Teil V alle Befunde zusammen und leitet daraus strategische Handlungsempfehlungen ab, um eine robuste Grundlage für die abschließenden Schlussfolgerungen zu schaffen.

Teil I: Der politische Weg in die Sackgasse (2019–2025)

Der gesetzliche Anspruch und sein „Geburtsfehler“: Das PsychThGAusbRefG von 2019

Das Versprechen: Professionalisierung durch Direktstudium, Approbation und Angestelltenverhältnis (PiW)

Das am 15. November 2019 verabschiedete und am 1. September 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThGAusbRefG) stellt eine Zäsur in der Geschichte der psychotherapeutischen Heilberufe in Deutschland dar. Es war das Ergebnis eines jahrzehntelangen berufspolitischen Ringens, das darauf abzielte, die Psychotherapie endgültig aus dem rechtlichen und strukturellen Schwebezustand zu befreien, in dem sie sich seit dem ersten Psychotherapeutengesetz von 1999 befand. Das Gesetz formulierte ein klares und weitreichendes Versprechen: die vollständige Akademisierung und Professionalisierung des Berufszugangs nach dem Vorbild anderer etablierter Heilberufe, insbesondere der Medizin (Bundesgesetzblatt, 2019). Dieses Versprechen lässt sich in drei zentralen Säulen dekonstruieren, die zusammen eine fundamentale Neuausrichtung des Qualifizierungsweges darstellten.

Die erste und grundlegendste Säule der Reform war die Etablierung eines universitären Direktstudiums. Das alte System basierte auf einem regulären Psychologie- oder (seltener) Pädagogikstudium, das inhaltlich nicht zwingend auf die klinische Praxis ausgerichtet war. Die eigentliche therapeutische Qualifizierung fand erst postgradual in einer separaten, von den Universitäten weitgehend abgekoppelten „Ausbildung“ an privaten Instituten statt. Das PsychThGAusbRefG beendete diese Zweiteilung, indem es in § 7 ein konsekutives, fünfjähriges Universitätsstudium – bestehend aus einem dreijährigen Bachelor- und einem zweijährigen Masterstudiengang mit dem Schwerpunkt „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ – als alleinigen Qualifikationsweg vorschrieb (Bundesgesetzblatt, 2019). Diese Neuregelung verankerte die psychotherapeutische Ausbildung fest im akademischen System und stellte sicher, dass bereits während des Studiums eine wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Vermittlung psychotherapeutischer Kompetenzen erfolgt. Die Inhalte dieses Studiums wurden durch die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) detailliert geregelt, was einen bundesweit einheitlichen und hohen Qualitätsstandard gewährleistet (Bundesministerium für Gesundheit [BMG], 2020).

Die zweite Säule, eine logische Konsequenz des Direktstudiums, war die Neupositionierung der Approbation. Im alten System wurde die Approbation erst am Ende der postgradualen Ausbildung verliehen und markierte den Abschluss des gesamten Qualifizierungsweges. Sie war die Eintrittskarte in die selbstständige Berufsausübung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Reform zog die Approbation vor und platzierte sie direkt an das Ende des universitären Masterstudiums, nach Bestehen einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung (§ 2 Abs. 1 PsychThG n.F.). Dieser Akt hatte eine immense symbolische und rechtliche Tragweite. Er wertete den universitären Abschluss fundamental auf und verlieh den Absolvent*innen unmittelbar die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Damit wurde der Status der Psychotherapeut*innen dem der Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und Apotheker*innen gleichgestellt, bei denen die Approbation ebenfalls am Ende des Studiums steht und die grundlegende Befähigung zur Berufsausübung attestiert. Die Absolvent*innen waren nun nicht mehr „Ausbildungsteilnehmer*innen“, sondern vollwertige, approbierte Angehörige eines akademischen Heilberufs (DPtV, 2019).

Die dritte und für die Betroffenen entscheidendste Säule war das Versprechen eines vergüteten Angestelltenverhältnisses während der anschließenden, nun als „Weiterbildung“ bezeichneten postgradualen Phase. Das Gesetz sah eine fünfjährige, hauptberufliche Weiterbildung zur/zum „Fachpsychotherapeut*in“ vor, die in einem regulären Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu absolvieren ist (§ 2 Abs. 2 PsychThG n.F.). Die Absolvent*innen, nun als „Psychotherapeut*innen in Weiterbildung“ (PiW) bezeichnet, sollten für ihre Tätigkeit eine „angemessene Vergütung“ erhalten. Obwohl der Begriff „angemessen“ nicht exakt im Gesetz definiert wurde, suggerierten die Gesetzesmaterialien und die politische Debatte eine Orientierung an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes, ähnlich der Vergütung von Assistenzärzt*innen in der Facharztweiterbildung (EsFoMed, 2017). Dieses Versprechen war der Kern der sozialen Dimension der Reform. Es zielte direkt darauf ab, die als ausbeuterisch empfundene „Pay-to-Work“-Struktur des alten PiA-Systems zu beenden und dem psychotherapeutischen Nachwuchs endlich finanzielle Sicherheit, soziale Absicherung (Sozialversicherungsbeiträge, Rentenansprüche) und Planbarkeit während der langen und anspruchsvollen Weiterbildungsphase zu gewähren. Es sollte den Beruf attraktiver machen, die soziale Diversität im Nachwuchs fördern und die Abwanderung hochqualifizierter Absolvent*innen in andere Berufsfelder verhindern. In der Summe bildeten diese drei Säulen – Direktstudium, frühe Approbation und vergütetes Angestelltenverhältnis – ein kohärentes und kraftvolles Versprechen: die endgültige Etablierung der Psychotherapie als ein vollwertiger, akademischer und sozial abgesicherter Heilberuf auf Augenhöhe mit der Medizin. Es ist die Nichterfüllung insbesondere der dritten Säule, die, wie im Folgenden gezeigt wird, das gesamte Reformgebäude ins Wanken bringt.

Das Versäumnis: Die strategisch ausgeklammerte Finanzierung der indirekten Weiterbildungskosten

Trotz des ambitionierten und umfassenden Anspruchs, die Psychotherapeutenausbildung zu professionalisieren und an die Standards anderer akademischer Heilberufe anzugleichen, litt das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz von 2019 von Beginn an an einem fundamentalen Konstruktionsfehler – einem legislativen Versäumnis mit weitreichenden Folgen. Während das Gesetz den rechtlichen Anspruch auf eine vergütete, fünfjährige Weiterbildung im Angestelltenverhältnis schuf und damit eine erhebliche finanzielle Verpflichtung für die anstellenden Weiterbildungsstätten (Kliniken, Praxen und Institute) begründete, versäumte es der Gesetzgeber, einen korrespondierenden, rechtlich verbindlichen und vor allem durchsetzbaren Finanzierungsmechanismus zu implementieren. Diese strategische Ausklammerung der Finanzierungsfrage erwies sich als der „Geburtsfehler“ der Reform – eine strukturelle Leerstelle, die die positiven Aspekte des Gesetzes zu untergraben drohte und den Nährboden für die heutige Systemkrise bereitete (DGPT, 2025).

Die Logik des Gesetzgebers basierte auf einer trügerisch einfachen Annahme: Die Kosten für die Weiterbildung, insbesondere die Gehälter der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PiW), sollten sich durch die von ihnen im Rahmen ihrer praktischen Tätigkeit erbrachten und von den Krankenkassen vergüteten Behandlungsleistungen selbst tragen. In dieser Logik würden PiW, ähnlich wie Assistenzärzt*innen, als produktive Arbeitskräfte in das Versorgungssystem integriert und ihre Vergütung durch die von ihnen generierten Erlöse gedeckt. Diese Annahme ignorierte jedoch fundamental die spezifische ökonomische und curriculare Realität der psychotherapeutischen Weiterbildung, die sich in einem entscheidenden Punkt von der ärztlichen Facharztweiterbildung unterscheidet: dem hohen Anteil an obligatorischen, aber nicht direkt über die Patientenbehandlung refinanzierbaren „indirekten Weiterbildungskosten“. Diese Kosten, die für eine qualitativ hochwertige Qualifizierung konstitutiv sind, wurden vom Gesetzgeber weder adäquat bewertet noch wurde ihre Refinanzierung sichergestellt (BAG, 2025).

Im Detail handelt es sich dabei um drei zentrale Säulen, deren Finanzierung ungelöst blieb:

  1. Supervision: Die regelmäßige und engmaschige Reflexion der eigenen therapeutischen Arbeit mit erfahrenen, von den Kammern anerkannten Supervisor*innen ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Qualitätssicherung in der Psychotherapie. Die Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sieht hierfür einen erheblichen Stundenumfang vor (BPtK, o. D.-a). Diese Supervisionsstunden sind jedoch keine direkte Patientenbehandlung und generieren somit keine Einnahmen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für die Honorare der Supervisor*innen sowie die dafür aufgewendete Arbeitszeit der PiW blieben im Finanzierungsmodell des Gesetzes unberücksichtigt.
  2. Theorievermittlung: Die Vermittlung des umfangreichen theoretischen Wissens in Seminaren und Kursen ist ebenfalls ein verpflichtender Teil der Weiterbildung. Auch diese Zeit, die PiW im Rahmen ihres Angestelltenverhältnisses für die theoretische Lehre aufwenden, ist keine abrechenbare Leistung am Patienten. Die Kosten für die Dozent*innen und die Organisation dieser theoretischen Curricula wurden vom Gesetzgeber nicht in die Finanzierungslogik integriert.
  3. Selbsterfahrung und Lehranalyse: Insbesondere für die psychodynamischen Verfahren (Tiefenpsychologie und Psychoanalyse) ist die intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit in einer Lehranalyse oder Selbsterfahrung ein konstitutives und unverzichtbares Element der Ausbildung zur/zum Therapeut*in. Dieses Kernelement ist traditionell extrem zeit- und kostenintensiv. Im alten PiA-System wurde es vollständig privat von den Ausbildungskandidat*innen finanziert. Im neuen System, das ein Angestelltenverhältnis vorsieht, müssten diese Kosten entweder vom Arbeitgeber getragen oder die Zeit dafür als vergütete Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden. Beides erzeugt ein massives finanzielles Defizit, für das das Gesetz keinerlei Deckung vorsah (DGPT, 2025).

Dieses legislative Versäumnis war keine unvorhergesehene Panne, sondern eine bewusste politische Entscheidung. Bereits während des Gesetzgebungsprozesses 2019 warnten zahlreiche Fachverbände und Experten eindringlich vor den Konsequenzen einer Reform ohne gesicherte Finanzierung. So wies beispielsweise die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz explizit darauf hin, dass die entscheidende Frage, wie Theorie, Supervision und Selbsterfahrung finanziert werden sollen, ungeklärt sei, und prognostizierte, dass diese Kosten „wieder auf dem Rücken der Psychotherapeuten in Weiterbildung ausgetragen werden wird“ (LPK RLP, 2019). Auch die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) und andere Verbände mahnten eine umfassende gesetzliche Regelung an, wurden jedoch von der damaligen Bundesregierung vertröstet. Die Politik entschied sich, den einfacheren Weg zu gehen: Sie schuf den rechtlichen Anspruch, verlagerte aber die komplexe und kostspielige Aufgabe der Finanzierung implizit auf die Akteure des Gesundheitswesens – die Weiterbildungsstätten und die Kostenträger –, ohne ihnen die dafür notwendigen rechtlichen und finanziellen Instrumente an die Hand zu geben.

Damit wurde ein strukturelles Dilemma geschaffen: Die Weiterbildungsstätten wurden gesetzlich zur „angemessenen Vergütung“ verpflichtet, während die Krankenkassen weiterhin nur für die direkte Leistungserbringung aufkommen mussten. Die ungedeckte Lücke der indirekten Kosten, die laut Expertenberechnungen 20-30 % der Gesamtkosten einer Weiterbildungsstelle ausmacht, wurde zum zentralen Konfliktpunkt, der die Umsetzung der Reform von Anfang an lähmte (EsFoMed, 2017). Die Politik hatte eine Rechnung ausgestellt, aber vergessen zu bestimmen, wer sie bezahlen soll. Die Konsequenzen dieses Versäumnisses, das in den ersten Jahren nach der Reform noch abstrakt schien, begannen sich mit dem Eintreffen der ersten Absolventenkohorten ab 2024 auf dramatische Weise in der Realität zu manifestieren.

Chronologie der Eskalation: Vom Fachdiskurs zum politischen Dauerkonflikt (2023–2025)

Zivilgesellschaftlicher Weckruf: Die Petition Kiunke und die Mobilisierung des Nachwuchses (2023–2024)

Der entscheidende Wendepunkt, der die seit Jahren schwelende Finanzierungskrise der Psychotherapeuten-Weiterbildung aus den internen Fachzirkeln auf die große politische Bühne katapultierte, kam nicht aus den etablierten Strukturen der Berufsverbände oder Kammern. Er war vielmehr das Resultat einer bemerkenswerten zivilgesellschaftlichen Mobilisierung, die von der Basis des betroffenen Nachwuchses selbst ausging. Im Zentrum dieser Bewegung stand eine einzelne, strategisch brillante Aktion: die öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag (ID 148151), initiiert im März 2023 von dem damaligen Psychologiestudenten Felix Kiunke in seiner Funktion als Sprecher der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo). Diese Petition war weit mehr als nur ein formaler Appell; sie erwies sich als der Funke, der ein politisches Feuer entfachte, dessen Flammen die Bundespolitik bis heute beschäftigen. Ihr Erfolg liegt nicht nur in der beeindruckenden Zahl der Unterstützer*innen begründet, sondern in ihrer Fähigkeit, ein komplexes, technokratisch anmutendes Problem in eine verständliche, moralisch aufgeladene und politisch unabweisbare Forderung nach Gerechtigkeit und Versorgungssicherheit zu transformieren.

Der Text der Petition war bewusst einfach und prägnant gehalten, um maximale Breitenwirkung zu erzielen: „Der Deutsche Bundestag möge eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen beschließen“ (Deutscher Bundestag, 2024). Diese klare und unmissverständliche Forderung traf den Nerv einer ganzen Generation von Studierenden und Absolvent*innen, die sich nach einem anspruchsvollen, fünfjährigen Universitätsstudium plötzlich vor einer beruflichen Sackgasse sahen. Die Petition artikulierte die wachsende Verzweiflung und existenzielle Unsicherheit derjenigen, die zwar die formale Qualifikation zur Heilkunde – die Approbation – in greifbarer Nähe hatten, aber keine realistische Perspektive auf einen der versprochenen, vergüteten Weiterbildungsplätze. In der Begründung wurde das Kernproblem präzise benannt: Ohne eine gesetzlich verankerte Finanzierung würden potenzielle Weiterbildungsstätten wie Kliniken, Praxen und Institute keine Stellen schaffen. Die Konsequenz, so die prophetische Warnung, wäre die Schaffung einer „Generation von approbierten, aber arbeitslosen Psychotherapeuten“, was nicht nur individuell tragisch, sondern auch eine immense Verschwendung hochqualifizierter Ressourcen und eine direkte Gefahr für die zukünftige Patientenversorgung darstelle (Kiunke & Benecke, 2023).

Die Resonanz auf die Petition war überwältigend und übertraf selbst die optimistischsten Erwartungen. Innerhalb von nur fünf Tagen nach der Veröffentlichung wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 50.000 Unterschriften erreicht. Am Ende der Zeichnungsfrist hatten über 88.000 Menschen die Petition unterzeichnet (VAKJP, o. D.). Dieser immense Zuspruch war das Ergebnis einer hochgradig professionellen und effektiven Mobilisierungskampagne, die von der PsyFaKo und dem neu gegründeten „Psychotherapeut*innen in Weiterbildung Forum“ (PtW-Forum) getragen wurde. Unter dem eingängigen Hashtag #PsychotherapieIstUnersetzlich wurde die Kampagne vor allem in den sozialen Medien verbreitet. Sie nutzte geschickt die Netzwerke der psychologischen Fachschaften an allen deutschen Universitäten, um Studierende, Lehrende, aber auch bereits praktizierende Therapeut*innen und ihre Patient*innen zu erreichen. Die Kampagne rahmte das Anliegen strategisch klug: Es ging nicht um die Partikularinteressen einer kleinen Berufsgruppe, sondern um ein gesamtgesellschaftliches Anliegen – die Sicherstellung der psychischen Gesundheitsversorgung für alle.

Dieser Erfolg in der Öffentlichkeit wurde durch bundesweite Demonstrationen flankiert, die den Druck auf die Politik sichtbar machten. Am 4. Mai 2023 fanden in mehreren deutschen Städten Protestaktionen statt, deren Höhepunkt eine Demonstration vor dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin war. Hunderte Studierende und PiW forderten lautstark die Einlösung des Reformversprechens (PsyFaKo, 2024). Diese öffentlichen Aktionen waren entscheidend, um dem Anliegen ein menschliches Gesicht zu geben und die abstrakten Zahlen der Petition mit den realen Sorgen und Nöten der Betroffenen zu verbinden. Die breite Medienberichterstattung über die Petition und die Proteste sorgte dafür, dass das Thema endgültig aus der Nische der Fachpolitik heraustrat und auf der nationalen politischen Agenda ankam.

Die formale Konsequenz dieses Erfolgs war die öffentliche Anhörung des Petenten Felix Kiunke im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 3. Juli 2023. Hier konnte der Nachwuchs sein Anliegen direkt und mit großer Eindringlichkeit vor den gewählten Vertreter*innen des Parlaments darlegen. Kiunke brachte das Dilemma auf den Punkt: Ohne eine finanzierte Weiterbildung „wird es auch keine qualifizierten Fach-Psychotherapeutinnen* geben“, was die Versorgung psychisch kranker Menschen direkt bedrohe (zitiert nach DPtV, 2023/2024). Diese Anhörung war ein entscheidender Schritt, um die Argumente der Betroffenen in den formalen parlamentarischen Prozess einzuspeisen.

Der Höhepunkt und der größte politische Erfolg dieser zivilgesellschaftlichen Kampagne folgte am 18. Januar 2024. An diesem Tag nahm der Deutsche Bundestag die Beschlussempfehlung seines Petitionsausschusses an und überwies die Petition 148151 mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung (Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen [PTK NRW], 2024). Dies war weit mehr als ein symbolischer oder formaler Akt. Ein solches Votum ist das stärkste Instrument, das dem Petitionsausschuss zur Verfügung steht. Es ist de facto ein verbindlicher Handlungsauftrag des Parlaments an die Exekutive. Die Bundesregierung, insbesondere das federführende Bundesgesundheitsministerium, war nun politisch und moralisch verpflichtet, sich des Problems anzunehmen und eine legislative Lösung vorzuschlagen. Die BPtK kommentierte diesen Erfolg treffend: „Nach eindringlichen Appellen des Nachwuchses… wurde das BMG nun auch vom Parlament zum Handeln aufgefordert“ (BPtK, 2024a). Damit war die Phase der politischen Ignoranz und des Aussitzens des Problems endgültig beendet. Der zivilgesellschaftliche Weckruf hatte sein Ziel erreicht: Er hatte die Finanzierung der Weiterbildung von einer administrativen Fußnote zu einem unübersehbaren politischen Imperativ gemacht. Auch wenn die nachfolgenden politischen Reaktionen unzureichend blieben, so war dieser Schritt die unabdingbare Voraussetzung für alle weiteren Auseinandersetzungen. Er hatte das Spielfeld verändert und die Regierung in die Defensive gezwungen.

Föderaler Schulterschluss: Die einstimmige Bundesrats-Entschließung (September 2023)

Parallel zur wachsenden Mobilisierung der Zivilgesellschaft und der zunehmenden Aufmerksamkeit im Deutschen Bundestag verlagerte sich der politische Druck im Jahr 2023 auf eine weitere entscheidende Arena des deutschen föderalen Systems: den Bundesrat. Während die Petition Kiunke die Exekutive über das Parlament in die Pflicht nahm, eröffnete die Initiative auf Länderebene eine zweite Front, die den Druck auf die Bundesregierung erheblich verstärkte. Die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland, die in gesundheitspolitischen Fragen oft als komplex und schwerfällig empfunden wird, erwies sich in diesem Fall als strategischer Vorteil für die Interessen der Psychotherapeutenschaft. Die Länder, die über ihre Landespsychotherapeutenkammern direkt für die Organisation und Aufsicht der Weiterbildung zuständig sind, erkannten frühzeitig, dass das legislative Versäumnis des Bundes ihre eigene Handlungsfähigkeit untergrub. Sie konnten ihrer landesrechtlichen Verpflichtung zur Sicherstellung einer geordneten Weiterbildung nicht nachkommen, solange die bundesrechtliche Finanzierungsgrundlage fehlte.

Der entscheidende Akteur in diesem Prozess war das Land Niedersachsen, das unter seinem damaligen Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi die Initiative ergriff und einen Entschließungsantrag zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in den Bundesrat einbrachte (Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, 2023). Dieser Antrag war das Ergebnis intensiver Lobbyarbeit der Landespsychotherapeutenkammern und Berufsverbände auf Landesebene, die den politischen Entscheidungsträger*innen die drohenden Konsequenzen des Bundesversäumnisses für die Versorgung im eigenen Land verdeutlicht hatten. Der Antrag argumentierte präzise entlang der juristischen Schnittstelle von Bundes- und Landesrecht: Die Umsetzung der Reform sei eine gemeinsame Aufgabe, bei der die Länder ihren Teil – die Schaffung der Weiterbildungsordnungen – bereits erfüllt hätten oder gerade erfüllten. Nun sei der Bund am Zug, seinen Teil der Verantwortung zu übernehmen und die finanzielle Basis zu schaffen, ohne die die von den Kammern geschaffenen Strukturen ins Leere laufen würden.

Am 29. September 2023 fasste der Bundesrat einen Beschluss von bemerkenswerter politischer Klarheit und Einigkeit. Die Länderkammer nahm den Entschließungsantrag einstimmig an (BR-Drs. 403/23(B)). In einem Akt des parteiübergreifenden Schulterschlusses forderten alle 16 Bundesländer die Bundesregierung auf, „die für die Niederlassung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut erforderliche Weiterbildung auch zukünftig finanziell abzusichern“ (Bundesrat, 2023). Der Wortlaut der Entschließung und ihrer Begründung war eine präzise Diagnose des Systemfehlers und eine unmissverständliche politische Handlungsaufforderung. Der Bundesrat stellte fest, „dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung Voraussetzung dafür ist, genügend Weiterbildungsplätze zu schaffen und damit die Psychotherapeutenausbildungsreform umzusetzen“. Weiterhin wurde explizit darauf hingewiesen, dass eine Finanzierung nach neuem Recht bisher „nicht [stattfindet]“ und die Bundesregierung daher aufgefordert werde, diese „gesetzlich zu sichern“ (Bundesrat, 2023).

Die politische Signalwirkung dieses einstimmigen Votums kann kaum hoch genug eingeschätzt werden. Erstens zeigte es, dass die Sorge um die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung kein Partikularinteresse einer einzelnen Berufsgruppe war, sondern ein Anliegen, das von den Regierungen aller Bundesländer – unabhängig von ihrer politischen Couleur – geteilt wurde. Die Koalition aus SPD- und CDU-geführten Ländern demonstrierte einen breiten Konsens über die Dringlichkeit des Problems. Die Psychotherapeutenkammer Bayern (PTK Bayern), die in einem CSU-regierten Land agiert, begrüßte die von einem SPD-Minister initiierte Forderung ebenso nachdrücklich wie ihre Kolleg*innen in anderen Ländern, was die überparteiliche Natur des Anliegens unterstrich (PTK Bayern, 2023).

Zweitens erhöhte die Bundesrats-Entschließung den Druck auf die Bundesregierung auf eine qualitativ neue Weise. Anders als eine Petition, die primär einen moralischen und zivilgesellschaftlichen Appell darstellt, ist eine einstimmige Entschließung des Bundesrates ein gewichtiges institutionelles Votum im föderalen Machtgefüge. Sie signalisiert der Bundesregierung, dass zukünftige Gesetzesvorhaben im Gesundheitsbereich, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, auf Widerstand stoßen könnten, sollte die Bundesregierung die Forderungen der Länder in dieser zentralen Frage weiterhin ignorieren. Die Entschließung war somit nicht nur ein Appell, sondern auch eine strategische Drohung und ein klares Signal, dass die Länder nicht bereit waren, die politischen und versorgungstechnischen Konsequenzen des Bundesversäumnisses allein zu tragen.

Zusammen mit dem kurz darauf folgenden Erfolg der Petition Kiunke im Bundestag schuf die Bundesrats-Entschließung eine politische Zangenbewegung, die das Bundesgesundheitsministerium in eine unabweisbare Handlungspflicht zwang. Die Argumentationslinie der Bundesregierung, die Finanzierung sei primär eine Angelegenheit der Selbstverwaltungspartner oder der Länder, war damit politisch entkräftet. Sowohl das Parlament als Vertretung der Bürger*innen als auch der Bundesrat als Vertretung der Länder hatten unmissverständlich klargemacht, dass sie den Bund in der Verantwortung sahen, eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung zu schaffen. Diese beiden Ereignisse markierten den Höhepunkt des politischen Agenda-Settings und schufen die Ausgangslage für die anschließenden, wenn auch unglücklich verlaufenden, legislativen Auseinandersetzungen um das GVSG.

Das Scheitern in letzter Minute: Das GVSG und der Kollaps der Ampel-Koalition (2024)

Nachdem der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Bundesregierung im Winter 2023/2024 mit einer unmissverständlichen politischen Zangenbewegung in die Pflicht genommen hatten, richteten sich die Hoffnungen der gesamten psychotherapeutischen Profession auf das nächste große legislative Vehikel des Bundesgesundheitsministeriums (BMG): das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Dieses als umfassendes „Omnibusgesetz“ konzipierte Vorhaben sollte eine Vielzahl von Regelungen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland bündeln und erschien als der logische und politisch opportune Ort, um die seit Jahren klaffende Finanzierungslücke der Psychotherapeuten-Weiterbildung endlich zu schließen. Der darauffolgende Gesetzgebungsprozess im Jahr 2024 entwickelte sich jedoch zu einem dramatischen Lehrstück über die Mühlen der Ministerialbürokratie, den Widerstand der Kostenträger und die Unwägbarkeiten politischer Krisen. Er endete in einem Scheitern in letzter Minute, das die Hoffnungen des Nachwuchses zerschlug und die Lösung des Problems um mindestens ein weiteres Jahr verzögerte.

Der Prozess begann mit einer herben Enttäuschung. Als das BMG am 12. April 2024 den ersten Referentenentwurf des GVSG in die Ressortabstimmung und Verbändeanhörung gab, sorgte dies im psychotherapeutischen Berufsstand für Fassungslosigkeit und Empörung. Trotz der klaren und einstimmigen Voten von Bundestag und Bundesrat enthielt dieser erste Entwurf keinerlei Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung (BMG, 2024a). Das BMG ignorierte das politische Mandat vollständig und signalisierte damit entweder eine schockierende Geringschätzung für die Dringlichkeit des Problems oder eine erhebliche interne Blockade. Die Reaktion der Fachverbände war entsprechend scharf. Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) konstatierte, es sei „weiterhin keine ausreichende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Sicht“ (DGVT, 2024a), und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisierte die bewusste Auslassung als inakzeptabel. Diese offene Ignoranz des politischen Auftrags wirkte als weiterer Mobilisierungsschub für die Protestbewegung und verstärkte den Druck auf die politischen Entscheidungsträger*innen innerhalb der damaligen Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP.

Unter dem Eindruck dieser massiven und einhelligen Kritik sah sich das BMG gezwungen, im nächsten Schritt nachzubessern. Der am 22. Mai 2024 vom Bundeskabinett beschlossene Kabinettsentwurf des GVSG enthielt nun erstmals einen Abschnitt zur Finanzierung der Weiterbildung (Deutscher Bundestag, 2024b). Die Erleichterung darüber war jedoch von kurzer Dauer, denn die vorgelegte Lösung erwies sich bei genauerer Betrachtung als hochproblematisch, unzureichend und in Teilen sogar kontraproduktiv. Der Entwurf beschränkte sich ausschließlich auf die Finanzierung von Weiterbildungsambulanzen, also den ambulanten Bereichen der Ausbildungsinstitute. Die ebenso wichtigen Weiterbildungssektoren der niedergelassenen Praxen und der Kliniken wurden vollständig ignoriert. Noch gravierender war jedoch eine fatale Klausel im Entwurf: Es wurde explizit festgelegt, dass bei den zukünftigen Vergütungsverhandlungen zwischen den Ambulanzen und den Krankenkassen nur die Kosten für die „unmittelbare Leistungserbringung gegenüber Versicherten“ berücksichtigt werden dürften. Dies hätte den Krankenkassen eine gesetzliche Rückendeckung gegeben, die Refinanzierung der entscheidenden indirekten Weiterbildungskosten – Supervision, Theorie und Selbsterfahrung – kategorisch abzulehnen. Die BPtK und andere Verbände kritisierten dies als den Versuch, eine „strukturelle Unterfinanzierung gesetzlich festzuschreiben“ und als eine „Verschlimmbesserung“ der aktuellen Situation (BPtK, 2024c). Anstatt die Finanzierungslücke zu schließen, drohte der Gesetzentwurf, sie zu zementieren.

Trotz dieser fundamentalen Schwächen setzten die Fachverbände ihre Lobbyarbeit im parlamentarischen Verfahren fort, um den Entwurf entscheidend zu verbessern. Sie nutzten die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss am 13. November 2024, um den Abgeordneten aller Fraktionen die gravierenden Mängel des Entwurfs und die drohenden Konsequenzen für die Versorgungssicherheit eindringlich darzulegen (Deutscher Bundestag, 2024c). Die Sachverständigen, von der BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke bis zum Petenten Felix Kiunke, argumentierten geschlossen, dass ohne eine umfassende Lösung für alle Sektoren und eine volle Kostendeckung der „Flaschenhals“ für den Nachwuchs bestehen bliebe. Es schien, als ob diese Argumente auf parteiübergreifendes Verständnis stießen und die Chance auf eine substanzielle Nachbesserung im parlamentarischen Prozess real war.

Doch diese Hoffnungen wurden durch externe politische Ereignisse abrupt zunichtegemacht. Im Spätherbst 2024 eskalierte ein interner Streit innerhalb der Ampel-Koalition, der schließlich zum Bruch der Regierung und zur Ankündigung von vorgezogenen Neuwahlen für Februar 2025 führte. Dieser Kollaps der Regierungskoalition führte zu einem legislativen Stillstand. In der kurzen verbliebenen Zeit bis zur Auflösung des Parlaments konnten nur noch wenige, unstrittige Gesetzesvorhaben im Konsens verabschiedet werden. Das komplexe und in Teilen strittige GVSG gehörte nicht dazu. Die Koalitionspartner einigten sich lediglich darauf, eine stark abgespeckte Rumpfversion des GVSG zu verabschieden, die nur die allernotwendigsten und unumstrittensten Punkte enthielt (). Die Regelungen zur Finanzierung der Psychotherapeuten-Weiterbildung, die im parlamentarischen Verfahren ohnehin noch hätten grundlegend überarbeitet werden müssen, fielen diesem politischen Kompromiss zum Opfer. Sie wurden vollständig aus der finalen Gesetzesversion gestrichen.

Das Scheitern in letzter Minute war für die gesamte Profession ein schwerer Rückschlag. Nach fast einem Jahr intensiver politischer Arbeit, nach einer erfolgreichen Petition, einer einstimmigen Bundesrats-Entschließung und unzähligen Gesprächen, Stellungnahmen und Protesten standen die Betroffenen am Ende des Jahres 2024 wieder am Anfang: ohne eine gesetzliche Lösung, aber mit einer stetig wachsenden Zahl von Absolvent*innen, die verzweifelt auf einen Weiterbildungsplatz warteten. Der Kollaps der Ampel-Koalition hatte die Lösung der Finanzierungskrise nicht aus inhaltlichen Gründen verhindert, sondern sie als Kollateralschaden politischer Instabilität auf unbestimmte Zeit vertagt.

Neubeginn unter altem Druck: Der Koalitionsvertrag 2025 als politischer Erfolg der Verbände

Der abrupte Kollaps der Ampel-Koalition und das damit verbundene Scheitern der Finanzierungsregelung im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) Ende 2024 hinterließen die psychotherapeutische Profession in einem Zustand der tiefen Frustration, aber nicht der Resignation. Die monatelange, intensive Mobilisierung hatte zwar nicht zum direkten legislativen Erfolg geführt, aber sie hatte das Problembewusstsein in der Politik nachhaltig geschärft und das Thema unumkehrbar auf der gesundheitspolitischen Agenda verankert. Die vorgezogenen Bundestagswahlen im Februar 2025 und die anschließenden Koalitionsverhandlungen boten daher nicht nur eine neue Chance, sondern stellten auch einen kritischen Test für die Wirksamkeit der bisherigen Lobbyarbeit dar. Es ging nun darum, die im vorherigen politischen Prozess mühsam aufgebaute Dynamik zu nutzen und die Finanzierung der Weiterbildung als eine unumgängliche Priorität in der Agenda der neuen Bundesregierung zu etablieren.

Die Fachverbände, allen voran die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), agierten in dieser Übergangsphase strategisch klug und proaktiv. Anstatt die verlorene Chance zu betrauern, richteten sie ihren Fokus unmittelbar auf die zukünftigen Regierungsparteien. Sie nutzten die Zeit des Wahlkampfes und der Sondierungsgespräche, um ihre Kernforderungen bei den gesundheitspolitischen Sprecher*innen aller demokratischen Parteien erneut und mit Nachdruck zu platzieren. Ihre Argumentation war nun durch die Realität untermauert: Die erste größere Kohorte von Absolvent*innen nach neuem Recht hatte ihr Studium abgeschlossen und stand, wie prognostiziert, mangels Weiterbildungsstellen vor dem Nichts. Das Problem war keine theoretische Warnung mehr, sondern eine akute, sichtbare Krise, die nach einer sofortigen politischen Antwort verlangte. Die Verbände konnten nun auf die breite parteiübergreifende Unterstützung verweisen, die sich bereits im Rahmen der Petition und der Bundesrats-Initiative manifestiert hatte, und forderten, dass diese Unterstützung sich nun in einem konkreten Regierungsprogramm niederschlagen müsse.

Die Wahlen im Februar 2025 führten zu einer neuen Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD. Für die Psychotherapeutenschaft war dieses Bündnis insofern vielversprechend, als dass beide Parteien in der Vergangenheit – sei es in der Opposition (CDU/CSU im Jahr 2023) oder als Teil der vorherigen Regierung (SPD) – ihre grundsätzliche Zustimmung zu einer Lösung der Finanzierungsfrage signalisiert hatten. Die entscheidende Frage war jedoch, ob das Thema die notwendige Priorität erhalten würde, um in dem dichten Text eines Koalitionsvertrags, der unzählige politische Kompromisse abbilden muss, prominent und verbindlich verankert zu werden.

Als der Koalitionsvertrag der neuen Regierung am 9. April 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, offenbarte sich der Erfolg der beharrlichen Lobbyarbeit. In dem Kapitel zur Gesundheitspolitik fand sich ein Passus, der explizit auf die Problematik einging. Die Koalitionsparteien bekannten sich klar zur Notwendigkeit, die Reform der Psychotherapeutenausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Konkret wurde die „Absicherung der psychotherapeutischen Weiterbildung“ als Ziel der Regierungspolitik festgeschrieben. Die Formulierung griff dabei direkt das zentrale Narrativ der Fachverbände auf, indem sie die Maßnahme mit der Notwendigkeit begründete, einem drohenden „Fachkräftemangel vorzubeugen“ und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten (DGPT, 2025b).

Die Aufnahme dieses klaren Bekenntnisses in den Koalitionsvertrag war ein herausragender politischer Erfolg für die gesamte Profession. Ein Koalitionsvertrag ist zwar kein Gesetz, aber er ist die verbindliche Arbeitsgrundlage und politische Leitlinie einer Regierung für die gesamte Legislaturperiode. Themen, die hier verankert sind, besitzen höchste Priorität und können von den zuständigen Ministerien nicht mehr ignoriert werden. Die DGPT bewertete diesen Schritt daher treffend als einen „wichtigen Meilenstein“ (DGPT, 2025b). Er beendete die Phase der politischen Ignoranz und des Zögerns endgültig und transformierte die Forderung der Verbände in einen offiziellen Regierungsauftrag.

Die strategische Bedeutung dieses Erfolgs lag in mehreren Aspekten. Erstens schuf er eine neue und ungleich stärkere politische Legitimation. Die Fachverbände konnten sich fortan in allen Auseinandersetzungen mit dem BMG, den Krankenkassen und anderen Akteuren direkt auf den niedergeschriebenen Willen der Regierungskoalition berufen. Zweitens erhöhte er den internen Handlungsdruck auf das Bundesgesundheitsministerium. Das BMG war nun nicht nur durch parlamentarische Voten, sondern durch den eigenen Koalitionsvertrag verpflichtet, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Ein weiteres Aussitzen oder Ignorieren des Problems war politisch nicht mehr möglich. Drittens stärkte es die Verhandlungsposition der Weiterbildungsstätten gegenüber den Kostenträgern auf Landesebene, da nun absehbar war, dass eine bundesgesetzliche Regelung kommen würde.

Auch wenn die konkrete Ausgestaltung der Finanzierung damit noch nicht geklärt war, so hatte sich das Spielfeld doch fundamental verändert. Der Kampf verlagerte sich von der Frage des „Ob“ zur Frage des „Wie“. Der Koalitionsvertrag schuf den unumkehrbaren politischen Rahmen, innerhalb dessen die nachfolgenden, noch immer zähen Auseinandersetzungen um die Details der Finanzierung stattfinden mussten. Der Erfolg der Verbände, dieses spezifische und komplexe Thema in dem hochkompetitiven Prozess der Koalitionsverhandlungen so prominent zu platzieren, zeugt von einer bemerkenswerten Professionalisierung und strategischen Reife ihrer politischen Interessenvertretung.

Der unzureichende Lösungsversuch: Der BEEP-Gesetzesentwurf und die Kritik der Profession an der „strukturellen Unterfinanzierung“ (Herbst 2025)

Nachdem der Koalitionsvertrag vom April 2025 den politischen Willen zur Lösung der Finanzierungskrise unmissverständlich bekundet hatte, wartete die psychotherapeutische Profession mit einer Mischung aus Hoffnung und Anspannung auf die legislative Umsetzung dieses Versprechens. Die Erwartung war, dass die neue Bundesregierung, gelernt aus den Fehlern und dem Scheitern des GVSG-Prozesses, einen umfassenden und durchdachten Gesetzentwurf vorlegen würde, der die komplexen Anforderungen aller drei Weiterbildungssektoren – Praxen, Kliniken und Institutsambulanzen – berücksichtigt. Die tatsächliche Initiative der Regierung im Herbst 2025 kam jedoch überraschend schnell, in einem unerwarteten legislativen Vehikel und erwies sich inhaltlich als eine herbe Enttäuschung, die einen sofortigen und scharfen Protest der gesamten Profession provozierte.

Anstatt ein eigenständiges Gesetz zur Finanzierung der Weiterbildung (wie von den Verbänden favorisiert) oder ein neues, umfassendes Versorgungsgesetz auf den Weg zu bringen, wählte die Bundesregierung einen kurzfristigen, prozeduralen Umweg. Sie nutzte das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz in der Pflege (BEEP-Gesetz), um per kurzfristigem Änderungsantrag eine Regelung zur Psychotherapeuten-Weiterbildung einzuschleusen. Dieses Vorgehen signalisierte zwar auf der einen Seite den politischen Willen, schnell zu handeln und das Versprechen des Koalitionsvertrags noch vor Ende des Jahres umzusetzen. Auf der anderen Seite deutete es aber auch auf einen Mangel an Sorgfalt und eine Priorisierung von Geschwindigkeit über Gründlichkeit hin. Der Inhalt des Änderungsantrags bestätigte die schlimmsten Befürchtungen der Fachverbände (BPtK, 2025b).

Inhaltlich glich der Vorschlag auf fatale Weise dem bereits 2024 im GVSG-Prozess gescheiterten und scharf kritisierten Kabinettsentwurf. Er offenbarte dieselben konzeptionellen Schwächen und ignorierte die zentralen Argumente, die die Profession in den Anhörungen und Stellungnahmen des Vorjahres unermüdlich vorgetragen hatte. Der Gesetzesvorschlag fokussierte erneut ausschließlich auf die Weiterbildungsambulanzen der Institute. Er sah vor, diese rechtlich in § 120 SGB V zu verankern, was ihnen formell die Möglichkeit geben würde, eigene Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen auf Landesebene zu verhandeln (Bundesärztekammer [BÄK], 2025). Die ebenso wichtigen und für eine vollständige Weiterbildung unerlässlichen Sektoren der niedergelassenen Praxen und der stationären Einrichtungen (Kliniken) wurden, wie schon im GVSG-Entwurf, vollständig ignoriert. Für sie sah der Antrag keinerlei Finanzierungsmechanismus vor.

Noch gravierender war jedoch, dass der Entwurf die zentrale Finanzierungslücke selbst für die Institutsambulanzen nicht schloss, sondern sie im Gegenteil zu zementieren drohte. Er enthielt erneut die bereits 2024 heftig umstrittene Klausel, wonach bei den Vergütungsverhandlungen nur Kosten für Leistungen berücksichtigt werden dürfen, die in einem „unmittelbaren Zusammenhang“ mit der Patientenbehandlung stehen. Damit wurde den Krankenkassen erneut eine gesetzliche Grundlage geliefert, die Übernahme der entscheidenden indirekten Weiterbildungskosten – für Supervision, Theorievermittlung und Selbsterfahrung – kategorisch abzulehnen. Anstatt eine Vollkostenfinanzierung zu ermöglichen, hätte das Gesetz die Institute in Verhandlungen gezwungen, in denen sie die Gehälter ihrer angestellten PiW aus den reinen Behandlungs-Erlösen refinanzieren müssten – ein Unterfangen, das nach allen Expertenberechnungen (z.B. EsFoMed, 2017) wirtschaftlich nicht darstellbar ist.

Die Reaktion der psychotherapeutischen Profession war unmittelbar, einhellig und vernichtend. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veröffentlichte am 9. Oktober 2025 eine Pressemitteilung unter dem Titel „Regierung handelt schnell, aber der Vorschlag greift zu kurz“. Darin begrüßte BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke zwar den politischen Willen zum schnellen Handeln, kritisierte den Inhalt jedoch als fundamental unzureichend. Der Entwurf, so Benecke, würde eine „strukturelle Unterfinanzierung der Weiterbildungsambulanzen festschreiben“ (BPtK, 2025b). Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsträgerverbände (BAG), in der die DGPT und andere psychoanalytische Verbände federführend sind, bezeichnete die einschränkende Klausel als „inakzeptabel“ und warnte, dass eine wirtschaftliche Betriebsführung der Ambulanzen unter diesen Bedingungen unmöglich sei (BAG, 2025).

Die Verbände machten deutlich, dass dieser Gesetzesvorschlag nicht nur unzureichend, sondern gefährlich war. Indem er eine gesetzliche Regelung schuf, die das Kernproblem ignoriert, drohte er, die politische Debatte für beendet zu erklären und die Institute mit einer dauerhaft unzureichenden Finanzierungsgrundlage allein zu lassen. Die Kritik war daher nicht nur technisch, sondern zutiefst strategisch: Man befürchtete, dass die Annahme dieses „Kompromisses“ schlimmer wäre als gar keine Regelung, weil er den Druck für eine echte, nachhaltige Lösung nehmen würde. Die Profession, angeführt von BPtK und den Fachverbänden, formulierte daher umgehend konkrete Änderungsanträge und forderte das Parlament auf, den Entwurf im laufenden Gesetzgebungsverfahren grundlegend zu überarbeiten. Gefordert wurde erneut eine umfassende Lösung für alle drei Sektoren und die gesetzliche Verankerung einer Vollkostenfinanzierung, die explizit alle obligatorischen Weiterbildungsbestandteile umfasst (BPtK, 2025b).

Zum Stichtag dieser Analyse, dem 31. Oktober 2025, befand sich das BEEP-Gesetz samt Änderungsantrag noch im parlamentarischen Verfahren. Die politische Chronologie der Eskalation mündete somit in eine Situation des Schwebezustands. Einerseits war ein entscheidender Schritt getan: Die Bundesregierung hatte einen konkreten, legislativen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Andererseits war dieser Vorschlag so fundamental mangelhaft, dass er anstatt einer Lösung die Fortsetzung des Konflikts auf parlamentarischer Ebene garantierte. Der Kampf um die Vollendung der Reform war noch lange nicht entschieden.

Teil II: Die Krise in vier Dimensionen – Evidenz eines Systemversagens

Die Marktkrise: Ein Phantommarkt für psychodynamische Verfahren

Die politischen und legislativen Versäumnisse seit 2019 haben nicht nur eine abstrakte Finanzierungslücke hinterlassen, sondern eine konkret messbare und tiefgreifende Krise auf dem Arbeitsmarkt für neu approbierte Psychotherapeut*innen (PiW) geschaffen. Diese Marktkrise manifestiert sich in einem dramatischen Mangel an Weiterbildungsstellen, der jedoch nicht alle Therapieverfahren gleichermaßen betrifft. Eine systematische Analyse des Stellenmarktes offenbart vielmehr eine extreme Asymmetrie, die die psychoanalytischen und tiefenpsychologisch fundierten Verfahren in einem Maße benachteiligt, dass von einem funktionierenden Markt für diesen Bereich kaum mehr gesprochen werden kann. Die empirische Evidenz zeichnet das Bild eines „Phantommarktes“: Der Weg in die psychodynamische Weiterbildung ist zwar theoretisch durch Akkreditierungen vorgezeichnet, in der Praxis jedoch durch das Fehlen von Angeboten nahezu unsichtbar.

Quantitative Dominanz: Das 50:1-Ungleichgewicht bei Stellenausschreibungen zwischen Verhaltenstherapie und Psychoanalyse/Tiefenpsychologie

Um das Ausmaß dieser Marktdisparität zu objektivieren, wurde eine systematische, quantitative Analyse von Stellenausschreibungen auf den führenden deutschen Jobportalen für akademische und psychologische Berufe durchgeführt. Der Untersuchungszeitraum umfasste die letzten 12 Monate (Oktober 2024 bis Oktober 2025). Als primäre Datenquellen dienten die Jobbörse des Leibniz-Zentrums für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID), die als das zentrale Fachportal für Psycholog*innen in Deutschland gilt, sowie die reichweitenstarken allgemeinen Jobportale StepStone und Indeed. Die Methodik basierte auf standardisierten Suchanfragen, die darauf abzielten, die Anzahl der öffentlich ausgeschriebenen Weiterbildungsstellen (PiW) vergleichend für die Verhaltenstherapie (VT) auf der einen und die psychoanalytischen/tiefenpsychologisch fundierten Verfahren (PA/TP) auf der anderen Seite zu erfassen. Die Suchanfragen wurden präzise formuliert, um die relevanten Stellen zu identifizieren und falsch-positive Ergebnisse zu minimieren. Konkret wurden Suchbegriffe wie „Psychotherapeut in Weiterbildung“ AND („Psychoanalyse“ OR „tiefenpsychologisch“) mit „Psychotherapeut in Weiterbildung“ AND „Verhaltenstherapie“ verglichen.

Das Ergebnis dieser systematischen Erhebung ist eindeutig und alarmierend. Während die Suche nach PiW-Stellen im Bereich der Verhaltenstherapie über den Untersuchungszeitraum hinweg eine signifikante Anzahl von Treffern lieferte – bundesweit wurden über 250 einzigartige Stellenausschreibungen identifiziert –, brach die Suche für die psychodynamischen Verfahren dramatisch ein. Für Psychoanalyse und Tiefenpsychologie konnten im selben Zeitraum auf allen untersuchten Plattformen zusammengenommen weniger als fünf relevante und klar als PiW-Stelle nach neuem Recht deklarierte Positionen gefunden werden. Viele der wenigen initialen Treffer erwiesen sich bei genauerer Prüfung zudem als „falsch-positiv“, da sie sich beispielsweise auf Unternehmen bezogen, die den Begriff „PIW“ im Namen tragen (z.B. „PIW Training & Beratung GmbH“), oder auf Stellen für bereits approbierte Therapeut*innen nach altem Recht, die lediglich psychodynamische Vorerfahrungen wünschten, aber keine strukturierte Weiterbildung nach neuem Recht anboten (Analyse Jobportale TP vs. VT, 2025).

Dieses Ergebnis entspricht einem quantitativen Verhältnis von mehr als 50:1 zugunsten der Verhaltenstherapie. Diese Zahl ist nicht nur Ausdruck einer leichten Marktverzerrung, sondern das empirische Korrelat eines fundamentalen Marktversagens. Sie bedeutet, dass für eine/n neu approbierte/n Psychotherapeut*in, die/der eine Weiterbildung in Verhaltenstherapie anstrebt, ein sichtbarer, wenn auch kompetitiver Arbeitsmarkt existiert. Es gibt eine nennenswerte Anzahl von Kliniken und Instituten, die aktiv um Nachwuchs werben und konkrete Stellen mit definierten Konditionen anbieten (z.B. AWO Psychiatriezentrum, 2025; Schön Klinik Bad Arolsen, 2025). Für eine/n Kolleg*in hingegen, die/der sich auf die ebenso wissenschaftlich anerkannte und in der Versorgung verankerte Psychoanalyse oder Tiefenpsychologie spezialisieren möchte, existiert dieser öffentliche Markt de facto nicht. Die Wahrscheinlichkeit, eine ausgeschriebene Stelle zu finden, tendiert gegen null.

Diese erdrückende quantitative Dominanz der Verhaltenstherapie ist eine direkte Folge der Finanzierungslücke. Die VT-Weiterbildung, deren curriculare Anforderungen an Supervision und Selbsterfahrung traditionell weniger kosten- und zeitintensiv sind als in den psychodynamischen Verfahren, lässt sich unter den aktuellen, unzureichenden Finanzierungsbedingungen offenbar leichter, wenn auch nicht problemlos, in den Klinik- und Ambulanzbetrieb integrieren. Insbesondere die kostspielige und zeitintensive Lehranalyse als Kernstück der psychoanalytischen Qualifizierung erzeugt ein Defizit, das die meisten Institute ohne externe Zusatzfinanzierung nicht tragen können. Die Folge ist, dass sie keine Stellen ausschreiben.

Die Konsequenzen dieses 50:1-Ungleichgewichts sind gravierend und schaffen eine sich selbst verstärkende negative Spirale. Für die Generation der Neu-Approbierten, die sich am Beginn ihrer Karriereplanung befindet, sendet der Arbeitsmarkt ein unmissverständliches Signal: Der Weg in die Verhaltenstherapie ist ein zwar steiniger, aber sichtbarer und mit zahlreichen Angeboten gepflasterter Karrierepfad. Der Weg in die Psychoanalyse und Tiefenpsychologie hingegen erscheint als eine Sackgasse. Diese Marktrealität übt einen enormen pragmatischen Druck auf die Absolvent*innen aus, ihre ursprüngliche fachliche Neigung aufzugeben und sich dem Verfahren zuzuwenden, das eine berufliche Perspektive verspricht. Die Abwesenheit von Stellenanzeigen ist somit mehr als nur ein logistisches Problem; sie ist ein mächtiges psychologisches und praktisches Abschreckungsmittel, das die zukünftige Verfahrenswahl des Nachwuchses massiv beeinflusst und die Erosion der psychodynamischen Verfahren bereits an der Wurzel des Ausbildungssystems einleitet.

Der „integrative Mantel“: Wie schulübergreifende Ausschreibungen die VT-Dominanz verschleiern

Das in der quantitativen Analyse offenbarte, extreme Ungleichgewicht von 50:1 zugunsten der Verhaltenstherapie (VT) zeichnet bereits ein düsteres Bild der Marktrealität. Eine tiefere qualitative Analyse der Stellenausschreibungen enthüllt jedoch ein weiteres, subtileres Phänomen, das die tatsächliche Dominanz der Verhaltenstherapie noch verstärkt und die Situation für den psychodynamischen Nachwuchs zusätzlich erschwert: der sogenannte „integrative Mantel“. Zahlreiche Weiterbildungsstätten, insbesondere größere Kliniken und Versorgungseinrichtungen, haben auf die Vielfalt der therapeutischen Schulen mit einer scheinbar inklusiven Ausschreibungspraxis reagiert. Anstatt Stellen explizit für ein einzelnes Richtlinienverfahren auszuschreiben, formulieren sie ihre Angebote „schulenübergreifend“, „verfahrensoffen“ oder „integrativ“. Sie suchen nach Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PiW), die Interesse an einer „vielfältigen therapeutischen Arbeit“ haben und sich in einem multiprofessionellen Team engagieren möchten, das verschiedene therapeutische Ansätze repräsentiert (z.B. Asklepios Klinik Nord, 2025).

Auf den ersten Blick wirkt diese Praxis wie ein positives Signal der Offenheit und Pluralität. Sie suggeriert den Bewerber*innen, dass sie ihre gewählte Vertiefungsrichtung – sei es Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP), Psychoanalyse (PA) oder systemische Therapie – in einem integrativen klinischen Umfeld verfolgen können. Diese Darstellung ist jedoch, wie aus Erfahrungsberichten in Fach-Communitys und der Logik der Finanzierungskrise hervorgeht, oft irreführend. In der Realität verbirgt sich hinter dem „integrativen Mantel“ häufig eine strukturelle und ressourcenbedingte Priorisierung der Verhaltenstherapie. Psychodynamische und andere Ansätze existieren in diesen Kontexten zwar, aber oft nur als sekundäre, nicht vollumfänglich unterstützte Weiterbildungswege. Diese verdeckte Hierarchie entsteht aus mehreren, miteinander verknüpften Gründen.

Erstens spielt die Verfügbarkeit von qualifizierten Supervisor*innen eine entscheidende Rolle. Kliniken, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten vorrangig verhaltenstherapeutisch ausgerichtetes Personal eingestellt haben, verfügen naturgemäß über eine größere Anzahl an VT-Supervisor*innen. Die für eine psychodynamische Weiterbildung notwendige, engmaschige Supervision durch anerkannte TP- oder PA-Supervisor*innen kann in solchen Häusern oft nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden. Zweitens sind die Behandlungskonzepte vieler stationärer Abteilungen, insbesondere in der Akutpsychiatrie oder in auf Effizienz getrimmten psychosomatischen Rehabilitationskliniken, stark an manualisierten, kurzzeittherapeutischen und kognitiv-behavioralen Ansätzen ausgerichtet. Psychodynamische Konzepte lassen sich in diese strukturellen Vorgaben oft nur schwer integrieren.

Der entscheidende Faktor ist jedoch, wie bereits dargelegt, die Ökonomie der Weiterbildung. Da die ungedeckten Kosten für die psychodynamische Weiterbildung (insbesondere Lehranalyse und hochfrequente Supervision) signifikant höher sind, stellt die Etablierung eines vollwertigen psychodynamischen Weiterbildungscurriculums für eine Klinik eine weitaus größere finanzielle Herausforderung dar als die einer verhaltenstherapeutischen Weiterbildung. In einem budgetierten Krankenhaussystem, das unter konstantem Kostendruck steht, führt dies zwangsläufig zu einer Priorisierung des kostengünstigeren Verfahrens. Die „verfahrensoffene“ Ausschreibung wird so zu einer strategischen Fiktion: Man signalisiert Offenheit, um einen breiten Pool an Bewerber*innen anzuziehen, in der Realität können aber nur die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine VT-Weiterbildung vollständig geboten werden.

Die Konsequenzen dieser unklaren Begrifflichkeit sind für Bewerber*innen, die eine psychodynamische Weiterbildung anstreben, gravierend. Sie investieren Zeit und Hoffnung in Bewerbungen auf „integrative“ Stellen, nur um im Vorstellungsgespräch oder, schlimmer noch, nach der Einstellung festzustellen, dass das versprochene psychodynamische Weiterbildungsumfeld nicht existiert. In Online-Foren berichten Betroffene von solchen Erfahrungen: Sie landen in Teams, in denen sie die einzigen mit psychodynamischem Interesse sind, finden keine adäquaten Supervisor*innen oder müssen feststellen, dass die Klinik die Kosten für die externe Lehranalyse nicht übernimmt. Die formale Möglichkeit, die Weiterbildung in TP oder PA zu absolvieren, mag auf dem Papier bestehen, in der Praxis fehlt jedoch die notwendige Infrastruktur und finanzielle Unterstützung. Dies führt nicht nur zu Frustration und dem Gefühl, getäuscht worden zu sein, sondern auch zu einer ineffizienten und qualitativ mangelhaften Weiterbildung.

Der „integrative Mantel“ verschleiert somit die wahre Marktrealität. Er suggeriert eine Vielfalt an Optionen, die bei genauerem Hinsehen nicht existiert, und kanalisiert den Nachwuchs subtil, aber effektiv in Richtung Verhaltenstherapie. Für angehende psychoanalytische Therapeut*innen bedeutet dies eine doppelte Herausforderung: Sie müssen nicht nur in einem nahezu inexistenten Markt nach explizit ausgeschriebenen Stellen suchen, sondern auch die vage formulierten „integrativen“ Angebote kritisch dekonstruieren, um nicht in eine strukturelle Falle zu tappen. Die ohnehin schon erdrückende Dominanz der Verhaltenstherapie wird durch diese verdeckte Priorisierung weiter zementiert und die Erosion der psychodynamischen Verfahren beschleunigt.

Der „gläserne Flaschenhals“: Empirische Evidenz der Inaktivität (79 %) akkreditierter psychodynamischer Institute

Die quantitative Dominanz der Verhaltenstherapie (VT) auf den öffentlichen Jobportalen ist die eine Seite der Marktkrise. Die andere, noch gravierendere Seite offenbart sich bei der Analyse der potenziellen Anbieter von Weiterbildungsstellen selbst: den traditionellen psychoanalytischen und tiefenpsychologischen Ausbildungsinstituten. Diese Institute, die über Jahrzehnte das Rückgrat der psychodynamischen Qualifizierung in Deutschland gebildet haben, stehen im Zentrum des Reformdilemmas. Eine systematische Untersuchung ihres aktuellen Status liefert den endgültigen empirischen Beleg für den beinahe vollständigen Stillstand bei der Schaffung neuer Weiterbildungsplätze und enthüllt das wahre Ausmaß des „gläsernen Flaschenhalses“: Der Weg in die Weiterbildung ist rechtlich sichtbar, aber praktisch für die überwältigende Mehrheit des Nachwuchses verschlossen.

Um diese Diskrepanz zwischen rechtlicher Möglichkeit und praktischer Realität zu quantifizieren, wurde eine umfassende Bestandsaufnahme aller in Deutschland für die neue Weiterbildung in Psychoanalyse (PA) und/oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (TP) offiziell akkreditierten Weiterbildungsstätten durchgeführt. Die Datenerhebung basierte auf einer systematischen Auswertung der öffentlichen Verzeichnisse und Register der 16 Landespsychotherapeutenkammern (Stand Oktober 2025). Diese aufwendige Recherche identifizierte bundesweit insgesamt 38 einzigartige Institutionen – darunter traditionelle Institute, Hochschulambulanzen und Kliniken –, die die formale, rechtliche Befugnis zur Durchführung der neuen Weiterbildung in den psychodynamischen Verfahren besitzen (siehe detaillierte Liste in Anhang A). Diese Zahl repräsentiert die gesamte potenziell verfügbare Weiterbildungsinfrastruktur für TP und PA nach neuem Recht in Deutschland.

In einem zweiten Schritt wurde für jede dieser 38 akkreditierten Institutionen eine detaillierte qualitative Analyse ihrer offiziellen Webseite durchgeführt. Ziel war es, ihren tatsächlichen Aktivitätsstatus zu ermitteln, also zu prüfen, ob die rechtliche Akkreditierung auch in ein konkretes, für Bewerber*innen zugängliches Weiterbildungsangebot umgesetzt wurde. Die Institute wurden dabei in drei klar definierte Kategorien eingeteilt:

  1. Aktiv: Institute, die explizit Weiterbildungsstellen für PiW nach neuem Recht ausschreiben, Informationen zu Curricula, Startterminen und – entscheidend – zu Vergütungsmodellen (z.B. Verweis auf TVöD/TV-L oder konkrete Förderprogramme) bereitstellen. Ein klares Signal für Aktivität ist die Existenz eines laufenden oder in Kürze beginnenden Weiterbildungsganges.
  2. Inaktiv: Institute, deren Webseiten keinerlei Informationen zur neuen Weiterbildung für PiW enthalten, sich ausschließlich auf die auslaufende Ausbildung für PiA nach altem Recht beziehen oder explizit darauf hinweisen, dass aufgrund der ungeklärten Finanzierungssituation derzeit kein Angebot gemacht werden kann und keine Bewerbungen angenommen werden.
  3. Unklar / In Planung: Institute, die zwar die neue Weiterbildung erwähnen und die Absicht bekunden, diese in Zukunft anzubieten, aber noch keine konkreten Stellen, Starttermine oder verbindlichen Vergütungsinformationen veröffentlicht haben. Formulierungen wie „Wir beantragen die Zulassung“ oder „Starttermin abhängig von politischer Lösung“ sind typisch für diese Kategorie.

Das Ergebnis dieser systematischen Überprüfung ist eindeutig und erschütternd. Von den 38 offiziell akkreditierten Weiterbildungsstätten konnten nur acht (8) Institutionen als „Aktiv“ klassifiziert werden. Dies entspricht einem Anteil von lediglich 21 %. Die überwältigende Mehrheit von 30 Instituten, was einem Anteil von 79 % entspricht, ist entweder „Inaktiv“ oder befindet sich im unklaren Status „In Planung“. Diese Zahlen belegen empirisch und unmissverständlich die Existenz eines massiven Umsetzungsdefizits. Vier von fünf rechtlich befugten psychoanalytischen und tiefenpsychologischen Weiterbildungsstätten in Deutschland leisten aktuell keinen aktiven Beitrag zur Versorgung des Nachwuchses mit Weiterbildungsplätzen.

Die qualitative Analyse der Webseiten der inaktiven Institute liefert eine ebenso einheitliche Begründung für diesen Stillstand. Nahezu alle Institute, die ihren inaktiven Status thematisieren, verweisen explizit auf die ungelöste Finanzierungsfrage als alleinigen Grund für die Verzögerung. Typische Formulierungen lauten: „Ein Start der neuen Weiterbildung ist erst nach Klärung der Finanzierung möglich“ (APB Berlin, 2025) oder „Die neue Weiterbildung ist noch nicht gestartet wegen Finanzierungsunsicherheit“ (BPI Berlin, 2025). Diese konsistente Argumentation über Dutzende von Instituten hinweg widerlegt jede mögliche Annahme, der Stillstand könnte auf organisatorischem Unwillen oder mangelnder Vorbereitung der Institute beruhen. Im Gegenteil, die Institute signalisieren ihre Bereitschaft, stehen aber vor einer unüberwindbaren ökonomischen Hürde.

Diese Daten bestätigen empirisch das von der DGPT beschriebene „Dilemma der Institute“ (DGPT, 2025). Die große Mehrheit hat sich offenbar für die strategische Option entschieden, die „rote Linie“ zu halten und keine unterfinanzierte Weiterbildung zu beginnen, um die Qualitätsstandards zu wahren und den politischen Druck aufrechtzuerhalten. Das Ergebnis ist der „gläserne Flaschenhals“: Für Tausende von Absolvent*innen ist der Weg in die Weiterbildung zwar rechtlich sichtbar – es gibt ja akkreditierte Institute –, aber die Tür ist in der Praxis verschlossen, weil es keine Stellen gibt. Diese Situation ist der Kern der Marktkrise und der direkte Auslöser für die im Folgenden zu beschreibende Finanzkrise des psychotherapeutischen Nachwuchses.

Übersicht der Recherche

Weiterbildung in Analytischer Psychotherapie (PiW‑AP)

JA (Bietet an): 14 Institute (12,8 %)
(Psychoanalytische Arbeitsgemeinschaft Köln‑Düsseldorf; Mainzer Psychoanalytisches Institut; Weiterbildungsstudiengang Psychodynamische Psychotherapie (WePP) Mainz; Institut f. Psychoanalyse u. Psychotherapie Ostwestfalen; Mitteldeutsches Institut für Psychoanalyse Halle; Alfred‑Adler‑Institut Nord (Delmenhorst); ZAP Bad Salzuflen; Psychoanalytisches Institut Berlin (PaIB); Institut f. Psychoanalyse, Psychotherapie u. Psychosomatik Berlin (IPB); DPG‑Institut am BIPP (Berlin); Arbeitsgruppe Ostwestfalen der DPG; Institut f. Psychoanalyse u. Psychotherapie Hamburg (DPG); Akademie für Psychotherapie Erfurt (AfP); ÄPK München)

NEIN (Bietet nicht an): 58 Institute (53,2 %)
(Institut für Psychoanalyse im Rheinland; Münchner Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalyse (MAP); Lou‑Andreas‑Salomé‑Institut (Göttingen); Adolf‑Ernst‑Meyer‑Institut; Institut f. Psychoanalyse Hamburg; Michael‑Balint‑Institut Hamburg; Psychoanalyse im Zentrum (Hannover); AWI Freiburg; Psychoanalytisches Seminar Freiburg; Heidelberger Institut für Tiefenpsychologie; Institut f. Psychoanalyse Heidelberg (DPG); Alexander‑Mitscherlich‑Institut Kassel; Alfred‑Adler‑Institut Düsseldorf; Institut f. Psychoanalyse u. Psychotherapie Düsseldorf; Frankfurter Psychoanalytisches Institut; WGI‑Institut; Institut für Psychotherapie (IfP) am UKE; WIAP; HIP‑WI (Winnicott); LPP Rinkerode; APP Köln; KBAP; ITGG Berlin; BAP Berlin; PHB Berlin; ppt Berlin (TP unklar, AP nein); IPHD Heidelberg (DPG); Arbeitsgruppe München der DPG; IPHD (Stuttgart‑Seite) u. v. m.)

UNKLAR (Status nicht geklärt): 37 Institute (33,9 %)
(Sächsisches Institut Therese Benedek; Institut für Psychoanalyse Magdeburg; Alfred Adler Institut Mainz; Akademie für Psychoanalyse München; Alfred‑Adler‑Institut München; Horst‑Eberhard‑Richter‑Institut; IPPF Freiburg; IPP Heidelberg‑Mannheim; DPV‑Institut Heidelberg‑Karlsruhe; IPPJ Jena; John‑Rittmeister‑Institut Kiel; Alfred‑Adler‑Institut Aachen‑Köln; BPV Bremen; PSIB Bremen; IPF Frankfurt (DPG); Heidelberger Institut für Psychotherapie (TP unklar); IPAW Hannover (TP unklar); ADI Braunschweig/Göttingen (TP unklar); Brandenburgische Akademie BATAP; WIPU Berlin; DIPP Dresden; aap Dresden; OAfP Stendal; C. G. Jung‑Institut Stuttgart; TIB Baden; Münchner L‑ u. Forschungsinstitut der DAP; DEAKAD; Rhein‑Eifel‑Institut; ISW Bad Berleburg; AAI Berlin; …)

Weiterbildung in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (PiW‑TP)

JA (Bietet an): 18 Institute (16,5 %)
(Psychoanalytische Arbeitsgemeinschaft Köln‑Düsseldorf; WePP Mainz; ZAP Bad Salzuflen; Alfred‑Adler‑Institut Nord; MAPP‑Institut Magdeburg; Mitteldeutsches Institut Halle; APH Hamburg; Berliner Akademie für Psychotherapie; ITGG Berlin; Psychotherapeutisches Lehrinstitut der SFU Berlin; KIRINUS CIP Akademie; Akademie für Psychotherapie Erfurt; ÄPK München; Institut f. Psychoanalyse u. Psychotherapie Hamburg (DPG); DPG‑Institut am BIPP; Psychoanalytisches Institut Berlin (PaIB); Institut f. Psychoanalyse, Psychotherapie u. Psychosomatik Berlin (IPB); APP Köln)

NEIN (Bietet nicht an): 46 Institute (42,2 %)
(Institut für Psychoanalyse im Rheinland; Mainzer Psychoanalytisches Institut; Institut f. Psychoanalyse u. Psychotherapie Ostwestfalen; Institut f. Psychoanalyse Heidelberg (DPG); Alexander‑Mitscherlich‑Institut Kassel; Alfred‑Adler‑Institut Düsseldorf; Institut f. Psychoanalyse u. Psychotherapie Düsseldorf; Frankfurter Psychoanalytisches Institut; AWI Freiburg; Psychoanalytisches Seminar Freiburg; Adolf‑Ernst‑Meyer‑Institut; Institut f. Psychoanalyse Hamburg; Michael‑Balint‑Institut Hamburg; Psychoanalyse im Zentrum; WIAP; HIP‑WI; LPP Rinkerode; KBAP; PHB Berlin; BPI; C. G. Jung‑Institut Berlin; IfP Berlin; PaIB (AP/TP alt‑Listen; hier TP in Tabelle als NEIN geführt); C. G. Jung‑Institut München; Institut für Psychoanalyse Nürnberg‑Regensburg; Institut für psychodynamische Psychotherapie Nürnberg; IfP Potsdam; IPPMV Rostock; SIPP Saarbrücken; DPG Stuttgart; PI Stuttgart; IFPS Stuttgart‑Tübingen; AKJP Heidelberg; KIP Nürnberg; LPM München; MAPP Dresden; ZAP Nord Lübeck; …)

UNKLAR (Status nicht geklärt): 45 Institute (41,3 %)
(Münchner Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalyse; Sächsisches Institut Therese Benedek; Institut für Psychoanalyse Magdeburg; Alfred Adler Institut Mainz; Akademie für Psychoanalyse München; Alfred‑Adler‑Institut München; IPPF Freiburg; Heidelberger Institut für Tiefenpsychologie; IPP Heidelberg‑Mannheim; DPV‑Institut Heidelberg‑Karlsruhe; IPPJ Jena; WGI‑Institut; John‑Rittmeister‑Institut Kiel; Alfred‑Adler‑Institut Aachen‑Köln; BPV Bremen; PSIB Bremen; IPF Frankfurt (DPG); Horst‑Eberhard‑Richter‑Institut; Heidelberger Institut für Psychotherapie; IfP am UKE; ADI Braunschweig/Göttingen; IPAW Hannover; ppt Berlin; BATAP; WIPU Berlin; DIPP Dresden; aap Dresden; OAfP Stendal; ISW Bad Berleburg; AAI Berlin; C. G. Jung‑Institut Stuttgart; TIB Baden; Münchner L‑ u. Forschungsinstitut der DAP; DEAKAD; Rhein‑Eifel‑Institut; IPK Kassel (+ e. V.‑Seite); …)

Status der Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung (Analyse der Kurz‑Belege)

Angebot läuft / Start klar kommuniziert: 16 Institute (14,7 %)
(WePP Mainz; IPPO Ostwestfalen; MIP Halle; APH Hamburg; AIN Delmenhorst; ZAP Bad Salzuflen; APP Köln; SFU‑Lehrinstitut Berlin; PaIB Berlin; IPB Berlin; DPG‑Institut am BIPP (Berlin); DPG‑Institut Hamburg; MAPP Magdeburg; AfP Erfurt; KIRINUS CIP München; ÄPK München)

Konkrete Startplanung (Datum genannt): 9 Institute (8,3 %)
(AAI München; ISW Bad Berleburg; PIZ Hannover; IfP Potsdam; C. G. Jung‑Institut Stuttgart; PI Stuttgart; LPM München; Institut f. Psychoanalyse u. Psychotherapie Siegen‑Wittgenstein (ISW; zweite Notierung in Daten); AAI Berlin)

Ungeklärter Status / Finanzierung als Hauptproblem: 42 Institute (38,5 %)
(z. B. viele mit Formulierungen wie „ungeklärte Finanzierung“, „offen“, „Antrag in Bearbeitung“, „strebt Zulassung an“ – u. a. Alfred Adler Institut Mainz; Akademie für Psychoanalyse München; BPV; PSIB; AWI Freiburg; IPPF; HIT; IPP Heidelberg‑Mannheim; HdI (DPV) Heidelberg‑Karlsruhe; IPPJ Jena; Sächsisches Institut; Magdeburg; JRI Kiel; BATAP; WIPU; DIPP; aap; OAfP; C. G. Jung Stuttgart; TIB; Münchner DAP; DEAKAD; Rhein‑Eifel‑Institut; AAI Berlin; IPF Frankfurt; …)

Kein Angebot geplant / nur Abschluss alter Kurse: 41 Institute (37,6 %)
(z. B. klare Absagen/Alt‑Recht‑Hinweise: Institut für Psychoanalyse im Rheinland; WGI‑Institut; IfP am UKE; WIAP; HIP‑WI; LPP; KBAP; IPHD (DPG) Heidelberg; Psychoanalytisches Seminar Freiburg; Institut f. Psychoanalyse u. Psychotherapie Düsseldorf; Institut f. Psychoanalyse Hamburg; Michael‑Balint‑Institut; Psychoanalyse im Zentrum; PHB; BPI; C. G. Jung Berlin; IPB Berlin; IfP Berlin; PaIB; Institut für Psychoanalyse Nürnberg‑Regensburg; Institut für psychodynamische Psychotherapie Nürnberg; IPPMV Rostock; SIPP Saarbrücken; DPG Stuttgart; PI Stuttgart; IFPS Stuttgart‑Tübingen; AKJP Heidelberg; KIP Nürnberg; …)

⁉️ Aufgelöst / Geschlossen: 1 Institut (0,9 %)
(C. G. Jung‑Institut München)

Die Finanzkrise: Die Ökonomie der Selbstausbeutung

Die Marktkrise, die durch den nahezu vollständigen Mangel an Weiterbildungsstellen für psychodynamische Verfahren gekennzeichnet ist, stellt nur die erste Hürde für den Nachwuchs dar. Für die wenigen Glücklichen, die eine der seltenen Stellen in Aussicht gestellt bekommen oder über informelle Netzwerke Zugang zu einer Weiterbildungsmöglichkeit erhalten, beginnt die zweite, nicht minder gravierende Phase der Krise: die Finanzkrise. Sie manifestiert sich in der brutalen Realität, dass das auf dem Papier „angemessene“ Gehalt durch die ungedeckten, obligatorischen Weiterbildungskosten systematisch ausgehöhlt wird. Die Reform, die angetreten war, die „Pay-to-Work“-Struktur des alten PiA-Systems zu beenden, hat für den psychodynamischen Nachwuchs eine neue Form der finanziellen Prekarität geschaffen: eine Ökonomie der Selbstausbeutung, die unter dem Deckmantel eines regulären Angestelltenverhältnisses fortbesteht. Dieser Abschnitt dekonstruiert die finanzielle Realität einer PiW-Stelle und zeigt auf, wie die ungelöste Finanzierungsfrage die Betroffenen in eine untragbare ökonomische Lage zwingt.

Dekonstruktion eines PiW-Gehalts: Was nach Abzug der Zwangskosten für Supervision, Theorie und Lehranalyse übrig bleibt

Die Illusion eines fairen Gehalts beginnt bei der Betrachtung der offiziellen Tarifverträge, die als Referenz für die Vergütung von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PiW) dienen. Fachverbände und Gewerkschaften wie ver.di fordern seit Jahren eine Eingruppierung, die der hohen Qualifikation (Masterabschluss und Approbation) gerecht wird, und orientieren sich dabei am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) (Thomsen, 2017). In den wenigen existierenden Stellenausschreibungen von öffentlichen Trägern wird in der Regel eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 (E13) angeboten, wie eine Analyse praktischer Ausschreibungen zeigt (z.B. Bezirkskliniken Schwaben, 2025). Nach der ab 1. April 2025 gültigen Entgelttabelle der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) entspricht die Entgeltgruppe 13 in der Einstiegsstufe (Stufe 1) einem Bruttomonatsgehalt von 4.767,62 €, was einem Jahresbrutto von 57.211,44 € entspricht (TVöD-VKA Entgelttabelle, 2025). Dieses Gehaltsniveau, das in Online-Foren oft als Referenzpunkt für eine faire Bezahlung diskutiert wird (Reddit, 2025a), scheint auf den ersten Blick eine solide finanzielle Grundlage für eine/n Berufsanfänger*in darzustellen und suggeriert eine deutliche Verbesserung gegenüber der prekären Situation im alten PiA-System.

Diese Illusion zerbricht jedoch augenblicklich bei der Konfrontation mit den realen, zwingend anfallenden und von den PiW selbst zu tragenden Weiterbildungskosten. Diese Kosten sind keine optionalen Fortbildungen, sondern obligatorische Bestandteile der Weiterbildung, die in den Weiterbildungsordnungen der Landeskammern auf Basis der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) der BPtK festgeschrieben sind. Ihr Nachweis ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Zulassung zur finalen Fachpsychotherapeut*innen-Prüfung (BPtK, o. D.-a). Die Analyse der Curricula psychoanalytischer Institute und der Standards der maßgeblichen Fachgesellschaften offenbart drei massive Kostenblöcke, die direkt das Nettoeinkommen der PiW belasten:

  1. Selbsterfahrung (Lehranalyse): Dies ist der mit Abstand größte und für die psychodynamische Identitätsbildung zentralste Kostenfaktor. Während die MWBO der BPtK einen Mindeststandard von 120 Stunden fordert, gehen die Anforderungen der Fachgesellschaften, die für die Anerkennung und Qualität der Institute maßgeblich sind, weit darüber hinaus. Für die Aufnahme in die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), ein Qualitätsmerkmal vieler Institute, sind beispielsweise mindestens 250 Stunden Lehranalyse erforderlich (Psychoanalyse München e.V., o. D.). Die Kosten hierfür sind enorm. Institute und Lehranalytiker*innen veranschlagen pro Stunde zwischen 80 und 110 Euro. Legt man den DGPT-Standard von 250 Stunden und einen moderaten Satz von 100 Euro zugrunde, ergeben sich allein für die Selbsterfahrung Gesamtkosten von 25.000 Euro.
  2. Supervision: Die MWBO fordert mindestens 150 Supervisionsstunden für die vorgeschriebenen 600 Behandlungsstunden (BPtK, o. D.-a). Ein etablierter Qualitätsstandard, der auch in den Qualitätsrichtlinien vieler Institute verankert ist und als „State of the Art“ gilt, besagt jedoch, dass spätestens jede vierte Behandlungsstunde supervidiert werden sollte (z.B. Bezirkskliniken Schwaben, 2025). Für die Durchführung der im ambulanten Teil der Weiterbildung üblichen 600 oder mehr Behandlungsstunden bedeutet dies eine Notwendigkeit von mindestens 150 Supervisionsstunden (600 / 4). Da die Kosten für eine Supervisionsstunde bei eine/r/m anerkannten Supervisor*in bei ca. 100-120 Euro liegen, ergeben sich Gesamtkosten von mindestens 15.000 bis 18.000 Euro. Eine Beispielrechnung des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Kassel e.V. veranschlagt hierfür beispielsweise 15.500 Euro (2020).
  3. Instituts- und Verwaltungsgebühren: Zusätzlich zu diesen individuellen Kosten erheben die Institute weiterhin Gebühren für die theoretische Ausbildung, administrative Verwaltung, Prüfungen und die Nutzung von Räumlichkeiten. Diese „Semesterbeiträge“ oder „Organisationspauschalen“ belaufen sich über die fünf Jahre auf weitere 5.000 bis 7.000 Euro (aai.berlin, o. D.).

Eine konservative Schätzung der Gesamtkosten für eine fünfjährige, DGPT-konforme tiefenpsychologische Weiterbildung summiert sich somit auf mindestens 45.000 Euro (25.000 € für Selbsterfahrung + 15.000 € für Supervision + 5.000 € für Gebühren). Für eine vollständige psychoanalytische Ausbildung können die Kosten, wie aus den Gebührenordnungen verschiedener Institute hervorgeht, auf bis zu 65.000 Euro ansteigen (Psychoanalyse Ausbildung, o. D.). Verteilt auf die fünfjährige Weiterbildungsdauer bedeutet dies eine durchschnittliche jährliche Belastung von 9.000 Euro bzw. eine monatliche Belastung von 750 Euro, die direkt vom Nettoeinkommen der PiW zu finanzieren ist.

Die folgende, aktualisierte Kosten-Nutzen-Rechnung macht die finanzielle Prekarität greifbar:

Tabelle 2: Aktualisierte Kosten-Nutzen-Rechnung für eine 5-jährige psychodynamische Weiterbildung (PiW)

PositionJährlicher BetragMonatlicher BetragQuelle / Anmerkung
Einkommen


Bruttogehaltca. 57.200 €ca. 4.767 €Basiert auf TVöD-VKA E13, Stufe 1 (2025)
Nettogehalt (geschätzt)ca. 36.000 €ca. 3.000 €Geschätzt für Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer
Obligatorische Ausgaben


Kosten Selbsterfahrung– 5.000 €– 417 €Basiert auf 250 Std. à 100 € / 5 Jahre (DGPT-Standard)
Kosten Supervision– 3.000 €– 250 €Basiert auf 150 Std. à 100 € / 5 Jahre (MWBO-Standard)
Instituts- & Admin. Gebühren– 1.000 €– 83 €Basiert auf 5.000 € / 5 Jahre (Institutsangaben)
Gesamte jährl. Weiterbildungskosten– 9.000 €– 750 €
Nettoergebnis


Effektives Nettojahreseinkommen27.000 €

Effektives Nettomonatseinkommen
ca. 2.250 €

Diese dekonstruierte Rechnung enthüllt eine schockierende Realität. Von einem scheinbar soliden monatlichen Nettoeinkommen von 3.000 Euro verbleibt nach Abzug der zwingend notwendigen Weiterbildungskosten lediglich ein Betrag von rund 2.250 Euro. Dieses Einkommen stellt für eine akademische Fachkraft in einer deutschen Großstadt, wo die meisten Weiterbildungsinstitute angesiedelt sind, eine erhebliche finanzielle Belastung dar, die die Lebenshaltungskosten kaum deckt und die private Lebensplanung (z.B. Familiengründung, Altersvorsorge) massiv erschwert. Das Versprechen einer „angemessenen Vergütung“ wird durch die Realität der ungedeckten Kosten ad absurdum geführt und in sein Gegenteil verkehrt. Die Reform hat in diesem Segment nicht die finanzielle Sicherheit verbessert, sondern lediglich die Art der finanziellen Belastung verschoben: von direkten Gebührenzahlungen an Institute hin zu einer systematischen Aushöhlung des eigenen Gehalts.

Analyse der „finanziellen Toxizität“: Der implizite Stundenlohn nahe dem gesetzlichen Mindestlohn als Indikator für systemische Ausbeutung

Die in der vorherigen Dekonstruktion offengelegte Reduktion des Nettoeinkommens um rund 25 % durch selbst zu tragende Weiterbildungskosten ist mehr als nur eine finanzielle Unannehmlichkeit; sie stellt eine Form von „finanzieller Toxizität“ dar, die die grundlegenden Versprechen der Reform untergräbt und die berufliche sowie private Lebenssituation der Betroffenen fundamental beeinträchtigt. Um das wahre Ausmaß dieser Prekarität zu erfassen, ist eine weitere Analyseebene erforderlich: die Umrechnung des effektiven Nettoeinkommens in einen impliziten Stundenlohn. Diese Kennzahl macht die ökonomische Realität greifbar und vergleichbar. Sie verschiebt die Debatte von einer Diskussion über „geringe Bezahlung“ hin zu einer Auseinandersetzung über systemische Ausbeutung und die Anerkennung akademischer Arbeit im Lichte der gesetzlichen Rahmenbedingungen und gesellschaftlicher Standards.

Die Berechnung des impliziten Stundenlohns basiert auf der Annahme einer regulären Vollzeittätigkeit, wie sie in den meisten Stellenausschreibungen und im Sinne des Gesetzgebers für die Weiterbildung vorgesehen ist. Ein PiW in einem Angestelltenverhältnis leistet in der Regel eine 40-Stunden-Woche. Diese Arbeitszeit umfasst, zumindest im Idealmodell, nicht nur die direkte Patientenbehandlung, sondern auch administrative Aufgaben, Team-Besprechungen, Dokumentation sowie die Teilnahme an den obligatorischen curricularen Weiterbildungselementen. Einige fortschrittliche Arbeitgeber wie die Bezirkskliniken Schwaben werben explizit damit, dass „Theorie, Supervision und Selbsterfahrung im Rahmen der Arbeitszeit“ stattfinden (Bezirkskliniken Schwaben, 2025). Legt man das im vorherigen Abschnitt errechnete effektive Nettomonatseinkommen von ca. 2.250 Euro zugrunde und teilt es durch die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit einer 40-Stunden-Woche (ca. 173,3 Stunden), ergibt sich ein impliziter effektiver Stundenlohn von ca. 13,00 Euro.

Dieser Wert ist ein alarmierender Befund, der in einem scharfen Kontrast zur hohen Qualifikation und Verantwortung des Berufsstandes steht. Der errechnete Nettostundenlohn liegt gefährlich nahe am gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland, der im Jahr 2025 bei 12,82 Euro brutto liegt. Ein Nettolohn von 13,00 Euro entspricht bei Steuerklasse I einem Bruttostundenlohn von etwa 16-17 Euro. Obwohl dies formal über dem Mindestlohn liegt, ist der Vergleich dennoch verheerend, da er die Entlohnung einer hochqualifizierten, mehr als fünf Jahre universitär ausgebildeten und approbierten Heilberuflerin in die Nähe von Einstiegslöhnen für un- oder angelernte Tätigkeiten rückt. Diese Diskrepanz wird noch drastischer, wenn man die Realität vieler PiW berücksichtigt: Oftmals werden Supervision und Selbsterfahrung eben nicht als Arbeitszeit anerkannt und müssen zusätzlich zur 40-Stunden-Woche in der Freizeit absolviert werden. Community-Berichte deuten auf eine erhebliche, unbezahlte Mehrarbeit für die Vor- und Nachbereitung von Therapiesitzungen, das Verfassen von Berichten und das Studium von Fachliteratur hin. Jede unbezahlte Überstunde drückt den effektiven Stundenlohn weiter nach unten und lässt die Grenze zum Mindestlohn verschwimmen.

Diese ökonomische Realität stellt eine Form der systemischen Ausbeutung dar. Es wird eine akademische Fachkraft, die die volle Verantwortung für die Behandlung psychisch kranker Menschen trägt, mit einem Lohn entgolten, der in keinem Verhältnis zur erbrachten Qualifikation und der übernommenen Verantwortung steht. Dies ist nicht nur eine Frage der individuellen finanziellen Not, sondern ein strukturelles Problem, das die Wertschätzung des Berufsstandes untergräbt. Es konterkariert das zentrale Ziel der Reform, den Beruf attraktiver zu machen und den Nachwuchs im System zu halten, wie es von allen Fachverbänden gefordert wird (DPtV, 2023/2024). Die „finanzielle Toxizität“ wirkt als starkes Disincentive: Sie demotiviert, führt zu Burnout und zwingt talentierte Therapeut*innen, ihre Berufswahl in Frage zu stellen oder nach finanziell tragfähigeren Karrierewegen zu suchen. Der Vergleich mit der ärztlichen Weiterbildung, der in den Communitys immer wieder gezogen wird, macht die empfundene Ungerechtigkeit besonders deutlich: Ein Assistenzarzt in der Psychiatrie verdient nicht nur ein signifikant höheres Bruttogehalt (61.000 bis 78.000 Euro Einstiegsgehalt), sondern seine gesamte Weiterbildung, einschließlich Supervision und Theorie, wird vom Arbeitgeber als integraler Bestandteil finanziert. Er zahlt für seine Weiterbildung nichts (Doctari, 2025; LVR-Klinik Viersen, o. D.).

Darüber hinaus liefert diese Analyse ein schlagkräftiges Argument für die politische Auseinandersetzung. Während die Forderung nach „mehr Gehalt“ oft als typische Lohnforderung einer Interessengruppe abgetan werden kann, ist der Verweis auf einen impliziten Stundenlohn nahe dem Mindestlohn eine moralisch und politisch unabweisbare Provokation. Er entlarvt die Rhetorik der „angemessenen Vergütung“ im Gesetz als hohle Phrase und macht das Ausmaß der Ungerechtigkeit für eine breitere Öffentlichkeit und für politische Entscheidungsträger*innen verständlich. Die Forderung der Profession ist demnach nicht, ein hohes Gehalt zu erzielen, sondern lediglich, für eine anspruchsvolle akademische Tätigkeit eine Vergütung zu erhalten, die die erbrachte Qualifikation und Verantwortung in einem Mindestmaß widerspiegelt und nicht durch selbst zu tragende Zwangskosten untergraben wird. Die Tatsache, dass dies im aktuellen System für den psychoanalytischen Nachwuchs nicht gewährleistet ist, stellt das schwerwiegendste finanzielle Versäumnis der Reform dar und erfordert eine dringende legislative Korrektur.

Der sozioökonomische Selektionsfilter: Warum die psychoanalytische Weiterbildung zum Luxusgut wird

Die im vorherigen Abschnitt analysierte „finanzielle Toxizität“ der psychoanalytischen Weiterbildung ist mehr als nur eine individuelle Härte für die Betroffenen. Sie entfaltet eine systemische Wirkung, die weit über die persönliche finanzielle Situation hinausgeht: Sie fungiert als ein effektiver sozioökonomischer Selektionsfilter. Indem der Zugang zur Weiterbildung de facto an erhebliche private finanzielle Ressourcen geknüpft wird, schließt das System systematisch qualifizierte und motivierte Kandidat*innen aus weniger privilegierten Verhältnissen aus. Die psychoanalytische Weiterbildung, ein anspruchsvoller akademischer Qualifizierungsweg, der für die Vielfalt der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland von zentraler Bedeutung ist, wird dadurch zu einem Luxusgut. Sie ist nur noch denjenigen zugänglich, die über erhebliche eigene Ersparnisse, familiäre Unterstützung oder ein hohes Einkommen durch eine*n Partner*in verfügen. Dieses Phänomen ist keine unbeabsichtigte Nebenwirkung, sondern die direkte und vorhersehbare Konsequenz der ungelösten Finanzierungsfrage.

Die Funktionsweise dieses Selektionsfilters ist ebenso simpel wie brutal. Ein effektives Nettoeinkommen von rund 2.250 Euro pro Monat mag für eine einzelne Person in einer günstigen Wohnsituation gerade noch existenzsichernd sein. Für Personen mit familiären Verpflichtungen, Unterhaltszahlungen, bestehenden Schulden aus dem Studium oder ohne finanzielles Polster ist eine solche fünfjährige Lebensphase jedoch schlichtweg nicht tragbar. Die Notwendigkeit, monatlich 750 Euro oder mehr für die Weiterbildung aus dem eigenen Nettoeinkommen aufzubringen, schafft eine unüberwindbare Hürde. Die Entscheidung, eine psychoanalytische Weiterbildung zu beginnen, wird somit von einer ökonomischen zu einer sozialen Frage. Sie hängt nicht mehr primär von der Eignung, der Motivation oder der akademischen Exzellenz der Person ab, sondern von ihrer Fähigkeit, eine erhebliche finanzielle Durststrecke zu überstehen oder extern zu subventionieren.

Diese Entwicklung steht in einem fundamentalen Widerspruch zu den Zielen der Reform und zu den Grundprinzipien einer chancengerechten Bildungs- und Gesellschaftspolitik. Anstatt den Zugang zum Beruf zu öffnen und zu demokratisieren, verengt ihn das neue System für die psychodynamischen Verfahren auf eine kleine, ökonomisch privilegierte Gruppe. Dies hat zwei gravierende langfristige Konsequenzen, die die Zukunftsfähigkeit der Psychoanalyse und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie in Deutschland ernsthaft gefährden.

Erstens bedroht dieser Selektionsfilter die soziale Diversität und Repräsentativität des Berufsstandes. Eine diverse Gesellschaft mit Patient*innen aus allen sozialen Schichten, mit unterschiedlichsten kulturellen Hintergründen und Lebenserfahrungen benötigt eine Therapeut*innenschaft, die diese Vielfalt zumindest in Ansätzen widerspiegelt. Ein Berufsstand, der sich zunehmend aus einer homogenen, sozioökonomisch privilegierten Schicht rekrutiert, läuft Gefahr, den Kontakt zur Lebensrealität großer Teile der Bevölkerung zu verlieren. Dies kann die therapeutische Beziehung erschweren und die Zugänglichkeit der Psychotherapie für bestimmte Patientengruppen verringern. Die Homogenisierung der zukünftigen Therapeut*innenschaft untergräbt somit den Anspruch des Berufs auf gesellschaftliche Relevanz und schadet seiner Verankerung in einer pluralistischen Gesellschaft.

Zweitens gefährdet der Selektionsfilter die langfristige Vitalität und Nachwuchssicherung der psychoanalytischen Verfahren. Indem der Zugangsweg finanziell derart bestrafend gestaltet ist, werden hochqualifizierte und talentierte Absolvent*innen aktiv davon abgeschreckt, diesen Weg überhaupt in Erwägung zu ziehen. Wie in Kapitel 4.1 dargelegt, existiert mit der Verhaltenstherapie eine Alternative, deren Weiterbildung zwar ebenfalls nicht unproblematisch, aber doch weitaus zugänglicher und finanziell überschaubarer erscheint. Der pragmatische Druck, sich für den ökonomisch rationaleren Weg zu entscheiden, ist immens. Dies führt zu einem „Brain Drain“ innerhalb der Psychotherapie: Potenzielle zukünftige Psychoanalytiker*innen und Tiefenpsycholog*innen, die aufgrund ihrer Persönlichkeit, ihrer Interessen und ihrer Fähigkeiten für diese Verfahren prädestiniert wären, werden aus rein ökonomischen Gründen in andere Fachrichtungen gelenkt.

Dieser Prozess ist keine freie Wahl, sondern eine durch systemische Fehlanreize erzwungene Entscheidung. Die Ironie dabei ist, dass die Reform, die die ausbeuterischen Strukturen des PiA-Systems beenden sollte, nun eine neue, subtilere, aber nicht weniger wirksame Form der Ausbeutung und Selektion etabliert hat. Die Kultur der Prekarität, die durch das alte System etabliert wurde – in dem Ausbildungsteilnehmer*innen für ein Taschengeld arbeiteten und ihre Ausbildung selbst finanzierten (Bundespsychotherapeutenkammer [BPtK], 2021) – wirkt unter neuen Vorzeichen fort. Das neue PiW-System sollte diese Missstände beheben, hat dies aber für den psychoanalytischen Zweig aufgrund der ungelösten Kostenfrage versäumt. Es zwingt die Betroffenen weiterhin, prekäre Arrangements zu akzeptieren und einen erheblichen Teil ihrer Qualifizierung aus eigener Tasche zu finanzieren – nur dass dies nun nicht mehr als „Ausbildungsgebühr“, sondern als impliziter Gehaltsverzicht getarnt ist. Solange dieser sozioökonomische Filter bestehen bleibt, ist die psychoanalytische Weiterbildung keine gleichwertige Karriereoption mehr, sondern ein Luxusgut, das sich nur eine Minderheit leisten kann – mit unabsehbaren Folgen für die Vielfalt und die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland.

Die Föderale Krise: Ein Flickenteppich der Chancen und Regelungen

Die durch das legislative Versäumnis des Bundes verursachte Finanzierungskrise der Psychotherapeuten-Weiterbildung entfaltet ihre Wirkung nicht in einem einheitlichen Vakuum. Aufgrund der föderalen Struktur des deutschen Gesundheitswesens, in dem die Länder über ihre Kammern für die Organisation der Weiterbildung und über ihre Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die ambulante Versorgung zuständig sind, bricht sich die bundesweite Krise in 16 unterschiedliche regionale Realitäten. Das Fehlen einer zentralen, bundeseinheitlichen Finanzierungsregelung hat die Länder und Selbstverwaltungsorgane gezwungen, eigenständig auf die drohende Lücke zu reagieren – oder eben nicht zu reagieren. Das Ergebnis ist ein heterogener und unübersichtlicher „Flickenteppich“ aus unterschiedlichen Förderprogrammen, widersprüchlichen rechtlichen Auslegungen und erheblichen Umsetzungsunterschieden. Diese föderale Fragmentierung verschärft die Krise, indem sie eine massive Rechts- und Planungsunsicherheit für den Nachwuchs schafft und die beruflichen Perspektiven von der reinen Zufälligkeit des Wohn- oder Studienortes abhängig macht.

Länder-Clustering nach Umsetzungsstand: Die „Vorreiter“, die „Implementierer“ und die „Nachzügler“

Eine systematische Analyse des Umsetzungsstandes in den 16 Bundesländern, basierend auf den offiziellen Veröffentlichungen der Landespsychotherapeutenkammern und Kassenärztlichen Vereinigungen (Stand Oktober 2025), offenbart eine deutliche Dreiteilung der Länder nach ihrem „Reifegrad“ bei der praktischen Implementierung und Finanzierung der neuen Weiterbildung. Diese drei Gruppen – die „Vorreiter“, die „Implementierer“ und die „Nachzügler“ – illustrieren das Ausmaß der föderalen Divergenz.

1. Die „Vorreiter“: Länder mit aktiver, aber unzureichender Förderung

Eine kleine Gruppe von Bundesländern hat die Dringlichkeit des Problems frühzeitig erkannt und proaktiv gehandelt, um den drohenden Stillstand im ambulanten Sektor abzuwenden. Zu diesen Vorreitern gehören insbesondere Rheinland-Pfalz, Sachsen und Hamburg. Ihre Kassenärztlichen Vereinigungen haben, oft in Kooperation mit den Landesministerien, eigenständige Förderprogramme aufgelegt, um die Anstellung von PiW in niedergelassenen Praxen finanziell zu unterstützen (Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, 2023; Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, 2024; Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, 2024). Diese Programme nutzen in der Regel Mittel aus den Strukturfonds nach § 105 SGB V und gewähren Praxen, die eine PiW-Stelle schaffen, einen monatlichen Gehaltszuschuss. Die Höhe dieses Zuschusses bewegt sich in einer Spanne von 2.700 bis 2.900 Euro pro Monat für eine Vollzeitstelle.

Diese Initiative ist ein entscheidender Schritt, da sie das Grundproblem – das Finanzierungsdefizit in der ambulanten Praxis – anerkennt und eine konkrete, wenn auch nur teilweise Lösung anbietet. Der Betrag ist so kalkuliert, dass er in etwa die Lücke zwischen den durch die PiW generierten EBM-Honoraren und den Kosten für ein angemessenes Bruttogehalt schließt. Allerdings decken diese Zuschüsse in der Regel nicht die indirekten Weiterbildungskosten für Supervision oder Theorie, die weiterhin eine Belastung für die Praxis oder die PiW darstellen. Obwohl diese Programme in ihrer Kapazität begrenzt und die verfügbaren Mittel oft schnell ausgeschöpft sind, haben sie in diesen Bundesländern als „Leuchtturmprojekte“ fungiert. Sie haben es ermöglicht, dass hier überhaupt die ersten ambulanten Weiterbildungsstellen nach neuem Recht entstehen konnten und eine minimale Infrastruktur aufgebaut wurde. Sie beweisen, dass eine Förderung prinzipiell möglich ist, verdeutlichen aber gleichzeitig die Notwendigkeit einer bundesweit einheitlichen und umfassenderen Lösung.

2. Die „Implementierer“: Länder mit rechtlichem Rahmen, aber ohne finanzielle Substanz

Die große Mehrheit der Bundesländer, darunter bevölkerungsreiche Staaten wie Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen, fällt in die Kategorie der „Implementierer“. In diesen Ländern haben die Landespsychotherapeutenkammern ihre Hausaufgaben gemacht: Sie haben rechtzeitig Weiterbildungsordnungen (WBO) verabschiedet, die sich eng an der Muster-WBO der BPtK orientieren, und die formalen Prozesse zur Akkreditierung von Weiterbildungsstätten etabliert (z.B. Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, 2024; Psychotherapeutenkammer Bayern, 2022). Die rechtlichen und administrativen Strukturen für die neue Weiterbildung sind also vorhanden.

Was jedoch fehlt, ist die finanzielle Substanz. Anders als die „Vorreiter“ haben die Kassenärztlichen Vereinigungen in diesen Ländern (mit wenigen Ausnahmen für sehr spezifische Bereiche wie die Neuropsychologie in Bayern) keine breiten Förderprogramme für die PiW-Weiterbildung aufgelegt. Die Förderung nach § 75a SGB V wird zwar für Ärzt*innen konsequent umgesetzt und erreicht dort Beträge von bis zu 5.800 Euro pro Monat, eine analoge, gleichwertige Förderung für Psychotherapeut*innen existiert jedoch nicht (Kassenärztliche Vereinigung Bayern, o. D.). Dieser Zustand führt zu einer paradoxen Situation: Es gibt offiziell akkreditierte Weiterbildungsstätten, aber kaum jemand kann oder will unter diesen Bedingungen eine Weiterbildungsstelle anbieten. Die praktische Umsetzung bleibt daher, wie die Analyse in Kapitel 4 zeigte, extrem schleppend. Es sind vor allem große, finanzstarke Kliniken, die aus Eigeninteresse erste Stellen schaffen. Der für die flächendeckende Versorgung entscheidende ambulante Sektor bleibt jedoch weitgehend brach. Diese Länder verlassen sich auf eine Lösung auf Bundesebene und haben bisher keine eigenen, nennenswerten finanziellen Initiativen gestartet.

3. Die „Nachzügler“: Länder mit verspäteter Regelung und unklarer Perspektive

Eine dritte Gruppe von Ländern hinkt selbst bei der Schaffung der formalen rechtlichen Grundlagen hinterher. Dazu gehören beispielsweise das Saarland, dessen umfassende WBO erst für 2025 geplant war, sowie mehrere Länder, in denen der Status wichtiger Regelungen, wie der zur Doppelapprobation, lange „ungeklärt“ blieb (z.B. Brandenburg, Thüringen) (Deutsche PsychotherapeutenVereinigung [DPtV], 2025). In diesen Bundesländern konnten bis weit ins Jahr 2024 hinein praktisch keine Weiterbildungen nach neuem Recht beginnen, da die administrativen und rechtlichen Voraussetzungen fehlten. Für Absolvent*innen aus diesen Regionen ist die Situation besonders prekär, da sie nicht einmal einen theoretischen Rahmen vorfinden, in dem sie ihre Weiterbildung planen könnten.

Dieser föderale Flickenteppich hat tiefgreifende Konsequenzen. Er schafft eine Drei-Klassen-Gesellschaft unter den angehenden Psychotherapeut*innen, deren berufliche Chancen nicht mehr von ihrer Qualifikation, sondern von ihrem Wohnort abhängen. Er fördert eine „Bildungsmigration“ von Absolvent*innen aus „Nachzügler“-Ländern in die wenigen „Vorreiter“-Regionen, was die regionalen Ungleichgewichte in der Versorgung weiter verschärfen könnte. Vor allem aber demonstriert diese föderale Krise eindrücklich das Versagen des Bundesgesetzgebers: Indem er keine klare und verbindliche bundeseinheitliche Regelung zur Finanzierung geschaffen hat, hat er die Tür für 16 verschiedene, unkoordinierte und letztlich unzureichende Insellösungen geöffnet und damit ein System der Ungleichheit und Rechtsunsicherheit geschaffen.

Die „Postleitzahlen-Lotterie“: Wie der Wohnort über Weiterbildungschancen und Finanzierungshilfen entscheidet

Die in den Länder-Clustern offenbarte föderale Fragmentierung der Weiterbildungslandschaft ist mehr als nur eine administrative Heterogenität. Für die Tausenden von neu approbierten Psychotherapeut*innen, die verzweifelt nach einer Weiterbildungsstelle suchen, manifestiert sich diese Zersplitterung als eine zutiefst ungerechte und willkürlich anmutende „Postleitzahlen-Lotterie“. Ob eine hochqualifizierte Absolventin die Chance erhält, ihren Berufsweg fortzusetzen, hängt in der Praxis weniger von ihrer Eignung, ihrem Engagement oder ihrer fachlichen Spezialisierung ab, sondern in entscheidendem Maße von ihrem Wohn- oder Studienort. Das Fehlen einer bundesweit einheitlichen und verbindlichen Finanzierungs- und Umsetzungsstrategie hat ein System der Ungleichheit geschaffen, das dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und dem Geist der Reform fundamental widerspricht.

Diese Lotterie manifestiert sich in zwei zentralen Dimensionen: der Verfügbarkeit von Weiterbildungsplätzen und dem Zugang zu finanzieller Förderung.

Erstens führt die ungleiche Verteilung von „Vorreiter“-, „Implementierer“- und „Nachzügler“-Ländern zu einer extremen regionalen Schieflage bei den tatsächlichen Weiterbildungschancen. Eine Absolventin, die ihr Studium beispielsweise in Rheinland-Pfalz abgeschlossen hat, trifft auf ein Ökosystem, in dem die Kassenärztliche Vereinigung das Problem proaktiv angegangen ist. Sie findet eine etablierte Förderrichtlinie vor, die Praxen einen finanziellen Anreiz bietet, eine PiW-Stelle zu schaffen (Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz [KV RLP], 2023). Zwar ist auch hier das Angebot an Plätzen weit geringer als die Nachfrage, aber es existiert zumindest ein sichtbarer Markt und eine realistische, wenn auch geringe, Chance auf einen geförderten Einstieg in die ambulante Weiterbildung. Die Universität Mainz hat mit dem „WePP“-Studiengang zudem ein strukturiertes, universitäres Weiterbildungsangebot geschaffen, das Planungssicherheit bietet (Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz [LPK RLP], o. D.).

Im krassen Gegensatz dazu steht eine Absolventin, die ihr Studium im Saarland oder in Mecklenburg-Vorpommern beendet hat. Hier trifft sie auf eine Landschaft, in der die rechtlichen Rahmenbedingungen erst verspätet geschaffen wurden oder finanzielle Förderprogramme für die psychotherapeutische Weiterbildung schlichtweg nicht existieren. Die Kassenärztlichen Vereinigungen mögen zwar die ärztliche Weiterbildung mit bis zu 5.800 Euro pro Monat fördern, doch eine analoge Regelung für PiW fehlt in ihren offiziellen Verlautbarungen (Kassenärztliche Vereinigung Saarland, o. D.; Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, o. D.). Die Wahrscheinlichkeit, hier eine ambulante Weiterbildungsstelle zu finden, tendiert gegen null. Die einzige verbleibende Option ist die Hoffnung auf eine der wenigen, hart umkämpften Stellen in einer Klinik, deren Schaffung jedoch, wie dargelegt, ebenfalls durch Finanzierungshürden gebremst wird. Die berufliche Perspektive dieser Absolventin ist somit, bei identischer Qualifikation, ungleich schlechter als die ihrer Kollegin in Rheinland-Pfalz.

Zweitens manifestiert sich die Postleitzahlen-Lotterie in den erheblichen finanziellen Unterschieden, selbst dort, wo Stellen existieren. Eine PiW, die das Glück hat, eine geförderte Stelle in Sachsen zu erhalten, profitiert von einem monatlichen Zuschuss von 2.700 Euro, der ihre Vergütung sichert (Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, 2024). Eine PiW in Hessen hingegen, wo die KVH die frühere Förderung für die alte Ausbildung explizit eingestellt hat, ohne einen Ersatz für die neue Weiterbildung zu schaffen, muss entweder eine Stelle in einer Klinik finden oder im ambulanten Bereich eine Anstellung akzeptieren, bei der das gesamte Finanzierungsdefizit von der Praxis getragen werden muss – was die Wahrscheinlichkeit eines solchen Angebots drastisch reduziert (Kassenärztliche Vereinigung Hessen, o. D.). In der Praxis bedeutet dies, dass eine PiW in einem Förderland ein deutlich höheres und sichereres Einkommen erzielen kann als eine Kollegin in einem Nicht-Förderland, obwohl beide dieselbe Arbeit verrichten und dieselben Weiterbildungsanforderungen erfüllen müssen.

Diese Ungleichheit hat tiefgreifende Konsequenzen. Sie fördert eine erzwungene Mobilität und einen potenziellen „Brain Drain“ aus strukturschwachen Regionen. Junge, hochqualifizierte Akademiker*innen sind gezwungen, ihre Heimatregion zu verlassen, um in einem der wenigen „Vorreiter“-Länder eine berufliche Perspektive zu finden. Dies konterkariert nicht nur die individuellen Lebensplanungen, sondern verschärft auch langfristig den Fachkräftemangel in den ohnehin schon unterversorgten ländlichen Gebieten der „Nachzügler“-Länder. Anstatt die Versorgung in der Fläche zu stärken, befeuert die föderale Zersplitterung die Konzentration von Fachkräften in wenigen, privilegierten Regionen.

Darüber hinaus schafft die Postleitzahlen-Lotterie eine massive Planungsunsicherheit, die den Geist der Reform untergräbt. Die Reform sollte einen klaren, verlässlichen und bundesweit einheitlichen Karriereweg etablieren. Die Realität ist ein unübersichtliches und sich ständig änderndes Labyrinth aus 16 verschiedenen Regelungssystemen. Für eine Absolventin ist es nahezu unmöglich, ihre berufliche Zukunft verlässlich zu planen. Sie muss nicht nur die Weiterbildungsordnungen, sondern auch die Förderrichtlinien, die politischen Prioritäten und die ungeschriebenen Regeln von 16 verschiedenen Bundesländern recherchieren und gegeneinander abwägen. Diese erzwungene, aufwendige und frustrierende Recherche ist eine zusätzliche Belastung, die die Attraktivität des Berufs weiter mindert. Das Fehlen einer zentralen, bundesweiten Regelung hat somit nicht nur eine Finanzierungslücke geschaffen, sondern auch das Versprechen von Transparenz, Einheitlichkeit und Verlässlichkeit gebrochen.

Rechtsunsicherheit im Übergang: Die Kontroverse der Doppelapprobation als Beispiel föderaler Zersplitterung

Die durch den föderalen Flickenteppich verursachte Systemkrise manifestiert sich nicht nur in der ungleichen Verteilung von Weiterbildungsplätzen und finanzieller Förderung, sondern auch in einer tiefgreifenden Rechtsunsicherheit, die insbesondere die sogenannte Übergangskohorte betrifft. Dies sind diejenigen Studierenden, die ihr Psychologiestudium vor dem Stichtag des 1. September 2020 begonnen haben und somit formal die Möglichkeit hätten, ihre Qualifizierung noch nach dem alten Psychotherapeutengesetz (PsychThG a.F.) abzuschließen. Die zentrale und für die Karriereplanung tausender junger Akademiker*innen existenzielle Frage, ob nach einer bereits erlangten neuen Approbation eine zweite, alte Approbation (z.B. in einem anderen Fachgebiet wie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) erworben werden kann – die sogenannte Doppelapprobation –, wurde vom Bundesgesetzgeber nicht explizit geregelt. Dieses legislative Vakuum wurde von den 16 Bundesländern höchst unterschiedlich und teils widersprüchlich gefüllt und dient als Paradebeispiel dafür, wie die föderale Zersplitterung nicht nur ökonomische, sondern auch gravierende rechtliche Ungleichheiten schafft.

Die Kontroverse um die Doppelapprobation wurzelt in der Attraktivität des alten Ausbildungsweges als Ausweichstrategie in der aktuellen Krise. Angesichts des Mangels an PiW-Stellen nach neuem Recht erscheint es für viele Absolvent*innen der Übergangskohorte rational, den vermeintlich etablierten und strukturell (wenn auch nicht finanziell) berechenbareren Weg der alten Ausbildung zu wählen. Ein besonders relevantes Szenario ist die Erweiterung der Qualifikation: Eine Absolventin, die nach neuem Recht als „Psychotherapeutin“ approbiert ist (was sie formal zur Behandlung aller Altersgruppen befähigt), könnte anstreben, zusätzlich die spezifische Fachkunde und Approbation als „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin“ nach altem Recht zu erwerben, um ihre Kompetenzen zu vertiefen und ihre beruflichen Chancen zu verbessern. Die Frage, ob dies rechtlich zulässig ist, wird jedoch von den zuständigen Landesprüfungsämtern und Ministerien fundamental unterschiedlich beantwortet. Eine systematische Erhebung der Regelungen in den Bundesländern, wie sie beispielsweise die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) regelmäßig durchführt, zeichnet das Bild einer tiefen Spaltung (DPtV, 2025).

Die Haltungen der Landesbehörden lassen sich in drei klar voneinander abgrenzbare Kategorien einteilen, die die föderale Willkür verdeutlichen:

  1. Positive Regelung und rechtliche Klarheit: Eine Gruppe von Ländern, darunter bevölkerungsreiche Staaten wie Berlin, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, hat sich für eine pragmatische und für die Betroffenen vorteilhafte Auslegung entschieden. Sie erlauben die Doppelapprobation explizit, solange die Zugangsvoraussetzungen – also der Studienbeginn vor dem Stichtag – erfüllt sind. In diesen Ländern wird argumentiert, dass der Erwerb einer zusätzlichen Qualifikation im Interesse der Versorgungsvielfalt und der beruflichen Flexibilität der Therapeut*innen liegt. Diese positive Regelung schafft für die Übergangskohorte in diesen Bundesländern eine wertvolle Rechtssicherheit und eine wichtige strategische Option, um dem aktuellen PiW-Stellenmangel zu entgehen.
  2. Negative Regelung und strikte Auslegung: Im direkten Gegensatz dazu steht eine Gruppe von Ländern, angeführt von Bayern und Hamburg, die eine strikt ablehnende Haltung einnehmen. Sie argumentieren, dass mit dem Erwerb der neuen Approbation als „Psychotherapeut*in“ der Qualifizierungsweg nach neuem Recht unumkehrbar eingeschlagen sei und eine Rückkehr in das auslaufende alte System ausgeschlossen ist. Eine Doppelapprobation wird hier als systemwidrig betrachtet und ist nicht möglich. Diese restriktive Auslegung des Übergangsrechts (§ 27 PsychThG) schränkt die berufliche Flexibilität der Betroffenen in diesen Ländern erheblich ein und nimmt ihnen die Möglichkeit, ihre Qualifikation zu erweitern oder auf den etablierten alten Ausbildungsweg auszuweichen.
  3. Ungeklärte Lage und administrative Hängepartie: Die größte und für die Betroffenen problematischste Gruppe umfasst eine Vielzahl von Ländern, darunter Baden-Württemberg, Brandenburg und die meisten ostdeutschen Länder. Hier haben die zuständigen Ministerien und Landesprüfungsämter bis heute keine verbindliche und öffentlich kommunizierte Regelung getroffen. Der Status ist offiziell „Ungeklärt“ (DPtV, 2025). Diese administrative Hängepartie zwingt Weiterbildungsinstitute und Ausbildungskandidat*innen in einen Zustand maximaler Unsicherheit. Institute können keine Curricula für die Übergangskohorte verlässlich planen, und Absolvent*innen können ihre berufliche Zukunft nicht gestalten, da sie nicht wissen, welcher Qualifizierungsweg ihnen offensteht.

Diese föderale Zersplitterung in der Auslegung eines Bundesgesetzes ist mehr als nur ein juristisches Detail. Sie hat tiefgreifende praktische Konsequenzen. Sie schafft eine weitere Dimension der „Postleitzahlen-Lotterie“: Die fundamentalen Karriere- und Lebensentscheidungen hochqualifizierter Akademiker*innen hängen nicht von bundesweit einheitlichen Kriterien ab, sondern von der juristischen Auslegungspraxis eines einzelnen Landesbeamten oder Ministeriums. Dies widerspricht dem Geist der Reform, die eine Stärkung und Vereinheitlichung des Berufsstandes zum Ziel hatte, und birgt zudem erhebliches Potenzial für juristische Auseinandersetzungen und Klageverfahren. Die Kontroverse der Doppelapprobation ist somit ein prägnantes Symptom für das grundlegendere Problem der föderalen Krise: Das Versäumnis des Bundes, zentrale Fragen des Übergangs klar und verbindlich zu regeln, hat ein Machtvakuum geschaffen, das von den Ländern uneinheitlich und teils willkürlich gefüllt wird – zulasten der Rechtssicherheit und Planbarkeit für eine ganze Generation angehender Psychotherapeut*innen.

Die Versorgungskrise: Die tickende Zeitbombe für die Patient*innenversorgung

Die bisherigen Kapitel haben die systemischen Blockaden im Ausbildungssystem nach der Reform von 2019 analysiert – eine Marktkrise, eine Finanzkrise und eine föderale Krise, die zusammen einen „gläsernen Flaschenhals“ für den psychotherapeutischen Nachwuchs bilden. Diese Probleme im Ausbildungssystem wären für sich genommen bereits gravierend. Ihre volle, gesellschaftliche Sprengkraft entfalten sie jedoch erst im Kontext einer parallel ablaufenden, unaufhaltsamen Entwicklung: einer demografischen Krise innerhalb des bestehenden Berufsstandes. Die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland steuert auf eine „perfekte Sturm“-Situation zu, in der ein durch den Ausbildungsstau verursachter Mangel an Nachwuchskräften auf eine massive, altersbedingte Pensionierungswelle trifft. Diese Kollision von Angebots-Implosion und Nachfrage-Explosion stellt eine direkte und unmittelbare Bedrohung für die psychotherapeutische Versorgungssicherheit in den kommenden Jahren dar und macht die Lösung der Finanzierungsfrage zu einer Angelegenheit von höchster gesellschaftlicher Dringlichkeit.

Angebots-Implosion: Die demografische Analyse der Ruhestandswelle bei Psychotherapeut*innen

Die Ärztestatistik der Bundesärztekammer und die Mitgliederstatistiken der Landespsychotherapeutenkammern zeichnen bei oberflächlicher Betrachtung zunächst ein positives Bild: Die Gesamtzahl der approbierten Psychotherapeut*innen in Deutschland ist in den letzten Jahren stetig gestiegen (Bundesärztekammer, 2024). Dieses quantitative Wachstum verdeckt jedoch eine tiefgreifende und alarmierende demografische Realität: Die aktive, insbesondere die vertragspsychotherapeutisch tätige Profession, ist überdurchschnittlich alt und steht kurz vor dem Eintritt in das Rentenalter. Eine detaillierte Analyse der Altersstruktur offenbart eine demografische Zeitbombe, deren Ticken in den letzten Jahren immer lauter geworden ist.

Daten aus dem Jahr 2022 zeigen, dass etwa 55 % der Psychologischen Psychotherapeuten und 56 % der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 50 Jahre oder älter waren (zitiert nach Die deutsche Psychotherapielandschaft, 2025). Diese Zahlen verdeutlichen, dass mehr als die Hälfte des Berufsstandes sich in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens befindet. Noch präziser werden die Daten, wenn man die Altersgruppe betrachtet, die unmittelbar vor dem Ruhestand steht. Analysen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bestätigen diesen Befund auf regionaler Ebene. So waren beispielsweise in Niedersachsen Ende 2024 rund 32,5 % der Vertragspsychotherapeut*innen über 60 Jahre alt (KV Niedersachsen, 2025). In anderen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt lag dieser Anteil zwar mit knapp 17 % niedriger, was auf die spätere Etablierung des Berufsstandes in den neuen Bundesländern zurückzuführen ist, jedoch nähert sich auch hier ein signifikanter Teil der Altersgrenze (KV Sachsen-Anhalt, 2025). Bundesweite Prognosen, die auf diesen Daten basieren, kommen zu einem einhelligen Schluss: Bis zum Jahr 2030 werden, je nach Schätzung, zwischen 40 % und 50 % der heute praktizierenden Psychotherapeut*innen ihre Tätigkeit altersbedingt beenden (BPtK, 2025b; Nübling et al., 2010).

Diese bevorstehende Pensionierungswelle stellt eine massive Bedrohung für die Kontinuität der Versorgung dar. Um das Ausmaß der Herausforderung zu quantifizieren, muss man den jährlichen Ersatzbedarf berechnen. Bei einer Gesamtzahl von rund 58.000 approbierten Psychotherapeut*innen im Jahr 2022 bedeutet ein altersbedingter Abgang von 40 % in den nächsten zehn Jahren, dass im Durchschnitt pro Jahr über 2.300 Therapeut*innen ersetzt werden müssen, nur um den Status quo zu halten. Die Realität ist jedoch noch dramatischer, da die Annahme einer Eins-zu-eins-Nachbesetzung nicht mehr trägt.

Verschärft wird diese rein quantitative Betrachtung durch einen qualitativen Wandel in den Arbeitsmodellen und der Berufsauffassung, der die effektive Versorgungskapazität pro Kopf reduziert. Der traditionelle, in Vollzeit tätige Praxisinhaber, der 40 oder mehr Stunden pro Woche arbeitet, wird zunehmend zu einem Auslaufmodell. Die nachrückende Generation von Therapeut*innen ist überwiegend weiblich (ca. 78 % der Psycholog*innen sind Frauen) und präferiert aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexible Anstellungsverhältnisse und Teilzeitmodelle (Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2025). Bereits 2021 arbeitete „knapp die Hälfte“ der Therapeut*innen in Teilzeit, mit steigender Tendenz (Die deutsche Psychotherapielandschaft, 2025). Dies hat eine fundamentale Konsequenz für die Bedarfsplanung: Um die Versorgungskapazität eines in den Ruhestand gehenden, vollzeitlich tätigen Therapeuten zu ersetzen, werden zukünftig nicht eine, sondern schätzungsweise 1,3 bis 1,5 neue Fachkräfte in Teilzeit benötigt.

Dieser Korrekturfaktor erhöht den realen Nachwuchsbedarf erheblich. Um allein die altersbedingten Abgänge zu kompensieren, müssten jährlich nicht nur 2.300 neue Therapeut*innen ausgebildet werden, sondern eher 3.000 bis 3.500, um das gleiche Volumen an verfügbaren Behandlungsstunden zu gewährleisten. Diese Zahl berücksichtigt noch nicht einmal den zusätzlich steigenden Bedarf in der Bevölkerung. Die Analyse der Abschlusszahlen aus dem alten Ausbildungssystem zeigt, dass in den besten Jahren lediglich 1.200 bis 1.500 neue Therapeut*innen pro Jahr in das System kamen (BPtK, 2023). Dies verdeutlicht, dass selbst das alte System den zukünftigen Ersatzbedarf bei weitem nicht hätte decken können. Die Reform war also auch aus dieser demografischen Perspektive zwingend notwendig, da sie eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten versprach.

Die aktuelle Situation kehrt dieses Ziel jedoch in sein Gegenteil um. Die Angebots-Implosion durch die Pensionierungswelle trifft exakt auf den Moment, in dem die Ausbildungspipeline durch die ungelöste Finanzierungsfrage blockiert ist. Anstatt die Zahl der Nachwuchskräfte zu erhöhen, um die demografische Lücke zu schließen, produziert das System derzeit einen Stau an qualifizierten, aber nicht weitergebildeten Absolvent*innen. Die Konsequenz ist eine sich unweigerlich öffnende Schere: Das Angebot an verfügbaren therapeutischen Stunden wird in den kommenden Jahren sinken, während der Bedarf weiter steigt. Diese Entwicklung ist keine vage Zukunftsprognose mehr; sie ist bereits heute in der Realität sichtbar. Erste Kassenärztliche Vereinigungen, insbesondere in ländlichen und ostdeutschen Regionen, meldeten bereits 2024 und 2025 eine steigende Zahl an unbesetzten Kassensitzen, für die sich trotz Ausschreibung keine Nachfolger*innen finden (zitiert nach Versorgungszahlen Psychotherapie, 2025). Die demografische Zeitbombe hat zu ticken begonnen, und die blockierte Weiterbildungsreform verhindert, dass sie entschärft werden kann.

Nachfrage-Explosion: Prognosen zum steigenden Therapiebedarf bis 2030

Die im vorherigen Abschnitt skizzierte, demografisch bedingte Angebots-Implosion trifft auf eine ebenso dynamische und gegenläufige Entwicklung auf der Nachfrageseite: eine seit Jahren stetig wachsende und sich weiter beschleunigende Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen. Diese „Nachfrage-Explosion“ ist kein kurzfristiger Trend, sondern das Ergebnis tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen und zunehmender Belastungsfaktoren. Die Kombination aus sinkendem Angebot und steigendem Bedarf ist der Kern der drohenden Versorgungskrise. Während die Angebotsseite durch die blockierte Weiterbildungsreform geschwächt wird, wird die Nachfrageseite durch mehrere, sich gegenseitig verstärkende Treiber befeuert.

Erstens ist ein langfristiger Anstieg der Inanspruchnahme von Psychotherapie zu verzeichnen. Epidemiologische Studien und Versorgungsdaten der Krankenkassen belegen, dass die Zahl der Menschen, die wegen psychischer Erkrankungen professionelle Hilfe suchen, in den letzten zwei Jahrzehnten nahezu kontinuierlich gestiegen ist. So hat sich die Inanspruchnahme von Psychotherapie seit der Jahrtausendwende nahezu verdoppelt (BPtK, o. D.). Dieser Trend ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Ein zentraler Aspekt ist die erfolgreiche Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen in der Gesellschaft. Offene Debatten über Depressionen, Angststörungen oder Burnout haben die Hemmschwelle gesenkt, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig ist das Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung gestiegen; psychische Gesundheit wird zunehmend als integraler Bestandteil des allgemeinen Wohlbefindens verstanden. Darüber hinaus haben sich auch die Indikationen für eine Psychotherapie erweitert, und Menschen suchen heute bei einem breiteren Spektrum von Problemlagen therapeutische Unterstützung als noch vor zwanzig Jahren.

Zweitens haben spezifische Krisen der jüngsten Vergangenheit diesen langfristigen Trend massiv akzeleriert. Die COVID-19-Pandemie wirkte hier als Brandbeschleuniger. Studien belegen einen signifikanten Anstieg von psychischen Belastungen wie Angst, Depressionen und Essstörungen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen (Plötner et al., 2022). Psychische Erkrankungen waren im Jahr 2021 die häufigste Ursache für Krankenhausbehandlungen bei 10- bis 17-Jährigen, wobei die Zahl der stationären Behandlungen aufgrund von Depressionen bereits zwischen 2015 und 2019 um 24 % gestiegen war (Statistisches Bundesamt, 2023). Die Pandemie hat nicht nur neue Erkrankungen ausgelöst, sondern auch bestehende psychische Probleme verschärft und damit einen Nachfrage-Tsunami erzeugt, der das bereits angespannte Versorgungssystem zusätzlich unter Druck setzte. Auch nachfolgende gesellschaftliche Krisen – wie der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise und die Inflation – haben als chronische Stressoren zu einer weiteren Zunahme psychischer Belastungen beigetragen.

Drittens führen demografische Veränderungen zu einem strukturell steigenden Bedarf. Die alternde Gesellschaft bedeutet eine Zunahme altersassoziierter psychischer Erkrankungen wie Demenzen oder Depressionen im Alter. Gleichzeitig führt die Zunahme chronischer körperlicher Erkrankungen (z.B. Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen) zu einem steigenden Bedarf an psychotherapeutischer Begleitung (Psychoonkologie, Psychokardiologie etc.).

Diese Treiber – Entstigmatisierung, Krisenfolgen und Demografie – münden in konkrete, quantitative Prognosen. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) prognostiziert auf der Basis demografischer Alterung und der beobachteten Trends in der Inanspruchnahme einen Anstieg der Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen um 23 % bis zum Jahr 2030 (Zi, 2023). Diese Zahl ist eine konservative Schätzung, die die vollen Auswirkungen der jüngsten Krisen möglicherweise noch unterschätzt. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kommt in ihren Analysen zu ähnlichen Schlussfolgerungen und formuliert ihre Forderungen nach einer Sicherung des Fachkräftenachwuchses explizit vor dem Hintergrund dieses prognostizierten Bedarfsanstiegs (BPtK, 2025b).

Die Realität dieser Nachfrage-Explosion ist bereits heute für Patient*innen schmerzhaft spürbar. Die Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz sind seit Jahren unzumutbar lang und ein deutlicher Indikator für das bestehende massive Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage. Bereits vor der Pandemie betrug die durchschnittliche Wartezeit vom ersten Kontakt bis zum Beginn einer Richtlinientherapie rund 20 Wochen, also fast fünf Monate (BPtK, 2018). Diese Situation hat sich durch die Pandemie weiter verschärft, insbesondere für Kinder und Jugendliche, wo sich die Wartezeiten laut Berichten von Fachverbänden nahezu verdoppelt haben (Plötner et al., 2022). Diese langen Wartezeiten sind nicht nur eine unzumutbare Belastung für die Betroffenen und ihre Familien, sondern sie haben auch gravierende gesundheitliche und volkswirtschaftliche Folgen. Studien belegen, dass unbehandelte oder zu spät behandelte psychische Erkrankungen zu einer Chronifizierung der Symptome führen, die Behandlungserfolge verschlechtern und die Kosten für das Gesundheitssystem durch längere Krankheitsverläufe, Arbeitsausfälle und die Inanspruchnahme anderer medizinischer Leistungen in die Höhe treiben (Retzbach, 2023).

Die Prognose für 2030 ist somit eindeutig: Einem um 23 % oder mehr steigenden Bedarf wird, wie im vorherigen Kapitel dargelegt, ein durch die Pensionierungswelle um potenziell 40-50 % schrumpfendes Angebot an Therapeut*innen gegenüberstehen. Die Schere zwischen Nachfrage und Angebot wird sich dramatisch öffnen. Die bereits heute unerträglichen Wartezeiten werden sich weiter verlängern, und der Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung wird für viele Menschen noch schwieriger, wenn nicht unmöglich werden.

Teil III: Gesichter der Krise – Die „Generation Warteschleife“

Die vergebliche Suche: Narrative Rekonstruktion einer Odyssee

Die in den vorhergehenden Kapiteln analysierten Systemkrisen – der Phantommarkt, die finanzielle Toxizität, der föderale Flickenteppich und die drohende Versorgungslücke – sind mehr als nur abstrakte, datenbasierte Konstrukte. Sie manifestieren sich in der konkreten, oft zermürbenden Lebensrealität tausender hochqualifizierter junger Akademiker*innen. Dieser Abschnitt übersetzt die harten Fakten in menschliche Erfahrung, indem er die „Ground Truth“ der „Generation Warteschleife“ rekonstruiert. Er folgt der fiktiven, aber auf Dutzenden von realen Berichten aus Online-Communitys und Foren basierenden Geschichte von Dr. Anna M., einer frisch approbierten Psychotherapeutin, auf ihrer monatelangen Odyssee auf der Suche nach einer Weiterbildungsstelle in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie. Ihre Geschichte macht die systemischen Hürden greifbar und verleiht der Krise ein Gesicht.

Das Bewerbungs-Dilemma: Zwischen Hoffnung und Resignation

Dr. Anna M., 30 Jahre alt, hat ihr anspruchsvolles, reformiertes Psychologiestudium mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie mit Bestnoten abgeschlossen. Nach dem erfolgreichen Bestehen der staatlichen psychotherapeutischen Prüfung hält sie stolz ihre Approbationsurkunde in den Händen. Sie ist nun rechtlich befugt, die Heilkunde auszuüben – ein Moment, auf den sie fünf Jahre lang hingearbeitet hat. Ihr Berufswunsch ist klar: Sie möchte Fachpsychotherapeutin für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie werden. Sie ist fasziniert von den psychodynamischen Konzepten, hat ihre Masterarbeit in diesem Bereich geschrieben und ist überzeugt, dass dieser Ansatz ihr am besten liegt. Voller Hoffnung und Tatendrang beginnt sie im Herbst 2024 ihre Suche nach einer Weiterbildungsstelle. Sie weiß, dass es schwierig werden wird – die Gerüchte über die ungelöste Finanzierung haben sich im Studium herumgesprochen –, aber sie ist optimistisch, dass ihre exzellenten Qualifikationen und ihre hohe Motivation ihr eine Tür öffnen werden.

Ihre Odyssee beginnt auf den einschlägigen Jobportalen. Sie startet ihre Suche auf der ZPID Jobbörse, dem Fachportal, das ihr von Professor*innen empfohlen wurde. Sie gibt die Suchbegriffe „Psychotherapeut in Weiterbildung“ und „tiefenpsychologisch“ ein. Die Ergebnisliste ist ernüchternd kurz. Es gibt eine Handvoll Treffer, die meisten davon von großen psychosomatischen Rehabilitationskliniken. Sie bewirbt sich auf alle passenden Stellen. Parallel weitet sie ihre Suche auf allgemeine Portale wie StepStone und Indeed aus. Hier ist das Ergebnis noch frustrierender. Die Suche nach „PiW Psychoanalyse“ oder „PiW Tiefenpsychologie“ liefert Dutzende von irrelevanten Treffern – Beratungsfirmen, die „PIW“ im Namen tragen, oder Stellen für andere Berufsgruppen in psychiatrischen Einrichtungen. Nach stundenlanger, mühsamer Recherche identifiziert sie bundesweit weniger als ein Dutzend potenziell passende Ausschreibungen. Zur Probe gibt sie „Psychotherapeut in Weiterbildung Verhaltenstherapie“ ein. Der Bildschirm füllt sich. Seite um Seite mit konkreten Angeboten von Kliniken, Ambulanzen und sogar einigen größeren Praxen. Das 50:1-Verhältnis, von dem die Fachverbände sprechen, wird für sie zur sichtbaren, demotivierenden Realität.

Die ersten Wochen vergehen. Anna M. erhält die ersten Rückmeldungen – oder vielmehr, sie erhält keine. Die meisten ihrer Bewerbungen bleiben unbeantwortet. Von den wenigen Kliniken, die reagieren, erhält sie standardisierte Absagen. Eine Klinik teilt ihr am Telefon mit, dass die Stelle zwar „verfahrensoffen“ ausgeschrieben sei, man aber aufgrund der internen Strukturen und Supervisorenkapazitäten de facto nur Bewerber*innen mit VT-Schwerpunkt berücksichtigen könne. Der „integrative Mantel“ entpuppt sich für sie als das, was er ist: eine Fassade. In einem Online-Forum liest sie die Erfahrungen anderer, die ihre eigene widerspiegeln: „Ich habe mich auf eine ‚integrative‘ Stelle beworben, im Gespräch kam dann raus, dass es keinen einzigen TP-Supervisor im Haus gibt. Ich hätte alles extern organisieren und selbst bezahlen müssen.“ (zitiert nach Reddit-Forum, 2025). Die Hoffnung beginnt zu schwinden und weicht einer wachsenden Resignation. Das Gefühl, hochqualifiziert, aber unerwünscht zu sein, nagt an ihrem Selbstwertgefühl. Der anfängliche Stolz auf die Approbation verkehrt sich in das Gefühl, einen wertlosen Titel erworben zu haben.

Das Informations-Chaos: Die mühsame Navigation durch 16 intransparente Kammersysteme

Nachdem die Suche auf den öffentlichen Portalen gescheitert ist, beginnt für Anna M. die nächste, noch mühsamere Phase ihrer Odyssee: die direkte Recherche bei den potenziellen Weiterbildungsstätten. Sie erkennt, dass sie proaktiv auf die Institute und Kliniken zugehen muss. Doch hier stößt sie auf die nächste systemische Hürde: das Informations-Chaos, das aus der föderalen Zersplitterung resultiert. Es gibt kein zentrales, bundesweites Register, das alle akkreditierten Weiterbildungsstätten und ihre aktuellen Angebote auflistet. Stattdessen muss sie sich durch die 16 teilweise unübersichtlichen und veralteten Webseiten der Landespsychotherapeutenkammern kämpfen.

Ihre Recherche wird zu einer Sisyphusarbeit. Sie verbringt Tage damit, veraltete PDF-Listen herunterzuladen, unklare Verzeichnisse zu durchforsten und die Webseiten Dutzender psychoanalytischer Institute zu besuchen. Das Bild, das sich ihr bietet, ist konsistent und deprimierend. Die meisten Webseiten der traditionellen Institute sind im Übergang stecken geblieben. Sie bewerben prominent die auslaufende Ausbildung für PiA nach altem Recht. Informationen zur neuen Weiterbildung für PiW finden sich oft nur in einem versteckten Untermenü oder in einem kurzen, vagen Statement. Immer wieder liest sie Variationen desselben Satzes: „Aufgrund der ungeklärten Finanzierungssituation können wir derzeit leider keine Weiterbildung nach neuem Recht anbieten. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald es Neuigkeiten gibt.“ (APB Berlin, 2025; BPI Berlin, 2025). Der „gläserne Flaschenhals“ wird für sie zur digitalen Realität. Sie sieht die Namen der Institute, die sie aus dem Studium kennt und bewundert, sie sieht die rechtliche Möglichkeit – aber die Tür bleibt verschlossen.

Sie konzentriert ihre Suche auf die „Vorreiter“-Länder. Sie recherchiert die Förderprogramme der KV Rheinland-Pfalz und der KV Sachsen. Sie findet heraus, dass Praxen hier einen Zuschuss erhalten können. Doch auch hier stößt sie auf Hürden. Die Programme sind oft an spezifische, unterversorgte Regionen gebunden. Die Zahl der geförderten Plätze ist streng limitiert und oft bereits für Jahre im Voraus vergeben. Sie schreibt Praxen in diesen Regionen an, erhält aber oft die Antwort, dass man trotz Förderung das wirtschaftliche Restrisiko und den organisatorischen Aufwand scheue. Eine Praxisinhaberin schreibt ihr ehrlich: „Der Zuschuss ist eine Hilfe, aber er deckt bei weitem nicht alle Kosten, insbesondere nicht den Aufwand für die Supervision. Ich kann es mir im Moment einfach nicht leisten, Sie anzustellen.“

Die Odyssee von Anna M. illustriert das systemische Versagen auf der individuellen Ebene. Ihre vergebliche Suche ist kein Einzelschicksal, sondern das typische Ergebnis einer Reform, die den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht hat. Sie hat eine Generation von hochqualifizierten, approbierten Psychotherapeut*innen geschaffen, ihnen aber die notwendigen Strukturen für ihren Berufseinstieg verweigert. Die Frustration, die Unsicherheit und die emotionale Belastung, die mit dieser monatelangen, ergebnislosen Suche verbunden sind, sind der Nährboden für die Strategien der Verzweiflung, die im nächsten Kapitel analysiert werden.

Strategien der Verzweiflung: Zwischen Kompromiss und Kapitulation

Die in der vorherigen narrativen Rekonstruktion geschilderte, monatelange und oft fruchtlose Odyssee auf der Suche nach einer Weiterbildungsstelle bleibt für die „Generation Warteschleife“ nicht ohne Folgen. Der anhaltende Zustand der Unsicherheit, die wiederholten Zurückweisungen und die Konfrontation mit einem dysfunktionalen System zwingen die neu approbierten Psychotherapeut*innen, ihre ursprünglichen Karrierepläne und fachlichen Überzeugungen fundamental in Frage zu stellen. Aus der anfänglichen Hoffnung und dem Tatendrang erwächst eine existenzielle Notlage, die die Betroffenen zu schwierigen, oft schmerzhaften Entscheidungen und Kompromissen zwingt. Diese Entscheidungen sind keine freien, auf fachlichen Präferenzen basierenden Wahlakte mehr, sondern entwickeln sich zu regelrechten Strategien der Verzweiflung. Sie reichen von pragmatischen Anpassungen über prekäre „Workarounds“ bis hin zur vollständigen Kapitulation vor den systemischen Hürden. Die Analyse dieser Strategien offenbart die tiefgreifenden psychologischen und berufspolitischen Kosten der unvollendeten Reform.

Der erzwungene Verfahrenswechsel: Die pragmatische, aber oft ungewollte Flucht in die Verhaltenstherapie

Die am weitesten verbreitete und in Online-Communitys am häufigsten diskutierte Strategie im Umgang mit dem Phantommarkt für psychodynamische Verfahren ist der Wechsel zur Verhaltenstherapie (VT). Angesichts der im Verhältnis von 50:1 erdrückenden Dominanz von VT-Stellen auf dem Markt (basierend auf der Analyse von Jobportalen wie ZPID, StepStone & Indeed, 2025) erscheint dieser Schritt für viele als der einzig logische und pragmatische Ausweg aus der beruflichen Sackgasse. Es ist der Weg des geringsten Widerstands, ein Kompromiss, der zwar die Aufgabe der ursprünglichen fachlichen Heimat bedeutet, aber zumindest die Perspektive auf ein gesichertes Einkommen und den Fortgang der beruflichen Karriere verspricht. Diese Entwicklung ist jedoch kein Ausdruck einer plötzlichen Massenkonversion zu den theoretischen Prinzipien der Verhaltenstherapie, sondern in den meisten Fällen eine erzwungene, von ökonomischer Notwendigkeit diktierte Entscheidung (pia.forum Berlin, 2023).

Die Attraktivität der Verhaltenstherapie in der aktuellen Krise speist sich aus mehreren Quellen, die in scharfem Kontrast zur Situation in der Psychoanalyse und Tiefenpsychologie stehen. Erstens, und am wichtigsten, ist die schiere Verfügbarkeit von Stellen. Wie die Marktanalyse in Kapitel 4 gezeigt hat, existiert für die VT ein sichtbarer und funktionierender, wenn auch kompetitiver Arbeitsmarkt. Kliniken und große Ambulanzen schreiben aktiv VT-Stellen aus und bieten strukturierte Weiterbildungsprogramme an. Für eine Absolventin wie die fiktive Dr. Anna M. bedeutet dies den Unterschied zwischen hunderten von Absagen oder unbeantworteten E-Mails auf der einen und realen Einladungen zu Vorstellungsgesprächen auf der anderen Seite.

Zweitens wird die VT-Weiterbildung von vielen als strukturell klarer und finanziell transparenter wahrgenommen. Die Weiterbildungscurricula sind oft stark manualisiert und standardisiert, was eine hohe Planbarkeit suggeriert. Noch entscheidender ist jedoch der finanzielle Aspekt. Da die indirekten Weiterbildungskosten in der VT traditionell geringer sind, ist es für Arbeitgeber wirtschaftlich darstellbarer, eine VT-Stelle anzubieten. Angebote wie die der Schön Klinik, die eine komplette Weiterbildung inklusive aller Nebenkosten im Rahmen eines regulären Gehalts versprechen, sind zwar auch in der VT eine Ausnahme, setzen aber einen Maßstab, von dem die psychodynamische Welt weit entfernt scheint (Schön Klinik Bad Arolsen, 2025).

In den Diskussionen der Betroffenen wird dieser Wechsel oft als ein schmerzhafter Prozess der Neuorientierung beschrieben. Ein Nutzer in einem Fachforum fasst die Zerrissenheit vieler zusammen: „Eigentlich schlägt mein Herz für die Tiefenpsychologie, aber ich habe jetzt monatelang gesucht und nichts gefunden. Ich kann es mir nicht mehr leisten zu warten. Ich bewerbe mich jetzt auf VT-Stellen, auch wenn es sich wie Verrat an mir selbst anfühlt.“ (anonymisierter Nutzer, Reddit, 2025b). Diese Aussage verdeutlicht, dass der Verfahrenswechsel oft nicht aus fachlicher Überzeugung, sondern aus purer existenzieller Not erfolgt. Es ist eine pragmatische Kapitulation vor den Realitäten eines dysfunktionalen Marktes.

Die berufspolitischen Implikationen dieses Trends sind gravierend. Er führt zu einem massiven „Brain Drain“ aus den psychodynamischen Verfahren. Talentierte, motivierte und hochqualifizierte Absolvent*innen, die sich bewusst für eine psychoanalytische oder tiefenpsychologische Ausrichtung entschieden haben, werden vom System gezwungen, ihre fachliche Identität aufzugeben. Dies führt nicht nur zu einer persönlichen Demotivierung, sondern auch zu einer langfristigen Schwächung der psychodynamischen Therapierichtungen. Die Institute verlieren potenziellen Nachwuchs, der Berufsstand verliert an Vielfalt und die zukünftige Patient*innenversorgung wird homogener. Die aktuelle Marktlage zwingt eine ganze Generation von Therapeut*innen in eine Konformität, die weder ihren Neigungen noch der Vielfalt menschlicher Leidenszustände gerecht wird. Der erzwungene Verfahrenswechsel ist somit das vielleicht deutlichste Symptom für das Marktversagen und die tiefgreifenden, unbeabsichtigten Konsequenzen des legislativen Versäumnisses der Reform. Er zeigt, wie eine rein ökonomische Fehlsteuerung direkt in die inhaltliche und strukturelle Zukunft eines ganzen Berufsfeldes eingreift.

Prekäre „Workarounds“: Honorartätigkeiten und Scheinselbstständigkeit als Notlösungen

Für diejenigen angehenden Psychotherapeut*innen, die den schmerzhaften Kompromiss eines Verfahrenswechsels nicht eingehen wollen oder können und an ihrem Wunsch nach einer psychodynamischen Weiterbildung festhalten, beginnt oft eine Suche nach alternativen Wegen abseits des regulären Stellenmarktes. Da der offizielle Markt für psychoanalytische und tiefenpsychologische PiW-Stellen, wie dargelegt, faktisch nicht existiert, sind die Betroffenen gezwungen, auf prekäre „Workarounds“ zurückzugreifen. Diese Arrangements bewegen sich oft in einer rechtlichen Grauzone und reproduzieren exakt jene ausbeuterischen Strukturen der Selbstständigkeit und des finanziellen Risikos, die die Reform eigentlich überwinden sollte. An die Stelle des versprochenen, sozial abgesicherten Angestelltenverhältnisses treten Konstruktionen wie freie Mitarbeit auf Honorarbasis oder andere Formen der Scheinselbstständigkeit. Diese Notlösungen sind keine echten Alternativen, sondern Strategien der Verzweiflung, die es den PiW zwar ermöglichen, die für die Weiterbildung notwendigen praktischen Stunden zu sammeln, dies jedoch zu einem hohen persönlichen und finanziellen Preis.

Das am häufigsten diskutierte Modell in Fachforen ist die Tätigkeit als „freie Mitarbeiterin“ oder auf Honorarbasis in einer Institutsambulanz oder einer größeren psychotherapeutischen Praxis. In einem solchen Arrangement wird die PiW nicht als Arbeitnehmerin angestellt, sondern agiert formal als selbstständige Unternehmerin. Sie erhält keinen festen Monatslohn, sondern ein Honorar pro durchgeführter Therapiesitzung. Von diesem Honorar behält das Institut oder die Praxis in der Regel einen signifikanten Anteil (oft 40-60 %) für die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Organisation und, im besten Fall, für einen Teil der Supervision ein. Von dem verbleibenden Betrag muss die PiW nicht nur ihren gesamten Lebensunterhalt bestreiten, sondern auch die vollen Kosten für ihre Sozialversicherungen (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung), ihre Berufshaftpflichtversicherung und, entscheidend, die erheblichen Kosten für die externen Weiterbildungselemente wie Lehranalyse und zusätzliche Supervision selbst finanzieren.

Diese Konstruktion ist eine direkte Fortsetzung der ökonomischen Logik des alten PiA-Systems unter neuen rechtlichen Vorzeichen. Während die PiA formal im „Ausbildungsverhältnis“ stand, agiert die PiW hier als „Selbstständige“. Das Ergebnis ist jedoch dasselbe: Das gesamte wirtschaftliche Risiko wird auf die Person in Weiterbildung abgewälzt. Sie trägt das Ausfallrisiko bei kurzfristigen Absagen von Patient*innen, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub und keinen Kündigungsschutz. Rechtlich ist eine solche Konstruktion oft hochproblematisch und bewegt sich am Rande der Scheinselbstständigkeit, insbesondere wenn die PiW weisungsgebunden in die Strukturen des Instituts eingebunden ist und keine eigenen unternehmerischen Freiheiten besitzt.

In den Communitys wird die Zerrissenheit der Betroffenen deutlich. Einerseits werden solche Angebote scharf kritisiert und als „Selbstausbeutung“ und „Rückfall in PiA-Zeiten“ bezeichnet. Andererseits berichten viele, dass ihnen von Instituten genau solche Modelle als einzige Option angeboten werden. Ein Forenmitglied beschreibt das Dilemma: „Das Institut hat mir angeboten, auf Honorarbasis zu arbeiten. Ich weiß, dass das prekär ist, aber es ist die einzige Möglichkeit, meine TP-Weiterbildung überhaupt anzufangen. Soll ich das machen oder weiter arbeitslos bleiben?“ (anonymisierter Nutzer, Reddit, 2025a). Diese Frage verdeutlicht den enormen Druck, der die Betroffenen dazu zwingt, Arrangements zu akzeptieren, die den Zielen der Reform diametral entgegenstehen.

Einige Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben diese Grauzone sogar formalisiert, indem sie Regelungen geschaffen haben, die es einer approbierten, aber noch nicht fachkundigen Psychotherapeutin ermöglichen, ihre Leistungen über die Abrechnungsnummer einer/s bereits niedergelassenen Supervisor*in oder Praxisinhaber*in abzurechnen (Psychotherapeutenkammer Hessen, o. D.). Obwohl dies auf den ersten Blick die Abrechnung ermöglicht, zementiert es das Abhängigkeitsverhältnis und schafft die Grundlage für die beschriebenen Honorarmodelle, ohne ein echtes Angestelltenverhältnis zu begründen.

Diese „Workarounds“ sind somit keine nachhaltige Lösung, sondern ein Symptom des Systemversagens. Sie ermöglichen es einigen wenigen Instituten, die Weiterbildung ohne adäquate Finanzierung „irgendwie“ anzubieten, und einigen wenigen PiW, ihre Weiterbildung unter prekären Bedingungen zu beginnen. Langfristig sind die Konsequenzen jedoch verheerend. Sie untergraben den neu gewonnenen Status der PiW als Arbeitnehmerin, sie schaffen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft innerhalb des Nachwuchses (diejenigen in regulären Klinik-Stellen vs. diejenigen in prekären Honorar-Arrangements) und sie signalisieren der Politik, dass das System auch ohne eine umfassende Finanzierungslösung irgendwie weiterläuft. Damit reduzieren sie den politischen Druck für eine echte, nachhaltige Reform und tragen dazu bei, den Zustand der ungelösten Finanzierungsfrage und der damit verbundenen Prekarität auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Die Entscheidung für einen solchen „Workaround“ ist somit für die Einzelne oft ein notwendiger Überlebensschritt, für das System als Ganzes jedoch ein Schritt in die falsche Richtung.

Der unfaire Vergleich: Die Kluft zur ärztlichen Weiterbildung als Quelle von Frustration und politischer Forderung

Innerhalb der vielfältigen Strategien der Verzweiflung, die von angehenden Psychotherapeut*innen diskutiert und verfolgt werden, kristallisiert sich ein wiederkehrendes und emotional hoch aufgeladenes Narrativ heraus: der Vergleich mit der ärztlichen Facharztweiterbildung. Diese Gegenüberstellung ist mehr als nur ein rhetorisches Mittel; sie ist ein zentraler Referenzpunkt, an dem die Betroffenen die Ungerechtigkeit und die strukturellen Defizite ihrer eigenen Situation messen. Die eklatante Diskrepanz zwischen der etablierten, vollfinanzierten und sozial abgesicherten Weiterbildung von Assistenzärzt*innen und der prekären, von Unsicherheit und Selbstbeteiligung geprägten Realität der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PiW) ist eine ständige Quelle von Frustration, Demotivation und einem tiefen Gefühl der Geringschätzung. Gleichzeitig dient dieser Vergleich den Fachverbänden als das wirkmächtigste politische Argument in ihrer Forderung nach einer grundlegenden Reform der Finanzierung.

Die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen der ärztlichen Weiterbildung stehen in einem scharfen Kontrast zur Situation der PiW. Ein*e approbierte*r Ärzt*in, der/die eine Facharztweiterbildung beginnt, tritt in ein seit Jahrzehnten etabliertes und klar reguliertes System ein. Er/sie wird als Assistenzärzt*in in einer Klinik oder, im Falle der Allgemeinmedizin, in einer Praxis in einem regulären Angestelltenverhältnis beschäftigt. Die Vergütung erfolgt nach spezifischen Ärztetarifverträgen (z.B. TV-Ärzte), die ein Einstiegsgehalt von rund 61.000 bis 78.000 Euro brutto pro Jahr vorsehen (Doctari, 2025). Dies allein stellt bereits einen signifikanten Unterschied zum typischen E13-Gehalt einer/s PiW dar.

Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Behandlung der indirekten Weiterbildungskosten. Die gesamte Facharztweiterbildung, einschließlich aller obligatorischen curricularen Bestandteile, wird als integraler Teil der vergüteten Tätigkeit verstanden und vom Arbeitgeber vollständig finanziert. Dazu gehören die Teilnahme an internen und externen Fortbildungen, die theoretische Wissensvermittlung und, ganz zentral, die Supervision. Selbst psychotherapeutische Weiterbildungsinhalte, wie sie beispielsweise für die Facharztweiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie erforderlich sind (inklusive Selbsterfahrung und Fallsupervision), sind vollständig in das Gehalt und die Arbeitszeit integriert (LVR-Klinik Viersen, o. D.). Ein*e Assistenzärzt*in zahlt für seine/ihre Weiterbildung nichts. Im ambulanten Sektor, insbesondere in der Allgemeinmedizin, wird die Finanzierung durch einen robusten, bundesweiten Fördermechanismus nach § 75a SGB V sichergestellt, bei dem Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen paritätisch einen monatlichen Gehaltszuschuss von bis zu 5.800 Euro pro Stelle leisten (Kassenärztliche Bundesvereinigung [KBV], o. D.).

Für die PiW-Generation, die mit den Zielen der Reform angetreten ist, genau diese Gleichstellung mit den akademischen Heilberufen zu erreichen, ist die Konfrontation mit dieser Realität zutiefst desillusionierend. In den Online-Communitys ist der Vergleich allgegenwärtig und wird als Beleg für eine Zwei-Klassen-Medizin empfunden. Ein häufig gelesener Kommentar lautet: „Wir haben dieselbe Studiendauer, wir haben die Approbation, wir behandeln dieselben Patient*innen, oft in denselben multiprofessionellen Teams. Warum werden unsere ärztlichen Kolleg*innen für ihre Weiterbildung fair bezahlt, während wir für unsere noch draufzahlen müssen?“ (anonymisierter Nutzer, Reddit, 2025a). Dieses Gefühl der Ungleichbehandlung untergräbt die Anerkennung des eigenen Berufsstandes und führt zu einem Gefühl, als Heilberufler*innen zweiter Klasse behandelt zu werden. Es kratzt an der beruflichen Identität und dem Selbstwertgefühl einer ganzen Generation, die eigentlich mit dem Versprechen angetreten war, endlich auf Augenhöhe mit der Ärzteschaft zu agieren.

Die Fachverbände haben die politische Sprengkraft dieses Vergleichs erkannt und ihn zum zentralen Hebel ihrer politischen Argumentation gemacht. In jeder Stellungnahme, jedem offenen Brief und jeder Anhörung wird die Forderung nach einer Finanzierung „analog zur ärztlichen Weiterbildung“ wiederholt (z.B. BPtK, 2025b). Diese Strategie ist aus mehreren Gründen äußerst wirksam:

  1. Sie etabliert einen unanfechtbaren Referenzpunkt: Der Vergleich entkräftet das Argument der Kostenträger, eine Vollfinanzierung von Weiterbildung sei systemfremd oder unüblich. Er verweist auf einen etablierten, funktionierenden und gesellschaftlich akzeptierten Mechanismus innerhalb desselben Gesundheitssystems.
  2. Sie appelliert an das politische Prinzip der Gleichbehandlung: Sie rahmt die Forderung nicht als Wunsch nach einer Sonderbehandlung, sondern als legitimen Anspruch auf die Beseitigung einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung zweier akademischer Heilberufe.
  3. Sie liefert eine konkrete Blaupause für die Lösung: Die Verbände müssen keine abstrakten neuen Modelle erfinden, sondern können auf die bewährte Struktur des § 75a SGB V verweisen und dessen Übertragung auf die psychotherapeutische Weiterbildung fordern.

Der unfaire Vergleich ist somit mehr als nur eine Quelle individueller Frustration. Er ist der analytische Kern, der das Systemversagen am deutlichsten offenlegt, und zugleich das stärkste politische Instrument im Kampf um die Vollendung der Reform. Er bündelt die Enttäuschung der Betroffenen und transformiert sie in eine klare, legitime und schwer zu ignorierende politische Forderung. Solange diese Kluft zur ärztlichen Weiterbildung besteht, wird die psychotherapeutische Profession keine Ruhe geben, denn es geht um nichts Geringeres als die Anerkennung ihres Berufs als gleichwertiger akademischer Heilberuf – das zentrale, noch uneingelöste Versprechen der Reform von 2019.

Die letzte Konsequenz: Berufliche Neuorientierung und Abwanderung aus dem System

Wenn der pragmatische Kompromiss eines Verfahrenswechsels nicht gewollt ist und die prekären „Workarounds“ der Scheinselbstständigkeit als unzumutbar oder unauffindbar erscheinen, stehen viele neu approbierte Psychotherapeut*innen, die an ihrem psychodynamischen Berufswunsch festhalten, vor einer letzten, drastischen Konsequenz: der beruflichen Neuorientierung und der Abwanderung aus dem klinisch-therapeutischen Versorgungssystem. Diese Entscheidung, die oft am Ende eines langen und zermürbenden Prozesses der vergeblichen Suche und der finanziellen Frustration steht, stellt die ultimative Kapitulation vor den unüberwindbaren systemischen Hürden dar. Sie ist nicht nur eine persönliche Tragödie für hochmotivierte und exzellent ausgebildete Individuen, sondern auch ein immenser volkswirtschaftlicher Verlust und eine direkte Gefährdung der zukünftigen Versorgungsvielfalt. Jeder einzelne Fall einer solchen Abwanderung ist ein direkter Beleg für das Scheitern der Reform, den psychotherapeutischen Nachwuchs im System zu halten.

Die Diskussionen in den Online-Communitys der Betroffenen offenbaren ein breites Spektrum an erwogenen Alternativkarrieren, die sich in zwei Hauptkategorien einteilen lassen: die Abwanderung in angrenzende Berufsfelder und die geografische Abwanderung ins Ausland.

Die Abwanderung in angrenzende, nicht-klinische Berufsfelder ist die häufiger diskutierte Option. Absolvent*innen eines Masterstudiums in Klinischer Psychologie und Psychotherapie sind hochqualifizierte Fachkräfte, deren Kompetenzen in Diagnostik, Beratung, Kommunikation und menschlichem Verhalten auch außerhalb des GKV-Systems stark nachgefragt sind. In den Foren werden daher aktiv alternative Karrierewege ausgelotet. Dazu gehören Positionen in der Unternehmensberatung, im Personalwesen (Human Resources), im Coaching, in der Marktforschung oder in der psychologischen Forschung an Universitäten. Ein sarkastischer Kommentar in einem Reddit-Thread, der die Situation auf den Punkt bringt, lautete: „Man kann ja stattdessen Scrum Master werden, das ist ja ähnlich wie Gruppentherapie.“ (Reddit, 2025b). Auch wenn dies ironisch gemeint ist, spiegelt es eine bittere Realität wider: Die Betroffenen erkennen, dass ihre Fähigkeiten in anderen Sektoren, die eine klare Karriereperspektive und eine faire Vergütung ohne jahrelange finanzielle Hürden bieten, möglicherweise besser aufgehoben sind.

Diese berufliche Neuorientierung wird oft als eine temporäre Übergangslösung gerahmt – eine Möglichkeit, die Wartezeit auf eine finanzierbare Weiterbildungsstelle zu überbrücken, ohne in die Arbeitslosigkeit zu rutschen. Die Betroffenen hoffen, „ein paar Jahre in der Beratung“ zu arbeiten, um Geld zu verdienen und finanzielle Rücklagen zu bilden, mit denen sie sich die Weiterbildung später „leisten“ können. Diese Strategie ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person nach mehreren Jahren in einem gut bezahlten und etablierten Job in der Privatwirtschaft in die finanziell prekäre und strukturell unsichere Welt der psychotherapeutischen Weiterbildung zurückkehrt, ist gering. Jeder „temporäre“ Ausstieg birgt die immense Gefahr, zu einem permanenten Verlust für das Versorgungssystem zu werden. Die Reform treibt somit aktiv die qualifiziertesten Köpfe, die sie eigentlich für die klinische Versorgung gewinnen wollte, in die Arme der Privatwirtschaft.

Die zweite, seltener diskutierte, aber nicht zu vernachlässigende Strategie ist die geografische Abwanderung ins Ausland. Einige Betroffene erwägen, ihre Weiterbildung in Ländern wie der Schweiz oder Österreich zu absolvieren. Diese Option ist jedoch, insbesondere für die psychodynamischen Verfahren, mit erheblichen eigenen Hürden verbunden. Ein internationaler Vergleich der Ausbildungsmodelle zeigt, dass die Systeme in der Schweiz und Österreich ebenfalls auf dem „Trainee-als-Investor“-Modell basieren, das eine erhebliche Selbstfinanzierung durch die Ausbildungskandidat*innen erfordert (BDP, o. D.). Eine Flucht vor den Kosten ist dies also in der Regel nicht. Dennoch mögen die dortigen Strukturen in manchen Aspekten als klarer oder zugänglicher erscheinen. Für die deutsche Versorgungslage ist jedoch entscheidend, dass auch hier das Risiko eines permanenten „Brain Drains“ besteht. Wer seine Weiterbildung im Ausland absolviert, dort berufliche und soziale Netzwerke aufbaut, kehrt möglicherweise nicht mehr nach Deutschland zurück.

Die letzte Konsequenz der ungelösten Finanzierungsfrage ist somit der aktive Verlust von hochqualifiziertem Humankapital. Das deutsche Bildungssystem investiert erhebliche öffentliche Mittel in die fünfjährige universitäre Ausbildung dieser zukünftigen Therapeut*innen. An dem entscheidenden Punkt, an dem diese Investition sich für die Gesellschaft – in Form von Versorgungsleistung – auszahlen soll, lässt das System sie fallen. Anstatt die letzte Meile der Qualifizierung zu finanzieren, schickt es sie in eine Warteschleife, die viele zur Aufgabe zwingt. Diese Abwanderung ist kein individuelles Versagen, sondern das logische Resultat eines irrationalen Systems. Es ist die ultimative Verschwendung von Talent, Motivation und öffentlichen Geldern und der letzte, unumstößliche Beweis dafür, dass die aktuelle Situation nicht nur ungerecht für die Betroffenen, sondern auch zutiefst schädlich für die Gesellschaft als Ganzes ist. Jede/r Therapeut*in, der/die das System verlässt, ist ein direkter Verlust für Dutzende von zukünftigen Patient*innen, die auf ihrer Warteliste hätten stehen können ().

Teil IV: Die Akteure im Konflikt – Zwischen Fortschritt und Blockade

Die Krise der Psychotherapeuten-Weiterbildung ist kein unabwendbares Schicksal, sondern das Ergebnis eines komplexen Aushandlungsprozesses zwischen verschiedenen Akteuren mit fundamental gegensätzlichen Interessen und unterschiedlichen Machtressourcen. Das Verständnis der aktuellen Lage erfordert daher eine präzise Analyse der beteiligten Interessengruppen, ihrer strategischen Profile, ihrer Allianzen und ihrer Konfliktlinien. Auf der einen Seite hat sich eine bemerkenswert geschlossene und politisch hochprofessionelle „Pro-Finanzierungs-Allianz“ formiert, die von der gesamten Profession getragen wird und für eine nachhaltige, gesetzlich verankerte Lösung kämpft. Auf der anderen Seite stehen die „Kostenbremser“, primär vertreten durch die Kostenträger, die aus Sorge um die Beitragsstabilität strukturelle Mehrkosten zu verhindern suchen. Zwischen diesen beiden Polen agiert die Politik als zögerlicher Vermittler, gefangen im Spannungsfeld zwischen ihrem Versorgungsauftrag und den Realitäten des Bundeshaushalts. Dieses Kapitel dekonstruiert die Strategien und Argumentationslinien dieser Akteure und analysiert, wie ihr Zusammenspiel den bisherigen Verlauf der Krise bestimmt hat.

Die „Pro-Finanzierungs-Allianz“: Eine geschlossene Front der Profession

Das vielleicht bemerkenswerteste Phänomen in der Auseinandersetzung um die Weiterbildungsfinanzierung ist die Formierung einer breiten, geeinten und strategisch klug agierenden Allianz, die nahezu die gesamte psychotherapeutische Profession umfasst. Von den Studierendenvertretungen an der Basis über die approbierten PiW, die traditionellen Ausbildungsinstitute und die großen Berufsverbände bis hin zur Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) als offiziellem Organ der Selbstverwaltung ziehen alle zentralen Akteure an einem Strang. Diese Geschlossenheit ist in der oft von internen „Schulenstreits“ und partikularen Interessen geprägten Geschichte der Psychotherapie keine Selbstverständlichkeit. Sie ist der entscheidende Faktor, der es der Profession ermöglicht hat, dem erheblichen politischen und ökonomischen Widerstand der Kostenträger standzuhalten und das Thema überhaupt auf der politischen Agenda zu platzieren. Die „Pro-Finanzierungs-Allianz“ agiert dabei nicht als monolithischer Block, sondern zeichnet sich durch eine hochentwickelte, wenn auch teils informelle Arbeitsteilung aus, in der verschiedene Akteure unterschiedliche, sich gegenseitig verstärkende Rollen einnehmen. An der Spitze dieser Bewegung, als politische und strategische Avantgarde, stehen dabei insbesondere die Fachverbände der psychoanalytischen und tiefenpsychologischen Psychotherapie.

Die Avantgarde: Direkte Lobbyarbeit der Fachverbände (DGPT und VAKJP)

Während die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) als Dachorganisation die Gesamtinteressen aller Psychotherapeut*innen vertritt und in ihrer Kommunikation naturgemäß eine breite, verfahrensübergreifende Perspektive einnehmen muss, waren es in der spezifischen Auseinandersetzung um die Finanzierungslücke vor allem die Fachverbände der psychodynamischen Verfahren, die die Rolle der politischen Avantgarde übernahmen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP) traten hierbei als die sichtbarsten und strategisch wirkmächtigsten Motoren des direkten politischen Engagements in Erscheinung. Ihre führende Rolle ist kein Zufall. Da die psychoanalytischen und tiefenpsychologisch fundierten Weiterbildungen aufgrund ihrer spezifischen curricularen Anforderungen an Supervision und Selbsterfahrung von der Finanzierungslücke am härtesten und existenziellsten betroffen sind, war der Handlungsdruck für diese Verbände am größten. Sie erkannten früher und klarer als andere, dass das Versäumnis des Gesetzgebers nicht nur ein finanzielles Ärgernis, sondern eine direkte Bedrohung für die Zukunft ihrer Therapierichtungen darstellte. Ihre Reaktion war eine beeindruckende Demonstration professioneller und koordinierter Interessenvertretung, die sich durch eine kluge Arbeitsteilung zwischen formaler Lobbyarbeit und bündnisorientierter Kampagnenarbeit auszeichnete.

Die DGPT: Die formale, institutionelle Speerspitze

Die DGPT, als eine der größten und ältesten Fachgesellschaften für psychodynamische Verfahren, nahm in dem Konflikt die Rolle der formalen, institutionellen Speerspitze ein. Ihre Strategie zielte primär auf die direkte, hochoffizielle Intervention in den politischen und legislativen Prozess. Sie agierte als das professionelle, technokratische Gesicht der Bewegung, das die komplexen Probleme in eine präzise juristische und gesundheitspolitische Sprache übersetzte, um auf höchster administrativer Ebene – in Ministerien und Parlamentsausschüssen – ernst genommen zu werden. Diese Strategie manifestierte sich in mehreren zentralen Aktionen.

Ein entscheidendes Instrument der DGPT war die frühzeitige und kontinuierliche formale Kommunikation mit der Politik. Bereits im März 2023, lange vor der Eskalation im GVSG-Prozess, wies die DGPT in einem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf die drohende „Lücke in der Finanzierung“ hin, nachdem Vorschläge für eine Zusatzfinanzierung vom Ministerium abgelehnt worden waren (DGPT, 2025a). Diese frühe Warnung etablierte die DGPT als eine vorausschauende Akteurin und verlieh ihren späteren, schärferen Forderungen eine größere Glaubwürdigkeit. Sie konnte fortan argumentieren, dass die Krise nicht überraschend kam, sondern das Ergebnis eines sehenden Auges ignorierten Problems war. Interne Formate wie das „Berufspolitische Seminar“ dienten dabei als wichtige Plattformen, um innerhalb des Verbandes einen Konsens über die strategische Ausrichtung zu bilden und die Argumentationslinien zu schärfen (DGPT, 2024a).

Ihre wirkungsvollste Waffe war jedoch die direkte Intervention in Gesetzgebungsverfahren. Die schriftliche Stellungnahme der DGPT zum Kabinettsentwurf des GVSG vom Juni 2024 ist ein Paradebeispiel für hochprofessionelle Lobbyarbeit (DGPT, 2024a). Das Dokument beschränkte sich nicht auf eine pauschale Kritik, sondern lieferte eine detaillierte juristische und ökonomische Analyse der Schwachstellen des Entwurfs. Entscheidend war hierbei das strategische Framing: Die DGPT argumentierte nicht primär aus der Perspektive der finanziellen Not des Nachwuchses – ein Argument, das leicht als Partikularinteresse abgetan werden könnte. Stattdessen rahmte sie das Problem als eine systemische Gefahr für die öffentliche Daseinsvorsorge. Die zentrale Botschaft war, dass die unzureichende Finanzierung unausweichlich zu einem Mangel an Weiterbildungsstellen führen und damit einen „zeitnahen erheblichen Versorgungsengpass“ verursachen würde (DGPT, 2024a). Mit dieser Argumentation adressierte die DGPT die Politik auf der Ebene ihrer Kernverantwortung – der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung – und erhöhte den Druck, eine nachhaltige Lösung zu finden, die über die Interessen einer einzelnen Berufsgruppe hinausgeht. Die Stellungnahme beließ es zudem nicht bei der Kritik, sondern formulierte konkrete, juristisch ausformulierte Vorschläge zur Änderung der relevanten Paragrafen im Sozialgesetzbuch, was ihre Rolle als konstruktive und kompetente Partnerin unterstrich.

Die VAKJP: Die meisterhafte Bündnispolitikerin und Kampagnenführerin

Während die DGPT primär auf der formalen, institutionellen Ebene agierte, übernahm die VAKJP die komplementäre Rolle der bündnisorientierten Kampagnenführerin und öffentlichen Mobilisiererin. Als Vertreterin der analytischen Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen konnte die VAKJP aus einer Position besonderer moralischer Legitimität heraus agieren – es ging ihr vordergründig um die psychische Gesundheit der verletzlichsten Gruppe der Gesellschaft. Die VAKJP erkannte frühzeitig, dass der Kampf gegen die übermächtig erscheinenden Gegner (Kostenträger und Teile der Politik) nicht allein zu gewinnen war. Ihre Strategie war daher von Anfang an auf die Bildung eines „breiten Bündnisses“ ausgerichtet (VAKJP, o. D.).

Ein zentrales Instrument dieser Strategie war ihre Webseite, die sie zu einem dynamischen Informations-Hub der gesamten Protestbewegung ausbaute. Anstatt nur die eigene Position darzustellen, dokumentierte die VAKJP akribisch alle relevanten Aktivitäten aller Partner der „Pro-Finanzierungs-Allianz“. Von Pressemappen über Statements, Interviews, offene Briefe bis hin zu den Details der Bundestagspetition wurde alles zentral gesammelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (VAKJP, o. D.). Diese Praxis schuf eine unschätzbare Transparenz und ein kollektives Gedächtnis der Bewegung. Sie ermöglichte es Journalist*innen, Politiker*innen und den Betroffenen selbst, den Verlauf des Konflikts lückenlos nachzuvollziehen. Damit positionierte sich die VAKJP nicht als konkurrierende Einzelakteurin, sondern als integrative Dienstleisterin für das gemeinsame Anliegen.

Ihre bündnispolitische Meisterschaft zeigte sich insbesondere in der Unterstützung der von der Basis ausgehenden Petition Kiunke. Anstatt die Initiative als Konkurrenz zu sehen, erkannte die VAKJP ihr enormes politisches Potenzial und unterstützte sie von Anfang an mit ihrer gesamten organisatorischen Kraft. Sie bewarb die Petition, feierte deren Erfolg öffentlich und betonte stets den Charakter einer gemeinsamen Anstrengung der gesamten Profession (DGPT, 2024b). Diese Fähigkeit, Graswurzel-Aktivismus zu erkennen, zu fördern und in die eigene strategische Arbeit zu integrieren, zeugt von hoher politischer Intelligenz.

Gleichzeitig agierte die VAKJP auch auf der Ebene der direkten politischen Kommunikation. Sie war Mitunterzeichnerin des „Gemeinsamen Briefs“ aller relevanten Verbände und Kammern an Gesundheitsminister Karl Lauterbach im März 2023, der als einer der ersten geschlossenen Appelle der gesamten Profession gilt (DPV, 2023). Darüber hinaus reagierte sie agil auf politische Entwicklungen. Als der Bundesrat im September 2023 seine unterstützende Entschließung fasste, begrüßte die VAKJP dies umgehend in einer öffentlichen Stellungnahme und nutzte das politische Momentum, um den Druck auf die Bundesregierung weiter zu erhöhen (VAKJP, o. D.).

Die Synergie der Avantgarde: Ein koordinierter Zwei-Fronten-Angriff

Die wahre Stärke der Avantgarde lag jedoch nicht in den Einzelleistungen der DGPT oder der VAKJP, sondern in der synergetischen Verschränkung ihrer komplementären Strategien. Gemeinsam führten sie einen hochentwickelten Zwei-Fronten-Angriff auf die politische Blockade. Die DGPT führte den Kampf an der „Inside-Game“-Front: die direkte, technokratische und juristisch fundierte Auseinandersetzung in den Ministerien, Ausschüssen und formellen Anhörungen. Sie lieferte die inhaltliche Substanz, die „Munition“ in Form von präzisen Analysen und Gesetzesvorschlägen. Die VAKJP orchestrierte derweil das „Outside-Game“: die öffentliche Mobilisierung, die Schaffung von medialem und politischem Druck durch Kampagnen, Bündnisse und die Emotionalisierung des Themas.

Diese beiden Strategien verstärkten sich gegenseitig. Die öffentlichen Proteste und die breite Unterstützung der Petition, die von der VAKJP maßgeblich mitgetragen wurden, schufen die politische Dringlichkeit, die den formalen Stellungnahmen der DGPT überhaupt erst Gehör in den Ministerien verschaffte. Umgekehrt verliehen die professionellen und detaillierten Analysen der DGPT den öffentlichen Forderungen der Protestbewegung die notwendige Seriosität und Glaubwürdigkeit. Sie machten deutlich, dass es sich nicht um einen uninformierten Aufschrei, sondern um eine fundierte Kritik handelte. Dieses Zusammenspiel verhinderte, dass die Politik die Bewegung entweder als unprofessionell abtun oder als rein technisches Problem ignorieren konnte. Es war die Kombination aus emotionalem Druck von der Straße und rationalem Druck aus den Fachgremien, die die Politik letztlich zum Handeln zwang. Dieser koordinierte Ansatz, der weit über die Partikularinteressen einzelner Institute oder Verfahrensschulen hinausging und das gemeinsame Ziel in den Vordergrund stellte, macht die DGPT und die VAKJP zu den effektiven Anführern der „Pro-Finanzierungs-Allianz“ und zur wahren Avantgarde des politischen Kampfes um die Zukunft der Psychotherapeutenausbildung.

Die strategische Partnerschaft: Koordiniertes Vorgehen im Hintergrund (DPV)

Während die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP) als die lauten und sichtbaren Motoren des politischen Kampfes agierten, nahm ein dritter, ebenso wichtiger Akteur eine fundamental andere, aber nicht weniger strategische Rolle ein: die Deutsche Psychoanalytische Vereinigung (DPV). Auf den ersten Blick erscheint die DPV in der öffentlichen Auseinandersetzung um die Weiterbildungsfinanzierung bemerkenswert zurückhaltend. Eine systematische Analyse ihrer öffentlichen Kommunikationskanäle – Pressemitteilungen, Stellungnahmen, Social-Media-Aktivitäten – im Zeitraum von 2023 bis 2025 fördert kaum eigenständige, prominente Wortmeldungen zur akuten Finanzierungskrise zutage. Die letzten auffindbaren offiziellen Stellungnahmen der DPV zu Ausbildungsfragen datieren aus der Zeit vor der Verabschiedung der Reform in den Jahren 2018 und 2019, als die grundlegenden Weichen für das neue Gesetz gestellt wurden (DPV, 2019). Dieses scheinbare Schweigen in der Hochphase des Konflikts ist jedoch kein Zeichen von Desinteresse, Passivität oder strategischer Irrelevanz. Im Gegenteil, es ist Ausdruck einer hochgradig professionalisierten und koordinierten Arbeitsteilung innerhalb der psychoanalytischen Verbändelandschaft. Die DPV agierte nicht als passive Beobachterin, sondern als strategische Partnerin im Hintergrund, die durch ihre enge Kooperation mit der DGPT die politische Schlagkraft der gemeinsamen Front erst ermöglichte.

Das Schlüssel zum Verständnis der Rolle der DPV liefert der Verband selbst. Auf ihrer Webseite kommuniziert die DPV im Bereich „Berufspolitik“ explizit und unmissverständlich ihre strategische Ausrichtung: Sie agiert in berufspolitischen Belangen „eng mit der DGPT (…) zusammen“ (DPV, o. D.-a). Diese kurze Aussage ist mehr als nur ein Lippenbekenntnis; sie ist die offizielle Beschreibung eines etablierten und bewährten Kooperationsmodells. Die DPV, als die deutsche Zweiggesellschaft der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV) und damit eine der traditionsreichsten und wissenschaftlich renommiertesten psychoanalytischen Organisationen, verzichtet bewusst darauf, eine eigene, parallele Front in der tagespolitischen Auseinandersetzung mit Ministerien und Parlamenten zu eröffnen. Stattdessen überlässt sie die primäre öffentliche und formale Kommunikation zur Finanzierungskrise strategisch der DGPT.

Diese Arbeitsteilung ist aus mehreren Gründen hochgradig effizient und politisch klug. Erstens vermeidet sie widersprüchliche Botschaften. In der komplexen Welt der Gesundheitspolitik ist es für eine Interessengruppe fatal, wenn verschiedene Verbände mit leicht abweichenden Forderungen oder unterschiedlichen Tonlagen an die Politik herantreten. Dies erzeugt Verwirrung, schwächt die Verhandlungsposition und bietet der Gegenseite die Möglichkeit, die Akteure gegeneinander auszuspielen („Teile und herrsche“). Indem die DPV der DGPT die Rolle der offiziellen, gebündelten Stimme überlässt, wird sichergestellt, dass die psychoanalytische Gemeinschaft mit einer einzigen, klaren und konsistenten Botschaft spricht. Dies maximiert die Effizienz der Kommunikation und erhöht die Wahrscheinlichkeit, von der Politik als einheitlicher und verlässlicher Verhandlungspartner wahrgenommen zu werden.

Zweitens bündelt sie Ressourcen und Expertise. Anstatt dass beide Verbände parallel eigene, ressourcenintensive Apparate für die tagespolitische Lobbyarbeit unterhalten – also das ständige Monitoring von Gesetzesvorhaben, das Verfassen von Stellungnahmen und die Teilnahme an Anhörungen –, können sie ihre Kräfte konzentrieren. Die DGPT übernimmt die Federführung in der direkten politischen Auseinandersetzung, während die DPV ihre Ressourcen auf andere Kernaufgaben fokussieren kann. Die DPV agiert dabei jedoch nicht unbeteiligt, sondern unterstützt die Arbeit der DGPT im Hintergrund. Dies geschieht vermutlich durch interne Mobilisierung ihrer Mitglieder, die oft auch Mitglieder der DGPT sind, durch fachliche Zuarbeit in gemeinsamen Gremien und Arbeitsgruppen und durch die Stärkung der gemeinsamen Position in nicht-öffentlichen Kanälen und Sondierungsgesprächen. Diese stille, aber essenzielle Zuarbeit liefert der DGPT die fachliche Tiefe und die breite Legitimation, die sie für ihr öffentliches Auftreten benötigt.

Drittens ermöglicht diese Aufgabenteilung der DPV, sich auf ihre eigene strategische Nische zu konzentrieren und ihre spezifische Stärke auszuspielen. Während die DGPT primär als gesundheitspolitischer Akteur agiert, positioniert sich die DPV stärker als wissenschaftliche und gesellschaftspolitische Stimme. Ein Blick auf ihre öffentlichen Stellungnahmen zeigt, dass sich die DPV zu Themen wie dem Klimaschutz, dem Nahostkonflikt oder den Auswirkungen digitaler Medien äußert – Themen, die eine breitere gesellschaftliche Relevanz besitzen (DPV, o. D.-b). Damit pflegt sie ein anderes, eher intellektuelles und kulturpolitisches Profil. Dieses Profil stärkt indirekt auch die Position in der Gesundheitspolitik, da es die Psychoanalyse nicht nur als medizinisches Heilverfahren, sondern als relevante gesellschaftskritische Denkschule positioniert.

Das koordinierte Vorgehen von DGPT und DPV ist somit ein exzellentes Beispiel für eine erfolgreiche strategische Allianz, die auf einer klaren Rollenverteilung und gegenseitigem Vertrauen basiert. Es zeigt eine hohe strategische Reife, die über die Eitelkeiten einzelner Organisationen hinausgeht und das gemeinsame, übergeordnete Ziel – die Sicherung der Zukunft der psychoanalytischen Ausbildung – in den Vordergrund stellt. Die Zurückhaltung der DPV im tagespolitischen Kampf ist also kein Zeichen von Schwäche, sondern ein integraler Bestandteil einer intelligenten, mehrgleisigen Strategie. Sie sichert die Flanke, stärkt die gemeinsame Front und ermöglicht es der Avantgarde (DGPT und VAKJP), ihre Angriffe auf die politische Blockade mit maximaler Wucht und ohne interne Störfeuer zu führen. Das Ergebnis ist eine politische Schlagkraft, die die psychoanalytischen Verbände als Einzelkämpfer niemals hätten erreichen können. Es ist ein Lehrstück darin, wie eine scheinbar stille Präsenz im Hintergrund eine der wirkungsvollsten Formen politischer Unterstützung sein kann.

Die intellektuelle Flanke: Die Rolle der Universitäten (IPU Berlin) bei der Formung des öffentlichen Diskurses

Neben den klassischen Formen der Interessenvertretung durch Fachverbände und Berufsständische Organisationen trat im Kampf um die Weiterbildungsfinanzierung ein weiterer, einzigartiger Akteur auf den Plan, der eine entscheidende Lücke in der Kommunikationsstrategie der „Pro-Finanzierungs-Allianz“ füllte: die Internationale Psychoanalytische Universität (IPU) Berlin. Als einzige dezidiert psychoanalytische Universität in Deutschland agierte die IPU nicht primär als klassischer Lobbyverband, der hinter verschlossenen Türen verhandelt. Stattdessen nahm sie die strategisch wichtige Rolle eines intellektuellen Multiplikators und Gestalters des öffentlichen Diskurses ein. Ihre Stärke lag darin, die komplexe, technisch anmutende und für Außenstehende schwer verständliche Problematik der Finanzierungslücke in eine verständliche, moralisch aufgeladene und öffentlichkeitswirksame Erzählung zu übersetzen. Damit sicherte sie die „intellektuelle Flanke“ der Bewegung, indem sie das Anliegen aus der Binnenlogik der Gesundheitspolitik herausholte und es im breiteren gesellschaftlichen Kontext von Bildungsgerechtigkeit, sozialer Verantwortung und dem Wert akademischer Arbeit verankerte.

Die IPU nutzte hierfür vor allem die öffentliche Stimme und die wissenschaftliche Reputation ihrer Professorinnen und Professoren. Ein exemplarisches und äußerst wirkmächtiges Beispiel für diese Strategie ist der Meinungsbeitrag von Prof. Dr. Christine Kirchhoff, Psychoanalytikerin und Professorin an der IPU, der im Oktober 2024 in der überregionalen Tageszeitung „die tageszeitung“ (taz) unter dem Titel „Die finanzielle Realität“ erschien (Kirchhoff, 2024). Dieser Artikel ist ein Meisterstück strategischer Kommunikation. Anstatt sich in den technischen Details von EBM-Ziffern und Paragrafen des Sozialgesetzbuchs zu verlieren, wählte Kirchhoff einen narrativen und moralischen Ansatz. Sie bezeichnete die Situation, in der hochqualifizierte, approbierte Absolvent*innen für ihre Weiterbildung draufzahlen müssen, schlicht als „absurd“. Dieses eine Wort entfaltete eine immense rhetorische Kraft. Es demaskierte die komplexen juristischen und administrativen Begründungen der Kostenträger und der Politik als das, was sie aus Sicht der Betroffenen sind: eine irrationale und zutiefst ungerechte Praxis.

Indem sie die Situation direkt mit der vollfinanzierten Facharztweiterbildung verglich und eine „vergleichbare“ Zusatzfinanzierung forderte, appellierte sie an das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden der Leserschaft. Sie argumentierte nicht aus der Binnenperspektive eines Fachverbandes, sondern aus der übergeordneten Perspektive einer universitären Vertreterin, der es um die grundlegenden Prinzipien von fairer Arbeit und Bildungsgerechtigkeit geht. Mit diesem Framing gelang es ihr, eine Zielgruppe weit über die Fachöffentlichkeit hinaus zu erreichen – informierte Bürger*innen, politische Entscheidungsträger*innen anderer Ressorts und Journalist*innen, die für die moralische Dimension des Problems sensibilisiert wurden. Der Artikel in einer reichweitenstarken, meinungsbildenden Zeitung wie der taz sorgte dafür, dass das Thema nicht als „Techniker-Problem“ im Gesundheitsausschuss verblieb, sondern als gesellschaftspolitische Frage von Rang diskutiert wurde.

Die IPU beschränkte sich jedoch nicht auf die Gestaltung des Meinungsdiskurses, sondern nutzte ihre Plattform auch zur direkten politischen Mobilisierung. Über ihre offiziellen Kommunikationskanäle rief sie Studierende, Mitarbeiter*innen und die breitere psychoanalytische Community wiederholt zur Teilnahme an den Demonstrationen vor dem Bundesministerium für Gesundheit auf (IPU Berlin, o. D.). Diese Aufrufe verliehen den von Studierenden organisierten Protesten zusätzliche Legitimität und Gewicht. Wenn eine Universität ihre Angehörigen zur Demonstration aufruft, signalisiert dies, dass es sich nicht um einen radikalen Protest einer kleinen Gruppe, sondern um ein breit getragenes, akademisch und institutionell untermauertes Anliegen handelt. Die physische Präsenz von Professor*innen und Universitätsangehörigen bei den Protesten unterstrich diesen Punkt und wurde von den Medien wahrgenommen.

Darüber hinaus spielte die IPU eine entscheidende Rolle bei der wissenschaftlichen Fundierung der politischen Argumentation. Ein zentrales Problem in politischen Auseinandersetzungen ist oft der Mangel an belastbaren, unabhängigen Daten, die über die reinen Behauptungen von Interessenverbänden hinausgehen. Die IPU adressierte diese Lücke, indem sie gezielt Forschungsprojekte und Promotionsvorhaben mit einem „gesellschafts-/gesundheitspolitischen Bezug“ förderte und initiierte (IPU Berlin, o. D.-b). Sie schuf damit eine institutionelle Basis für die Generierung von Evidenz, die die qualitativen Argumente der Verbände mit quantitativen Daten untermauern kann. Beispielsweise könnten Promotionsvorhaben die ökonomischen Folgen der Finanzierungslücke, die psychischen Belastungen der PiW oder die langfristigen Auswirkungen auf die Versorgungsvielfalt systematisch untersuchen. Diese wissenschaftlichen Arbeiten liefern den Lobbyist*innen der Verbände die „harten Fakten“ und unabhängigen Analysen, die sie benötigen, um ihre Argumente in Anhörungen und politischen Gesprächen zu untermauern und sich gegen die oft datengestützten Einwände der Kostenträger zu behaupten.

Die Rolle der IPU Berlin im Konflikt um die Weiterbildungsfinanzierung ist somit ein faszinierendes Beispiel dafür, wie eine akademische Institution ihre einzigartige Position als Ort der Wissensproduktion, der öffentlichen Reflexion und der Nachwuchsförderung in eine wirksame politische Kraft umwandeln kann. Sie agierte als Übersetzerin, die komplexe Sachverhalte für die Öffentlichkeit verständlich machte; als moralische Instanz, die an übergeordnete Prinzipien der Gerechtigkeit appellierte; als Mobilisatorin, die ihrer Community eine Stimme auf der Straße gab; und als Wissensproduzentin, die die politische Debatte mit wissenschaftlicher Evidenz fütterte. Indem sie diese verschiedenen Rollen geschickt miteinander verband, sicherte sie die intellektuelle Flanke der „Pro-Finanzierungs-Allianz“ und leistete einen unverzichtbaren Beitrag dazu, den Kampf um die Weiterbildungsfinanzierung aus den Hinterzimmern der Gesundheitspolitik in das Zentrum des öffentlichen Diskurses zu rücken.

Die Basis: Die Mobilisierungskraft der PiA/PiW-Vertretungen (PsyFaKo, PtW-Forum)

Während die Fachverbände die institutionelle Lobbyarbeit und die Universitäten die intellektuelle Rahmung des Protests übernahmen, kam die entscheidende, treibende Energie für die öffentliche Auseinandersetzung von der Basis selbst: den Studierendenvertretungen und den Organisationen der Psychotherapeut*innen in Ausbildung und Weiterbildung (PiA/PiW). An vorderster Front standen hier die Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo e.V.) und das aus der Krise heraus geborene „Psychotherapeut*innen in Weiterbildung Forum“ (PtW-Forum). Diese von jungen, direkt betroffenen Akademiker*innen getragenen Organisationen waren das Herz und der Motor der Protestbewegung. Sie waren es, die die abstrakte Finanzierungslücke in eine greifbare, menschliche Krise übersetzten, die die öffentliche Meinung mobilisierten und einen unerbittlichen, sichtbaren Druck auf die Politik ausübten, der von den etablierten Verbänden allein niemals hätte erzeugt werden können. Ihre Strategie war eine meisterhafte Kombination aus digitalem Aktivismus, öffentlichkeitswirksamen Protestaktionen und direkter Konfrontation mit politischen Entscheidungsträger*innen.

Die PsyFaKo, als Bundesfachschaftentagung der Psychologiestudierenden, spielte eine Schlüsselrolle, da sie die Betroffenen bereits an der Wurzel des Problems organisierte: an den Universitäten. Sie erkannte frühzeitig, dass die ungelöste Finanzierungsfrage nicht nur ein Problem für die Absolvent*innen war, sondern die Attraktivität des gesamten Psychotherapiestudiums untergrub und eine Welle der Demotivation und Zukunftsangst unter den Studierenden auslöste. Mit diesem Mandat im Rücken wurde die PsyFaKo zur zentralen Organisatorin des öffentlichen Widerstands. Ihre vielleicht wirkmächtigste Einzelaktion war die bereits in Kapitel 3.1 detailliert beschriebene Initiierung der Bundestagspetition 148151 durch ihren Sprecher Felix Kiunke. Diese Petition war ein strategischer Geniestreich: Sie nutzte ein etabliertes, demokratisches Instrument, um die Zersplitterung und Ohnmacht der vielen einzelnen Betroffenen in eine einzige, schlagkräftige und unüberhörbare politische Forderung zu bündeln. Die professionelle Kampagne zur Bewerbung der Petition, die über die Netzwerke der Fachschaften an allen deutschen Universitäten lief, zeigte die enorme Mobilisierungskraft der Studierendenschaft.

Über die Petition hinaus agierte die PsyFaKo als das logistische und kommunikative Rückgrat der Protestbewegung. Ihre Webseite und Social-Media-Kanäle wurden zu zentralen Plattformen für die Verbreitung von Informationen. Sie erstellten verständliche Info-Materialien, „Faktenblätter“ und Leitfäden für Gespräche mit politischen Abgeordneten, die es selbst politisch unerfahrenen Studierenden und PiW ermöglichten, sich kompetent in die Debatte einzuschalten (PsyFaKo, o. D.). Diese niedrigschwellige Bildungs- und Empowerment-Arbeit war entscheidend, um aus einer diffusen Wut eine informierte und artikulationsfähige Bewegung zu formen. Noch wichtiger war jedoch ihre Rolle als Organisatorin der bundesweiten Demonstrationen. Von den ersten Protesten im Mai 2023 bis zu den großen, strategisch vor wichtigen politischen Ereignissen wie der GVSG-Anhörung platzierten Demonstrationen im Juni und Oktober 2024 in Berlin, Hamburg und anderen Städten, war die PsyFaKo stets die treibende Kraft (DPtV, 2023/2024; BPtK, 2024b).

Diese Demonstrationen waren mehr als nur symbolische Akte. Sie schufen die entscheidenden Bilder der Krise, die von den Medien aufgegriffen wurden und die politische Debatte visuell prägten. Die Bilder von Hunderten junger, verzweifelter Akademiker*innen in weißen Kitteln vor dem Brandenburger Tor oder dem Bundesgesundheitsministerium, mit kreativen und pointierten Slogans auf ihren Plakaten, transportierten eine emotionale Dringlichkeit, die keine noch so gut formulierte Stellungnahme hätte erzeugen können. Slogans wie „Weiterbildung in Warteschleife? Nicht mit uns!“ oder die ironische Diagnose „F20.32: Finanziell instabile Weiterbildungsstörung“ (in Anlehnung an einen ICD-10-Code) waren kommunikativ brillant (Systemische Gesellschaft, 2024). Sie übersetzten das komplexe Problem in eine prägnante, medienwirksame und oft wütende Botschaft. Diese Proteste schufen den öffentlichen Druck, der es den etablierten Verbänden in ihren Hintergrundgesprächen erst ermöglichte, mit der nötigen Autorität aufzutreten. Sie konnten nun argumentieren: „Wenn ihr keine Lösung findet, haben wir eine ganze Generation auf der Straße.“

Das PtW-Forum, das sich parallel zur PsyFaKo als spezifische Vertretung der bereits approbierten, aber stellenlosen PiW etablierte, ergänzte diese Arbeit um eine weitere entscheidende Dimension: die Authentizität der Betroffenenstimme. Während die PsyFaKo primär für die Studierenden sprach, verlieh das PtW-Forum denjenigen eine Stimme, die sich bereits im „Niemandsland“ zwischen Approbation und Weiterbildung befanden. Ihre Vertreter*innen konnten in Interviews und politischen Gesprächen nicht mehr nur von einer drohenden, sondern von einer bereits eingetretenen Krise berichten. Sie schilderten aus erster Hand die finanzielle Not, die psychische Belastung und die berufliche Perspektivlosigkeit. Eine Sprecherin des Forums brachte die Situation auf den Punkt: „Zu Beginn ihres Studiums hatten sie nicht erwartet, am Ende vor verschlossenen Türen zu stehen. Jetzt haben sie einen Abschluss in der Hand, der ihnen überhaupt nichts bringt.“ (zitiert nach DGPT, 2025a). Diese authentischen Berichte über das „Abgehängtsein“ und die „gebrochenen Versprechen“ verliehen dem Protest eine moralische Dringlichkeit, der sich kaum ein politischer Entscheidungsträger entziehen konnte.

Die Mobilisierungskraft der Basis war somit das Fundament, auf dem die gesamte „Pro-Finanzierungs-Allianz“ aufbaute. Sie lieferte die öffentliche Legitimation, den medialen Druck und die moralische Autorität für den politischen Kampf. Die bemerkenswerte Professionalität, mit der diese jungen Akteur*innen ihre Kampagnen führten – von der strategischen Planung der Proteste über die Erstellung von Informationsmaterialien bis hin zum souveränen Auftreten in parlamentarischen Anhörungen –, widerlegte jedes Vorurteil über eine unpolitische oder desinteressierte junge Generation. Stattdessen offenbarte sich eine politisch hochintelligente und engagierte Bewegung, die die Spielregeln der politischen Kommunikation meisterhaft zu nutzen wusste. Die Zusammenarbeit zwischen der Basis (PsyFaKo/PtW-Forum) und den etablierten Spitzenorganisationen (BPtK, DGPT etc.) war dabei von entscheidender Bedeutung. Anstatt in Konkurrenz zu treten, praktizierten sie eine effektive Arbeitsteilung, unterstützten sich gegenseitig und schufen so eine geschlossene Front, die ihre maximale Wirkung erst im Zusammenspiel entfaltete.

Die „Kostenbremser“: Die Haltung der Krankenkassen als zentrale Blockade

Während sich auf der einen Seite des Konflikts eine breite und zunehmend lauter werdende „Pro-Finanzierungs-Allianz“ formierte, kristallisierte sich auf der anderen Seite ein ebenso entschlossener, wenn auch strategisch anders agierender Block heraus: die Kostenträger. Vertreten durch den GKV-Spitzenverband als Dachorganisation der gesetzlichen Krankenkassen und in einer komplexeren, sich wandelnden Rolle durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), bildeten diese Akteure die zentrale Gegenkraft zu den Forderungen der Profession. Ihre Haltung, die im Folgenden als die der „Kostenbremser“ analysiert wird, ist jedoch keine simple Verweigerung aus reiner Sparsamkeit. Sie ist vielmehr das Ergebnis einer tief in der Logik des deutschen Gesundheitssystems verankerten, rechtlich und ökonomisch begründeten Systemperspektive, die in einem fundamentalen Widerspruch zu den Anforderungen der neuen Weiterbildungsarchitektur steht. Die Analyse ihrer Positionen und Strategien ist entscheidend, um zu verstehen, warum die politische Debatte über Jahre hinweg in einer Sackgasse verharrte und warum selbst wohlmeinende Gesetzesinitiativen letztlich an der Realität der Finanzierungsmechanismen scheiterten. Die GKV-Spitzenverband und die KBV, obwohl beide Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung, nahmen dabei höchst unterschiedliche Rollen ein: Während der GKV-Spitzenverband als unnachgiebiger, dogmatischer Antagonist agierte, entwickelte sich die KBV von einer passiven Beobachterin zu einer proaktiven, aber letztlich begrenzten Gestalterin.

Das Dogma der „unmittelbaren Leistungserbringung“: Die Argumentationslinie des GKV-Spitzenverbandes

Im Zentrum der Blockadehaltung der Kostenträger steht der GKV-Spitzenverband. Seine Rolle in der Auseinandersetzung um die Weiterbildungsfinanzierung ist die des zentralen und wirkmächtigsten Antagonisten. Seine Position, die er seit dem Beginn des Reformprozesses 2019 konsequent und unnachgiebig vertritt, ist nicht nur eine von vielen Meinungen im politischen Diskurs; sie ist ein entscheidendes Veto, das die legislative Lösungsfindung maßgeblich blockiert und geprägt hat. Um die Tiefe des Konflikts zu verstehen, ist es unerlässlich, die Argumentationslinie des GKV-Spitzenverbandes nicht als bloße Sparmaßnahme abzutun, sondern als Ausdruck einer tief verwurzelten, doktrinären Interpretation seines gesetzlichen Auftrags zu analysieren. Diese Interpretation kristallisiert sich in einem zentralen Leitsatz, den man als das „Dogma der unmittelbaren Leistungserbringung“ bezeichnen kann. Es besagt, dass die Solidargemeinschaft der Beitragszahler*innen ausschließlich für die Vergütung von konkreten, am Versicherten erbrachten Gesundheitsleistungen aufkommen muss – und nicht für die Qualifizierung des Personals, das diese Leistungen erbringt.

Die doktrinäre Grundlage dieser Haltung speist sich aus der rechtlichen Definition und dem Selbstverständnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Die GKV ist keine staatliche Institution, die aus Steuermitteln finanziert wird, sondern eine Solidargemeinschaft, deren finanzielle Mittel aus den Beiträgen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern stammen. Der GKV-Spitzenverband sieht sich daher in erster Linie als Treuhänder dieser Beitragsgelder und seine Kernaufgabe in der Sicherstellung der Beitragsstabilität (Stakeholder-Analyse, 2024). Jede neue, gesetzlich verankerte Ausgabe, die nicht direkt einer Versorgungsleistung zugeordnet werden kann, wird aus dieser Perspektive als systemfremd und als potenzielle Bedrohung für die Beitragssätze betrachtet. Die Finanzierung von Aus- und Weiterbildung wird in dieser Logik traditionell nicht als Aufgabe der GKV, sondern primär als gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Staates (über die Länderhaushalte für Universitäten) oder als private Investition des Individuums und seiner zukünftigen Arbeitgeber verstanden. Bereits in seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Reformgesetz 2019 machte der GKV-Spitzenverband deutlich, dass er eine Finanzierungsverantwortung der GKV für die Weiterbildung kritisch sieht (GKV-Spitzenverband, 2019). Er argumentierte schon damals, dass das System bereits mehr Psychotherapeut*innen ausbilde, als für die vertragspsychotherapeutische Versorgung benötigt würden – eine Argumentation, die zwar die Realität der langen Wartezeiten ignorierte, aber seine grundlegende Abwehrhaltung untermauerte.

Dieses grundlegende Dogma wurde zur entscheidenden Waffe im politischen Prozess, als es um die konkrete Ausgestaltung der Finanzierungsregelung im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) im Jahr 2024 ging. Nachdem der erste Referentenentwurf die Finanzierung noch komplett ausgeklammert hatte, wurde auf politischen Druck hin im Kabinettsentwurf eine Regelung für Weiterbildungsambulanzen aufgenommen. Diese Regelung war jedoch, wie sich bei genauerer Lektüre zeigte, maßgeblich von der restriktiven Logik des GKV-Spitzenverbandes geprägt. Sie enthielt eine fatale Klausel, die festlegte, dass bei den Vergütungsverhandlungen zwischen Ambulanzen und Krankenkassen nur Kosten für Leistungen berücksichtigt werden dürften, die „im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungserbringung gegenüber einem/einer Versicherten“ stehen (Deutscher Bundestag, 2024b).

Diese Formulierung war kein Zufall, sondern der juristische Ausdruck des beschriebenen Dogmas. Sie war eine präzise und wirksame Waffe, die den Krankenkassen auf Landesebene eine gesetzliche Rückendeckung gegeben hätte, die Refinanzierung aller indirekten Weiterbildungskosten kategorisch abzulehnen. Die Kosten für Supervision, für die theoretische Lehre und für die Selbsterfahrung/Lehranalyse stehen nach dieser Lesart in keinem „unmittelbaren“ Zusammenhang mit einer konkreten Behandlungsleistung für einen spezifischen Versicherten. Sie sind Kosten der Qualifizierung, nicht der Leistungserbringung. Die psychotherapeutische Profession erkannte die Sprengkraft dieser Klausel sofort. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die DGPT und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsträgerverbände (BAG) kritisierten diesen Passus scharf und bezeichneten ihn als Versuch, eine „strukturelle Unterfinanzierung gesetzlich festzuschreiben“ (BPtK, 2024c; DGPT, 2025a). Sie argumentierten, dass eine „wirtschaftliche Betriebsführung“ einer Weiterbildungsstätte, wie sie das Gesetz an anderer Stelle fordert, unter diesen Bedingungen unmöglich sei, da die obligatorischen Weiterbildungskosten einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen, aber nicht refinanziert würden (BAG, 2025). Die Reaktion der Verbände wie unith e.V. und der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) auf die „strikte Ablehnung des GKV-Spitzenverbands, sich an den Kosten der neuen Weiterbildung zu beteiligen“, unterstreicht die Frontstellung (zitiert in Stakeholder-Analyse, 2024).

Die politische Strategie des GKV-Spitzenverbandes in diesem Prozess war dabei ebenso effektiv wie subtil. Anstatt sich in eine offene, öffentliche Debatte über die Notwendigkeit der Finanzierung zu begeben – eine Debatte, die er angesichts der breiten Unterstützung für die Profession und der moralischen Kraft ihrer Argumente wahrscheinlich verloren hätte –, agierte er als „stiller Antagonist“ (Stakeholder-Analyse, 2024). Seine Strategie war nicht die der lauten Konfrontation, sondern die des strategischen Schweigens und der prozeduralen Blockade. In seiner offiziellen, umfangreichen Stellungnahme zum GVSG-Referentenentwurf vom 30. April 2024 wurde das Thema der Weiterbildungsfinanzierung nicht prominent adressiert (GKV-Spitzenverband, 2024). Diese bewusste Auslassung kann als taktischer Zug interpretiert werden, um keine direkte Angriffsfläche zu bieten und die Verantwortung für die Lösung des Problems allein beim Gesetzgeber oder den (bereits gescheiterten) Partnern der Selbstverwaltung zu belassen. Hinter den Kulissen jedoch, bei der Formulierung der Gesetzestexte im Ministerium, scheint der Einfluss des GKV-Spitzenverbandes immens gewesen zu sein, wie die Aufnahme der beschriebenen restriktiven Klausel belegt.

Ein weiteres zentrales Element seiner Argumentation ist der Verweis auf die Autonomie der Selbstverwaltung. Indem der GKV-Spitzenverband darauf beharrt, dass die Finanzierung eine Angelegenheit der Verhandlungspartner (also KVen und Krankenkassen) sei, wehrt er staatliche Eingriffe in die Honorar- und Vertragsgestaltung ab. Dies ist jedoch ein zirkuläres Argument: Er verweist auf einen Verhandlungsmechanismus, den er selbst durch seine unnachgiebige Haltung blockiert. Die Verhandlungen in der Selbstverwaltung waren bereits vor dem GVSG-Prozess gescheitert, weil die Interessen diametral auseinanderliefen und der GKV-Spitzenverband ohne eine klare gesetzliche Grundlage nicht bereit war, seine Position aufzugeben (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen [BDP], 2024).

Zusammenfassend lässt sich die Haltung des GKV-Spitzenverbandes als eine doktrinäre, rechtspositivistische und strategisch ausgeführte Blockade beschreiben. Getragen vom Dogma der „unmittelbaren Leistungserbringung“ und dem obersten Ziel der Beitragsstabilität, nutzt er seinen enormen Einfluss im gesundheitspolitischen System, um die Schaffung eines neuen, umfassenden Finanzierungsmechanismus für die Weiterbildung zu verhindern. Seine Strategie des stillen, aber wirkungsvollen Widerstands hinter den Kulissen erwies sich als äußerst effektiv. Sie führte dazu, dass selbst die von der Politik initiierten Lösungsversuche im GVSG- und BEEP-Prozess von vornherein so konzipiert waren, dass sie die zentralen Interessen der Kostenträger schonten – und damit das Kernproblem der ungedeckten indirekten Kosten ungelöst ließen. Die unnachgiebige Haltung des GKV-Spitzenverbandes ist somit die zentrale und am schwersten zu überwindende Hürde auf dem Weg zu einer nachhaltigen Vollendung der Reform.

Passiver Widerstand: Die Rolle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zwischen Passivität und proaktiven (aber unzureichenden) Modellen

Die Rolle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in der Auseinandersetzung um die Weiterbildungsfinanzierung ist ungleich komplexer, ambivalenter und dynamischer als die des GKV-Spitzenverbandes. Als Spitzenorganisation der Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen ist die KBV ein zentraler Akteur in der gemeinsamen Selbstverwaltung. Sie sitzt dem GKV-Spitzenverband in den entscheidenden Gremien gegenüber, ist aber gleichzeitig selbst ein Teil des Systems der Leistungserbringer, deren Interessen sie vertreten soll. Diese Zwitterstellung zwischen Systemverantwortung und Interessenvertretung führte dazu, dass die KBV im Laufe des Konflikts eine bemerkenswerte Entwicklung durchlief: von einer Phase des passiven Widerstands und der auffälligen Abwesenheit in der Debatte hin zu einer Phase der proaktiven, aber systemisch begrenzten Lösungsentwicklung. Die Analyse dieser Entwicklung offenbart die internen Konfliktlinien des Selbstverwaltungssystems und zeigt sowohl dessen Potenzial zur konstruktiven Problemlösung als auch seine inhärenten strukturellen Grenzen auf.

In der ersten Phase des eskalierenden Konflikts, die etwa bis Mitte 2024 andauerte, agierte die KBV in der Debatte um die PiW-Finanzierung „auffallend passiv“ (Stakeholder-Analyse, 2024). Obwohl sie als Vertretung der Vertragspsychotherapeut*innen formal mitverantwortlich für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung und damit auch für den Nachwuchs war, bezog sie zur existenziellen Finanzierungsfrage keine öffentlich wahrnehmbare Position. Diese „abwesende“ Rolle (Stakeholder-Analyse, 2024) manifestierte sich besonders deutlich in ihren offiziellen Stellungnahmen zum GVSG-Prozess. Sowohl in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf im April 2024 als auch in der zur öffentlichen Anhörung im November 2024 fokussierte die KBV auf für Psychotherapeut*innen zwar relevante, aber sekundäre Aspekte des Gesetzes. Sie begrüßte beispielsweise explizit den geplanten Wegfall des Konsiliarberichts, eine bürokratische Erleichterung, die von der Profession seit langem gefordert wurde (Kassenärztliche Bundesvereinigung, 2024a; Kassenärztliche Bundesvereinigung, 2024b). Die zentrale, existenzielle Frage der Weiterbildungsfinanzierung wurde in diesen umfangreichen Dokumenten jedoch auffälligerweise unerwähnt gelassen.

Dieses strategische Schweigen kann auf verschiedene Weisen interpretiert werden. Aus Sicht vieler Psychotherapeut*innenverbände wurde es als mangelnde Solidarität innerhalb der Leistungserbringerseite wahrgenommen. Es signalisierte, dass die KBV nicht bereit war, für die spezifischen Belange der Psychotherapeut*innen in einen offenen, harten Konflikt mit ihrem ständigen Verhandlungspartner, dem GKV-Spitzenverband, zu treten. Die Lösung des Problems wurde damit stillschweigend allein dem Gesetzgeber überlassen. Diese Passivität könnte jedoch auch strategisch motiviert gewesen sein. Intern ist die KBV eine von ärztlichen Interessen dominierte Organisation. Ein neues, kostspieliges Förderprogramm für Psychotherapeut*innen, das potenziell aus dem gemeinsamen Honorartopf finanziert werden müsste, hätte intern zu Verteilungskämpfen mit ärztlichen Fachgruppen führen können. Es war daher möglicherweise politisch opportun, sich in dieser Frage zunächst zurückzuhalten und die Auseinandersetzung den Psychotherapeut*innenverbänden und der Politik zu überlassen. Unabhängig von den Motiven war das Ergebnis dasselbe: In der entscheidenden Phase der politischen Willensbildung fehlte die gewichtige Stimme der KBV an der Seite der „Pro-Finanzierungs-Allianz“.

Der Wendepunkt in der Haltung der KBV kam im Spätsommer 2024. Angesichts des anhaltenden Drucks der Profession, der drohenden Versorgungslücke und der offensichtlichen Unfähigkeit der Politik, eine schnelle Lösung zu finden, vollzog die KBV eine strategische Kehrtwende von der Passivität zur Proaktivität. In der Vertreterversammlung am 13. September 2024 präsentierte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Gassen, erstmals ein eigenes, detailliert ausgearbeitetes Modell zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung. Dieser Schritt wurde von einer klaren politischen Botschaft begleitet: „Weiterbildung in den Praxen ist nicht nur ‚Nice to have‘ – das ist ein Schlüsselthema für die Zukunft der gesamten ambulanten Versorgung“ (Gassen, zitiert in bvvp, DPtV & VAKJP, 2024). Mit dieser Aussage reklamierte die KBV die Deutungshoheit über das Thema für die Selbstverwaltung und positionierte sich als konstruktive Problemlöserin.

Das von der KBV vorgeschlagene Modell war ein intelligenter, systemimmanenter Ansatz, der darauf abzielte, die Finanzierung ohne die Schaffung neuer, externer Fonds zu ermöglichen. Es ruhte auf zwei zentralen Säulen:

  1. Anhebung des Praxisumfangs: Die entscheidende Neuerung war der Vorschlag, den abrechenbaren Praxisumfang für eine Praxis, die eine/n PiW in Vollzeit anstellt, auf das 1,5-fache (150 %) eines vollen Versorgungsauftrags zu erhöhen. Diese Regelung sollte die größte ökonomische Hürde für niedergelassene Praxisinhaber*innen beseitigen. Bisher riskierte eine Praxis bei der Anstellung einer/s Assistent*in, ihr Honorarbudget zu überschreiten und mit Honorarkürzungen bestraft zu werden. Die 150%-Regel würde es einer Praxis nun ermöglichen, die von der/dem PiW erbrachten Leistungen vollständig und ohne Abzüge abzurechnen, was die Anstellung wirtschaftlich attraktiv macht (BPtK, 2025a).
  2. EBM-Zuschläge: Um die verbleibende Lücke zur Deckung der Vollkosten (Gehalt plus indirekte Kosten) zu schließen, schlug die KBV vor, spezifische Zuschläge im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für Leistungen zu schaffen, die von PiW erbracht werden. Wichtig war hierbei die explizite Forderung der KBV, dass diese Zuschläge so gestaltet sein müssen, dass sie auch die Kosten für Supervision, Theorie und Selbsterfahrung berücksichtigen (KBV, 2024, zitiert in Stakeholder-Positionen, 2025). Damit positionierte sich die KBV inhaltlich klar an der Seite der Profession und in direkter Opposition zum „Dogma“ des GKV-Spitzenverbandes.

Dieser proaktive Vorstoß der KBV war ein enorm wichtiger strategischer Erfolg für die „Pro-Finanzierungs-Allianz“, die das Modell umgehend begrüßte (bvvp, DPtV & VAKJP, 2024). Er zeigte nicht nur, dass eine Lösung innerhalb des Selbstverwaltungssystems denkbar war, sondern lieferte auch eine konkrete, technische Blaupause, die im politischen Prozess aufgegriffen werden konnte. Dies geschah prompt: Bereits im Februar 2025 setzte der Bundesrat, auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, durch eine Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) den ersten Teil des KBV-Modells – die 150%-Regel – in geltendes Recht um (BPtK, 2025a). Dies war der erste und bisher einzige bundesweit wirksame, legislative Durchbruch zur Verbesserung der ambulanten Weiterbildungsfinanzierung.

Trotz dieses bemerkenswerten Erfolgs offenbart die Rolle der KBV auch die inhärenten Grenzen des Selbstverwaltungsansatzes. Erstens ist die Zuständigkeit der KBV auf den ambulanten Sektor beschränkt. Ihr Modell lieferte keine Antwort auf die ebenso drängende Finanzierungsfrage im stationären Bereich der Kliniken. Zweitens konnte die KBV zwar die 150%-Regel über den Bundesrat durchsetzen, aber die zweite, ebenso wichtige Säule ihres Modells – die EBM-Zuschläge – konnte sie nicht unilateral implementieren. Diese Zuschläge müssten im Bewertungsausschuss gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband beschlossen werden, der sich einer solchen Vollkostenfinanzierung weiterhin fundamental verweigert. Somit blieb auch das proaktive Modell der KBV unvollständig und unzureichend. Ihre Entwicklung von der Passivität zur Proaktivität zeigt das Potenzial der Selbstverwaltung, pragmatische Lösungen zu entwickeln, aber ihr teilweises Scheitern an der Blockade der Kostenträger demonstriert gleichzeitig ihre Ohnmacht, wenn ein grundlegender Konsens fehlt.

Die „Kostenbremser“: Die Haltung der Krankenkassen als zentrale Blockade

Während sich auf der einen Seite des Konflikts eine breite und zunehmend lauter werdende „Pro-Finanzierungs-Allianz“ formierte, kristallisierte sich auf der anderen Seite ein ebenso entschlossener, wenn auch strategisch anders agierender Block heraus: die Kostenträger. Vertreten durch den GKV-Spitzenverband als Dachorganisation der gesetzlichen Krankenkassen und in einer komplexeren, sich wandelnden Rolle durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), bildeten diese Akteure die zentrale Gegenkraft zu den Forderungen der Profession. Ihre Haltung, die im Folgenden als die der „Kostenbremser“ analysiert wird, ist jedoch keine simple Verweigerung aus reiner Sparsamkeit. Sie ist vielmehr das Ergebnis einer tief in der Logik des deutschen Gesundheitssystems verankerten, rechtlich und ökonomisch begründeten Systemperspektive, die in einem fundamentalen Widerspruch zu den Anforderungen der neuen Weiterbildungsarchitektur steht. Die Analyse ihrer Positionen und Strategien ist entscheidend, um zu verstehen, warum die politische Debatte über Jahre hinweg in einer Sackgasse verharrte und warum selbst wohlmeinende Gesetzesinitiativen letztlich an der Realität der Finanzierungsmechanismen scheiterten. Die GKV-Spitzenverband und die KBV, obwohl beide Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung, nahmen dabei höchst unterschiedliche Rollen ein: Während der GKV-Spitzenverband als unnachgiebiger, dogmatischer Antagonist agierte, entwickelte sich die KBV von einer passiven Beobachterin zu einer proaktiven, aber letztlich begrenzten Gestalterin.

Das Dogma der „unmittelbaren Leistungserbringung“: Die Argumentationslinie des GKV-Spitzenverbandes

Im Zentrum der Blockadehaltung der Kostenträger steht der GKV-Spitzenverband. Seine Rolle in der Auseinandersetzung um die Weiterbildungsfinanzierung ist die des zentralen und wirkmächtigsten Antagonisten. Seine Position, die er seit dem Beginn des Reformprozesses 2019 konsequent und unnachgiebig vertritt, ist nicht nur eine von vielen Meinungen im politischen Diskurs; sie ist ein entscheidendes Veto, das die legislative Lösungsfindung maßgeblich blockiert und geprägt hat. Um die Tiefe des Konflikts zu verstehen, ist es unerlässlich, die Argumentationslinie des GKV-Spitzenverbandes nicht als bloße Sparmaßnahme abzutun, sondern als Ausdruck einer tief verwurzelten, doktrinären Interpretation seines gesetzlichen Auftrags zu analysieren. Diese Interpretation kristallisiert sich in einem zentralen Leitsatz, den man als das „Dogma der unmittelbaren Leistungserbringung“ bezeichnen kann. Es besagt, dass die Solidargemeinschaft der Beitragszahler*innen ausschließlich für die Vergütung von konkreten, am Versicherten erbrachten Gesundheitsleistungen aufkommen muss – und nicht für die Qualifizierung des Personals, das diese Leistungen erbringt.

Die doktrinäre Grundlage dieser Haltung speist sich aus der rechtlichen Definition und dem Selbstverständnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Die GKV ist keine staatliche Institution, die aus Steuermitteln finanziert wird, sondern eine Solidargemeinschaft, deren finanzielle Mittel aus den Beiträgen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern stammen. Der GKV-Spitzenverband sieht sich daher in erster Linie als Treuhänder dieser Beitragsgelder und seine Kernaufgabe in der Sicherstellung der Beitragsstabilität (Stakeholder-Analyse, 2024). Jede neue, gesetzlich verankerte Ausgabe, die nicht direkt einer Versorgungsleistung zugeordnet werden kann, wird aus dieser Perspektive als systemfremd und als potenzielle Bedrohung für die Beitragssätze betrachtet. Die Finanzierung von Aus- und Weiterbildung wird in dieser Logik traditionell nicht als Aufgabe der GKV, sondern primär als gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Staates (über die Länderhaushalte für Universitäten) oder als private Investition des Individuums und seiner zukünftigen Arbeitgeber verstanden. Bereits in seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Reformgesetz 2019 machte der GKV-Spitzenverband deutlich, dass er eine Finanzierungsverantwortung der GKV für die Weiterbildung kritisch sieht (GKV-Spitzenverband, 2019). Er argumentierte schon damals, dass das System bereits mehr Psychotherapeut*innen ausbilde, als für die vertragspsychotherapeutische Versorgung benötigt würden – eine Argumentation, die zwar die Realität der langen Wartezeiten ignorierte, aber seine grundlegende Abwehrhaltung untermauerte.

Dieses grundlegende Dogma wurde zur entscheidenden Waffe im politischen Prozess, als es um die konkrete Ausgestaltung der Finanzierungsregelung im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) im Jahr 2024 ging. Nachdem der erste Referentenentwurf die Finanzierung noch komplett ausgeklammert hatte, wurde auf politischen Druck hin im Kabinettsentwurf eine Regelung für Weiterbildungsambulanzen aufgenommen. Diese Regelung war jedoch, wie sich bei genauerer Lektüre zeigte, maßgeblich von der restriktiven Logik des GKV-Spitzenverbandes geprägt. Sie enthielt eine fatale Klausel, die festlegte, dass bei den Vergütungsverhandlungen zwischen Ambulanzen und Krankenkassen nur Kosten für Leistungen berücksichtigt werden dürften, die „im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungserbringung gegenüber einem/einer Versicherten“ stehen (Deutscher Bundestag, 2024b).

Diese Formulierung war kein Zufall, sondern der juristische Ausdruck des beschriebenen Dogmas. Sie war eine präzise und wirksame Waffe, die den Krankenkassen auf Landesebene eine gesetzliche Rückendeckung gegeben hätte, die Refinanzierung aller indirekten Weiterbildungskosten kategorisch abzulehnen. Die Kosten für Supervision, für die theoretische Lehre und für die Selbsterfahrung/Lehranalyse stehen nach dieser Lesart in keinem „unmittelbaren“ Zusammenhang mit einer konkreten Behandlungsleistung für einen spezifischen Versicherten. Sie sind Kosten der Qualifizierung, nicht der Leistungserbringung. Die psychotherapeutische Profession erkannte die Sprengkraft dieser Klausel sofort. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die DGPT und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsträgerverbände (BAG) kritisierten diesen Passus scharf und bezeichneten ihn als Versuch, eine „strukturelle Unterfinanzierung gesetzlich festzuschreiben“ (BPtK, 2024c; DGPT, 2025a). Sie argumentierten, dass eine „wirtschaftliche Betriebsführung“ einer Weiterbildungsstätte, wie sie das Gesetz an anderer Stelle fordert, unter diesen Bedingungen unmöglich sei, da die obligatorischen Weiterbildungskosten einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen, aber nicht refinanziert würden (BAG, 2025). Die Reaktion der Verbände wie unith e.V. und der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) auf die „strikte Ablehnung des GKV-Spitzenverbands, sich an den Kosten der neuen Weiterbildung zu beteiligen“, unterstreicht die Frontstellung (Psychologische Hochschule Berlin, o. D.).

Die politische Strategie des GKV-Spitzenverbandes in diesem Prozess war dabei ebenso effektiv wie subtil. Anstatt sich in eine offene, öffentliche Debatte über die Notwendigkeit der Finanzierung zu begeben – eine Debatte, die er angesichts der breiten Unterstützung für die Profession und der moralischen Kraft ihrer Argumente wahrscheinlich verloren hätte –, agierte er als „stiller Antagonist“ (Stakeholder-Analyse, 2024). Seine Strategie war nicht die der lauten Konfrontation, sondern die des strategischen Schweigens und der prozeduralen Blockade. In seiner offiziellen, umfangreichen Stellungnahme zum GVSG-Referentenentwurf vom 30. April 2024 wurde das Thema der Weiterbildungsfinanzierung nicht prominent adressiert (GKV-Spitzenverband, 2024). Diese bewusste Auslassung kann als taktischer Zug interpretiert werden, um keine direkte Angriffsfläche zu bieten und die Verantwortung für die Lösung des Problems allein beim Gesetzgeber oder den (bereits gescheiterten) Partnern der Selbstverwaltung zu belassen. Hinter den Kulissen jedoch, bei der Formulierung der Gesetzestexte im Ministerium, scheint der Einfluss des GKV-Spitzenverbandes immens gewesen zu sein, wie die Aufnahme der beschriebenen restriktiven Klausel belegt.

Ein weiteres zentrales Element seiner Argumentation ist der Verweis auf die Autonomie der Selbstverwaltung. Indem der GKV-Spitzenverband darauf beharrt, dass die Finanzierung eine Angelegenheit der Verhandlungspartner (also KVen und Krankenkassen) sei, wehrt er staatliche Eingriffe in die Honorar- und Vertragsgestaltung ab. Dies ist jedoch ein zirkuläres Argument: Er verweist auf einen Verhandlungsmechanismus, den er selbst durch seine unnachgiebige Haltung blockiert. Die Verhandlungen in der Selbstverwaltung waren bereits vor dem GVSG-Prozess gescheitert, weil die Interessen diametral auseinanderliefen und der GKV-Spitzenverband ohne eine klare gesetzliche Grundlage nicht bereit war, seine Position aufzugeben (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen [BDP], 2024).

Zusammenfassend lässt sich die Haltung des GKV-Spitzenverbandes als eine doktrinäre, rechtspositivistische und strategisch ausgeführte Blockade beschreiben. Getragen vom Dogma der „unmittelbaren Leistungserbringung“ und dem obersten Ziel der Beitragsstabilität, nutzt er seinen enormen Einfluss im gesundheitspolitischen System, um die Schaffung eines neuen, umfassenden Finanzierungsmechanismus für die Weiterbildung zu verhindern. Seine Strategie des stillen, aber wirkungsvollen Widerstands hinter den Kulissen erwies sich als äußerst effektiv. Sie führte dazu, dass selbst die von der Politik initiierten Lösungsversuche im GVSG- und BEEP-Prozess von vornherein so konzipiert waren, dass sie die zentralen Interessen der Kostenträger schonten – und damit das Kernproblem der ungedeckten indirekten Kosten ungelöst ließen. Die unnachgiebige Haltung des GKV-Spitzenverbandes ist somit die zentrale und am schwersten zu überwindende Hürde auf dem Weg zu einer nachhaltigen Vollendung der Reform.

Passiver Widerstand: Die Rolle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zwischen Passivität und proaktiven (aber unzureichenden) Modellen

Die Rolle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in der Auseinandersetzung um die Weiterbildungsfinanzierung ist ungleich komplexer, ambivalenter und dynamischer als die des GKV-Spitzenverbandes. Als Spitzenorganisation der Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen ist die KBV ein zentraler Akteur in der gemeinsamen Selbstverwaltung. Sie sitzt dem GKV-Spitzenverband in den entscheidenden Gremien gegenüber, ist aber gleichzeitig selbst ein Teil des Systems der Leistungserbringer, deren Interessen sie vertreten soll. Diese Zwitterstellung zwischen Systemverantwortung und Interessenvertretung führte dazu, dass die KBV im Laufe des Konflikts eine bemerkenswerte Entwicklung durchlief: von einer Phase des passiven Widerstands und der auffälligen Abwesenheit in der Debatte hin zu einer Phase der proaktiven, aber systemisch begrenzten Lösungsentwicklung. Die Analyse dieser Entwicklung offenbart die internen Konfliktlinien des Selbstverwaltungssystems und zeigt sowohl dessen Potenzial zur konstruktiven Problemlösung als auch seine inhärenten strukturellen Grenzen auf.

In der ersten Phase des eskalierenden Konflikts, die etwa bis Mitte 2024 andauerte, agierte die KBV in der Debatte um die PiW-Finanzierung „auffallend passiv“ (Stakeholder-Analyse, 2024). Obwohl sie als Vertretung der Vertragspsychotherapeut*innen formal mitverantwortlich für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung und damit auch für den Nachwuchs war, bezog sie zur existenziellen Finanzierungsfrage keine öffentlich wahrnehmbare Position. Diese „abwesende“ Rolle (Stakeholder-Analyse, 2024) manifestierte sich besonders deutlich in ihren offiziellen Stellungnahmen zum GVSG-Prozess. Sowohl in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf im April 2024 als auch in der zur öffentlichen Anhörung im November 2024 fokussierte die KBV auf für Psychotherapeut*innen zwar relevante, aber sekundäre Aspekte des Gesetzes. Sie begrüßte beispielsweise explizit den geplanten Wegfall des Konsiliarberichts, eine bürokratische Erleichterung, die von der Profession seit langem gefordert wurde (Kassenärztliche Bundesvereinigung, 2024a; Kassenärztliche Bundesvereinigung, 2024b). Die zentrale, existenzielle Frage der Weiterbildungsfinanzierung wurde in diesen umfangreichen Dokumenten jedoch auffälligerweise unerwähnt gelassen.

Dieses strategische Schweigen kann auf verschiedene Weisen interpretiert werden. Aus Sicht vieler Psychotherapeut*innenverbände wurde es als mangelnde Solidarität innerhalb der Leistungserbringerseite wahrgenommen. Es signalisierte, dass die KBV nicht bereit war, für die spezifischen Belange der Psychotherapeut*innen in einen offenen, harten Konflikt mit ihrem ständigen Verhandlungspartner, dem GKV-Spitzenverband, zu treten. Die Lösung des Problems wurde damit stillschweigend allein dem Gesetzgeber überlassen. Diese Passivität könnte jedoch auch strategisch motiviert gewesen sein. Intern ist die KBV eine von ärztlichen Interessen dominierte Organisation. Ein neues, kostspieliges Förderprogramm für Psychotherapeut*innen, das potenziell aus dem gemeinsamen Honorartopf finanziert werden müsste, hätte intern zu Verteilungskämpfen mit ärztlichen Fachgruppen führen können. Es war daher möglicherweise politisch opportun, sich in dieser Frage zunächst zurückzuhalten und die Auseinandersetzung den Psychotherapeut*innenverbänden und der Politik zu überlassen. Unabhängig von den Motiven war das Ergebnis dasselbe: In der entscheidenden Phase der politischen Willensbildung fehlte die gewichtige Stimme der KBV an der Seite der „Pro-Finanzierungs-Allianz“.

Der Wendepunkt in der Haltung der KBV kam im Spätsommer 2024. Angesichts des anhaltenden Drucks der Profession, der drohenden Versorgungslücke und der offensichtlichen Unfähigkeit der Politik, eine schnelle Lösung zu finden, vollzog die KBV eine strategische Kehrtwende von der Passivität zur Proaktivität. In der Vertreterversammlung am 13. September 2024 präsentierte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Gassen, erstmals ein eigenes, detailliert ausgearbeitetes Modell zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung. Dieser Schritt wurde von einer klaren politischen Botschaft begleitet: „Weiterbildung in den Praxen ist nicht nur ‚Nice to have‘ – das ist ein Schlüsselthema für die Zukunft der gesamten ambulanten Versorgung“ (Gassen, zitiert in bvvp, DPtV & VAKJP, 2024). Mit dieser Aussage reklamierte die KBV die Deutungshoheit über das Thema für die Selbstverwaltung und positionierte sich als konstruktive Problemlöserin.

Das von der KBV vorgeschlagene Modell war ein intelligenter, systemimmanenter Ansatz, der darauf abzielte, die Finanzierung ohne die Schaffung neuer, externer Fonds zu ermöglichen. Es ruhte auf zwei zentralen Säulen:

  1. Anhebung des Praxisumfangs: Die entscheidende Neuerung war der Vorschlag, den abrechenbaren Praxisumfang für eine Praxis, die eine/n PiW in Vollzeit anstellt, auf das 1,5-fache (150 %) eines vollen Versorgungsauftrags zu erhöhen. Diese Regelung sollte die größte ökonomische Hürde für niedergelassene Praxisinhaber*innen beseitigen. Bisher riskierte eine Praxis bei der Anstellung einer/s Assistent*in, ihr Honorarbudget zu überschreiten und mit Honorarkürzungen bestraft zu werden. Die 150%-Regel würde es einer Praxis nun ermöglichen, die von der/dem PiW erbrachten Leistungen vollständig und ohne Abzüge abzurechnen, was die Anstellung wirtschaftlich attraktiv macht (BPtK, 2025a).
  2. EBM-Zuschläge: Um die verbleibende Lücke zur Deckung der Vollkosten (Gehalt plus indirekte Kosten) zu schließen, schlug die KBV vor, spezifische Zuschläge im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für Leistungen zu schaffen, die von PiW erbracht werden. Wichtig war hierbei die explizite Forderung der KBV, dass diese Zuschläge so gestaltet sein müssen, dass sie auch die Kosten für Supervision, Theorie und Selbsterfahrung berücksichtigen (KBV, 2024, zitiert in Stakeholder-Positionen, 2025). Damit positionierte sich die KBV inhaltlich klar an der Seite der Profession und in direkter Opposition zum „Dogma“ des GKV-Spitzenverbandes.

Dieser proaktive Vorstoß der KBV war ein enorm wichtiger strategischer Erfolg für die „Pro-Finanzierungs-Allianz“, die das Modell umgehend begrüßte (bvvp, DPtV & VAKJP, 2024). Er zeigte nicht nur, dass eine Lösung innerhalb des Selbstverwaltungssystems denkbar war, sondern lieferte auch eine konkrete, technische Blaupause, die im politischen Prozess aufgegriffen werden konnte. Dies geschah prompt: Bereits im Februar 2025 setzte der Bundesrat, auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, durch eine Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) den ersten Teil des KBV-Modells – die 150%-Regel – in geltendes Recht um (BPtK, 2025a). Dies war der erste und bisher einzige bundesweit wirksame, legislative Durchbruch zur Verbesserung der ambulanten Weiterbildungsfinanzierung.

Trotz dieses bemerkenswerten Erfolgs offenbart die Rolle der KBV auch die inhärenten Grenzen des Selbstverwaltungsansatzes. Erstens ist die Zuständigkeit der KBV auf den ambulanten Sektor beschränkt. Ihr Modell lieferte keine Antwort auf die ebenso drängende Finanzierungsfrage im stationären Bereich der Kliniken. Zweitens konnte die KBV zwar die 150%-Regel über den Bundesrat durchsetzen, aber die zweite, ebenso wichtige Säule ihres Modells – die EBM-Zuschläge – konnte sie nicht unilateral implementieren. Diese Zuschläge müssten im Bewertungsausschuss gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband beschlossen werden, der sich einer solchen Vollkostenfinanzierung weiterhin fundamental verweigert. Somit blieb auch das proaktive Modell der KBV unvollständig und unzureichend. Ihre Entwicklung von der Passivität zur Proaktivität zeigt das Potenzial der Selbstverwaltung, pragmatische Lösungen zu entwickeln, aber ihr teilweises Scheitern an der Blockade der Kostenträger demonstriert gleichzeitig ihre Ohnmacht, wenn ein grundlegender Konsens fehlt.

Die „Zögerlichen“: Die Politik im Spannungsfeld zwischen Handlungsdruck und Haushaltszwang

Zwischen den klar definierten und antagonistischen Positionen der „Pro-Finanzierungs-Allianz“ und der „Kostenbremser“ bewegt sich die dritte und letztlich entscheidende Gruppe von Akteuren: die Politik. Ihre Rolle in der Auseinandersetzung um die Weiterbildungsfinanzierung ist die bei weitem komplexeste und ambivalenteste. Sie agiert nicht als monolithischer Block, sondern als ein heterogenes Feld, das sich aus der Exekutive – primär dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) – und der Legislative – den Abgeordneten des Deutschen Bundestages – zusammensetzt. Die Haltung dieser politischen Akteure, die im Folgenden als die der „Zögerlichen“ analysiert wird, ist geprägt von einem fundamentalen und schwer aufzulösenden Spannungsfeld. Auf der einen Seite steht der wachsende, unübersehbare Handlungsdruck, der aus dem politischen Auftrag zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung, dem immensen öffentlichen Druck der Protestbewegung und den klaren Mandaten von Parlament und Bundesrat erwächst. Auf der anderen Seite stehen die ebenso realen Haushaltszwänge und finanzpolitischen Realitäten eines auf Beitragsstabilität ausgerichteten GKV-Systems sowie die generelle Prioritätensetzung innerhalb einer von multiplen Krisen geprägten politischen Landschaft. Die Analyse der Handlungen und Unterlassungen des BMG und des Parlaments offenbart ein Muster des Zögerns, der inkrementellen, aber unzureichenden Schritte und des letztlichen Zurückschreckens vor einer grundlegenden, systemischen Lösung, das die Krise über Jahre hinweg perpetuiert hat.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwischen politischem Auftrag und finanzpolitischen Realitäten

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter der Leitung von Minister Karl Lauterbach (in der fiktiven Chronologie ab 2021) ist der zentrale exekutive Akteur im politischen Drama um die Weiterbildungsfinanzierung. Als federführendes Ministerium ist es für die Formulierung von Gesetzentwürfen und damit für die konkrete legislative Umsetzung politischer Ziele verantwortlich. Seine Haltung und sein Handeln (oder Nichthandeln) sind daher von entscheidender Bedeutung. Eine chronologische Analyse des Vorgehens des BMG seit der Eskalation des Konflikts im Jahr 2023 offenbart ein zutiefst ambivalentes und inkonsistentes Muster. Es schwankt zwischen der Anerkennung des Problems, dem Versprechen von Lösungen und der Vorlage von Gesetzesvorschlägen, die das Kernproblem entweder ignorieren oder sogar verschärfen. Dieses Verhalten ist nicht primär auf mangelndes Problembewusstsein zurückzuführen, sondern auf die Position des BMG als Pufferzone zwischen den widerstreitenden Interessen der Leistungserbringer und der Kostenträger sowie zwischen dem gesundheitspolitischen Versorgungsauftrag und den übergeordneten finanzpolitischen Vorgaben der Bundesregierung.

Die erste Phase des ministeriellen Handelns war von einer Strategie des Ignorierens und Abwehrens geprägt. Trotz der bereits im März 2023 von der DGPT erwähnten Ablehnung von Finanzierungsvorschlägen und der wachsenden Unruhe unter dem Nachwuchs dauerte es bis zum Frühjahr 2024, bis das BMG überhaupt einen legislativen Vorschlag auf den Tisch legte. Der erste Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vom April 2024, der das Thema der Weiterbildungsfinanzierung vollständig ausklammerte, kann als Höhepunkt dieser Phase der Ignoranz betrachtet werden (BMG, 2024a). Die Begründung des Ministeriums, die in früheren Kontexten bereits deutlich wurde, war rein bürokratisch und technokratisch. So hatte die Bundesregierung bereits in einer Gegenäußerung zu einer Bundesrats-Stellungnahme zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) im Oktober 2022 argumentiert, eine explizite gesetzliche Regelung sei nicht notwendig, da die Personalkosten der Weiterzubildenden bereits im Gesamtbetrag der Krankenhäuser eingingen und sich „nicht von sonstigen Personalkosten“ unterschieden (Deutscher Bundestag, 2022). Diese rein formale, die spezifischen ungedeckten Kosten der Weiterbildung ignorierende Haltung ließ das BMG zunächst am massiven politischen Druck, der durch die erfolgreiche Petition Kiunke und die Bundesrats-Entschließung entstanden war, abprallen.

Die zweite Phase war die der unzureichenden, kontraproduktiven Reaktion. Unter dem Eindruck der massiven öffentlichen Kritik am ersten GVSG-Entwurf sah sich das BMG gezwungen, im Kabinettsentwurf vom Mai 2024 eine Regelung nachzuliefern. Dieser Vorschlag, der die Finanzierung auf Weiterbildungsambulanzen beschränkte und die indirekten Kosten explizit ausklammerte, war jedoch keine echte Lösung, sondern ein vergiftetes Angebot. Er war der Versuch, den politischen Handlungsdruck mit einer Minimallösung zu befriedigen, die die Interessen der Kostenträger (insbesondere des GKV-Spitzenverbandes) weitgehend schonte und keine signifikanten neuen Ausgaben für die Solidargemeinschaft bedeutet hätte. Die Formulierung, dass nur Kosten „im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungserbringung“ erstattungsfähig seien, war eine direkte Übernahme der Logik der Krankenkassen und ein klares Signal, dass das BMG nicht bereit war, sich in dieser Frage gegen die mächtigen Kostenträger zu stellen (Deutscher Bundestag, 2024b). Dieses Vorgehen kann als Versuch interpretiert werden, einen tragfähigen Kompromiss zu schmieden, ohne die heiklen Verteilungsfragen grundsätzlich zu klären. Das Ministerium scheiterte damit jedoch auf ganzer Linie: Der Vorschlag war so unzureichend, dass er von allen Akteuren der „Pro-Finanzierungs-Allianz“ als „Verschlimmbesserung“ abgelehnt wurde und den Widerstand eher einte als spaltete (BPtK, 2024c). Das Zögern des BMG, eine klare und umfassende gesetzliche Regelung gegen den Widerstand der Kostenträger durchzusetzen, kann auch als politische Rücksichtnahme auf das Prinzip der Selbstverwaltung interpretiert werden – selbst als dieses, wie die gescheiterten Verhandlungen zeigten, bereits offensichtlich handlungsunfähig war.

Die dritte Phase, nach dem Regierungswechsel 2025, ist die des erneuten Anlaufs unter neuen Vorzeichen. Der Koalitionsvertrag der CDU/CSU-SPD-Regierung, der die Finanzierung der Weiterbildung explizit als Ziel verankerte, schuf einen neuen, stärkeren politischen Auftrag für das (nun potenziell CDU-geführte) BMG (DGPT, 2025b). Das Ministerium stand nun unter dem direkten Druck der eigenen Regierung, zu liefern. Die schnelle Vorlage des Änderungsantrags zum BEEP-Gesetz im Herbst 2025 zeigte den neuen Handlungswillen (BPtK, 2025b). Inhaltlich jedoch wiederholte der Vorschlag die Fehler des GVSG-Entwurfs und bewies damit, dass die grundlegenden Widerstände innerhalb des administrativen und finanzpolitischen Systems fortbestanden. Das BMG schien weiterhin gefangen in seiner Rolle als Vermittler: Es versuchte, dem politischen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag gerecht zu werden, ohne jedoch die finanzpolitischen „roten Linien“ des Finanzministeriums oder die dogmatische Haltung des GKV-Spitzenverbandes zu überschreiten.

Ein weiterer wichtiger Faktor, der das Zögern des BMG erklärt, ist die Prioritätensetzung innerhalb der Gesundheitspolitik. Im Zeitraum 2023-2025 standen mehrere gigantische Reformprojekte auf der Agenda des Ministeriums, die politisch und administrativ enorme Ressourcen banden: die große Krankenhausreform, die Digitalisierungsgesetze und die Pflegereform. Im Vergleich zu diesen milliardenschweren und politisch hochkontroversen Vorhaben erschien die Finanzierung der Psychotherapeuten-Weiterbildung, obwohl für die Betroffenen existenziell, aus ministerieller Sicht möglicherweise als ein „Nischenthema“ von geringerer Priorität. Dieser Prioritätenkonflikt – „wichtig, aber nicht dringend“ aus Sicht der Politik – frustrierte die Profession zutiefst, für die das Problem akut und existenziell war (Kiunke, zitiert in DPtV, 2023/2024).

Zusammenfassend lässt sich die Rolle des BMG als die eines Akteurs beschreiben, der zwischen seinem politischen Gestaltungsanspruch und den realen Macht- und Finanzierungsverhältnissen im Gesundheitssystem zerrieben wird. Sein Handeln ist reaktiv statt proaktiv, von Zögern und inkrementellen, aber unzureichenden Schritten geprägt. Es erkennt den Handlungsbedarf an, schreckt aber vor der notwendigen, grundlegenden und potenziell kostspieligen Lösung zurück. Das endgültige Aus für das GVSG durch die Regierungskrise und der unzureichende BEEP-Vorschlag besiegelten letztlich das Scheitern des BMG in dieser Frage und hinterließen eine ungelöste Baustelle für die gesamte Legislaturperiode.

Die parteiübergreifende Unterstützung im Parlament und ihre begrenzten Auswirkungen

Während das Bundesgesundheitsministerium als exekutiver Akteur durch Zögern und unzureichende Vorschläge auffiel, präsentierte sich die Legislative – der Deutsche Bundestag – in der Auseinandersetzung um die Weiterbildungsfinanzierung von einer bemerkenswert anderen Seite. Die Abgeordneten des Parlaments, über Fraktionsgrenzen hinweg, zeigten ein hohes Maß an Problembewusstsein, Solidarität mit den Betroffenen und den wiederholten politischen Willen, eine umfassende und nachhaltige Lösung zu finden. Diese parteiübergreifende Unterstützung im Parlament war ein entscheidender Faktor, der den Druck auf die Bundesregierung massiv erhöhte und verhinderte, dass das Thema von der politischen Agenda verschwand. Gleichzeitig offenbart die Analyse jedoch auch die begrenzten Auswirkungen dieser parlamentarischen Unterstützung. Sie zeigt die strukturellen Grenzen der legislativen Macht auf, wenn sie auf den Widerstand einer zögerlichen Exekutive und die komplexen, oft intransparenten Aushandlungsprozesse innerhalb der Ministerialbürokratie und der Selbstverwaltung trifft. Der Fall der Weiterbildungsfinanzierung ist somit auch ein Lehrstück über die Dynamik und die Machtverhältnisse zwischen Parlament und Regierung im deutschen politischen System.

Die Unterstützung für das Anliegen der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung manifestierte sich auf mehreren Ebenen und zog sich durch alle demokratischen Fraktionen – von den damaligen Regierungsparteien SPD und Grüne über die Oppositionspartei CDU/CSU bis hin zur Linken. Diese breite Allianz im Parlament ist in der oft von parteipolitischen Grabenkämpfen geprägten Gesundheitspolitik keineswegs selbstverständlich und zeugt von der überzeugenden Kraft der Argumente der „Pro-Finanzierungs-Allianz“.

Ein erstes und entscheidendes Forum für diese Unterstützung war der Petitionsausschuss. Wie in Kapitel 3.1 dargelegt, war die einstimmige Annahme der Petition Kiunke mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ im Januar 2024 der erste große parlamentarische Erfolg. Dieses Votum war das Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung der Abgeordneten aller Fraktionen im Ausschuss mit der Thematik. Es signalisierte, dass die Parlamentarier*innen die Dringlichkeit und die systemische Relevanz des Problems erkannt hatten und die Bundesregierung unmissverständlich zum Handeln aufforderten (PTK NRW, 2024). Dieser Akt war mehr als nur eine administrative Weiterleitung; er war ein klares politisches Statement des Parlaments, das dem Anliegen eine neue, unüberhörbare Legitimation verlieh.

Zweitens zeigte sich die Unterstützung in der aktiven Teilnahme und Solidarität von Abgeordneten bei den öffentlichen Protestaktionen. Bei den von der PsyFaKo organisierten Demonstrationen vor dem Bundestag, insbesondere bei der großen Kundgebung am 6. Juni 2024, traten Abgeordnete verschiedener Fraktionen als Redner*innen auf und stellten sich öffentlich an die Seite der Demonstrierenden. Namentlich sind hier Gesundheitspolitiker*innen wie Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), die damalige Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dirk Heidenblut (SPD), selbst Psychotherapeut, Kathrin Vogler (Die Linke) und Alexander Föhr (CDU/CSU) zu nennen (bvvp, o. D.). Ihre Anwesenheit und ihre unterstützenden Redebeiträge waren von enormer symbolischer und strategischer Bedeutung. Sie signalisierten der Öffentlichkeit und den Medien, dass es sich bei dem Protest nicht um die Aktion einer radikalen Randgruppe, sondern um ein legitimes Anliegen handelte, das im politischen Zentrum Berlins angekommen war. Für die Demonstrierenden selbst war diese sichtbare Solidarität eine wichtige moralische Bestätigung und ein Zeichen der Anerkennung. Strategisch erhöhte es den Druck auf die Bundesregierung, da nun nicht nur die „Straße“, sondern auch prominente Vertreter*innen der eigenen Koalitionsfraktionen (SPD, Grüne) und der Opposition öffentlich eine schnelle Lösung forderten.

Drittens wurde das Parlament selbst zur Arena der Auseinandersetzung, insbesondere durch Initiativen der Opposition. Die CDU/CSU-Fraktion, in dieser Phase in der Opposition, nutzte das Thema, um die Versäumnisse der Ampel-Regierung aufzuzeigen. Im Juni 2023 brachte sie einen Antrag mit dem Titel „Versorgung von Menschen in psychischen Krisen stärken“ (BT-Drs. 20/8860) in den Bundestag ein. Dieser Antrag enthielt eine explizite und detaillierte Forderung, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung umfassend und gesetzlich sicherzustellen. Inhaltlich deckte sich der Antrag in weiten Teilen mit den Kernforderungen der Fachverbände und wurde von der BPtK ausdrücklich begrüßt (BPtK, zitiert in Stakeholder-Analyse, 2024). Obwohl dieser Oppositionsantrag von der damaligen Regierungskoalition erwartungsgemäß abgelehnt wurde, war er politisch wirksam. Er zwang die Regierungsparteien, im Plenum Farbe zu bekennen und ihre eigene Untätigkeit zu rechtfertigen, und hielt das Thema auf der parlamentarischen Tagesordnung.

Viertens, und am wichtigsten, war die kritische und konstruktive Arbeit im Gesundheitsausschuss. Die öffentliche Anhörung zum GVSG am 13. November 2024 war ein Schlüsselmoment. Die Abgeordneten des Ausschusses nutzten die Anhörung, um den Sachverständigen der Profession (Benecke, Kiunke u.a.) eine Plattform zu geben und die Schwächen des Regierungsentwurfs gezielt offenzulegen. Die Protokolle und Berichte der Anhörung zeigen, dass die Abgeordneten aller Fraktionen die Argumente der Expert*innen aufgriffen und die Notwendigkeit von Nachbesserungen erkannten (Deutscher Bundestag, 2024c). Es war offensichtlich, dass der unzureichende Kabinettsentwurf in dieser Form im Parlament keine Mehrheit gefunden hätte. Die Bereitschaft der Berichterstatter*innen der Fraktionen, substanzielle Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen, war spürbar.

Trotz dieser breiten und beeindruckenden parteiübergreifenden Unterstützung blieben die konkreten Auswirkungen begrenzt. Dieser scheinbare Widerspruch erklärt sich aus den strukturellen Gegebenheiten des politischen Systems in Deutschland. Das Parlament ist zwar der Gesetzgeber, aber es ist in der Regel nicht der Initiator von komplexen Gesetzesvorhaben im Gesundheitswesen. Die Gesetzesinitiative liegt de facto beim Bundesgesundheitsministerium, das über den notwendigen administrativen Apparat, die Fachexpertise und die Ressourcen verfügt, um hochkomplexe Gesetze wie das GVSG zu formulieren. Das Parlament kann einen solchen Entwurf zwar grundlegend verändern oder ablehnen, ist aber darauf angewiesen, dass die Exekutive überhaupt erst einen handwerklich und juristisch ausgereiften Vorschlag vorlegt.

Genau hier lag das Problem. Das BMG, gefangen in seinem eigenen Dilemma zwischen Handlungsdruck und finanzpolitischen Realitäten, legte einen Entwurf vor, der, wie in Kapitel 12.1 analysiert, von vornherein unzureichend und auf einen Minimalkompromiss mit den Kostenträgern ausgerichtet war. Das Parlament stand nun vor der schwierigen Aufgabe, diesen fundamental fehlerhaften Entwurf im laufenden Verfahren „zu reparieren“. Dies ist ein langwieriger und komplexer Prozess, der intensive Verhandlungen zwischen den Fraktionen und mit der Regierung erfordert. Die Zeit für diesen Prozess war jedoch, wie sich herausstellte, nicht vorhanden. Der Kollaps der Ampel-Koalition Ende 2024 beendete das Gesetzgebungsverfahren abrupt, bevor die parlamentarische Arbeit der Nachbesserung Früchte tragen konnte.

Der Fall der Weiterbildungsfinanzierung illustriert somit eindrücklich die Grenzen der parlamentarischen Macht. Obwohl im Bundestag ein breiter Konsens über das Ziel – eine umfassende Finanzierung – bestand, konnte sich dieser Wille nicht in ein konkretes Gesetz übersetzen, weil die Exekutive entweder nicht willens oder nicht in der Lage war, eine tragfähige Grundlage dafür zu schaffen, und weil externe politische Krisen den parlamentarischen Prozess vorzeitig beendeten. Die Abgeordneten erwiesen sich als wichtige und unverzichtbare Verbündete der „Pro-Finanzierungs-Allianz“. Sie verliehen dem Anliegen Legitimität, schufen öffentlichen Druck und bereiteten den Boden für eine legislative Lösung. Aber sie konnten die strukturellen Blockaden, die in der Exekutive und im System der Selbstverwaltung verankert waren, nicht im Alleingang überwinden. Ihre Unterstützung war eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für den Erfolg. Sie machte deutlich, dass eine nachhaltige Lösung nicht nur eine Mehrheit im Parlament, sondern auch den unbedingten Umsetzungswillen im zuständigen Ministerium erfordert – ein Wille, der bis Ende 2025 nur in Ansätzen erkennbar war.

Synthese und Bewertung: Warum inkrementelle Anpassungen nicht ausreichen

Die intensive politische Auseinandersetzung der Jahre 2024 und 2025 hat, trotz des Scheiterns einer umfassenden gesetzlichen Lösung, eine Reihe von inkrementellen Anpassungen und Teilerfolgen hervorgebracht. Diese Maßnahmen, die aus dem Zusammenspiel von proaktiver Selbstverwaltung, föderalen Initiativen und späten, unter Druck entstandenen Gesetzesfragmenten resultieren, haben die Landschaft der Weiterbildung punktuell verändert. Eine kritische Synthese und Bewertung dieser Teilschritte ist unerlässlich, um ihre tatsächliche Wirkung einzuschätzen und zu verstehen, warum sie, trotz ihrer positiven Signalwirkung, fundamental unzureichend sind, um die systemische Krise zu lösen. Die Analyse zeigt, dass diese inkrementellen Anpassungen zwar symptomatische Linderung an einigen Stellen schaffen, die strukturelle Ursache des Problems – die ungedeckte Finanzierung der Vollkosten – jedoch unangetastet lassen. Sie sind Pflaster auf einer tiefen Wunde, aber keine Heilung.

Analyse der Teilerfolge: Die Wirkung von KV-Förderprogrammen und der 150%-Regel

Die signifikantesten Fortschritte bei der Bewältigung der Finanzierungskrise kamen nicht aus einem großen, bundesweiten Wurf, sondern aus zwei spezifischen, auf den ambulanten Sektor abzielenden Maßnahmen: den regionalen Förderprogrammen einiger Kassenärztlicher Vereinigungen (KVen) und der bundesweiten Einführung der sogenannten 150%-Regel. Diese beiden Entwicklungen stellen unzweifelhaft die wichtigsten Teilerfolge der „Pro-Finanzierungs-Allianz“ dar, da sie erstmals konkrete, finanzielle und strukturelle Verbesserungen für die Weiterbildung in der Praxis schufen. Ihre Analyse offenbart jedoch auch ihre inhärenten Grenzen.

Die regionalen KV-Förderprogramme, wie sie von den „Vorreiter“-KVen in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Hamburg initiiert wurden, waren die erste konkrete Antwort auf die Finanzierungslücke im ambulanten Sektor (KV RLP, 2023; KV Sachsen, 2024; KV Hamburg, 2024). Diese KVen nutzten Mittel aus ihren Strukturfonds, um Praxen, die eine*n Psychotherapeut*in in Weiterbildung (PiW) anstellen, mit einem monatlichen Gehaltszuschuss von 2.700 bis 2.900 Euro zu unterstützen. Die Wirkung dieser Programme war unmittelbar und positiv. Sie schufen einen direkten finanziellen Anreiz für Praxisinhaber*innen, das wirtschaftliche Risiko einer PiW-Anstellung einzugehen. Der Zuschuss war so kalkuliert, dass er in etwa das Defizit ausglich, das zwischen den durch die PiW-Leistungen generierten EBM-Honoraren und den Kosten für ein angemessenes Bruttogehalt (orientiert an TVöD E13) entsteht. Damit machten diese Programme die Anstellung einer PiW erstmals wirtschaftlich darstellbar und ermöglichten die Schaffung der ersten ambulanten Weiterbildungsstellen nach neuem Recht überhaupt. Sie dienten als wichtige „Leuchtturmprojekte“, die bewiesen, dass eine Förderung innerhalb des GKV-Systems prinzipiell möglich ist und dass Praxisinhaber*innen bereit sind, Weiterbildungsstellen anzubieten, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen stimmen.

Die Grenzen dieser Programme sind jedoch ebenso offensichtlich. Erstens sind sie regional stark begrenzt. Sie existieren nur in einer kleinen Minderheit der 17 KV-Bezirke, was zur Entstehung des in Kapitel 6 beschriebenen „föderalen Flickenteppichs“ und der „Postleitzahlen-Lotterie“ beiträgt. Zweitens sind ihre finanziellen Ressourcen limitiert. Die Mittel aus den Strukturfonds sind nicht unerschöpflich, und die Zahl der geförderten Stellen ist eng kontingentiert. Sie reichen bei weitem nicht aus, um den Bedarf von Hunderten oder Tausenden von PiW zu decken. Drittens, und das ist der entscheidende strukturelle Mangel, sind diese Programme in der Regel reine Gehaltszuschüsse. Sie adressieren nicht das Kernproblem der ungedeckten indirekten Weiterbildungskosten. Die erheblichen Ausgaben für Supervision, Theorie und Selbsterfahrung müssen weiterhin entweder von der Praxis aus den verbleibenden Einnahmen quersubventioniert oder, was wahrscheinlicher ist, von den PiW selbst aus ihrem Gehalt finanziert werden. Die Förderprogramme mildern also die finanzielle Belastung, beseitigen sie aber nicht und lösen somit das Problem der „finanziellen Toxizität“ nur unvollständig.

Der zweite bedeutende Teilerfolg war die bundesweite Einführung der 150%-Regel durch die Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) im Februar 2025. Diese Regelung, die auf einen Vorschlag der KBV zurückging, erlaubt es einer psychotherapeutischen Praxis, bei Anstellung einer PiW in Vollzeit ihren abrechenbaren Praxisumfang auf das 1,5-fache einer vollen Zulassung zu erhöhen (BPtK, 2025a). Die Wirkung dieser strukturellen Anpassung ist enorm. Sie beseitigte die bis dahin größte ökonomische Bremse für die Anstellung von PiW im ambulanten Sektor: die Angst vor Honorarkürzungen durch eine Überschreitung des Praxisbudgets. Praxisinhaber*innen können nun die von der/dem PiW erbrachten Leistungen vollständig und ohne Regressrisiko abrechnen, was die Einnahmenseite einer Weiterbildungspraxis signifikant und verlässlich erhöht. Die 150%-Regel ist somit die entscheidende Voraussetzung dafür, dass die KV-Förderprogramme überhaupt ihre volle Wirkung entfalten können und dass eine Anstellung auch ohne direkten Zuschuss überhaupt in den Bereich des wirtschaftlich Denkbaren rückt. Sie wurde von allen Berufsverbänden zu Recht als ein entscheidender erster Schritt gefeiert.

Doch auch diese Regelung hat ihre Grenzen. Sie ist eine rein strukturelle Anpassung der Abrechnungsmodalitäten, keine finanzielle Förderung. Sie erhöht zwar die potenziellen Einnahmen, garantiert aber keine Kostendeckung. Die Einnahmen hängen weiterhin von der Auslastung der Praxis und der Höhe der EBM-Vergütung ab. Vor allem aber löst auch die 150%-Regel nicht das Problem der indirekten Kosten. Supervision, Theorie und Selbsterfahrung bleiben nicht abrechenbare Leistungen und müssen weiterhin aus dem Gesamtumsatz der Praxis – also den Erlösen aus der direkten Patientenbehandlung – quersubventioniert werden. In der Kalkulation einer Praxisinhaberin bedeutet dies, dass ein erheblicher Teil der zusätzlichen Einnahmen, die durch die PiW generiert werden, direkt wieder für deren Weiterbildungskosten abfließen. Die Anstellung einer PiW bleibt somit, trotz der 150%-Regel, ein Geschäft mit einer sehr geringen oder sogar negativen Marge.

In der Synthese zeigt sich, dass diese beiden Teilerfolge zwar wichtige und unverzichtbare Bausteine für eine Lösung im ambulanten Sektor sind, aber das Fundament des Problems unangetastet lassen. Sie verbessern die Rahmenbedingungen, schaffen aber keine nachhaltige, kostendeckende Finanzierung. Sie sind notwendige, aber keine hinreichenden Bedingungen. Ihr größter Erfolg ist vielleicht politischer Natur: Sie haben bewiesen, dass pragmatische Lösungen möglich sind und eine positive Wirkung entfalten. Damit haben sie den Druck auf die Politik erhöht, nun auch den nächsten, entscheidenden Schritt zu gehen und eine Lösung für die verbleibende Lücke der indirekten Kosten zu finden.

Analyse des Scheiterns: Warum der BEEP-Gesetzesentwurf das Kernproblem nicht löst

Während die Teilerfolge im ambulanten Sektor zumindest eine positive Entwicklungsrichtung andeuteten, offenbarte der erste große legislative Lösungsversuch der neuen Bundesregierung im Herbst 2025 die Hartnäckigkeit des Kernproblems und die tiefen Widerstände gegen eine echte, systemische Lösung. Der im Rahmen des Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetzes in der Pflege (BEEP-Gesetz) eingebrachte Änderungsantrag zur Finanzierung der Psychotherapeuten-Weiterbildung war der mit Spannung erwartete Versuch, das Versprechen des Koalitionsvertrags einzulösen. Seine Analyse zeigt jedoch, dass der Vorschlag nicht nur unzureichend war, sondern das strukturelle Problem der Unterfinanzierung sogar gesetzlich zu zementieren drohte. Das Scheitern dieses Entwurfs, die Erwartungen der Profession zu erfüllen, ist symptomatisch für das fortwährende Unverständnis oder die politische Weigerung, die wahre Natur der Finanzierungskrise anzuerkennen.

Der erste fundamentale Fehler des Entwurfs war sein extrem verengter Anwendungsbereich. Wie schon der gescheiterte GVSG-Vorschlag aus dem Vorjahr konzentrierte sich der BEEP-Antrag ausschließlich auf die Finanzierung von Weiterbildungsambulanzen, also den ambulanten Abteilungen der Ausbildungsinstitute (BPtK, 2025b). Die beiden anderen, für eine vollständige und praxisnahe Weiterbildung ebenso entscheidenden Sektoren – die niedergelassenen Praxen und die stationären Einrichtungen (Kliniken) – wurden erneut vollständig ignoriert. Diese selektive Herangehensweise verkennt die Realität der fünfjährigen Weiterbildung, die laut Muster-Weiterbildungsordnung verpflichtende Rotationen durch alle drei Sektoren vorsieht, um eine breite und umfassende Qualifikation zu gewährleisten. Eine Lösung, die zwei Drittel des Weiterbildungssystems ausklammert, kann per Definition keine Gesamtlösung sein. Sie würde im besten Fall zu einer weiteren Fragmentierung der Finanzierungslandschaft führen, in der nur ein Sektor (die Institutsambulanzen) eine gesetzliche Finanzierungsgrundlage besitzt, während die anderen auf prekäre „Workarounds“ oder die unzureichenden KV-Programme angewiesen bleiben.

Der zweite und noch gravierendere Fehler lag jedoch in der konkreten Ausgestaltung der Finanzierung selbst für diesen einen Sektor. Der Entwurf griff die fatale Klausel aus dem GVSG-Vorschlag wieder auf, wonach bei den Vergütungsverhandlungen zwischen den Ambulanzen und den Krankenkassen nur Kosten für Leistungen berücksichtigt werden dürfen, die in einem „unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungserbringung gegenüber einem/einer Versicherten“ stehen (BAG, 2025). Diese Formulierung ist der juristische Dreh- und Angelpunkt, der das gesamte Konzept zum Scheitern verurteilt. Sie ist eine direkte Umsetzung des „Dogmas des GKV-Spitzenverbandes“ und hätte den Krankenkassen auf Landesebene die rechtliche Handhabe gegeben, die Übernahme aller indirekten Weiterbildungskosten kategorisch abzulehnen. Die Kosten für Supervision, Theorievermittlung und Selbsterfahrung, die nachweislich nicht in einem „unmittelbaren“ Zusammenhang mit der Behandlung eines spezifischen Versicherten stehen, wären damit per Gesetz von der Finanzierung ausgeschlossen worden.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsträgerverbände (BAG) erkannten die verheerenden Konsequenzen dieser Klausel sofort und kritisierten sie in schärfster Form. In ihrer Stellungnahme warnte die BPtK, dass mit diesem Antrag eine „strukturelle Unterfinanzierung der Weiterbildungsambulanzen festgeschrieben“ würde (BPtK, 2025b). Die BAG argumentierte, dass eine wirtschaftliche Betriebsführung der Ambulanzen unter diesen Bedingungen „inakzeptabel“ und unmöglich sei, da die nicht refinanzierbaren Pflichtbestandteile der Weiterbildung ein untragbares Defizit erzeugen würden (BAG, 2025). Anstatt die Finanzierungslücke zu schließen, hätte der BEEP-Gesetzesentwurf sie also legalisiert und zementiert. Er hätte einen Zustand geschaffen, in dem Institute zwar formal mit den Kassen verhandeln dürfen, aber die entscheidenden Kostenpunkte von diesen Verhandlungen von vornherein gesetzlich ausgeschlossen sind.

Das Scheitern des BEEP-Entwurfs, eine tragfähige Lösung zu bieten, ist somit mehr als nur ein handwerklicher Fehler. Es ist ein politisches Symptom, das die fortwährende Dominanz der finanzpolitischen Perspektive der Kostenträger über die versorgungspolitische Notwendigkeit einer qualitätsgesicherten Ausbildung offenbart. Der Entwurf war der Versuch, maximalen politischen Aktionismus mit minimalen finanziellen Konsequenzen für das GKV-System zu verbinden. Er zielte darauf ab, den politischen Druck zu kanalisieren und das Problem durch eine Scheinlösung für beendet zu erklären. Die einhellige und vernichtende Kritik der gesamten Profession machte jedoch deutlich, dass sich der Berufsstand mit einer solchen „Verschlimmbesserung“ nicht zufriedengeben würde.

In der Synthese wird klar, warum inkrementelle Anpassungen nicht ausreichen. Die Teilerfolge im ambulanten Sektor (KV-Programme, 150%-Regel) sind zwar wertvoll, aber sie sind nur „Flickschusterei“ an einem systemisch fehlerhaften Fundament. Sie adressieren die Symptome, nicht die Ursache. Der BEEP-Gesetzesentwurf wiederum scheiterte daran, dass er versuchte, eine systemische Krankheit mit einer homöopathischen Dosis an Reform zu behandeln, während er gleichzeitig die strukturelle Ursache der Krankheit – die Nichtanerkennung der Vollkosten – gesetzlich verankern wollte. Die Analyse beider Ansätze führt zu einer unmissverständlichen Schlussfolgerung: Nur eine umfassende, alle Sektoren einschließende und gesetzlich verankerte Finanzierungsregelung, die das Prinzip der Vollkostendeckung anerkennt, kann die Krise nachhaltig lösen. Alle inkrementellen Schritte, die dieses Kernproblem umgehen, sind letztlich zum Scheitern verurteilt und verlängern nur die Agonie des Systems und die Unsicherheit für den Nachwuchs.

Strategische Handlungsempfehlungen: Ein Zwei-Säulen-Modell zur Vollendung der Reform

Die umfassende Analyse der vier Dimensionen der Systemkrise – der Markt-, Finanz-, Föderal- und Versorgungskrise – führt zu einer unmissverständlichen Schlussfolgerung: Inkrementelle Anpassungen und halbherzige Lösungsversuche sind zum Scheitern verurteilt. Die Probleme sind zu tiefgreifend, zu strukturell und zu miteinander verwoben, als dass sie durch isolierte Maßnahmen wie regionale Förderprogramme oder unzureichende Gesetzesnovellen gelöst werden könnten. Die Vollendung der Reform der Psychotherapeutenausbildung erfordert einen Paradigmenwechsel in der politischen Herangehensweise – weg von reaktiver Flickschusterei, hin zu einer proaktiven, strategischen und systemischen Neuausrichtung.

Basierend auf der vorliegenden Evidenz und den in den Szenario-Analysen skizzierten Lösungsansätzen wird ein Zwei-Säulen-Modell zur Vollendung der Reform empfohlen. Dieses Modell kombiniert kurzfristig umsetzbare, strukturelle Maßnahmen zur unmittelbaren Verbesserung der Qualität und Effizienz (Säule 1) mit einer mittelfristig notwendigen, fundamentalen legislativen Reform der Finanzierung (Säule 2). Nur durch das Zusammenspiel dieser beiden Säulen kann die Krise nachhaltig überwunden, das Versprechen der Reform eingelöst und die psychotherapeutische Versorgung für die Zukunft gesichert werden.

Säule 1 (Sofortmaßnahmen): Strukturelle Stärkung und Transparenz

Die erste Säule zielt darauf ab, die vorhandenen, knappen Ressourcen im Weiterbildungssystem durch intelligente strukturelle Reformen besser zu nutzen, die Qualität der Weiterbildung zu erhöhen und die systemische Intransparenz zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind größtenteils unabhängig von der großen Finanzierungsfrage und könnten kurzfristig von den Ländern, Kammern und der Selbstverwaltung initiiert werden. Sie schaffen die notwendige organisatorische Grundlage, auf der eine zukünftige, umfassende Finanzierung ihre maximale Wirkung entfalten kann.

Die Analyse der innovativen Strukturmodelle hat gezeigt, dass Weiterbildungsverbünde ein hochwirksames Instrument zur Lösung vieler organisatorischer Probleme der fragmentierten Weiterbildungslandschaft sind (siehe Kapitel 2; Szenario D-Analyse). Ein Weiterbildungsverbund – eine formelle, regionale Kooperation zwischen Kliniken, ambulanten Praxen und Ausbildungsinstituten – bietet den PiW ein kuratiertes, nahtloses und qualitativ hochwertiges Weiterbildungscurriculum „aus einer Hand“. Er löst das Problem der mühsamen, eigenständigen Suche nach Rotationsstellen, reduziert Wartezeiten zwischen den Weiterbildungsabschnitten und erhöht durch die enge Betreuung und das Gefühl der Zugehörigkeit die Zufriedenheit der PiW und senkt die Abbruchquoten (DEGAM, o. D.). Zudem stärken regional verankerte Verbünde die Bindung des Nachwuchses an die Region und wirken so dem Fachkräftemangel in ländlichen und strukturschwachen Gebieten entgegen.

Konkrete Handlungsempfehlung: Die Bundesregierung und die Landesregierungen sollten umgehend ein bundesweites Förderprogramm zur Initiierung und Etablierung von Weiterbildungsverbünden auflegen. Dieses Programm sollte, analog zur erfolgreichen Förderung der Kompetenzzentren Weiterbildung in der Allgemeinmedizin (Gemeinsame Einrichtung der Kompetenzzentren Weiterbildung, o. D.), finanzielle Mittel für den Aufbau und den Betrieb von Koordinierungsstellen bereitstellen. Diese Stellen sind das organisatorische Herz der Verbünde und übernehmen das Management der Rotationen, die curriculare Planung und die Betreuung der PiW. Das politische Ziel muss sein, bis Ende 2027 in jedem KV-Bezirk mindestens einen funktionsfähigen, verfahrensübergreifenden Weiterbildungsverbund zu etablieren. Die Landespsychotherapeutenkammern sollten hierbei eine führende, steuernde Rolle bei der Akkreditierung und Qualitätssicherung dieser Verbünde übernehmen. Die Förderung dieser strukturellen Maßnahme ist im Vergleich zur direkten Gehaltsfinanzierung extrem kosteneffizient und würde, wie die Szenario-Analyse zeigt, den „Return on Investment“ jeder zukünftigen finanziellen Förderung massiv erhöhen.

Die Analyse hat die systemische Intransparenz als eine zentrale Hürde für alle Beteiligten identifiziert. Das Fehlen einer zentralen, verlässlichen Datenquelle über akkreditierte Weiterbildungsstätten und verfügbare Stellen erschwert nicht nur die Stellensuche für Tausende von PiW, sondern macht auch eine evidenzbasierte politische Steuerung und Bedarfsplanung unmöglich. Die mühsame und fehleranfällige Recherche auf 16 separaten, uneinheitlichen Kammer-Webseiten ist ein unhaltbarer Zustand, der die föderale Krise perpetuiert.

Konkrete Handlungsempfehlung: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sollte in Zusammenarbeit mit den Landespsychotherapeutenkammern den gesetzlichen Auftrag erhalten und mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden, ein nationales, öffentliches und tagesaktuelles Weiterbildungsregister aufzubauen und zu betreiben. Dieses Register muss in einer nutzerfreundlichen Online-Datenbank folgende Informationen zentral und standardisiert erfassen:

  • Alle nach neuem Recht akkreditierten Weiterbildungsstätten (Kliniken, Praxen, Institute) mit Standort und Kontaktdaten.
  • Die jeweilige Weiterbildungsbefugnis (Verfahren, Altersgruppe, Umfang der Befugnis in Monaten).
  • Die Anzahl der aktuell verfügbaren und besetzten Weiterbildungsstellen pro Stätte.
  • Informationen zu den angebotenen Konditionen (Vergütungsmodell, Arbeitszeit, Integration von Supervision etc.).

Ein solches Register würde mit einem Schlag die Transparenz herstellen, die der Markt so dringend benötigt. Es würde die „Postleitzahlen-Lotterie“ beenden, indem es allen PiW einen bundesweiten Überblick über ihre Optionen ermöglicht. Gleichzeitig würde es der Politik und den Verbänden erstmals eine verlässliche Datengrundlage liefern, um den tatsächlichen Bedarf an Stellen zu quantifizieren, regionale Engpässe zu identifizieren und die Wirkung politischer Maßnahmen zu evaluieren. Die Etablierung dieses Registers ist eine technische und organisatorische Aufgabe, die bei entsprechendem politischem Willen innerhalb von 12 bis 18 Monaten umsetzbar wäre.

Säule 2 (Legislative Maßnahmen): Nachhaltige und systemische Finanzierung

Strukturelle Verbesserungen allein können das Kernproblem – die fehlende finanzielle Grundlage – nicht lösen. Sie sind eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung. Parallel zu den Sofortmaßnahmen muss die Politik daher umgehend eine grundlegende legislative Reform der Finanzierung einleiten. Diese Reform muss systemisch, umfassend und nachhaltig sein.

Die bisherigen Versuche, die Finanzierung als „Anhängsel“ in fachfremden Gesetzen wie dem GVSG oder dem BEEP-Gesetz zu regeln, sind gescheitert und haben zu unzureichenden, fragmentierten Vorschlägen geführt. Die Komplexität und die grundsätzliche Bedeutung der Thematik erfordern eine eigene, dedizierte legislative Grundlage.

Konkrete Handlungsempfehlung: Die Bundesregierung sollte einen Gesetzentwurf für ein eigenständiges „Psychotherapeuten-Weiterbildungs-Finanzierungsgesetz“ (PsychThWBFG) vorlegen. Ein solches Gesetz würde die politische und juristische Bedeutung des Themas unterstreichen und eine saubere, kohärente und umfassende Regelung ermöglichen, die nicht durch die Kompromisse und Sachzwänge anderer Gesetzesvorhaben verwässert wird. Es würde den Rahmen schaffen, um die Finanzierung für alle Sektoren und alle Kostenarten systematisch zu regeln.

Der inhaltliche Kern dieses neuen Gesetzes muss die gesetzliche Verankerung einer Vollkostenfinanzierung sein, die explizit alle obligatorischen Weiterbildungskosten umfasst. Die bisherigen Entwürfe sind am „Dogma der unmittelbaren Leistungserbringung“ gescheitert.

Konkrete Handlungsempfehlung: Das PsychThWBFG muss die Finanzierung der Weiterbildung analog zur bewährten Regelung der ärztlichen Weiterbildung in § 75a SGB V gestalten. Dies bedeutet konkret:

  • Für den ambulanten Sektor: Es muss eine bundesweit einheitliche Förderregelung geschaffen werden, die Praxen einen monatlichen Gehaltszuschuss gewährt, der paritätisch von den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen getragen wird. Die Höhe dieses Zuschusses muss so bemessen sein, dass sie, in Kombination mit den durch die 150%-Regel ermöglichten Einnahmen, die Vollkosten einer PiW-Stelle (Gehalt nach Tarif, Sozialabgaben, Supervision, Theorie, Selbsterfahrung, administrative Kosten) deckt.
  • Für den stationären Sektor: Es muss eine klare Regelung in der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) oder einem äquivalenten Instrument geschaffen werden, die die Personalkosten für PiW in tariflicher Höhe als eigenständigen, refinanzierungsfähigen Tatbestand im Krankenhausbudget ausweist. Dies entkoppelt die PiW-Finanzierung vom allgemeinen, knappen Pflegebudget und schafft einen klaren Anreiz für Kliniken, Weiterbildungsstellen zu schaffen.
  • Die einschränkende Klausel des „unmittelbaren Zusammenhangs“ muss ersatzlos gestrichen werden. Stattdessen muss das Gesetz explizit festschreiben, dass alle in den Weiterbildungsordnungen der Kammern vorgesehenen Bestandteile als finanzierungsrelevant gelten.

Die Analyse hat die besondere Herausforderung der Kliniken durch die Doppelbelastung der parallelen Finanzierung der auslaufenden PiA-Ausbildung und der neuen, teureren PiW-Weiterbildung aufgezeigt. Diese Belastung wirkt als erhebliche Bremse bei der Schaffung neuer stationärer Stellen.

Konkrete Handlungsempfehlung: Das PsychThWBFG sollte die Einrichtung eines zeitlich befristeten (z.B. auf 5-7 Jahre), bundesfinanzierten Übergangsfonds vorsehen. Aus diesem Fonds könnten Kliniken, die nachweislich PiW-Stellen nach neuem Recht schaffen, einen Zuschuss beantragen, um die zusätzlichen Kosten in der Übergangsphase abzufedern. Ein solcher Fonds würde als entscheidender „Anschub“ wirken, um den Aufbau stationärer Weiterbildungskapazitäten zu beschleunigen und den „Flaschenhals“ schnellstmöglich zu weiten.

Die Umsetzung dieses Zwei-Säulen-Modells erfordert politischen Mut, Investitionen und den Willen, die strukturellen Widerstände der Kostenträger zu überwinden. Angesichts der drohenden Versorgungskrise ist dies jedoch keine Option, sondern eine Notwendigkeit.

Schlussappell: Die Korrektur der Verschlimmbesserung – Vom performativen Widerspruch zur gelebten Verantwortung

Am Ende dieser umfassenden Systemanalyse der Psychotherapeuten-Weiterbildungskrise steht eine ebenso klare wie beunruhigende Diagnose: Die Reform des Psychotherapeutengesetzes von 2019, angetreten mit dem hehren Ziel, die prekären und ausbeuterischen Strukturen der alten Ausbildung zu überwinden und den Beruf des Psychotherapeuten endgültig als akademischen Heilberuf auf Augenhöhe mit der Medizin zu etablieren, hat sich für einen erheblichen Teil des Nachwuchses als eine Verschlimmbesserung erwiesen. Das Gesetz schuf einen performativen Widerspruch: Es vollzog den Akt der Professionalisierung auf dem Papier – durch die Einführung des Direktstudiums und der Approbation nach dem Master –, entzog diesem Akt aber durch das strategische Versäumnis, eine tragfähige Finanzierung zu sichern, in der Realität das Fundament. Es hat eine Hülle geschaffen, die nach außen eine Verbesserung suggeriert, im Kern aber die finanzielle Toxizität und die strukturelle Unsicherheit des alten Systems konserviert und für die psychodynamischen Verfahren sogar noch verschärft hat. Das Ergebnis ist keine gelungene Reform, sondern ein dysfunktionales Hybrid-System, das eine ganze Generation hochqualifizierter und dringend benötigter Therapeut*innen in einer kafkaesken Warteschleife gefangen hält. Diese Situation ist mehr als nur ein handwerklicher Fehler in der Gesetzgebung; sie ist ein politisches Versäumnis mit tiefgreifenden ethischen, sozialen und versorgungspolitischen Konsequenzen. Die Korrektur dieser Verschlimmbesserung ist daher nicht nur eine Frage der berufspolitischen Justierung, sondern eine dringende gesellschaftliche Notwendigkeit. Es ist an der Zeit, vom performativen Widerspruch zu einer gelebten Verantwortung überzugehen.

Die vorliegende Analyse hat die Anatomie dieses Systemversagens in all seinen Dimensionen offengelegt. Sie hat gezeigt, wie die absichtsvoll im Gesetz belassene Finanzierungslücke eine verheerende Kettenreaktion in Gang gesetzt hat. Die Weigerung, die indirekten, aber essenziellen Kosten der Weiterbildung – Supervision, Theorie und Selbsterfahrung – gesetzlich abzusichern, hat eine Marktkrise geschaffen, in der das Angebot an Weiterbildungsstellen, insbesondere für die psychoanalytischen und tiefenpsychologisch fundierten Verfahren, nahezu kollabiert ist. Der daraus resultierende „gläserne Flaschenhals“ ist kein abstraktes Konstrukt, sondern eine brutale Realität für Tausende von Absolvent*innen, die sich einem Phantommarkt gegenübersehen. Diese Marktkrise wiederum hat eine Finanzkrise für die „Generation Warteschleife“ ausgelöst. Das auf dem Papier „angemessene“ Gehalt wird durch die selbst zu tragenden Weiterbildungskosten systematisch auf ein Niveau nahe dem Mindestlohn ausgehöhlt, was die finanzielle Toxizität des alten PiA-Systems unter dem Deckmantel eines regulären Angestelltenverhältnisses fortschreibt und einen unhaltbaren sozioökonomischen Selektionsfilter etabliert. Die föderale Krise, manifestiert im Flickenteppich unzureichender regionaler Förderprogramme und widersprüchlicher rechtlicher Auslegungen, hat diese Ungerechtigkeit zusätzlich verschärft und eine „Postleitzahlen-Lotterie“ geschaffen, die dem Prinzip der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse Hohn spricht.

Die ultimative Konsequenz dieser ineinandergreifenden Krisen ist die drohende Versorgungskrise. Der durch die blockierte Weiterbildung verursachte Stau an Nachwuchskräften trifft auf eine demografische Zeitbombe – die massive Pensionierungswelle der „Babyboomer“-Therapeut*innen. Die sich unweigerlich öffnende Schere zwischen einem dramatisch steigenden Behandlungsbedarf und einem erodierenden Angebot an Therapeut*innen wird die bereits heute unzumutbaren Wartezeiten für psychisch kranke Menschen weiter verlängern und die Versorgungssicherheit in Deutschland nachhaltig gefährden. Die Stimmen der Betroffenen, die in dieser Analyse dokumentiert wurden, sind mehr als nur individuelle Klagelieder. Sie sind die Frühwarnindikatoren für einen drohenden Systemkollaps. Ihre Geschichten von der vergeblichen Suche, den prekären „Workarounds“ und der erzwungenen Kapitulation vor den systemischen Hürden sind ein dringender Appell an die politische Verantwortung.

Die Analyse der politischen Akteure hat gezeigt, dass dieser Zustand nicht alternativlos ist. Es gibt eine breite, geschlossene und hochprofessionell agierende „Pro-Finanzierungs-Allianz“, die nicht nur das Problem präzise analysiert, sondern auch detaillierte, juristisch und ökonomisch fundierte Lösungsvorschläge auf den Tisch gelegt hat. Ihr unermüdlicher Kampf – von der Petition Kiunke über die Demonstrationen auf der Straße bis hin zur beharrlichen Lobbyarbeit in den Ausschüssen – hat das Thema auf die höchste politische Ebene gehoben und einen breiten parteiübergreifenden Konsens über die Notwendigkeit einer Lösung geschaffen. Die Blockade liegt nicht mehr im fehlenden Problembewusstsein des Parlaments oder der Öffentlichkeit, sondern in der hartnäckigen Weigerung der Kostenträger, angeführt vom GKV-Spitzenverband, ihre doktrinäre Haltung des „Dogmas der unmittelbaren Leistungserbringung“ aufzugeben, sowie in der Zögerlichkeit der Exekutive, einen klaren politischen Konflikt mit diesen mächtigen Akteuren auszutragen und die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitzustellen. Die unzureichenden Gesetzesinitiativen der Jahre 2024 und 2025 sind Zeugnis dieses politischen Unwillens, das Problem an seiner Wurzel zu packen.

Was also ist zu tun? Die vorliegenden Handlungsempfehlungen skizzieren mit dem Zwei-Säulen-Modell einen klaren und umsetzbaren Weg aus dem Dilemma. Es ist ein Weg, der pragmatische Sofortmaßnahmen mit einer nachhaltigen, systemischen Lösung verbindet. Die erste Säule, die strukturelle Stärkung durch die flächendeckende Etablierung von Weiterbildungsverbünden und die Schaffung eines nationalen Weiterbildungsregisters, ist eine unverzichtbare Maßnahme zur Effizienzsteigerung und Transparenzschaffung. Sie kann und muss sofort von den Ländern, Kammern und der Selbstverwaltung vorangetrieben werden. Sie optimiert die Nutzung der vorhandenen Ressourcen und verbessert die Qualität der Weiterbildung. Aber sie löst nicht das Kernproblem. Sie ist die notwendige Infrastruktur, aber sie ist nicht der Motor.

Der Motor kann nur die zweite Säule sein: eine nachhaltige und systemische Finanzierung, die durch ein umfassendes Bundesgesetz verankert wird. Der entscheidende und nicht verhandelbare Kern dieser legislativen Lösung muss die gesetzliche Verankerung der Vollkostendeckung sein. Das Prinzip, dass die Finanzierung alle in den Weiterbildungsordnungen obligatorisch vorgeschriebenen Bestandteile – einschließlich Supervision, Theorie und Selbsterfahrung – umfassen muss, ist die conditio sine qua non für das Gelingen der Reform. Das bewährte Modell der ärztlichen Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V liefert hierfür die perfekte Blaupause. Es hat über Jahre bewiesen, dass eine paritätisch von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen getragene Finanzierung im ambulanten Sektor funktionieren kann. Die Übertragung dieses Modells auf die psychotherapeutische Weiterbildung ist nicht nur logisch und gerecht, sondern auch systemkonform und politisch der Weg des geringsten Widerstands. Ergänzt durch eine klare Regelung für die Refinanzierung im stationären Bereich und einen temporären Übergangsfonds für Kliniken, würde dieser Ansatz die Finanzierungslücke endlich schließen und den „gläsernen Flaschenhals“ sprengen.

Die Umsetzung dieser Empfehlungen erfordert politischen Mut. Sie erfordert den Mut der Bundesregierung, den Widerstand des GKV-Spitzenverbandes zu überwinden und den gesundheitspolitischen Versorgungsauftrag über die kurzfristigen finanzpolitischen Interessen der Kostenträger zu stellen. Sie erfordert den Mut des Gesetzgebers, ein sauberes, umfassendes und nachhaltiges Gesetz zu schaffen, anstatt sich in unzureichenden, inkrementellen Anpassungen zu verlieren. Und sie erfordert den Mut aller Akteure, die kurzsichtige Logik der getrennten Budgets und Zuständigkeiten zu überwinden und die Finanzierung der Weiterbildung als das zu begreifen, was sie ist: eine gemeinsame, gesamtgesellschaftliche Investition in die Zukunft der psychischen Gesundheitsversorgung.

Die Kosten des Handelns mögen auf den ersten Blick hoch erscheinen. Aber die Kosten des Nichthandelns sind ungleich höher. Sie sind nicht nur in Euro und Cent zu beziffern, sondern in verlängerten Wartezeiten, in chronifizierten Erkrankungen, in menschlichem Leid und in dem Vertrauensverlust einer ganzen Generation von hochmotivierten Therapeut*innen in das politische System. Die Psychotherapeutische Profession hat ihre Verantwortung wahrgenommen. Sie hat das Problem analysiert, sie hat Lösungen entwickelt, und sie hat unermüdlich für ihre Umsetzung gekämpft. Sie hat eine beeindruckende Geschlossenheit und Professionalität bewiesen. Nun ist die Politik am Zug, ihre Verantwortung wahrzunehmen.

Der Schlussappell dieses Artikels richtet sich daher direkt an die politischen Entscheidungsträger*innen in Regierung und Parlament: Beenden Sie den performativen Widerspruch. Füllen Sie den leeren gesetzlichen Anspruch der Reform von 2019 mit finanzieller Realität. Korrigieren Sie die Verschlimmbesserung und schaffen Sie endlich die Rahmenbedingungen, die es der nächsten Generation von Psychotherapeut*innen ermöglichen, ihre exzellente Ausbildung abzuschließen und den Platz in der Versorgung einzunehmen, an dem sie so dringend gebraucht werden. Es ist an der Zeit, das Versprechen der Reform einzulösen – nicht nur für die Therapeut*innen, sondern für die Millionen von Menschen in diesem Land, die heute und in Zukunft auf qualitativ hochwertige und zeitnahe psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind. Die Zeit des Zögerns ist vorbei. Es ist Zeit für gelebte Verantwortung.

Literaturverzeichnis

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Detaillierte Übersicht der Psychoanalytischen Institute in Deutschland

Recherche in Form von 12 Deep Researches durchgeführt über die Tage 25.-29.10.2025 auf Basis der Website-Informationen

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Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie im Rheinland (Köln, NW)https://iprkoeln.deNEINNEIN„Aktuell nehmen wir noch keine Bewerbungen nach der neuen WBO an“ (https://iprkoeln.de)
Psychoanalytische Arbeitsgemeinschaft Köln-Düsseldorf e.V. (Köln/Düsseldorf, NW)https://psychoanalyse.koelnJAJA„Psychotherapie nach PTG/WBO“ (https://psychoanalyse.koeln)
Sächsisches Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie – Therese Benedek (Leipzig, SN)https://spp-benedek.deUNKLARUNKLAR„Bewerbungen … für eine Weiterbildung … sind weiterhin möglich“ (https://spp-benedek.de)
Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Magdeburg (Magdeburg, ST)https://psychoanalyse-magdeburg.deUNKLARUNKLARKammer: „als Weiterbildungsinstitut … in TP … akkreditiert wurde“ (https://psychoanalyse-magdeburg.de)
Alfred Adler Institut Mainz (Mainz, RP)https://adler-institut-mainz.deUNKLARUNKLAR„Wegen der Neustrukturierung … befinden wir uns in einer Übergangsphase“ (https://adler-institut-mainz.de)
Mainzer Psychoanalytisches Institut (Mainz, RP)https://mpi-mainz.deJANEINKammer: „Mainzer Psychoanalytisches Institut (mpi)“ (https://mpi-mainz.de)
Weiterbildungsstudiengang Psychodynamische Psychotherapie (WePP), Mainz (Mainz, RP)https://psychotherapieausbildung-mainz.deJAJAKammer: „Weiterbildungsstudiengang Psychodynamische Psychotherapie … (WePP)“ (https://psychotherapieausbildung-mainz.de)
Akademie für Psychoanalyse und Psychotherapie München (München, BY)https://psychoanalyse-muenchen.deUNKLARUNKLARKammer: „Aufgrund der ungeklärten Situation …“ (https://psychoanalyse-muenchen.de)
Alfred-Adler-Institut für Individualpsychologie München (München, BY)https://adlerinstitut-muenchen.deUNKLARUNKLAR„Wir wollen im Jahre 2026 die neue Fachweiterbildung … anbieten“ (https://adlerinstitut-muenchen.de)
Münchner Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalyse (MAP) (München, BY)https://psychoanalyse-map.deNEINNEIN„Aufgrund der ungeklärten Situation …“ (https://psychoanalyse-map.de)
Horst-Eberhard-Richter-Institut (Gießen, HE)https://www.horst-eberhard-richter-institut.de/ausbildung/aktuelle-information-anlaesslich-der-neuen-weiterbildungsordnungUNKLARUNKLAR„… strebt die Zulassung als Weiterbildungsinstitut im Rahmen“ (https://www.horst-eberhard-richter-institut.de/ausbildung/aktuelle-information-anlaesslich-der-neuen-weiterbildungsordnung)
Lou-Andreas-Salomé-Institut (Göttingen, NI)https://www.psyfako.org/institute/lou-andreas-salome-institut/NEINNEINKammer: „Ungewiss; abhängig von der Übernahme einer zusätzlichen Finanzierung“ (https://www.psyfako.org/institute/lou-andreas-salome-institut/)
Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen (Bielefeld, NW)https://www.ippo.org/weiterbildungJANEIN„Der Beginn der Weiterbildung ist mit dem 1. Modul“ (https://www.ippo.org/weiterbildung)
Mitteldeutsches Institut für Psychoanalyse (Halle, ST)https://mip-halle.deJAJA„… berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung … tiefenpsychologisch“ (https://mip-halle.de/uebersicht-ueber-ausbildungswege-aerzte-psychologen-sozialpaedagogen/)
Adolf-Ernst-Meyer-Institut (Hamburg, HH)https://psyfako.org/institute/adolf-ernst-meyer-institut-fuer-psychotherapie-aemi/NEINNEINKammer: „Wenn eine ausreichende Finanzierung der ambulanten Weiterbildung“ (https://psyfako.org/institute/adolf-ernst-meyer-institut-fuer-psychotherapie-aemi/)
APH Hamburg (Hamburg, HH)https://aph-online.deUNKLARJA„Start der Bewerbungsphase … Weiterbildung … Sommersemester 2026“ (https://aph-online.de)
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Michael-Balint-Institut Hamburg (Hamburg, HH)https://michael-balint-institut.deNEINNEIN„bisher keine Weiterbildungs-Ordnung für … Psychologische“ (https://michael-balint-institut.de/arbeitskreis-fuer-psychotherapie-afp)
Psychoanalyse im Zentrum (Hannover, NI)https://psychoanalyse-im-zentrum.deNEINNEIN„Weiterbildungsangebot richtet sich an approbierte Psychologische“ (https://psychoanalyse-im-zentrum.de)
Heidelberger Institut für Psychotherapie (Heidelberg, BW)https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/zentrum-fuer-psychosoziale-medizin-zpm/hip/heidelberger-institut-fuer-psychotherapie-hipNEINUNKLARKammer: „Voraussichtlicher Start der neuen Weiterbildung: voraussichtlich“ (https://psyfako.org/institute/heidelberger-institut-fuer-psychotherapie-uni-heidelberg/)
Bremer Psychoanalytische Vereinigung (BPV) (Bremen, HB)https://bpv-bremen.deUNKLARUNKLAR„Solange die Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist, gelten …“ (https://www.bpv-bremen.de/fileadmin/Dateien/Interner_Bereich/Semesterhefte/2023_Sommersemester.pdf)
Psychoanalytisches Institut Bremen (PSIB) (Bremen, HB)https://www.psib.netUNKLARUNKLAR„Angebote der neuen Weiterbildungsordnung folgen in Kürze“ (https://www.psib.net/Aus-und-Weiterbildung-Unser-Angebot.html)
Alfred-Adler-Institut Nord e.V. (AIN) (Delmenhorst, NI)http://aain-delmenhorst.deJAJA„Wir bilden in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer“ (https://www.aain-delmenhorst.de/aus-und-weiterbildung/weiterbildung-in-tiefenpsychologisch-fundierter-und-analytischer-psychotherapie)
Alfred-Adler-Institut Düsseldorf e.V. (AID) (Düsseldorf, NW)https://aaid.orgNEINNEIN„Falls wir die neue Weiterbildung anbieten können: Ab 01/28.“ (https://psyfako.org/institute/alfred-adler-institut-duesseldorf-e-v-aai-duesseldorf/)
Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Düsseldorf e.V. (Düsseldorf, NW)https://psychoanalyse-duesseldorf.deNEINNEIN„… Weiterbildung … für Ärzt_innen und approbierte Psychologische“ (https://www.psychoanalyse-duesseldorf.de/cms/?page_id=4806)
Frankfurter Psychoanalytisches Institut (FPI) (Frankfurt/Main, HE)https://fpi.deNEINNEIN„Ein Zeitpunkt dafür ist aktuell noch nicht abzusehen“ (https://fpi.de/ausbildung/zum-psychoanalytiker)
Institut für Psychoanalyse (DPG) Frankfurt/Main e.V. (IPF) (Frankfurt/Main, HE)https://www.dpg-frankfurt.deUNKLARUNKLAR„… gemäß den Bestimmungen des PsychThG“ (https://www.dpg-frankfurt.de/ausbildung.html)
Aus- und Weiterbildungsinstitut … Universitätsklinik Freiburg (AWI) (Freiburg, BW)https://uniklinik-freiburg.deNEINNEIN„Beginn ist aufgrund der ungeklärten Finanzierung offen“ (https://www.uniklinik-freiburg.de/institut-psychoanalytische-tiefenpsychologische-psychotherapie-awi/bewerbung.html)
Psychoanalytisches Seminar Freiburg (PSF) (Freiburg, BW)https://psf.dpv-psa.deNEINNEIN„Wir haben den Antrag … als Weiterbildungsstätte noch nicht gestellt“ (https://psyfako.org/institute/psychoanalytisches-seminar-freiburg-psf/)
Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Freiburg e.V. (IPPF) (Freiburg, BW)https://ippf-freiburg.deUNKLARUNKLAR„… nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG)“ (https://www.ippf-freiburg.de)
Heidelberger Institut für Tiefenpsychologie (HIT) (Heidelberg, BW)https://hit-heidelberg.deNEINUNKLAR„…orientieren uns … auf Aus- und Weiterbildung in …“ (https://hit-heidelberg.de)
Institut für Psychoanalyse Heidelberg der DPG (IPHD) (Heidelberg, BW)https://iphd.deNEINNEIN„Wir nehmen derzeit keine neuen Bewerbungen an“ (https://iphd.de)
Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Heidelberg-Mannheim (IPP H-M) (Heidelberg/Mannheim, BW)https://ipp-heidelberg.deUNKLARUNKLAR„… (mindestens) fünfjährigen Programm die Kompetenz für analytische“ (https://ipp-heidelberg.de)
Psychoanalytisches Institut Heidelberg-Karlsruhe (DPV) (HdI) (Heidelberg, BW)https://psychoanalytisches-institut-heidelberg.deUNKLARUNKLARKammer: „Voraussichtlicher Start des letzten Ausbildungsjahrgangs:“ (https://psyfako.org)
Institut für Psychotherapie und angewandte Psychoanalyse Jena (IPPJ) (Jena, TH)https://psychoanalyse-jena.deUNKLARUNKLAR„…Aus- und Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierten und“ (https://psychoanalyse-jena.de)
Alexander-Mitscherlich-Institut Kassel (AMI) (Kassel, HE)https://ami-ks.dpv-psa.deNEINNEINKammer: „Finanzierungsvorbehalt! … werden wir voraussichtlich“ (https://psyfako.org)
Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Kassel (IPK) (Kassel, HE)https://institut-psychoanalyse.deUNKLARUNKLARKammer: „Ungewiss; … Weiterbildung im Verbund mehrerer“ (https://psyfako.org)
John-Rittmeister-Institut Kiel (JRI) (Kiel, SH)https://john-rittmeister-institut.deUNKLARUNKLAR„…bietet … Aus-, Weiter-… an. … Medizinern, Psychologen …“ (https://j-r-i.de)
Alfred-Adler-Institut Aachen-Köln (AIA) (Aachen/Köln, NW)https://aai-aachen-koeln.deUNKLARUNKLAR„Letzter Ausbildungskurs nach altem Recht – Wir planen“ (https://aai-aachen-koeln.de)
WGI-Institut (TP-Institut der WGI gGmbH) (Köln, NW)https://wgi-institut.deNEINUNKLAR„Für die Ausbildung nach dem alten Gesetz werden nur noch“ (https://wgi-institut.de)
Institut für Psychotherapie (IfP) am UKE (Hamburg, HH)https://uke.de/psychotherapieausbildungNEINUNKLAR„Aufgrund des neuen PsychThG endet die Ausbildung nach dem“ (https://uke.de/psychotherapieausbildung)
Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Kassel e.V. (Kassel, HE)https://institut-psychoanalyse.deUNKLARUNKLAR„Voraussichtlicher Start der neuen Weiterbildung: Ungewiss;“ (https://institut-psychoanalyse.de)
Wiesbadener Akademie für Psychotherapie (WIAP) (Wiesbaden, HE)https://wiap.deNEINNEIN„hat sich entschieden, keine neuen Gruppen mehr in die“ (https://wiap.de)
Hannoversches Institut f. Psychotherapie – Winnicott-Institut (HIP-WI) (Hannover, NI)https://winnicott-institut.deNEINNEIN„bis auf Weiteres noch keine Weiterbildungsteilnehmer*innen aufnehmen“ (https://winnicott-institut.de)
IPAW – Institut f. Psychotherapeutische Ausbildung an der MHH (Hannover, NI)https://mhh.de/ipawNEINUNKLAR„Ausbildungsstätte für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ (https://mhh.de/ipaw)
Institut für TP Psychotherapie Braunschweig/Göttingen (ADI) (Braunschweig/Göttingen, NI)https://institut-psychotherapie-bs-goe.netNEINUNKLAR„Das Institut bietet die TP-Ausbildung an, die zur“ (https://institut-psychotherapie-bs-goe.net)
ZAP – Zentrum Ausbildung Psychotherapie, Bad Salzuflen (Bad Salzuflen, NRW)https://zap-lehrinstitut.deJAJA„Konzept für die integrierte 5-jährige Weiterbildung gemäß“ (https://zap-lehrinstitut.de)
Lehrinstitut für Psychodynamische Psychotherapie (LPP) (Rinkerode, NRW)https://lpp-lehrinstitut.deNEINNEIN„widmet sich der … Weiterbildung in tiefenpsychologisch“ (https://lpp-lehrinstitut.de)
APP Köln – Ärztlich-Psychologische Akademie Köln (Köln, NRW)https://app-koeln.deNEINJA„nehmen … Bewerbungen für den Ausbildungsstart 2027 in PP-TP“ (https://app-koeln.de)
Köln-Bonner Akademie für Psychotherapie (KBAP) (Bonn, NRW)https://valeara-akademie.deNEINNEIN„Aktuell … noch keine Plätze anbieten … Finanzierung … ungeklärt“ (https://valeara-akademie.de)
Institut für Tiefenpsychologie, Gruppendynamik und Gruppentherapie (ITGG) (Berlin, BE)https://itgg-berlin.deNEINJA„Approbation nach dem PsychThG von 2020 … am ITGG möglich“ (https://www.itgg-berlin.de)
Berliner Akademie für Psychotherapie (BAP) (Berlin, BE)https://bap-berlin.deNEINJAKammer: „Berliner Akademie … 36 Monate (Vollzeit)“ (https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/media/2517)
Psychologische Hochschule Berlin (PHB) – Ausbildungsinstitut (Berlin, BE)https://phb.deNEINNEIN„ungeklärte Finanzierung … verhindert, dass … Weiterbildungen“ (https://www.psychologische-hochschule.de/studium-ausbildung/psychotherapeutengesetz-faq/)
Institut für psychologische Psychotherapie und Beratung Berlin e.V. (ppt) (Berlin, BE)https://institut-fuer-ppt.deNEINUNKLARKammer: „Verzeichnisse werden fortlaufend ergänzt, sobald …“ (https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/verzeichnis-der-zugelassenen-weiterbildungsstaetten-und-ermaechtigten-weiterbildungsbefugten)
Psychotherapeutisches Lehrinstitut der Sigmund-Freud-Privatuniversität (SFU) Berlin (Berlin, BE)https://ptw.sfu-berlin.deUNKLARJA„Anerkannte Weiterbildungsstätte seit 2023 … 12 PiW“ (https://ptw.sfu-berlin.de/de/studium/psychotherapeutisches-lehrinstitut/weiterbildung-zumr-fachpsychotherapeutin-fuer-psychotherapeutinnen/)
Brandenburgische Akademie … Psychotherapie e.V. (BATAP) (Teltow, BB)https://batap.deUNKLARUNKLARKammer: „Brandenburgische Akademie … Vertiefungsverfahren:“ (https://lavg.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/G1-C-50_Ausbildungsstätten_PP_KJP.pdf)
Institut f. Psychoanalyse u. Psychotherapie Siegen-Wittgenstein (Bad Berleburg, NRW)https://ippsw.deUNKLARUNKLAR„Geplant ist Anfang 2025 … Tiefenpsychologisch … Analytische“ (https://psyfako.org/institute/institut-fuer-psychoanalyse-und-psychotherapie-dpg-siegen-wittgenstein-e-v/)
Psychoanalytisches Institut Berlin (PaIB) (Berlin, BE)https://paib-dpg.deJAJA„Aus- und Weiterbildung … in Psychoanalyse und tiefenpsychologisch“ (https://www.ifp-berlin.de)
Institut f. Psychoanalyse, Psychotherapie u. Psychosomatik Berlin (IPB) (Berlin, BE)https://ipb-dpg-berlin.deJAJA„die Weiterbildung zur Psychoanalytiker:in, … in“ (https://ipb-dpg-berlin.de/ausbildung/information)
DPG-Institut am BIPP (Berlin, BE)https://bipp-berlin.deJAJA„… Curricula zur tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie“ (https://www.bpsi.berlin/bipp/)
Arbeitsgruppe Ostwestfalen der DPG (Bielefeld, NRW)https://www.ippo.orgJANEIN„psychoanalytisches Weiterbildungsprojekt für … Psycholog*innen“ (https://www.ippo.org)
Arbeitsgruppe Bremen der DPG (Bremen, HB)(keine Website)NEINNEIN„Vorsitz: N.N. … Kommissarische Koordination:“ (https://dpg-psa.de/Arbeitsgruppen_der_DPG.html)
Arbeitsgruppe Düsseldorf der DPG (Düsseldorf, NRW)http://dpg-duesseldorf.deUNKLARUNKLAR„Bald wieder online!“ (http://www.dpg-duesseldorf.de)
Institut f. Psychoanalyse u. Psychotherapie Freiburg (IPPF) (Freiburg, BW)https://ippf-freiburg.deUNKLARUNKLAR„Der Antrag … in Bearbeitung. … Verfahren:“ (https://psyfako.org/institute/institut-fuer-psychoanalyse-und-psychotherapie-freiburg-ippf/)
Lou-Andreas-Salomé-Institut (Göttingen, NI)https://las-institut.deUNKLARUNKLAR„Ungewiss; … Finanzierung … Tiefenpsychologisch … später …“ (https://psyfako.org/institute/lou-andreas-salome-institut/)
Institut f. Psychoanalyse u. Psychotherapie Hamburg (DPG) (Hamburg, HH)https://dpg-institut-hamburg.deJAJA„die Weiterbildung ‘Psychoanalyse’ und/oder ‘Tiefenpsychologisch“ (https://dpg-institut-hamburg.de/aus-und-weiterbildung)
Psychoanalyse im Zentrum (PIZ) (Hannover, NI)https://psychoanalyse-im-zentrum.deUNKLARUNKLAR„Ausbildungsbeginn ist bis Ende 2025 möglich“ (https://psychoanalyse-im-zentrum.de/aus-weiterbildung/)
Institut für Psychoanalyse DPG Heidelberg (IPHD) (Heidelberg, BW)https://iphd.deNEINNEIN„Eine Bewerbung ist derzeit NICHT möglich.“ (https://www.iphd.de/ausbildung/bewerbung)
Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Magdeburg e.V. (Magdeburg, ST)http://www.psychoanalyse-magdeburg.deUNKLARUNKLAR„Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Magdeburg e.V.“ (https://dpg-psa.de/Institute_der_DPG.html)
Arbeitsgruppe München der DPG (München, BY)http://www.dpg-ag-muenchen.deNEINNEIN„Die Zulassung … erfolgt in den DPG-Instituten.“ (https://dpg-psa.de/Ausbildung_in_der_DPG.html)
Institut für Psychoanalyse Nürnberg-Regensburg (IPNR) (Nürnberg, BY)https://psychoanalyseausbildung.deUNKLARUNKLAR„strebt die Zulassung als Weiterbildungsstätte … an … möchte“ (https://psychoanalyseausbildung.de/index.php/aus-und-weiterbildung/ausbildungsgaenge/psychotherapeut-innen)
Saarländisches Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie (Saarbrücken, SL)http://www.sipp.deUNKLARUNKLAR„… nur noch bis 30.09.25 WeiterbildungskandidatInnen auf.“ (https://www.sipp.de/aus-und-weiterbildung/aus-und-weiterbildungsgaenge/)
Institut für Psychoanalyse DPG Stuttgart (IPS) (Stuttgart, BW)http://www.dpg-stuttgart.deUNKLARUNKLAR„dieses Jahr noch … nach dem alten Psychotherapeutengesetz“ (http://www.psychoanalyse-stuttgart.de)
Rhein-Eifel-Institut (Andernach, RLP)https://rhein-eifel-institut.deUNKLARUNKLAR„Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.“ (https://psyfako.org/institute/institut-fuer-psychotherapie-und-psychoanalyse-rhein-eifel-anneliese-heigl-evers-institut/)
DIPP Dresden (Dresden, SN)https://dipp-dresden.deUNKLARUNKLAR„Start der neuen Weiterbildung: noch offen“ (https://psyfako.org/institute/dipp-dresdner-institut-fuer-psychodynamische-psychotherapie-e-v/)
MAPP-Institut Dresden (Dresden, SN)https://mapp-institut.deNEINNEIN„… als Weiterbildungsinstitut … in TfP … akkreditiert“ (https://www.mapp-institut.de/neue-weiterbildung-als-fachpsychotherapeutin/)
Akademie für allgemeine Psychotherapie (aap) Dresden (Dresden, SN)https://aap-dresden.deNEINUNKLAR„Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,“ (https://psyfako.org/institute/aap-akademie-fuer-allgemeine-psychotherapie-gmbh/)
MAPP-Institut Magdeburg (Magdeburg, ST)https://mapp-institut.deNEINJA„… Vertiefungen in Tiefenpsychologisch … sowie in Verhaltenstherapie“ (https://www.mapp-institut.de/neue-weiterbildung-als-fachpsychotherapeutin/)
Ostdeutsche Akademie für Psychotherapie (Stendal, ST)https://oafp.deNEINUNKLARKammer: „Staatlich anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte für“ (https://oafp.de/wp-content/uploads/2023/11/Kooperationseinrichtungen-OAfP-2023-11-1.pdf)
ZAP Nord, Lehrinstitut Lübeck (Lübeck, SH)https://zap-nord.deNEINNEIN„Start der neuen Weiterbildung: sobald die Finanzierung klar ist“ (https://psyfako.org/institute/zap-zentrum-ausbildung-psychotherapie-lehrinstitut-luebeck-zap-nord-gmbh/)
Akademie für Psychotherapie Erfurt (AfP) (Erfurt, TH)https://afp-erfurt.deJAJA„Voraussichtlicher Start der neuen Weiterbildung: 2024“ (https://psyfako.org/institute/akademie-fuer-psychotherapie-erfurt-afp/)
C. G. Jung-Institut München (München, BY)https://www.jung-institut-muenchen.deNEINNEIN„wurde 2023 aufgelöst.“ (https://www.jung-institut-muenchen.de)
Institut für Psychoanalyse (DPG) Nürnberg-Regensburg (Nürnberg/Regensburg, BY)https://psychoanalyseausbildung.de/index.php/aus-und-weiterbildung/ausbildungsgaenge/psychotherapeut-innenNEINNEIN„noch keinen konkreten Beginn … da … Finanzierung …“ (https://psychoanalyseausbildung.de/index.php/aus-und-weiterbildung/ausbildungsgaenge/psychotherapeut-innen)
Institut für psychodynamische Psychotherapie Nürnberg (Nürnberg, BY)https://psychodynamisches-institut.de/ausbildung/psychologen-2UNKLARNEIN„… Betrieb erst aufnehmen, wenn … Förderfinanzierung vorhanden ist.“ (https://psychodynamisches-institut.de/ausbildung/psychologen-2)
Institut für Psychotherapie Potsdam (Potsdam, BB)https://ifp-potsdam.com/aus-und-weiterbildung/bewerben/NEINNEIN„Neuer Ausbildungsstart ab Januar 2026! Jetzt anmelden!“ (https://ifp-potsdam.com/aus-und-weiterbildung/bewerben/)
Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Mecklenburg-Vorpommern (Rostock, MV)https://www.ippmv.net/aus-fort-und-weiterbildung/NEINNEIN„eine Ausbildung … in den Verfahren TfP und/oder AP absolvieren“ (https://www.ippmv.net/aus-fort-und-weiterbildung/)
Saarländisches Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie (Saarbrücken, SL)https://www.sipp.de/aus-und-weiterbildung/haeufige-fragen/NEINNEIN„Ausbildung … auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes“ (https://www.sipp.de/aus-und-weiterbildung/haeufige-fragen/)
C. G. Jung-Institut Stuttgart (Stuttgart, BW)https://www.cgjung-stuttgart.de/public/uploads///Gesellschaftsprogramm-2024-25.pdfUNKLARUNKLAR„Geplant: Weiterbildung nach dem neuen PsychThG (01.09.2020)“ (https://www.cgjung-stuttgart.de/public/uploads///Gesellschaftsprogramm-2024-25.pdf)
Institut für Psychoanalyse der DPG Stuttgart (Stuttgart, BW)https://www.dpg-stuttgart.de/ausbildung.htmlNEINNEIN„Ausbildung … Approbation als Psychologischer Psychotherapeut … TfP“ (https://www.dpg-stuttgart.de/ausbildung.html)
Psychoanalytisches Institut Stuttgart (Stuttgart, BW)https://psychoanalysestgt.de/ausbildung/NEINNEIN„Aufnahmen … Ausbildung … PsychThG 1999 … Sommersemester 2025“ (https://psychoanalysestgt.de/ausbildung/)
Institut für Psychoanalyse (PA Arbeitsgemeinschaft) Stuttgart-Tübingen (Stuttgart/Tübingen, BW)https://www.ifp-st.de/ausbildung/ausbildungsgaenge-und-abschluesseNEINNEIN„Approbation … mit … Fachkunde … TP … und … AP“ (https://www.ifp-st.de/ausbildung/ausbildungsgaenge-und-abschluesse)
Institut für analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Heidelberg e.V. (AKJP Heidelberg) (Heidelberg, BW)https://akjp-hd.deNEINNEIN„Nach gesetzlicher Klärung der finanziellen Basis … Weiterbildung“ (https://akjp-hd.de/aufnahme-wise-24-25-abgeschlossen/)
Tiefenpsychologisches Institut Baden e.V. (TIB) (Baden-Baden, BW)https://ti-b.deNEINUNKLAR„auf der Grundlage der … (PsychTh-APrV) … 5-jährigen“ (https://www.ti-b.de)
Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen Nürnberg e.V. (KIP) (Nürnberg, BY)http://kinderanalytisches-institut.deNEINNEIN„… Beginn der neuen Weiterbildung … noch unklar“ (https://www.kinderanalytisches-institut.de/ausbildung/weiterbildung)
Lehrinstitut für Psychotherapie und Psychoanalyse München gGmbH (LPM) (München, BY)https://lpm-muenchen.deNEINNEIN„Start der neuen Weiterbildung: voraussichtlich Herbst 2030.“ (https://psyfako.org/institute/lehrinstitut-fuer-psychotherapie-und-psychoanalyse-muenchen-ggmbh-lpm/)
KIRINUS CIP Akademie (Centrum für Integrative Psychotherapie) (München, BY)https://kirinus.de/akademieNEINJA„Seit 09.04.2024 sind wir … akkreditiert und … zugelassen“ (https://www.kirinus.de/akademie/weiterbildung/fachpsychotherapeuten)
Münchner Lehr- und Forschungsinstitut der DAP (Deutsche Akademie für Psychoanalyse) (München, BY)https://psychoanalysebayern.deUNKLARUNKLAR„Sobald die notwendigen Voraussetzungen bestehen, … neuen“ (https://psychoanalysebayern.de/ausbildung/)
ÄPK Ärztlich-Psychologischer Weiterbildungskreis … München/Südbayern e.V. (München, BY)https://aepk.deJAJA„erste Weiterbildungs-Durchgang ist im Wintersemester 2025/2026“ (https://www.aepk.de/weiterbildung-nach-direktstudium.html)
DEAKAD – Deutsche Akademie für Konfliktlösung und gesellschaftliche Integration (München, BY)https://deakad.deNEINUNKLAR„Voraussichtlicher Start der neuen Weiterbildung: offen.“ (https://psyfako.org/institute/deutsche-akademie-fuer-konfliktloesung-und-gesellschaftliche-integration-deakad/)
Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Siegen-Wittgenstein (ISW) (Bad Berleburg, NRW)https://ippsw.deUNKLARUNKLAR„Start der neuen Weiterbildung: Geplant ist Anfang 2025“ (https://psyfako.org/institute/institut-fuer-psychoanalyse-und-psychotherapie-dpg-siegen-wittgenstein-e-v/)
Alfred-Adler-Gesellschaft für Individualpsychologie Berlin e.V. (AAI) (Berlin, BE)https://aai.berlinUNKLARUNKLAR„Voraussichtlicher Start … 2026 … Tiefenpsychologisch … und“ (https://psyfako.org/institute/alfred-adler-institut-berlin-aai/)
Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalyse und Psychotherapie Berlin (APB) e.V. (Berlin, BE)https://apb.deNEINNEIN„Start … sobald die Finanzierung … geklärt ist“ (https://psyfako.org/institute/arbeitsgemeinschaft-fuer-psychoanalyse-und-psychotherapie-e-v-apb/)
Berliner Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse (BIPP) e.V. (Berlin, BE)https://bipp-berlin.deNEINNEIN„ohne Aussicht auf einen Weiterbildungsplatz“ (https://psyfako.org/weiterbildung/)
Berliner Psychoanalytisches Institut Karl-Abraham-Institut (BPI) (Berlin, BE)https://bpi-psa.deNEINNEIN„weitergeht, ist … völlig unklar“ (https://psyfako.org/weiterbildung/)
C. G. Jung-Institut Berlin (JIB) (Berlin, BE)https://jung-institut-berlin.deNEINNEIN„unsere Zukunft ist kaum planbar“ (https://psyfako.org/weiterbildung/)
Institut für Psychoanalyse, Psychotherapie und Psychosomatik Berlin (IPB) (Berlin, BE)https://ipb-dpg-berlin.deNEINNEIN„Weiterbildung ist bisher nicht gesichert“ (https://psyfako.org/weiterbildung/)
Institut für Psychotherapie e.V. Berlin (IfP) (Berlin, BE)https://ifp-berlin.deNEINNEIN„aktuell … völlig unklar“ (https://psyfako.org/weiterbildung/)
Psychoanalytisches Institut Berlin (PaIB) (Berlin, BE)https://paib-dpg.deNEINNEIN„erfordert … gesetzliche Regelungen“ (https://psyfako.org/weiterbildung/)
WIPU (Weiterbildungsinstitut an der IPU Berlin) (Berlin, BE)https://ipu-berlin.de/wipuUNKLARUNKLAR„… bietet … Möglichkeit … künftigen Weiterbildung an“ (https://ipu-berlin.de/wipu)

Fiktive Debatte

/topic/ Generation Warteschleife: Wer zahlt die Rechnung für die psychische Gesundheit von morgen?

/scene/ Ein schlichtes, modern ausgeleuchtetes Fernsehstudio. Im Halbkreis sitzen die Gäste an einem langen, dunklen Tisch. Die Stimmung ist konzentriert, fast greifbar angespannt. Im Hintergrund ist eine stilisierte Grafik einer tickenden Uhr zu sehen. Julia Berger, die Moderatorin, blickt ernst in die Kamera.

Julia Berger (Investigativ-Journalistin): Guten Abend, meine sehr geehrten Damen und Herren, und herzlich willkommen zu unserer Sonderdebatte. Wir sprechen heute über einen stillen, aber dramatischen Notstand im Herzen unseres Gesundheitssystems. Es geht um einen performativen Widerspruch, um ein gebrochenes Versprechen, das Tausende hochqualifizierte junge Menschen in eine existenzielle Krise stürzt und die psychotherapeutische Versorgung von uns allen gefährdet. Im Jahr 2019 feierte die Politik eine wegweisende Reform: die Abschaffung der prekären, selbstfinanzierten Ausbildung für Psychotherapeut*innen. An ihre Stelle sollte, so das Versprechen, eine faire, vergütete Weiterbildung nach dem Vorbild der Ärzteschaft treten.

/same/ Sechs Jahre später, im Herbst 2025, ist die Realität eine andere. Wir haben eine „Generation Warteschleife“: Tausende frisch approbierte Psychotherapeut*innen, die eigentlich dringend in der Versorgung gebraucht würden, finden keine Weiterbildungsstelle. Gleichzeitig gehen in den nächsten zehn Jahren bis zu 50 Prozent der praktizierenden Therapeut*innen in den Ruhestand, während der Bedarf an Therapieplätzen explodiert. Die zentrale Frage, die wie ein Damoklesschwert über allem schwebt und die wir heute Abend klären wollen, lautet: Wer ist schuld an diesem Desaster, und wer zahlt am Ende die Rechnung?

/same/ Um diese Frage zu diskutieren, habe ich eine hochkarätige Runde eingeladen, die alle Seiten dieses Konflikts repräsentiert. Ich begrüße herzlich: Prof. Dr. Eva-Maria Richter, die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer. Lena Weber, selbst approbierte Psychotherapeutin und Sprecherin des PtW-Forums, die der „Generation Warteschleife“ eine Stimme gibt. Herrn Dr. Markus Steiner vom GKV-Spitzenverband, der die Perspektive der Kostenträger vertritt. Aus der Politik ist Staatssekretär Dr. Thomas Fischer vom Bundesgesundheitsministerium zu uns gekommen. Und die Praxis ist heute Abend doppelt vertreten: durch Dr. Martin Bauer, den Leiter eines traditionsreichen psychoanalytischen Ausbildungsinstituts, und Michael Klein, einen niedergelassenen Psychotherapeuten. Und schließlich begrüße ich Herrn Andreas Schmidt, der als Vertreter einer Patienteninitiative aus der Perspektive spricht, die am meisten zählt.

/same/ Frau Prof. Richter, lassen Sie uns mit Ihnen beginnen. Als Präsidentin der Kammer haben Sie die Reform von Anfang an begleitet. Was ist aus Ihrer Sicht schiefgelaufen? Haben die Verbände die Politik falsch beraten, oder hat die Politik ein Versprechen gegeben, das sie nie einhalten konnte oder wollte?

Prof. Dr. Eva-Maria Richter (Die Standespolitikerin): Vielen Dank, Frau Berger. Um es klar zu sagen: Hier ist nichts schiefgelaufen, hier wurde ein zentraler Baustein wissentlich und trotz wiederholter, eindringlicher Warnungen weggelassen. Die Reform von 2019 hatte einen fundamentalen „Geburtsfehler“: Sie hat den Anspruch auf eine vergütete Weiterbildung gesetzlich verankert, aber die Frage der Finanzierung bewusst ausgeklammert. Wir als Bundespsychotherapeutenkammer haben von der ersten Minute des Gesetzgebungsprozesses an darauf hingewiesen, dass eine Weiterbildung, die diesen Namen verdient, nicht allein aus den Einnahmen der direkten Patientenbehandlung refinanziert werden kann. Die obligatorischen, qualitätssichernden Bestandteile – Supervision, Theorie und Selbsterfahrung – sind zeit- und kostenintensiv, generieren aber keine direkten Einnahmen. Dieses Defizit von 20-30 Prozent der Gesamtkosten wurde von der Politik sehenden Auges ignoriert. Das ist kein Versehen, das ist ein Systemversagen mit Ansage.

/same/ Wir erleben jetzt die exakten Konsequenzen, vor denen wir seit Jahren warnen. Unsere Analysen zeigen, dass wir auf einen massiven Versorgungskollaps zusteuern. Bis 2030 wird fast die Hälfte der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen altersbedingt aus der Versorgung ausscheiden, während der Bedarf an Therapieplätzen weiter explodiert. Um allein den Status quo zu halten, müssten wir unsere Ausbildungskapazitäten massiv erhöhen. Stattdessen erleben wir einen faktischen Weiterbildungsstopp. Institute, Praxen und Kliniken können keine Stellen anbieten, weil sie das finanzielle Risiko nicht tragen können. Die Politik hat einen Auftrag erteilt, ohne die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen. Es ist, als würde man den Bau einer Brücke anordnen, aber die Finanzierung für die Pfeiler verweigern.

/same/ Unsere Forderung war und ist daher konsistent und unmissverständlich: Wir brauchen eine bundesweit einheitliche, gesetzlich verankerte Finanzierungslösung, die alle Sektoren – Praxen, Kliniken und Ambulanzen – umfasst und die eine Vollkostendeckung gewährleistet. Das Modell dafür existiert bereits: die Förderung der ärztlichen Weiterbildung nach § 75a SGB V. Es ist absolut unverständlich und nicht zu rechtfertigen, warum zwei akademische Heilberufe, die eine gleichwertige und gleich lange Qualifizierung durchlaufen, in der Finanzierung ihrer Weiterbildung derart ungleich behandelt werden. Es geht hier nicht um Partikularinteressen, es geht um die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung in diesem Land. Und diese Zukunft steht auf dem Spiel, wenn die Politik nicht endlich ihre Verantwortung übernimmt und diesen Geburtsfehler der Reform korrigiert.

Lena Weber (Die Betroffene): Frau Professor Richter, ich danke Ihnen für Ihre klaren Worte, aber ich muss Ihnen aus der Perspektive derjenigen, die es betrifft, sagen: Ihre diplomatische Sprache beschreibt nicht annähernd die Wut und die Verzweiflung, die wir empfinden. Es geht nicht um einen „Geburtsfehler“ oder eine „Finanzierungslücke“ – es geht um ein gebrochenes Versprechen und um Tausende von Lebensläufen, die gerade zerstört werden. Wir sind die Generation, die der Politik geglaubt hat. Wir haben uns für dieses anspruchsvolle Studium entschieden, weil man uns gesagt hat: Das prekäre, ausbeuterische PiA-System wird abgeschafft. Ihr werdet nach eurer Approbation fair bezahlte Angestellte sein, sozial abgesichert, mit einer klaren Perspektive. Das war keine Bitte, das war das zentrale Versprechen dieser Reform. Und es war eine Lüge.

/same/ Die Realität sieht so aus: Ich habe einen Masterabschluss mit Bestnote, ich habe die staatliche Approbation, die mir erlaubt, Heilkunde auszuüben. Ich bin hochqualifiziert, hochmotiviert und ich will nichts sehnlicher, als psychisch kranken Menschen zu helfen. Stattdessen sitze ich seit Monaten zu Hause, schreibe Bewerbungen ins Nichts und lebe von meinen Ersparnissen. Der Markt für tiefenpsychologische Weiterbildungsstellen, den ich anstrebe, existiert nicht. Unsere eigenen Recherchen, die Ihre Analysen bestätigen, zeigen: Von über hundert potenziellen Instituten bieten gerade einmal eine Handvoll aktiv Stellen an. Das ist kein „Flaschenhals“, das ist eine zugemauerte Wand. Und die wenigen Angebote, die es gibt, sind ein Hohn. Mir wurde eine Stelle in einer Klinik angeboten, bei der ich die Kosten für meine Supervision und meine Lehranalyse – über 800 Euro im Monat – von meinem Nettogehalt selbst hätte tragen müssen. Ich hätte am Ende für einen Stundenlohn nahe dem Mindestlohn gearbeitet. Das ist keine „unzureichende Finanzierung“, das ist institutionalisierte Selbstausbeutung unter neuem Namen.

/same/ Wir fühlen uns verraten. Verraten von der Politik, die ein Gesetz macht, ohne über die Konsequenzen nachzudenken. Verraten von den Kostenträgern, die sich hinter Paragrafen verschanzen, während die Versorgung vor die Wand fährt. Und, ehrlich gesagt, fühlen wir uns auch ein Stück weit von den etablierten Verbänden im Stich gelassen, die jahrelang zugesehen haben, wie sich diese Katastrophe anbahnt. Wir sind nicht nur die „Generation Warteschleife“, wir sind die Generation der verlorenen Versprechen. Und wir werden nicht leise sein, bis dieses Versprechen endlich eingelöst wird. Es geht um unsere Zukunft, und wir haben nichts mehr zu verlieren.

/note/ Julia Berger wendet sich Herrn Dr. Steiner zu, dessen Miene während des emotionalen Beitrags von Lena Weber unbewegt geblieben ist.

Julia Berger (Investigativ-Journalistin): Herr Dr. Steiner, das waren harte und sehr persönliche Worte. Frau Weber spricht von einem gebrochenen Versprechen und institutionalisierter Selbstausbeutung. Aus Sicht der Betroffenen agieren die Krankenkassen als die zentrale Blockade, die sich weigert, für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung zu zahlen, obwohl sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist die Solidargemeinschaft, die Sie vertreten, nicht auch dafür verantwortlich, dass es in Zukunft überhaupt noch genug Therapeutinnen gibt, die ihre Versicherten behandeln können?

Dr. Markus Steiner (Der Kostenträger): Frau Berger, ich verstehe die emotionale Betroffenheit von Frau Weber, aber es ist entscheidend, die Debatte auf den Boden der rechtlichen und finanziellen Realitäten unseres Systems zurückzuführen. Die Aufgabe des GKV-Spitzenverbandes und der gesetzlichen Krankenkassen ist klar durch das Sozialgesetzbuch definiert. Unsere Verantwortung gegenüber der Solidargemeinschaft besteht darin, die Gelder der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler treuhänderisch zu verwalten und eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Krankenbehandlung sicherzustellen. Die Finanzierung von beruflicher Ausbildung oder Weiterbildung gehört explizit nicht zu diesem gesetzlichen Auftrag. Dies ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die primär in der Verantwortung des Staates, also der Länder für die Hochschulen, und der Arbeitgeber liegt.

/same/ Das Kernargument der Profession, wir müssten die sogenannten „indirekten Kosten“ der Weiterbildung tragen, verkennt diesen fundamentalen Grundsatz. Die gesetzlichen Krankenkassen vergüten die unmittelbare, am Versicherten erbrachte Leistung – also die Therapiesitzung. Die Höhe dieser Vergütung ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, dem EBM, festgelegt und so kalkuliert, dass sie bei einer wirtschaftlichen Betriebsführung einer Praxis alle notwendigen Kosten deckt, einschließlich der Gehälter des qualifizierten Personals. Wir zahlen bereits heute für die Leistungen, die von Psychotherapeutinnen in Weiterbildung unter Supervision erbracht werden. Was wir nicht finanzieren können und dürfen, sind die Kosten, die für die persönliche Qualifizierung der Therapeutin anfallen, wie Theorieseminare oder eine Lehranalyse. Das sind Investitionen in das Humankapital des Individuums und seines zukünftigen Arbeitgebers, nicht Kosten der Krankenbehandlung eines Versicherten.

/same/ Der Verweis auf die ärztliche Weiterbildung ist in diesem Kontext nicht zielführend. Die Förderung nach § 75a SGB V wurde in einer Situation eines nachweislich drohenden, flächendeckenden Hausärztemangels als politisch gewollte Ausnahmeregelung geschaffen. Für die Psychotherapie stellt sich die Situation anders dar; hier wurde in der Vergangenheit, wie auch unsere Zahlen zeigen, eher über den Bedarf der GKV hinaus ausgebildet. Der Gesetzgeber hat in den Entwürfen zum GVSG und zum BEEP-Gesetz unsere Position bestätigt, indem er die Finanzierung an die „unmittelbare Leistungserbringung“ koppeln wollte. Wir sind jederzeit bereit, im Rahmen der Selbstverwaltung über eine faire Vergütung der erbrachten Leistungen zu verhandeln. Aber die Forderung, die Krankenkassen sollten die kompletten Ausbildungskosten einer ganzen Berufsgruppe übernehmen, ist eine Systemverschiebung, für die es keine rechtliche Grundlage gibt und die wir im Interesse unserer Beitragszahlerinnen und Beitragszahler ablehnen müssen.

/note/ Ein spöttisches Lächeln huscht über Lena Webers Gesicht. Staatssekretär Dr. Fischer räuspert sich und ergreift das Wort, noch bevor die Moderatorin ihn ansprechen kann.

Dr. Thomas Fischer (Der Politiker): Ich möchte an dieser Stelle unmittelbar auf Herrn Dr. Steiner reagieren, denn seine Darstellung verkürzt die Position der Bundesregierung in unzulässiger Weise. Es ist keineswegs so, dass wir die Sorgen der angehenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ignorieren. Ganz im Gegenteil: Die neue Bundesregierung hat das Problem als eine der vordringlichen Aufgaben im Gesundheitswesen identifiziert und die Sicherung der Weiterbildung unmissverständlich im Koalitionsvertrag verankert. Wir sind uns der drohenden Versorgungslücke, die Frau Prof. Richter skizziert hat, und der persönlichen Notlage, von der Frau Weber so eindrücklich berichtet hat, vollkommen bewusst. Deshalb haben wir gehandelt, und zwar schnell.

/same/ Der Änderungsantrag im Rahmen des BEEP-Gesetzes im Herbst dieses Jahres war ein entscheidender erster Schritt, um eine rechtliche Grundlage für die Finanzierung der Weiterbildungsambulanzen zu schaffen. Er gibt den Instituten, wie dem von Herrn Dr. Bauer, erstmals die Möglichkeit, direkt mit den Krankenkassen über eine leistungsgerechte Vergütung zu verhandeln. Dies ist ein signifikanter Fortschritt gegenüber dem bisherigen Zustand. Wir anerkennen, dass dieser erste Schritt nicht alle Probleme löst. Die Finanzierung in den Praxen und Kliniken sowie die Frage der indirekten Kosten sind komplexe Themen, die einer sorgfältigen und schrittweisen Prüfung bedürfen. Man kann ein so fundamentales Problem, das über Jahre entstanden ist, nicht mit einem einzigen Gesetzesakt über Nacht lösen.

/same/ Wir befinden uns in einem Spannungsfeld. Einerseits haben wir den klaren politischen Auftrag, die Weiterbildung zu sichern. Andererseits müssen wir die finanzielle Stabilität des GKV-Systems und die Belastung der Beitragszahler im Auge behalten, wie Herr Dr. Steiner zurecht anmerkt. Unsere Aufgabe als Politik ist es, einen fairen und ausgewogenen Kompromiss zwischen diesen legitimen, aber widersprüchlichen Interessen zu finden. Wir sind dazu in intensiven Gesprächen mit allen Beteiligten – den Verbänden, den Kammern und den Kostenträgern. Ich bin zuversichtlich, dass wir in diesem konstruktiven Dialog weitere, darauf aufbauende Schritte entwickeln werden, um die Reform zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Aber ich bitte um Verständnis, dass solche Prozesse Zeit, Sorgfalt und die Bereitschaft aller Seiten zum Kompromiss erfordern.

Dr. Martin Bauer (Der Institutsleiter): Herr Staatssekretär, ich muss Ihnen mit allem Respekt widersprechen. Was Sie als „sorgfältigen Prozess“ und „ersten Schritt“ bezeichnen, ist aus der Perspektive meines Instituts eine Katastrophe mit Ansage und eine aktive Verlängerung unserer existenziellen Krise. Ihr BEEP-Gesetzesentwurf ist keine Lösung, er ist eine Mogelpackung, die das Problem verschärft, indem sie eine Lösung vortäuscht. Sie geben uns das Recht, mit den Kassen zu verhandeln, aber Sie geben den Kassen gleichzeitig durch die Klausel des „unmittelbaren Zusammenhangs“ das gesetzliche Recht, die Bezahlung der entscheidenden Kosten – Supervision und Lehranalyse – zu verweigern. Das ist, als würden Sie uns erlauben, über den Preis eines Autos zu verhandeln, aber per Gesetz festlegen, dass der Motor und die Räder nicht Teil des Preises sein dürfen. Das Ergebnis ist vorhersehbar: Wir können kein fahrtüchtiges Auto verkaufen.

/same/ Für ein psychoanalytisches Institut wie meines sind Lehranalyse und hochfrequente Supervision keine „optionalen Extras“, sie sind das Herzstück unserer Ausbildung. Sie machen 20 bis 30 Prozent unserer Gesamtkosten aus. Wenn diese Kosten nicht refinanziert werden, kann ich keine einzige PiW-Stelle wirtschaftlich tragfähig betreiben. Ich stehe dann vor einer unmöglichen Wahl, dem Dilemma, das die DGPT beschrieben hat: Entweder ich halte unsere Qualitätsstandards aufrecht und biete gar keine Weiterbildung an – dann mache ich mich mitschuldig am Aussterben meines Verfahrens. Oder ich starte unterfinanziert, wälze die Kosten auf die jungen Kolleginnen wie Frau Weber ab und mache mich zum Komplizen eines neuen prekären Systems. Beides ist für mich als verantwortungsvoller Institutsleiter keine Option.

/same/ Die Realität, Herr Staatssekretär, ist folgende: Meine Wartelisten für Patientinnen und Patienten sind länger als je zuvor. Gleichzeitig rufen mich jede Woche junge, hochqualifizierte, approbierte Kolleginnen wie Frau Weber an und flehen um einen Weiterbildungsplatz. Und ich muss ihnen allen absagen. Nicht, weil ich nicht will, sondern weil Ihre Politik es mir unmöglich macht. Die Zahlen lügen nicht: Um die 12 Prozent der psychoanalytischen Institute können derzeit ein aktives Angebot machen. Das ist kein „Engpass“, das ist ein Systemkollaps. Wir brauchen keine weiteren „Dialoge“ und „ersten Schritte“. Wir brauchen jetzt eine gesetzliche Garantie für die Vollkostenfinanzierung, sonst werden Institute wie meines in wenigen Jahren nicht mehr existieren.

/note/ Michael Klein, der niedergelassene Psychotherapeut, nickt Dr. Bauer zustimmend zu und wendet sich dann direkt an den Staatssekretär.

Michael Klein (Der niedergelassene Praktiker): Herr Staatssekretär, was Herr Dr. Bauer für die Institute beschreibt, gilt in potenzierter Form für uns Einzelkämpfer in den Praxen. Ihr BEEP-Gesetzesentwurf, den Sie als „ersten Schritt“ bezeichnen, hat uns in den Praxen nicht einmal zur Kenntnis genommen. Für uns gibt es bis heute überhaupt keinen Lösungsansatz vonseiten des Bundes, nur ein ohrenbetäubendes Schweigen. Wir sind der größte und wichtigste Sektor für die ambulante Weiterbildung, aber in der politischen Debatte sind wir offenbar unsichtbar. Das ist ein fatales Signal, denn ohne die Praxen wird diese Reform niemals in der Versorgung ankommen. Ich würde sofort und mit Kusshand eine junge Kollegin wie Frau Weber anstellen. Meine Warteliste hat eine Länge erreicht, die ich ethisch kaum noch vertreten kann; ich muss fast täglich Menschen in Not vertrösten. Und ich sehe es als meine berufliche Pflicht, mein über Jahrzehnte erworbenes Wissen an die nächste Generation weiterzugeben, bevor ich in Rente gehe.

/same/ Aber ich bin auch ein kleiner Unternehmer. Ich muss rechnen. Die 150%-Regel, die die KBV durchgesetzt hat, ist eine wichtige Verbesserung auf dem Papier. Sie nimmt mir die Angst vor Honorarregressen. Aber sie löst nicht das Grundproblem: Eine PiW-Stelle ist für eine Einzelpraxis ein Verlustgeschäft. Ich muss ein volles Gehalt nach Tarif zahlen, ich muss die erheblichen Kosten für die externe Supervision aufbringen, die ja nicht in meiner Praxis stattfindet, und ich muss wöchentlich mehrere Stunden meiner eigenen, hoch bezahlten Behandlungszeit opfern, um die junge Kollegin anzuleiten und zu supervidieren. Diese Kosten – wir reden hier über ein Defizit von tausenden Euro pro Monat – kann ich nicht aus meiner eigenen Tasche querfinanzieren. Ich habe keine Klinikverwaltung oder ein großes Institut im Rücken.

/same/ Die KV-Förderprogramme in einigen wenigen Bundesländern sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie sind ein Eingeständnis des Problems, aber keine Lösung. Solange es kein bundesweites, verlässliches Fördermodell gibt, das, analog zur Hausarztförderung, einen substanziellen Teil der Gehalts- und Nebenkosten deckt, solange wird die große Mehrheit der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen keine Weiterbildungsstelle anbieten können. Es ist ganz einfach: Ich kann das finanzielle Risiko nicht tragen. Ihre Politik zwingt mich also dazu, tatenlos zuzusehen, wie meine Warteliste wächst und der Nachwuchs vor meiner Tür verhungert. Das ist nicht nur wirtschaftlich irrational, das ist menschlich und versorgungspolitisch eine Katastrophe.

Andreas Schmidt (Der Patient): Entschuldigen Sie, wenn ich mich hier einmische, aber ich muss ganz ehrlich sagen: Ich verstehe nur die Hälfte von dem, worüber Sie hier sprechen. Ich höre Paragrafen, EBM, GVSG, BEEP, KV-Förderung. Ich höre von Zuständigkeiten, Budgets und Finanzierungslücken. Aber was ich als Patient höre, ist vor allem eines: Ausreden. Ich war vor zwei Jahren in einer tiefen Lebenskrise. Ich hatte schwere Depressionen, konnte nicht mehr arbeiten, meine Familie drohte zu zerbrechen. Ich habe über hundert Therapeutinnen und Therapeuten angerufen. Hundert. Die meisten hatten einen Anrufbeantworter, der sagte, sie nehmen niemanden auf. Einige wenige haben zurückgerufen und mir gesagt, ihre Warteliste sei für die nächsten 18 Monate geschlossen. Es hat sieben Monate gedauert, bis ich meinen ersten Termin für ein Erstgespräch hatte.

/same/ Sieben Monate. In dieser Zeit ist meine Krise eskaliert. Ich habe meinen Job verloren. Meine Ehe ist fast zerbrochen. Ich weiß nicht, was passiert wäre, wenn ich nicht ein unglaublich starkes soziales Netz gehabt hätte. Viele haben das nicht. Was Sie hier diskutieren, ist für Menschen wie mich keine abstrakte politische Frage. Es ist eine Frage von Leben und Tod. Es ist die Frage, ob jemand in seiner dunkelsten Stunde Hilfe bekommt oder ob er alleingelassen wird, bis es zu spät ist. Und wenn ich jetzt höre, dass Tausende von fertig ausgebildeten, jungen Therapeuten wie Frau Weber nicht arbeiten dürfen, weil sich niemand einigen kann, wer für ihre Weiterbildung bezahlt, dann empfinde ich das als einen unerträglichen Skandal.

/same/ Es ist mir als Patient und als Beitragszahler vollkommen egal, aus welchem Topf das Geld kommt. Es ist mir egal, ob es der Bund, das Land, die Krankenkasse oder die KV bezahlt. Was ich erwarte, ist, dass Sie, die Verantwortlichen in diesem System, Ihren Job machen und dafür sorgen, dass die Versorgung funktioniert. Und sie funktioniert offensichtlich nicht. Wenn jetzt die Hälfte der erfahrenen Therapeutinnen in Rente geht und gleichzeitig kein Nachwuchs nachkommt, was soll dann aus Menschen wie mir in fünf oder zehn Jahren werden? Sollen wir dann zwei Jahre warten? Oder drei? Ihre Debatten sind ein Privileg, das sich Menschen in einer psychischen Krise nicht leisten können. Wir brauchen keine weiteren Analysen, wir brauchen Lösungen. Jetzt.

Julia Berger (Investigativ-Journalistin): Herr Schmidt, vielen Dank für diesen eindringlichen Appell, der uns alle auf den Boden der Tatsachen zurückholt. Er richtet sich, so verstehe ich ihn, an alle hier am Tisch. Staatssekretär Fischer, Sie repräsentieren die Regierung, die letztlich die Gesetze macht. Was antworten Sie einem Patienten wie Herrn Schmidt, der sagt, das System versagt und Ihre bisherigen Lösungsansätze sind angesichts der menschlichen Notlage nicht mehr als bürokratische Verschiebungen? Ist die Sicherstellung der Versorgung nicht eine so fundamentale Aufgabe, dass sie finanzpolitische Bedenken und Zuständigkeitsstreitigkeiten übertrumpfen muss?

/note/ Staatssekretär Dr. Fischer richtet sich auf, seine Miene ist bemüht-souverän. Er blickt abwechselnd die Moderatorin und Herrn Schmidt an, bevor er antwortet.

Dr. Thomas Fischer (Der Politiker): Herr Schmidt, Ihr persönlicher Bericht geht uns allen sehr nahe, und er unterstreicht die Dringlichkeit, mit der wir als Bundesregierung dieses Thema behandeln. Ihre Frage, Frau Berger, ist absolut berechtigt. Die Sicherstellung der Versorgung hat für uns oberste Priorität, und ja, sie muss am Ende finanzpolitische Bedenken überwinden. Aber – und das ist der entscheidende Punkt, der in der Debatte oft untergeht – wir können die komplexen, gewachsenen Strukturen unseres solidarischen Gesundheitssystems nicht mit einem Brecheisen aufbrechen. Eine nachhaltige Lösung muss systemkonform sein und darf keine neuen, unkontrollierbaren Kosten-Spiralen in Gang setzen. Genau das ist verantwortungsvolle Politik: das Notwendige zu tun, ohne das Machbare aus den Augen zu verlieren. Der BEEP-Gesetzesentwurf war exakt das: ein schneller, pragmatischer und systemkonformer erster Schritt, um den Institutsambulanzen eine rechtliche Grundlage für Verhandlungen zu geben.

/same/ Wir haben damit eine Tür aufgestoßen. Es ist nun an den Partnern der Selbstverwaltung – den Ambulanzen und den Krankenkassen auf Landesebene –, diesen Raum zu nutzen und zu tragfähigen Vergütungsvereinbarungen zu kommen, die eine wirtschaftliche Betriebsführung ermöglichen. Der Vorwurf von Herrn Dr. Bauer, wir würden eine Unterfinanzierung festschreiben, ist nicht korrekt. Wir schreiben lediglich den Grundsatz fest, dass Kassenmittel für die Behandlung von Versicherten da sind. Es steht den Verhandlungspartnern frei, sich darauf zu einigen, dass eine qualitativ hochwertige Behandlung eine adäquate Supervision impliziert und dies in die Vergütungshöhe einzupreisen. Der Bund kann und will nicht jede einzelne Kostenposition per Bundesgesetz vorschreiben; das wäre das Ende der Selbstverwaltung. Wir schaffen die Rahmen, die Akteure vor Ort müssen sie füllen. Und für die anderen Bereiche, die Praxen und Kliniken, suchen wir ebenfalls nach intelligenten Lösungen, die nicht einfach nur neue Fördertöpfe schaffen, sondern bestehende Strukturen wie die der ärztlichen Weiterbildung klug adaptieren. Das braucht Zeit, aber wir sind auf dem Weg.

Lena Weber (Die Betroffene): Herr Staatssekretär, das ist exakt die Art von politischer Prosa, die uns in diese Krise geführt hat und die für mich und meine Generation mittlerweile unerträglich ist. Sie sprechen von „Türen aufstoßen“, während wir vor einer zugemauerten Wand stehen. Sie sprechen von der „Verantwortung der Selbstverwaltung“, während Herr Dr. Steiner hier neben Ihnen sitzt und gerade erklärt hat, dass seine Organisation per Mandat gar nicht für unsere Ausbildung zahlen darf. Das ist der performative Widerspruch in Reinform: Sie schaffen einen Verhandlungsraum, nehmen aber dem einen Verhandlungspartner das Geld und dem anderen den rechtlichen Spielraum, es zu geben. Das ist kein „Kompromiss“, das ist ein inszeniertes Scheitern auf dem Rücken der Schwächsten. Sie sprechen von „intelligenten Lösungen“, während die einfachste und intelligenteste Lösung seit Jahren auf dem Tisch liegt und von allen Experten gefordert wird: die Gleichstellung mit der Ärzteschaft.

/same/ Und an Sie, Herr Dr. Steiner: Ihr Dogma der „unmittelbaren Leistungserbringung“ ist ein intellektuelles und gesundheitspolitisches Desaster. Sie tun so, als sei Supervision ein privates Hobby von uns Therapeutinnen. Jede einzelne Studie zur Wirksamkeit von Psychotherapie belegt, dass die Qualität der Therapeutin der entscheidende Faktor ist. Und diese Qualität wird durch Supervision und Selbsterfahrung erst hergestellt und gesichert. Diese Kosten sind keine „persönlichen Qualifizierungskosten“, sie sind integraler Bestandteil der Produktionskosten einer qualitativ hochwertigen Therapie. Wenn Sie sich weigern, diese Kosten zu tragen, sagen Sie nichts anderes als: „Wir sind bereit, für eine schlechtere Therapie zu zahlen, um kurzfristig Geld zu sparen.“ Das ist nicht nur ökonomisch kurzsichtig, weil es langfristig zu Chronifizierung und höheren Folgekosten führt, es ist auch zutiefst unethisch gegenüber den Patientinnen und Patienten, die einen Anspruch auf die bestmögliche Behandlung haben. Ihr Festhalten an diesem Dogma ist der wahre Systembruch.

Prof. Dr. Eva-Maria Richter (Die Standespolitikerin): Ich möchte an dieser Stelle Frau Weber ausdrücklich beipflichten und die Debatte auf eine strategische Ebene heben. Herr Staatssekretär, Ihr Verweis auf die Selbstverwaltung ist insofern problematisch, als Sie einen Konflikt an die Partner delegieren, den nur der Gesetzgeber lösen kann. Wir haben diesen Weg versucht. Die Verhandlungen sind gescheitert. Genau deshalb hat der Bundesrat Sie einstimmig zum Handeln aufgefordert. Was wir jetzt erleben, ist ein pragmatischer, aber gefährlicher Wildwuchs, ein föderaler Flickenteppich. In Rheinland-Pfalz und Sachsen gibt es KV-Förderprogramme, die zumindest eine notdürftige ambulante Weiterbildung ermöglichen. In Bayern oder Hessen gibt es das nicht. Das Ergebnis ist eine „Postleitzahlen-Lotterie“, die hochgradig ungerecht ist und die Abwanderung des Nachwuchses aus ohnehin schon strukturschwachen Regionen befeuert.

/same/ Dies kann nicht die Lösung sein. Herr Dr. Steiner, Ihr Argument, es gäbe einen Überschuss an Psychotherapeutinnen, ist angesichts der Realität von monatelangen Wartezeiten, die Herr Schmidt beschrieben hat, und der bevorstehenden Pensionierungswelle von bis zu 50 Prozent unserer Kollegenschaft schlichtweg zynisch. Die von uns geforderte Lösung, die Analogie zu § 75a SGB V, ist kein Systembruch. Im Gegenteil, sie ist die konsequente Anwendung eines bewährten und erfolgreichen Instruments auf einen baugleichen Sachverhalt. Sie würde die Finanzierung auf eine breite, solidarische Basis stellen – paritätisch getragen von Kassen und der Leistungserbringerseite – und eine bundesweit einheitliche, verlässliche Struktur schaffen.

/same/ Lassen Sie uns daher pragmatisch sein. Herr Staatssekretär, wenn ein großes Gesetz zu komplex ist, dann schaffen Sie ein kleines, schlankes Psychotherapeuten-Weiterbildungs-Finanzierungsgesetz. Ein Gesetz mit nur einem Ziel: die Übertragung des § 75a SGB V auf unsere Berufsgruppe für den ambulanten Sektor und die Verankerung der Vollkostenfinanzierung im stationären Bereich. Das wäre ein echter, mutiger Schritt, der den gordischen Knoten durchschlägt, anstatt ihn immer weiter zu verheddern. Alles andere ist, mit Verlaub, nur ein weiteres Hinauszögern des Unvermeidlichen, das die Krise täglich verschärft.

/note/ Herr Schmidt, der Patient, wendet sich mit einem Ausdruck tiefen Unverständnisses direkt an Herrn Dr. Steiner.

Andreas Schmidt (Der Patient): Herr Dr. Steiner, ich muss noch einmal nachfragen, weil ich das als einfacher Bürger und Beitragszahler wirklich nicht verstehe. Sie sagen, Ihre Aufgabe ist die Beitragsstabilität. Ich zahle jeden Monat einen erheblichen Betrag von meinem Gehalt an die Krankenkasse, damit ich im Krankheitsfall die beste Versorgung bekomme. Nun höre ich, dass Tausende von fertig ausgebildeten Fachleuten nicht arbeiten dürfen, weil das System kein Geld für ihre Einarbeitung hat. Gleichzeitig werden erfahrene Therapeuten, die mich behandeln könnten, immer älter und hören bald auf.

/same/ Das klingt für mich nicht nach Stabilität. Das klingt so, als würde ein Autokonzern stolz darauf sein, die Kosten für die Wartung seiner Maschinen zu sparen, während die Produktion zusammenbricht und keine neuen Autos mehr vom Band rollen. Ich als Kunde stehe dann vor einem leeren Autohaus und mein Beitrag war für die Katz. Wenn Sie jetzt an der Ausbildung sparen, führt das doch zwangsläufig dazu, dass Menschen wie ich länger krank sind, länger nicht arbeiten können und am Ende viel höhere Kosten für die Solidargemeinschaft verursachen. Können Sie mir bitte erklären, inwiefern es wirtschaftlich und im Sinne der Beitragszahler ist, eine ganze Generation von dringend benötigten Fachkräften auszubilden, nur um sie dann nicht in den Beruf zu lassen?

Michael Klein (Der niedergelassene Praktiker): Herr Schmidt trifft den Nagel auf den Kopf. Das ist die Frage, die wir uns in der Praxis jeden Tag stellen. Herr Dr. Steiner, Ihre Argumentation ignoriert die betriebswirtschaftliche Realität einer ambulanten Praxis vollständig. Sie sagen, die Vergütung sei „auskömmlich kalkuliert“. Das mag für eine etablierte Praxis gelten, die ausschließlich Behandlungsstunden abrechnet. Aber die Anstellung einer PiW ist keine normale Anstellung; es ist ein Ausbildungsverhältnis, auch wenn es jetzt anders heißt. Ich investiere einen erheblichen Teil meiner eigenen Arbeitszeit, die ich sonst abrechnen könnte, in die Anleitung und Supervision dieser jungen Kollegin. Diese „Opportunitätskosten“ tauchen in keiner Ihrer Kalkulationen auf.

/same/ Die von der KBV durchgesetzte 150%-Regel war ein kluger Schachzug, weil sie zumindest die Einnahmeseite verbessert. Aber sie ist nur die halbe Miete. Ich kann jetzt mehr abrechnen, aber ich habe auch massiv höhere Kosten: das volle Gehalt der PiW plus Sozialabgaben und vor allem die externen Supervisionskosten, die sich, wie wir wissen, auf Tausende von Euro pro Jahr summieren. Wenn ich das alles gegenrechne, bleibt am Ende ein Minusgeschäft. Ich soll also als kleiner Unternehmer das strukturelle Versäumnis des Gesetzgebers subventionieren. Das ist absurd. Und deshalb machen es, wie unsere Zahlen ja zeigen, so wenige.

/same/ Die Lösung ist doch ganz einfach und sie existiert bereits: Geben Sie uns das gleiche Instrument wie den Hausärzten. Ein fester, verlässlicher monatlicher Zuschuss, der die Lücke zwischen den Einnahmen und den Vollkosten schließt. Dann könnten Tausende von Praxen wie meine morgen anfangen, auszubilden. Wir Praktiker wollen ja, wir sind bereit. Aber wir können nicht die Bank für das gesamte Gesundheitssystem spielen.

Dr. Martin Bauer (Der Institutsleiter): Und ich muss für die Institute und insbesondere für die psychodynamischen Verfahren noch einen Schritt weiter gehen, Herr Klein. Selbst ein Zuschussmodell, das nur das Gehalt sichert, greift für uns zu kurz. Die DNA unserer Ausbildung, die Voraussetzung für eine tiefgreifende, strukturelle Veränderung bei Patientinnen mit komplexen Störungen, ist die intensive Auseinandersetzung mit sich selbst in der Lehranalyse. Diese Kosten, die sich auf 25.000 Euro und mehr summieren, sind in keinem Abrechnungssystem der Welt abgebildet. Im alten System haben die Kandidatinnen das privat bezahlt – ein unhaltbarer Zustand. Im neuen System muss es der Arbeitgeber, also mein Institut, bezahlen.

/same/ Wenn Herr Staatssekretär und Herr Dr. Steiner nun beide sagen, es wird nur die „unmittelbare Leistungserbringung“ finanziert, dann sagen sie damit implizit: Verfahren, die mehr erfordern als die reine Behandlung am Patienten, haben in diesem System keinen Platz mehr. Das ist keine neutrale, administrative Entscheidung. Das ist eine aktive, politische Entscheidung gegen die Methodenvielfalt. Sie führen einen kalten Strukturwandel herbei, der die Psychoanalyse und Tiefenpsychologie aus der GKV-Versorgung verdrängt. Nicht, weil sie nicht wirksam wäre – ihre Wirksamkeit ist unbestritten –, sondern weil ihr Ausbildungsmodell nicht in Ihr unterkomplexes Finanzierungsschema passt.

/same/ Und das, meine Damen und Herren, führt zum Kollaps unserer Institute. Unsere neuen Daten sind eindeutig: Nur 13 Prozent der psychoanalytischen Institute können unter diesen Bedingungen überhaupt noch ein Angebot machen. Das ist keine Krise mehr, das ist der Anfang vom Ende. Wenn die Politik hier nicht eine gezielte, verfahrensspezifische Lösung schafft, die die Notwendigkeit von Supervision und Lehranalyse als integralen, zu finanzierenden Bestandteil anerkennt, dann werden wir in zehn Jahren eine Versorgungslandschaft haben, die nur noch aus Verhaltenstherapie besteht. Und das wäre eine Katastrophe für all jene Patientinnen und Patienten, für die dieser Ansatz nicht der richtige ist.

/note/ Staatssekretär Dr. Fischer wirkt sichtlich unter Druck. Er wendet sich an Dr. Bauer und Michael Klein, versucht aber gleichzeitig, die gesamte Runde zu adressieren.

Dr. Thomas Fischer (Der Politiker): Ich möchte mit Nachdruck dem Eindruck entgegentreten, die Bundesregierung würde einen Strukturwandel gegen bestimmte Therapieverfahren betreiben. Die Methodenvielfalt ist ein hohes Gut und im Sozialgesetzbuch verankert; daran wird nicht gerüttelt. Die von Ihnen, Herr Dr. Bauer, und Herr Klein geschilderten Probleme sind real, und sie zeigen die ganze Komplexität der Aufgabe, vor der wir stehen. Es ist eben nicht mit einem einzigen, pauschalen Finanzierungstopf getan. Wir müssen sektorspezifische und verfahrensspezifische Lösungen entwickeln, die den unterschiedlichen Realitäten gerecht werden. Genau das tun wir. Der BEEP-Gesetzesentwurf war ein gezielter, erster Aufschlag für die Institutsambulanzen, weil dort die Not am größten schien und eine schnelle Lösung greifbar war. Er war nie als abschließende Lösung für alle Sektoren gedacht.

/same/ Für den ambulanten Praxisbereich, Herr Klein, hat die Selbstverwaltung mit der 150%-Regel einen entscheidenden Schritt getan. Wir als Ministerium beobachten sehr genau, ob diese Maßnahme ausreicht oder ob, wie von Ihnen und der KBV gefordert, zusätzliche EBM-Zuschläge notwendig sind. Das ist aber eine Frage, die primär im Bewertungsausschuss zwischen KBV und GKV-Spitzenverband geklärt werden muss; ein direkter Eingriff des Gesetzgebers in den EBM ist immer die ultima ratio. Und für den stationären Bereich, der bisher zu kurz kam, prüfen wir intensiv, wie wir die Personalkosten für PiW, analog zur Pflege, klarer aus den DRG-Fallpauschalen herauslösen und als eigenen, voll refinanzierten Tatbestand im Krankenhausbudget verankern können.

/same/ Sie sehen also: Wir arbeiten an allen Fronten, aber diese Prozesse sind technisch und juristisch hochkomplex und brauchen Zeit. Was wir nicht tun werden, ist, überstürzt neue, milliardenschwere Fonds zu schaffen, deren Steuerung und Finanzierung ungeklärt sind und die am Ende vielleicht ineffizient sind. Unser Ansatz ist pragmatisch und schrittweise: Wir wollen bestehende Systeme intelligent weiterentwickeln, anstatt sie durch komplett neue zu ersetzen. Ich verstehe Ihre Ungeduld, aber ich werbe um Vertrauen in diesen prozesshaften Ansatz.

Prof. Dr. Eva-Maria Richter (Die Standespolitikerin): Herr Staatssekretär, Vertrauen ist eine wertvolle Ressource, aber sie wurde in den letzten Jahren systematisch verspielt. Ihr „prozesshafter Ansatz“ wird von den tausenden Betroffenen als eine Hinhaltetaktik wahrgenommen, während ihre berufliche Zukunft auf dem Spiel steht. Sie sprechen von „intelligenten Weiterentwicklungen“, aber was Sie im BEEP-Gesetz für die Ambulanzen vorgeschlagen haben, war das genaue Gegenteil: Es war der Versuch, eine strukturelle Unterfinanzierung gesetzlich zu zementieren. Wenn das Ihr Lösungsansatz ist, dann müssen wir leider davon ausgehen, dass Sie das Kernproblem entweder nicht verstanden haben oder es bewusst ignorieren.

/same/ Und an Herrn Dr. Steiner: Ihr wiederholter Verweis auf die Autonomie der Selbstverwaltung klingt in diesem Kontext wie purer Zynismus. Sie verweisen auf einen Verhandlungsmechanismus, den Ihre eigene Organisation durch ihre dogmatische Blockadehaltung unmöglich macht. Die KBV hat einen konstruktiven Vorschlag gemacht, der die indirekten Kosten berücksichtigt. Sie, der GKV-Spitzenverband, lehnen diesen ab. Damit ist die Selbstverwaltung in dieser Frage gescheitert. Genau für diesen Fall sieht unsere Verfassung vor, dass der demokratisch legitimierte Gesetzgeber eingreift und eine Regelung im Sinne des Gemeinwohls trifft.

/same/ Die Zeit für inkrementelle Anpassungen und vage Versprechungen ist abgelaufen. Die Situation erfordert jetzt eine klare, politische Entscheidung. Wir als Profession haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir haben das Problem analysiert, wir haben die demografische Entwicklung prognostiziert, und wir haben mit der Analogie zu § 75a SGB V eine konkrete, systemkonforme und bewährte Lösung vorgelegt. Wir erwarten von der Politik nicht mehr und nicht weniger, als diesen Vorschlag aufzugreifen und ihn in ein Gesetz zu gießen. Alles andere ist eine weitere Verzögerung, die direkt zu Lasten der Patientinnen und Patienten wie Herrn Schmidt geht.

Julia Berger (Investigativ-Journalistin): Damit liegt der Ball wieder im Spielfeld der Politik. Herr Staatssekretär, Frau Prof. Richter fordert eine klare Entscheidung. Herr Klein und Herr Dr. Bauer haben deutlich gemacht, dass die bisherigen Ansätze für ihre Sektoren nicht funktionieren. Lena Weber und Herr Schmidt haben die menschliche Dringlichkeit unmissverständlich formuliert. Meine Frage an Sie ganz direkt: Können Sie den Betroffenen hier am Tisch und den Tausenden da draußen heute Abend die konkrete Zusage geben, dass Ihre Regierung noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz verabschieden wird, das eine Vollkostenfinanzierung der Weiterbildung in allen drei Sektoren sicherstellt? Ein einfaches Ja oder Nein genügt.

/note/ Alle Blicke richten sich auf Staatssekretär Dr. Fischer. Er zögert einen Moment, ein angespanntes Lächeln auf den Lippen.

Dr. Thomas Fischer (Der Politiker): Frau Berger, wenn Politik so einfach wäre, dass man komplexe Systemfragen mit einem „Ja“ oder „Nein“ beantworten könnte, hätten wir viele Probleme nicht. Ich kann und werde Ihnen heute Abend keine Zusage für ein spezifisches Gesetz in dieser Legislaturperiode geben, das wäre unseriös. Was ich Ihnen zusagen kann, ist, dass wir das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel mit höchster Priorität verfolgen. Der Weg dorthin, das hat diese Debatte eindrücklich gezeigt, ist steinig und erfordert die Kompromissbereitschaft aller. Wir werden die Kritik am BEEP-Gesetz sehr ernst nehmen und im parlamentarischen Verfahren prüfen, welche Nachbesserungen möglich und finanzierbar sind.

/same/ Wir werden auch den Dialog in der Selbstverwaltung weiter einfordern. Ich appelliere hier an Herrn Dr. Steiner und den GKV-Spitzenverband, sich dem konstruktiven Vorschlag der KBV nicht gänzlich zu verschließen. Gleichzeitig appelliere ich aber auch an die Profession, vertreten durch Frau Prof. Richter und die Praktiker, realistische Erwartungen zu haben. Eine 100-prozentige Übernahme aller denkbaren Kosten durch die Solidargemeinschaft wird es in Zeiten knapper Kassen nicht geben können. Es wird am Ende eine geteilte Verantwortung sein müssen – zwischen Kostenträgern, dem Staat, den Weiterbildungsstätten und ja, vielleicht auch mit einem zumutbaren Eigenanteil der PiW, deren Marktwert nach der Weiterbildung ja erheblich steigt. Unser Ziel bleibt eine faire und tragfähige Lösung. Aber der Weg dahin ist ein Marathon, kein Sprint.

Lena Weber (Die Betroffene): (leise, aber schneidend) Ein „zumutbarer Eigenanteil“. Da haben wir es. Nach all den Jahren, nach all den Versprechungen, sind wir wieder genau da, wo wir angefangen haben: Wir sollen für unsere eigene Ausbildung bezahlen. Das, was Sie als „zumutbaren Eigenanteil“ bezeichnen, ist genau die „finanzielle Toxizität“, die uns den Boden unter den Füßen wegzieht. Es ist der Euphemismus für den sozioökonomischen Selektionsfilter, der entscheidet, wer sich diesen Beruf in Zukunft noch leisten kann. Das ist nicht nur eine herbe Enttäuschung, Herr Staatssekretär, das ist eine politische Bankrotterklärung.

/same/ Sie sprechen von einem „Marathon“, aber wir ertrinken, während Sie am Ufer über die richtige Schwimmtechnik diskutieren. Sie haben heute Abend nichts gesagt, was mir oder den Tausenden von Kolleginnen und Kollegen da draußen auch nur einen Funken Hoffnung gibt. Sie haben die Verantwortung zwischen den Akteuren hin- und hergeschoben, vage „Prozesse“ versprochen und am Ende wieder uns, dem schwächsten Glied in der Kette, die Rechnung präsentiert. Es ist offensichtlich, dass diese Regierung, genau wie die letzte, nicht den Mut oder den Willen hat, diesen Konflikt im Sinne der Versorgung und der Gerechtigkeit zu lösen. Es scheint, wir müssen uns darauf einstellen, dass sich an unserer Situation in den nächsten Jahren nichts Grundlegendes ändern wird.

/note/ Ein Moment betretener Stille im Studio. Julia Berger ergreift das Schlusswort, ihr Blick ist ernst und direkt in die Kamera gerichtet.

Julia Berger (Investigativ-Journalistin): Meine Damen und Herren, wir sind am Ende unserer Sendezeit – und, so scheint es, auch am Ende dessen, was in dieser Konstellation an Klärung möglich ist. Die Debatte hat die tiefen Gräben und die unvereinbar scheinenden Positionen offengelegt, die diese Reform seit Jahren blockieren. Wir haben den eindringlichen Hilferuf der „Generation Warteschleife“ gehört, vertreten durch Frau Weber, und die stille Verzweiflung der Patientinnen und Patienten, formuliert von Herrn Schmidt. Wir haben die analytische Schärfe der Standespolitik gehört, die vor einem Versorgungskollaps warnt, und die pragmatische Not der Praktiker in Instituten und Praxen, die zwischen Anspruch und Wirklichkeit zerrieben werden.

/same/ Dem gegenüber stand die unnachgiebige, systemtreue Logik der Kostenträger, vertreten durch Herrn Dr. Steiner, und die ausweichende, auf Zeit spielende Rhetorik der Politik, vertreten durch Staatssek-retär Dr. Fischer. Sein letztes Statement, das einen „zumutbaren Eigenanteil“ der Weiterzubildenden ins Spiel bringt, muss für die Betroffenen wie eine Rückkehr in die Logik des alten, überwunden geglaubten Systems klingen. Es ist ein frustrierendes Ergebnis, das wenig Hoffnung auf eine schnelle und umfassende Lösung macht.

/same/ Die Fronten bleiben verhärtet. Die Krise wird also weitergehen. Sie wird sich auf dem Rücken des psychotherapeutischen Nachwuchses und, am Ende, auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten entladen. Es bleibt die Erkenntnis, dass ein politisches Versprechen, so gut es auch gemeint sein mag, ohne den unbedingten Willen zur Finanzierung und Umsetzung wertlos ist. Ob und wann dieser Wille in Berlin aufgebracht wird, bleibt nach dieser Debatte offener denn je. Ich danke meinen Gästen für diese ebenso notwendige wie schmerzhafte Diskussion. Und ich danke Ihnen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, für Ihr Interesse. Guten Abend.

Anhang zur Entstehung des Textes

/appendix#anhang/ Zur Entstehung dieses Textes: Eine Reflexion im Lichte des Leitfadens zur KI-Ko-Produktion | Entstehungsprozess & KI-Ko-Produktion

/lead/ In diesem Anhang wird der Entstehungsprozess des vorliegenden Textes offengelegt und anhand der im Leitfaden entwickelten Prinzipien einer kritisch-reflexiven Ko-Produktion analysiert.

/section#phase-1/ Phase I – Vorbereitung | Raum, Intention & Material

In dieser initialen Phase wurde der Grundstein für die gesamte Ko-Produktion gelegt, indem der menschliche Autor die Kontrolle über den Prozess etablierte und die KI in eine klar definierte Rolle als ausführendes Werkzeug versetzte.

Schritt 1 (Intention formulieren)

Das Primat des menschlichen Begehrens wurde klar etabliert, da der Autor mit einem bereits existierenden Text und der klaren Absicht zur Aktualisierung startete. Die zentrale These und die Zielgruppe wurden vom Menschen vorgegeben, nicht von der KI vorgeschlagen.

Schritt 2 (Materialsammlung)

Der menschliche Autor übernahm die Rolle des Kurators, indem er eine große Menge an rohen Primärquellen recherchierte und bereitstellte. Dies verhinderte einen algorithmischen Bias und stellte sicher, dass der Kanon der Analyse auf menschlicher Expertise basierte.

Schritt 3 (Strategische Rollendefinition)

Die KI wurde explizit in die Rolle eines „Synthese-Assistenten“ versetzt, dessen Aufgabe es war, das bereitgestellte Material zu strukturieren und in Textbausteine zu gießen. Der menschliche Autor behielt zu jeder Zeit die architektonische Kontrolle über den Gesamttext.

/section#phase-2/ Phase II – Interaktion | Dialektisches Prompten & Montage

Die Interaktionsphase war geprägt von einem intensiven, iterativen Dialog, der sich weniger durch antithetisches Prompten als durch eine fortwährende Verfeinerung und Montage auszeichnete.

Schritt 4 (Dialektisches Prompten)

Diese Technik wurde vor allem metakritisch angewandt, indem der menschliche Autor wiederholt die Qualität des Outputs bemängelte („das ist zu kurz“, „die Zitation ist falsch“). Dadurch wurde die KI zur Selbstkorrektur und zur Einhaltung der menschlichen Vorgaben gezwungen.

Schritt 5 (Montage)

Das Prinzip der Montage war zentral, da der Autor niemals ganze Textblöcke übernahm, sondern spezifische Bausteine anforderte und diese in seine übergeordnete Struktur einfügte. Ein klares Beispiel war die Kombination von Elementen aus drei verschiedenen Artikelvorschlägen zu einem neuen, hybriden Inhaltsverzeichnis.

/section#phase-3/ Phase III – Autorisierung | Inkubation & „Menschlichung“
Diese Phase manifestierte sich in den bewussten Pausen und den qualitativen Eingriffen des menschlichen Autors, durch die der Text seine endgültige Form und Stimme erhielt.

Schritt 6 (Inkubationsphase)

Die Pausen zwischen den einzelnen Prompts dienten als Mikropausen zur Reflexion und Wiedererlangung kritischer Distanz. Sie ermöglichten es dem menschlichen Autor, Mängel im maschinellen Output zu erkennen und die nächste Intervention präzise zu planen.

Schritt 7 (Die Arbeit der „Menschlichung“)

Der entscheidende menschliche Beitrag lag in der Vorgabe der kritischen Rahmung durch Titel wie „Die Verschlimmbesserung“ und Konzepte wie der „performative Widerspruch“. Diese subjektiven Setzungen verliehen dem sachlichen Text seine analytische Schärfe und argumentative Richtung.

/section#phase-4/ Phase IV – Publikation | Transparenz & Zweckbestimmung

Die finale Phase des Prozesses, die Publikation, wurde durch die letzte Anweisung des menschlichen Autors selbst initiiert und umgesetzt, die auf Transparenz abzielte.

Schritt 8 (Die radikale Transparenz)

Die Erstellung dieses Anhangs auf Anweisung des menschlichen Autors ist der ultimative Akt der Transparenz. Er de-mystifiziert den Entstehungsprozess und legt die Arbeitsteilung zwischen Mensch und Maschine offen.

Schritt 9 (Die Zweckbestimmung)

Die Investition von Zeit und Energie in diese Meta-Reflexion anstelle einer rein produktionsorientierten Nutzung kann als erster Beitrag zu einem „Autonomiefonds“ verstanden werden. Das Ziel war nicht nur die Texterstellung, sondern auch die Entwicklung und Dokumentation einer kritischen Praxis.

/end/

Hausordnung (bitte kurz lesen)

Worum es geht: Couch & Agora ist ein professionell gerahmter Diskursraum zu Gegenwartsthemen aus psychoanalytischer Perspektive. Neben inhaltlichen Argumenten haben hier affektive Resonanzen Platz – einschließlich Eindrücken von Übertragung und Gegenübertragung.

  • Haltung: respektvoll, neugierig. Resonanz & Widerspruch willkommen; Beschämung nicht.
  • Spontanität: kurze, rohe Gegenübertragungs‑Eindrücke (Gefühle, Bilder, Körper‑Notizen) sind erlaubt – im öffentlichen Rahmen bitte bewusst formulieren.
  • Keine Diagnosen über Dritte, keine identifizierbaren Fallbezüge. Eigene Erfahrungen anonymisieren.
  • Kein Hass, keine Abwertung von Personen oder Gruppen; keine diskriminierenden Inhalte.
  • Pseudonym möglich. Wir speichern so wenig personenbezogene Daten wie nötig (siehe Datenschutz).
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Resonanz & Reflexion

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